Humanisierung des Arbeitslebens
der Abgeordneten Vosen, Seidenthal, Frau Bulmahn, Catenhusen, Fischer (Homburg), Frau Ganseforth, Grunenberg, Lohmann (Witten), Nagel, Vahlberg, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 1985 die Bundesregierung aufgefordert, das Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens wie folgt weiterzuführen (Drucksachen 10/2748, 10/4704):
- das Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens als Bestandteil staatlicher Technologiepolitik weiterzuführen und vor allem die Problemfelder Arbeitsorganisation, Arbeitsstrukturierung, Arbeitsinhalte und praxisorientierte Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, insbesondere der Behinderten und Leistungsgeminderten, verstärkt zu berücksichtigen;
- Humanisierungsprojekte mit der Förderung von technischen Innovationen ausreichend zu verzahnen, insbesondere in den Bereichen Fertigungstechnik und Informationstechnik;
- für den Schutz der Gesundheit durch Abbau von Belastungen Langzeituntersuchungen zu initiieren;
- Maßnahmen vorzuschlagen, die zu einer Verbesserung der Qualifizierung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in den Betrieben bei neuen Produktionskonzepten führen;
- die Begleitforschung auch von außerbetrieblichen Instituten durchführen zu lassen;
- die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ihrer Betriebs- und Personalräte sowie ihrer Organisationen bei der Gestaltung und Durchführung des Programms auf der Basis der bisher bewährten Formen der Zusammenarbeit fortzuführen und insbesondere die gewerkschaftliche Beteiligung an der Umsetzung zu intensivieren;
- die Länder, Berufsgenossenschaften und Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräte sowie andere Personen und Institutionen, die bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken, aufzufordern, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die betriebliche Praxis in der Bundesrepublik Deutschland aus den Erkenntnissen der Forschung zur „Humanisierung des Arbeitslebens" Nutzen ziehen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Ausschreibungen für die Einreichung von Förderanträgen hat die Bundesregierung seit dem genannten Beschluß des Deutschen Bundestages aus folgenden Gebieten veranlaßt:
— Arbeitsorganisation und Arbeitsstrukturierung,
— praxisorientierte Qualifizierung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen,
— Qualifizierungsmaßnahmen für behinderte und leistungsgeminderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
— Langzeituntersuchungen und praktische Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit durch Abbau von Belastungen?
Welche Vorhaben sind im Anschluß an die Einreichung von Förderanträgen auf den in Frage 1 genannten Gebieten, jeweils aufgeschlüsselt nach Förderthema, Zuwendungsempfänger, Fördersumme und Laufzeit, gefördert worden?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem genannten Beschluß des Deutschen Bundestages ergriffen, um bereits seit langem bestehende und erkannte wie auch neuentstandene Humanisierungsdefizite der Arbeitswelt abzubauen?
Welche Anträge zur Förderung von Projekten auf den in Frage 1 genannten Gebieten sowie auf darüber hinausgehenden Gebieten liegen der Bundesregierung zur Zeit vor?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu gewährleisten, daß die in Förderprojekten entwickelten und realisierten menschengerechten Modelle der Arbeitsorganisation und Arbeitsstrukturierung nach Abschluß der Förderung weiterhin beibehalten werden?
Bei welchen Projekten (Förderthema, Zuwendungsempfänger, Fördersumme, Laufzeit) sind nach Abschluß die während der Förderung im Betrieb entwickelten und erprobten menschengerechten Gestaltungslösungen beibehalten worden?
Wie bewertet die Bundesregierung Ergebnisse von Vorhaben in den Bereichen Fertigungstechnik und Informationstechnik, die mit dem Ziel durchgeführt wurden, Humanisierungsdefizite durch die Förderung von technischen Innovationen zu überwinden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem genannten Beschluß des Deutschen Bundestages ergriffen, um sicherzustellen, daß das Forschungsprogramm zur „Humanisierung des Arbeitslebens" mit anderen, technologieorientierten und arbeitsplatzbezogenen Förderprogrammen des BMFT ausreichend verzahnt wird?
Welche institutionellen Vorkehrungen gibt es, insbesondere auf der Vorhabens- und Schwerpunktebene, daß Humanisierungserkenntnisse in andere Fachprogramme einfließen und Ergebnisse anderer Fachprogramme in das Humanisierungsprogramm aufgenommen werden?
Welche zusätzlichen Kompetenzen hat das Referat 421 – Humanisierung des Arbeitslebens – des Bundesministers für Forschung und Technologie im Rahmen der Forschungsplanung des BMFT seit dem genannten Beschluß des Deutschen Bundestages im Hinblick auf die Verzahnung erhalten?
In welche seit dem 26. Juni 1985 durchgeführten Fördermaßnahmen des Bundesministers für Forschung und Technologie sind Bemühungen um eine vorausschauende Verzahnung mit Erkenntnissen des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens eingeflossen und in welcher Weise?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die gewerkschaftliche Beteiligung an der Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens zu intensivieren?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1985 nachzukommen, die Länder, die Berufsgenossenschaften und Tarifvertragsparteien, die Betriebs- und Personalräte sowie andere Personen und Institutionen, die bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken, aufzufordern, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die betriebliche Praxis der Gestaltung von Arbeit und Technik in der Bundesrepublik Deutschland aus den Erkenntnissen der Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens Nutzen ziehen kann?
Welche Erkenntnisse aus dem Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens sind in Bundesgesetze, Landesgesetze, in Vorschriften der Berufsgenossenschaften und in Tarifvertragswerke inzwischen aufgenommen worden, und welches sind die Vorhaben, aus denen diese Umsetzungen stattfanden?
Wie haben sich Anteil und Struktur der zur Forschungs- und Entwicklungsförderung auf dem Gebiet der Humanisierung des Arbeitslebens bereitgestellten Haushaltsmittel im Verhältnis zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Bundes seit 1984 entwickelt (Gesamtausgaben, Ausgaben für die einzelnen Förderschwerpunkte des HdA-Programms, Anteile etc.)?
In welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, Haushaltsmittel zur Fortführung und Weiterentwicklung für das Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" für die kommenden fünf Jahre zur Verfügung zu stellen, aufgeteilt nach jährlichen Ausgaben und nach den Hauptthemen:
— Erarbeitung von Schutzdaten, Richtwerten, Mindestanforderungen an Maschinen, Anlagen und Arbeitsstätten,
— Entwicklung von menschengerechten Arbeitstechnologien,
— Erarbeitung von beispielhaften Vorschlägen und Modellen für die Arbeitsorganisation und die Gestaltung von Arbeitsplätzen,
— Verbreitung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Betriebserfahrungen?