Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Für welche Vorhaben wurden Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Zeitraum 1980 bis 1987 beantragt
a) durch den Kreis Borken (NRW) und seine Gemeinden,
b) durch den Kreis Coesfeld (NRW) und seine Gemeinden,
c) durch den Kreis Steinfurt (NRW) und seine Gemeinden,
d) durch den Kreis Warendorf (NRW) und seine Gemeinden,
e) durch die kreisfreie Stadt Münster (NRW)?
Für welche Vorhaben wurden Mittel gemäß GVFG für die Kreise und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e) bewilligt?
Für welche Vorhaben wurden keine Mittel zur Verfügung gestellt und warum nicht?
Wie verteilt sich die Förderung gemäß GVFG in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e), gegliedert nach Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr)?
Wie verteilt sich die Förderung in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e) nach Aufschlüsselung gemäß § 2 GVFG (Absatz 1 Nr. 1 Buchstaben a bis e, Nr. 2 Buchstaben a und b, Nr. 3, 4 und 5)?
Sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 GVFG-Mittel beantragt worden?
Wenn ja, durch welche Kreise und Gemeinden?
Für welche Vorhaben, die nach GVFG gefördert wurden oder werden, sind Schutzräume gemäß § 12 GVFG geplant oder gebaut in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e)?
Gibt es für Gemeinden Höchstförderungsgrenzen?
Sind aus den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Münster Anträge von nicht in kommunalem Besitz befindlichen Verkehrsbetreibern eingegangen?
Wenn ja, wie wurden sie entschieden?
Sind in den Jahren 1980 bis 1987 Forschungsvorhaben in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e) durch den Bundesminister für Verkehr gefördert worden?
Wenn ja, wurden hierfür Finanzmittel gemäß § 10 GVFG verwendet?
Sind für die Kreise und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e)
a) im laufenden Jahr Anträge auf Förderung gemäß GVFG gestellt worden,
b) Mittel für Planungsvorhaben gemäß GVFG in Aussicht gestellt oder fest zugesagt worden?
Um welche Vorhaben handelt es sich, und wie ist deren Umfang?