Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/739
26.08.87
Sachgebiet 8053
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny, Frau Adler, Frau Blunck,
Dr. Jens, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Dr. Pick, Sielaff, Frau Weyel, Ibrügger,
Müller (Schweinfurt), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
- Drucksache 11/691 -
Verständliche Gebrauchsanweisungen
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung, Vogt, hat mit Schreiben vom
25. August 1987 — IIIb 6 — 42/1 — namens der Bundesregierung die
Kleine Anfrage, die mit dem Bundesminister für Jugend, Familie,
Frauen und Gesundheit, dem Bundesminister der Justiz und dem
Bundesminister für Wirtschaft abgestimmt wurde, wie folgt
beantwortet:
1. Welchen Wert sollten nach Auffassung der Bundesregierung die
Gebrauchsanweisungen für technische Konsumgüter für Hersteller
bzw. Verbraucher haben?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist den
Gebrauchsanweisungen, die dem technischen Gerät nach § 3 Abs. 3
Gerätesicherheitsgesetz beizufügen sind, ein sehr hoher Wert für die Sicherheit der
Benutzer beizumessen.
2. Aus welchen Gründen sind die meisten Gebrauchsanweisungen
bisher (siehe Untersuchung von Beimel/Maier, Optimierung von
Gebrauchsanweisungen, Dortmund, 1986) unzureichend,
unverständlich und schlecht aufgemacht?
Nach Auffassung der Bundesregierung verwenden Hersteller und
Einführer von Geräten, die dem Gerätesicherheitsgesetz
unterliegen, teilweise nicht genügend Sorgfalt darauf, die notwendigen
Sicherheitsratschläge in Gebrauchsanweisungen aufzunehmen.
3. Welche Informationen hat die Bundesregierung über hierdurch
verursachte materielle oder gesundheitliche Schädigungen bei
Verbrauchern?
Die Bundesregierung verfügt nicht über Informationen über
materielle oder gesundheitliche Schäden bei Verbrauchern, die auf
unzureichende Gebrauchsanweisungen zurückzuführen sind.
4. Welche Informationen und Hinweise, ggf. in welcher normierten
Form, sollten die Verbraucher bei technischen Konsumgütern durch
die Gebrauchsanweisung erhalten, welche Informationen sind eher
störend?
Gebrauchsanweisungen sollen in erster Linie darüber
informieren, welche Vorsicht der Benutzer walten lassen muß, um Unfälle
oder Gesundheitsschädigungen zu vermeiden, die durch
konstruktive Sicherheitselemente nicht vermieden werden bzw.
durch unsachgemäße Handhabung eintreten können.
Es ist nicht möglich, für alle Gerätetypen eine einheitliche
Gebrauchsanweisung zu konzipieren; entsprechend ihrer
Funktion sind für die verschiedenen Gerätetypen spezielle
Gebrauchsanweisungen erforderlich. Es erscheint jedoch zweckmäßig,
Gebrauchsanweisungen nach einheitlichen Grundsätzen zu
gestalten. In Zusammenhang des Normenausschusses
Maschinenbau (NAM), der Deutschen Elektrotechnischen Kommission
(DKE) und des Normenausschusses Instandhaltung (NIN) ist der
Entwurf einer Norm (vorgesehen als Ersatz von DIN 84 14,
November 1974) erstellt worden — DIN 84 18, November 1984
„Angaben in Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen",
die allgemeine Aussagen über Ausführung und Inhalt einer
Gebrauchsanweisung enthält. Nach Verabschiedung dieser Norm
ist zu prüfen, ob diese in das Verzeichnis der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz aufgenommen
wird [siehe auch Frage 7 Buchstaben b und c].
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
sachgerechte und sichere Benutzung verbraucherbezogener
technischer Geräte zu verbessern?
Maßnahmen der Verbraucheraufklärung, die die
Bundesregierung unterstützt — z. B. Publikationen der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz in Dortmund und der Aktion „Das sichere Haus" in
München sowie die Testberichte der Stiftung Warentest — zielen
auch auf die sachgerechte und sichere Benutzung der Geräte.
Dabei werden die Verbraucher auch immer wieder darauf
hingewiesen, die den Geräten beigefügten Gebrauchsanweisungen zu
beachten.
6. Welche ausländischen Erfahrungen mit Gebrauchsanweisungen hat
die Bundesregierung für ihre Bewertung von Handlungsbedarf und
Handlungsmöglichkeiten herangezogen, welche hält sie für
besonders vorbildlich?
Der Bundesregierung sind ausländische Erfahrungen mit
Gebrauchsanweisungen nur insoweit bekannt, als diese in der im
Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz vom Forschungsteam
Beimel und Maier, Fachhochschule Hamburg, 1986,
durchgeführten Untersuchung „Optimierung von Gebrauchsanweisungen"
mitgeteilt werden.
7. Welche Absichten hat die Bundesregierung, zu einer besseren Ver
-
ständlichkeit der Gebrauchsanweisungen beizutragen, z. B. durch
a) Weiterentwicklung und Präzisierung des
Gerätesicherheitsgesetzes,
b) Überarbeitung der Norm DIN 8418 (die schon jetzt enthaltene
Vorschrift, daß „die Gebrauchsanweisungen verständlich sein
sollen" reicht offenbar nicht aus),
c) Überarbeitung des Leitfadens 37 der Internationalen
Normenorganisationen,
Die Bundesregierung hält es nicht für möglich, durch eine
Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes auf eine bessere inhaltliche
und formelle Ausgestaltung der Gebrauchsanweisungen
hinzuwirken. Sie setzt sich jedoch dafür ein, daß der Entwurf DIN 8418
vom November 1984 „Angaben in Gebrauchsanweisungen und
Betriebsanleitungen" ebenso wie der Leitfaden 37 der
Internationalen Normenorganisation (ISO/IEC), der in deutscher
Übersetzung als DIN-Entwurf Beiblatt 2 zu DIN 8418 vom November 1984
ebenfalls vorliegt, unter Berücksichtigung der im
Forschungsbericht von Beimel und Maier „Optimierung von
Gebrauchsanweisungen" veröffentlichten Erkenntnisse bald verabschiedet
wird.
d) Verbesserung und Verstärkung der Verbraucherberatung,
Die Verbraucherberatung wird durch von der Bundesregierung
geförderte Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest,
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände,
Verbraucherzentralen wahrgenommen. Schon jetzt enthalten die Berichte der
Stiftung Warentest über Testergebnisse auch Aussagen über die
Qualität von Gebrauchsanweisungen.
Die Bundesregierung wird die Verbraucherorganisationen
ermuntern, noch mehr als bisher auf die Bedeutung der
Gebrauchsanweisungen auch im Interesse der Sicherheit
hinzuweisen.
e) Verbesserung des Kenntnisstandes über die einschlägigen
Normen bei den Herstellern (Beimel/Maier: „Die Norm DIN 8418 war
den zuständigen Personen von wich tigen deutschen Herstellern
unbekannt")?
In den „DIN-Mitteilungen" werden Entwürfe und Weißdrucke
von DIN-Normen regelmäßig veröffentlicht und damit auch den
Herstellern zur Kenntnis gebracht.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz beabsichtigt außerdem, in der
Seminarkonzeption „Sicherheitsgerechtes Konstruieren"
Gebrauchsanweisungen als zusätzlichen Abschnitt aufzunehmen
sowie ein Fachgespräch mit Importeuren durchzuführen, in dem
die Einführer auf Bestimmungen des Gerätesicherheitsgesetzes
und damit auch auf Gebrauchsanweisungen hingewiesen werden
sollen.
8. Welche Probleme mit Gebrauchsanweisungen ergeben sich bei
importierten technischen Konsumgütern, und welche Lösungen
werden praktiziert oder werden von der Bundesregierung angestrebt?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die
Gebrauchsanweisungen von importierten Geräten häufig von der Gewerbeaufsicht
beanstandet werden. Die Untersuchung von Beimel und Maier
„Optimierung von Gebrauchsanweisungen" enthält
Informationen über Erfahrungen im Zusammenhang mit
Gebrauchsanweisungen im Ausland. Der Bundesregierung sind darüber hinaus
solche Probleme nicht bekannt. Im übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um im Zuge der
Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis 1992 verständliche
und Sicherheitsaspekte ausreichend und beachtende
Gebrauchsanweisungen für technische Konsumgüter zu erreichen?
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß in den
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften zur Vollendung eines
europäischen Binnenmarktes, z. B. im Zusammenhang mit den
Regelungen über die Maschinensicherheit oder die Sicherheit von
Spielzeug, Gebrauchsanweisungen vorgeschrieben werden, wie
dies nach dem Gerätesicherheitsgesetz schon der Fall ist.]