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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Grenzüberschreitende Tiertransporte (G-SIG: 11001401)

Anzahl der grenzüberschreitenden Tiertransporte, Beanstandungen und Verluste, Einhaltung der entsprechenden EG-Richtlinien und deutschen Rechtsverordnungen hinsichtlich Versorgungsstationen, tierärztlicher Begutachtung und Behandlung der Tiere im Exportland, Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Nachbarstaaten, Handlungsbedarf der Bundesregierung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

13.01.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/158428.12.87

Grenzüberschreitende Tiertransporte

der Abgeordneten Frau Adler, Antretter, Frau Blunck, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kißlinger, Koltzsch, Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Pfuhl, Frau Schmidt (Nürnberg), Sielaff, Frau Weiler, Wimmer (Neuötting), Wittich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nicht erst seit der ARD-Sendung Anfang September 1987 über die Durchführung der Transittransporte von Schlachttieren durch die Bundesrepublik Deutschland ist bekannt, daß generell bei Tiertransporten gegen geltende Rechtsnormen verstoßen wird. Das wirkliche Ausmaß dieser Regelverstöße ist jedoch bisher nicht feststellbar gewesen. Die nur mangelhafte Kontrolle durch die zuständigen Behörden ist eine der Hauptursachen für dieses Informationsdefizit.

Um die dringend notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der nationalen und internationalen Normen zum Schutz der Tiere beim Transport gewährleisten zu können und möglicherweise notwendig werdende Verbesserungen zu erreichen, bedarf es zunächst einer Bestandsaufnahme.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Tiertransporte passieren die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr, aufgeschlüsselt nach Grenzstationen und Tierarten?

2

Wie viele Beanstandungen und wie viele Verluste wurden, aufgeschlüsselt nach Tierarten, registriert?

3

Wie wird die Einhaltung der EG-Richtlinien 77/489/EWG und 81/389/EWG und der deutschen Rechtsverordnungen hierzu gewährleistet?

Gibt es Versorgungsstationen, die das Aus- und Wiedereinladen, die medizinische Betreuung und die Versorgung der Tiere praktikabel machen?

Wird die Nutzung der Versorgungsstationen kontrolliert?

Wie wird gewährleistet, daß der Tierarzt jeden Transport und jedes Tier begutachtet?

Nach Welchen Kriterien bestimmt der Tierarzt die Transportfähigkeit der Tiere?

Gibt es gesonderte Regelungen, wie mit Tiertransporten zu verfahren ist, wenn nicht sichergestellt ist, daß die Tiere im Exportland gemäß der Richtlinie behandelt werden (z. B. Streik, Feiertag) oder die Tiere kurz nach Überschreiten der Grenze im Exportland versorgt werden müßten?

4

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern?

5

Wie ist die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten?

6

Sieht die Bundesregierung nach den in letzter Zeit bekanntgewordenen Vorfällen einen Handlungsbedarf?

Ist eine nationale neue Rechtsverordnung geplant?

Sind weitergehende Regelungen zur Kontrolle der Umsetzung der Richtlinie geplant?

Bonn, den 28. Dezember 1987

Dr. Vogel und Fraktion

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