Tibet
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Der Bundesminister des Auswärtigen — 011 — 300.14 — hat mit Schreiben vom 15. September 1987 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Fragen und Antworten9
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von dem US-Senat und dem US-House of Representatives 1986 verabschiedete „Export-Import Bank Act Amendments of 1986" (Public Law 99 — 472, 15. Oktober 1986) Tibet als ein eigenständiges Land aufführen und nicht als annektierten Teil von China?
Die „Export-Import Bank Act Amendments of 1986" vom 15. Oktober 1986 sind der Bundesregierung bekannt.
Der Präsident der Vereinigten Staaten hat bei der Unterzeichnung des „Export-Import Bank Act Amendments of 1986" erklärt, daß die Vereinigten Staaten Tibet als Bestandteil der VR China betrachten.
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem legislativen Vorgang in den Vereinigten Staaten?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von ihrer Haltung abzugehen.
Von welchem konkreten Zeitpunkt an hat nach Meinung und Kenntnis der Bundesregierung die „gesamte Staatengemeinschaft" Tibet völkerrechtlich als Teil des chinesischen Staatsverbandes bezeichnet?
Die Zugehörigkeit Tibets zum chinesischen Staatsverband wird von der Staatengemeinschaft seit langem nicht mehr in Frage gestellt. Die Tibetfrage hat seit 1965 nicht mehr auf der Tagesordnung der VN-Generalversammlung gestanden. Ausdrückliche Erklärungen sind nicht erforderlich und auch nicht üblich.
Die Frage nach einem konkreten Zeitpunkt der Bezeichnung Tibets als Teil des chinesischen Staatsverbandes ist daher nicht zu beantworten.
Im übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Oktober 1986 (Drucksache 10/6127) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Fragen 11 und 13, verwiesen.
Welche Regierungen haben im einzelnen die sogenannte Eingliederung Tibets in den chinesischen Staatsverband offiziell anerkannt? Welche westlichen Regierungen haben neben Bundeskanzler Kohl Tibet im Rahmen einer China-Reise seit 1951 offiziell besucht?
In Handelsverträgen der Volksrepublik China mit Indien vom 29. April 1954 und mit Nepal vom 24. September 1956 wird Tibet ausdrücklich als „Region Chinas" bezeichnet. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen, wonach ausdrückliche Erklärungen nicht erforderlich und nicht üblich sind.
Der frühere Außenminister der Republik Österreich, Dr. Willibald Pahr, besuchte im Rahmen eines offiziellen Besuchs der VR China vom 17. bis 24. Mai Tibet.
War dem Bundeskanzler vor seiner jüngsten Reise nach China und Tibet das vom US-House of Representatives im Juni 1987 einstimmig angenommene „amendment" über „Menschenrechtsverletzungen in Tibet durch die Volksrepublik China" (Title VII: Human Rights Violations in Tibet by the People's Republik of China) bekannt, in dem die Tibet-Politik Chinas deutlich verurteilt wird (vgl. Congressional Records, 18. Juni 1987)?
Ja.
Kennt die Bundesregierung den vollen Wortlaut dieses o. g. „amendments", insbesondere Punkt 1, über die seit 1949 andauernde militärische Besetzung Tibets durch die chinesische Rote Armee? Wie steht die Bundesregierung zu den inhaltlichen Aussagen dieses „amendments" und zur Verurteilung der chinesischen Tibet-Politik durch das gesamte US-House of Representatives?
Der Bundesregierung ist die Resolution des Repräsentantenhauses vom 18. Juni 1987 bekannt. Von Bedeutung ist, daß der amerikanische Senat keine entsprechende Resolution beschlossen hat.
Die Bundesregierung weist darauf hin, daß das State Department auf die Resolution des Repräsentenhauses eine Gegenerklärung abgegeben hat, wonach die USA Tibet nie als unabhängiges Land betrachtet hätten.
Im übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die umfassende Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly, Rusche und der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 10/5666, zur menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Situation Tibets. Der Antwort ist nichts hinzuzufügen.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in Großbritannien eine parlamentarische Gruppe für Tibet gebildet hat, in der Mitglieder aus allen politischen Parteien vertreten sind?
Ja.
Welche offiziellen und/oder inoffiziellen Kontakte hat es bisher zwischen Bundesregierung und dem Dalai Lama und der von ihm angeführten tibetischen Exilregierung in den letzten fünf Jahren gegeben?
Offizielle Kontakte zwischen der Bundesregierung und dem Dalai Lama sowie der von ihm gebildeten tibetischen Exilregierung bestehen bekanntlich nicht. Durch Kontakte der Arbeitsebene des Auswärtigen Amtes mit Auslandstibetern ist die Bundesregierung seit vielen Jahren über die Haltung der Exiltibeter informiert.
Stand die Bundesregierung insbesondere bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Menschenrechtliche und völkerrechtliche Situation Tibets" (Drucksache 10/6127) und bei der Vorbereitung des jüngsten Tibet-Besuchs von Bundeskanzler Kohl mit Vertretern der Exilregierung des tibetischen Volkes, den direkt Betroffenen, in Kontakt? Wenn, in welcher Weise? Wenn nein, weshalb nicht?
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die ähnlichen Fragen des Abgeordneten Rusche (DIE GRÜNEN), Plenarprotokoll 10/240 vom 22. Oktober 1986, Anlage 28 und Plenarprotokoll 10/244 vom 7. November 1986, Anlage 30 wird verwiesen. Auch vor dem Besuch von Bundeskanzler Kohl in China bestanden die in der Antwort auf Frage 8 erwähnten Kontakte mit Exiltibetern.