Verständliche Gebrauchsanweisungen
der Abgeordneten Frau Dr. Martiny, Frau Adler, Frau Blunck, Dr. Jens, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Dr. Pick, Sielaff, Frau Weyel, Ibrügger, Müller (Schweinfurt), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Ausstattung der Verbraucher mit technischen Geräten nimmt ständig zu. Da viele Verbraucher nur geringe technische Kenntnisse haben, wächst die Gefahr eines unsachgemäßen Umgangs mit diesen Geräten. Es muß daher alles getan werden, um dem Laien und Nichttechniker die sachgerechte und sichere Benutzung der technischen Konsumgüter zu ermöglichen, damit es nicht zu gefährlichen Unfällen kommt. Hier kommt der Verständlichkeit der Gebrauchsanweisung eine Schlüsselrolle zu: Sie ist wesentlich dafür, ob ein Erstbenutzer das Gerät erfolgreich in Betrieb nehmen kann und die wesentlichen Sicherheitsaspekte beachtet.
Nun hat eine 1986 im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz vom Forschungsteam Beimel/Maier (FH Hamburg) durchgeführte Untersuchung einen deutlichen Handlungsbedarf offengelegt. Die Auswertungen und Tests mit 140 Gebrauchsanweisungen z. B. für Küchenmaschinen, Nähmaschinen, Wäschetrockner, HiFi-Anlagen, Rasierapparate und Heckenscheren zeigten: Die meisten Gebrauchsanweisungen sind unzureichend, unverständlich und schlecht aufgemacht, der Sicherheitsaspekt beim Umgang mit den technischen Geräten spielt häufig nur eine geringe Rolle.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Welchen Wert sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Gebrauchsanweisungen für technische Konsumgüter für Hersteller bzw. Verbraucher haben?
Aus welchen Gründen sind die meisten Gebrauchsanweisungen bisher (siehe Untersuchung von Beimel/Maier, Optimierung von Gebrauchsanweisungen, Dortmund 1986) unzureichend, unverständlich und schlecht aufgemacht?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über hierdurch verursachte materielle oder gesundheitliche Schädigungen bei Verbrauchern?
Welche Informationen und Hinweise, ggf. in welcher normierten Form, sollten die Verbraucher bei technischen Konsumgütern durch die Gebrauchsanweisung erhalten, welche Informationen sind eher störend?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die sachgerechte und sichere Benutzung verbraucherbezogener technischer Geräte zu verbessern?
Welche ausländischen Erfahrungen mit Gebrauchsanweisungen hat die Bundesregierung für ihre Bewe rtung von Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten herangezogen, welche hält sie für besonders vorbildlich?
Welche Absichten hat die Bundesregierung, zu einer besseren Verständlichkeit der Gebrauchsanweisungen beizutragen, z. B. durch
a) Weiterentwicklung und Präzisierung des Gerätesicherheitsgesetzes,
b) Überarbeitung der Norm DIN 8418 (die schon jetzt enthaltene Vorschrift, daß „die Gebrauchsanweisungen verständlich sein sollen" reicht offenbar nicht aus),
c) Überarbeitung des Leitfadens 37 der Internationalen Normenorganisationen,
d) Verbesserung und Verstärkung der Verbraucherberatung,
e) Verbesserung des Kenntnisstandes über die einschlägigen Normen bei den Herstellern (Beimel/Maier: „Die Norm DIN 8418 war den zuständigen Personen von wichtigen deutschen Herstellern unbekannt")?
Welche Probleme mit Gebrauchsanweisungen ergeben sich bei importierten technischen Konsumgütern, und welche Lösungen werden praktiziert oder werden von der Bundesregierung angestrebt?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis 1992 verständliche und Sicherheitsaspekte ausreichend und beachtende Gebrauchsanweisungen für technische Konsumgüter zu erreichen?