Arbeitsbedingungen im Postgirodienst
der Abgeordneten Börnsen (Ritterhude), Frau Hämmerle, Bernrath, Conradi, Frau Faße, Kretkowski, Paterna, Frau Adler, Frau Becker-Inglau, Frau Blunck, Frau Bulmahn, Frau Conrad, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Dr. Dobberthien, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Ganseforth, Frau Dr. Götte, Frau Dr. Hartenstein, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny, Frau Matthäus-Maier, Frau Dr. Niehuis, Frau Odendahl, Frau Renger, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Seuster, Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weiler, Frau Weyel, Frau Wieczorek-Zeul, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundespost muß ihr Dienstleistungsangebot im Postgirodienst den modernen Formen des Zahlungsverkehrs angleichen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Ein wichtiges Vorhaben ist in diesem Zusammenhang die Automatisierung des beleggebundenen Zahlungsverkehrs. Die Art und Weise, wie die Deutsche Bundespost ihr Automatisierungsvorhaben, das zu einer grundlegenden Änderung der herkömmlichen Betriebsorganisation führt, umsetzt, hat eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die betroffenen Beschäftigten — überwiegend Frauen — zur Folge.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einführung der Automatisierung des beleggebundenen Zahlungsverkehrs (BZV) zu zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten insbesondere bei der Codiertätigkeit (enorme Belastung der Augen, wesentliche Verstärkung monotoner Tätigkeiten, erhöhte Konzentrationsanforderungen, Zunahme der Zwangshaltung am Arbeitsplatz) geführt hat?
Was hat die Bundesregierung zum Abbau bzw. zum Ausgleich für diese Belastungen unternommen?
Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den Postgiroämtern prozentual und absolut, unterteilt nach Frauen und Männern sowie nach Vollzeit- und Teilzeitkräften, in den einzelnen Jahren seit 1983 entwickelt?
Welche Auswirkungen hat die Automatisierung des BZV, insbesondere die Einführung des Arbeitsverfahrens paralleles Buchen, auf die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze in den Postgiroämtern?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze nach Einführung des Arbeitsverfahrens paralleles Buchen erhalten bleibt?
Trifft es zu, daß bei einem Einsatz von Teilzeitarbeitsplätzen im Postgirodienst künftig nur Arbeitsverträge mit mindestens der Hälfte der Wochenarbeitszeit abgeschlossen werden, um nachteilige Folgen für die Teilzeitbeschäftigten bezüglich des Sozialversicherungs- und Kündigungsschutzes auszuschließen?
Wie hat sich der Krankenstand bei der Deutschen Bundespost insgesamt und speziell im Girodienst — unterteilt nach Frauen und Männern — in den einzelnen Jahren seit 1983 entwickelt?
Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung für den Fall, daß der Krankenstand bei den Postgiroämtern höher liegt als bei den Post- und Fernmeldeämtern, ausschlaggebend?
Wie viele Überstunden wurden in den einzelnen Jahren seit 1983 in den Postgiroämtern erbracht, und wie viele dieser Überstunden wurden jeweils abgewickelt? Wie hoch war in den einzelnen Jahren der Anteil der in Freizeit abgegoltenen Überstunden?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus den neuen Arbeitsverfahren zum Anschluß des BZV an das parallele Buchen hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit?
Treffen Hinweise zu, daß die vom Bundespostminister bei der Einführung des BZV gewährten besonderen Zeitzuschläge zur Organisation von Kurzpausen für Codierkräfte mit der Einführung bundeseinheitlicher Bemessungswerte seit März 1987 trotz begründeter Einwände von Personalvertretungen und Postbetriebsärzten gestrichen wurden? Wenn ja, auf welche andere Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die hohen Belastungen für Codierkräfte auszugleichen, um dauerhafte gesundheitliche Schäden auszuschließen?