Spendenskandal um den Wohltätigkeitsverein „Deniz Feneri e. V.“
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Frankfurter Landgericht hat im Prozess gegen ehemalige Funktionäre des türkisch-islamischen Wohltätigkeitsvereins „Deniz Feneri e. V.“ (Leuchtturm) am 17. September 2008 die Angeklagten wegen Veruntreuung und Zweckentfremdung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. So sollen veruntreute Gelder in Höhe von mehr als 18 Mio. Euro im Umfeld der Regierungspartei AKP gelandet sein. Nach Aussagen der Verurteilten ist auch die türkische Regierungspartei AKP in den Spendenskandal verstrickt. Das Landgericht vermutete die Hintermänner des Betrugs in der Türkei (www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_document_35255022&rubrik=36082). Der Vorsitzende Richter berichtet davon, dass die türkische Regierung auf diplomatischem Wege Informationen über die Entwicklungen im besagten Prozess eingeholt hat (www.hurriyet.com.tr/gundem/9982666.asp?gid=229&sz=53582).
Der aktuelle Spendenskandal erinnert an den Betrug an rund 300 000 Anlegern, die von so genannten islamischen Holdings um mehrere Milliarden geprellt wurden. Denn in beiden Fällen wurde der religiöse Glaube der Spender bzw. Anleger missbraucht.
Fragen und Antworten10
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Verein „Deniz Feneri e. V.“ und seine Aktivitäten?
Die Bundesregierung hat keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse.
Wurden im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen „Deniz Feneri e. V.“ Bundesbehörden wie z. B. Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) etc. eingeschaltet?
Das Bundeskriminalamt war seit dem Jahr 2006 über das Ermittlungsverfahren gegen den türkischen Verein „Deniz Feneri e. V.“ informiert und unterstützte die zuständigen Landesbehörden im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion gemäß §§ 2 und 3 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) durch die Abwicklung des internationalen Informationsaustauschs.
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Verstrickungen/Überschneidungen personeller oder finanzieller Art zwischen dem Verein „Deniz Feneri e. V.“ einerseits und Gesellschaften andererseits, die den so genannten islamischen Holdings zuzurechnen sind, bestanden bzw. weiterhin bestehen?
Die Auskunft zu verfahrensbezogenen Informationen obliegt den örtlich und sachlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Landes Hessen.
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Aktivitäten des Vereins „Deniz Feneri e. V.“ Ähnlichkeit mit denen der so genannten islamischen Holdings aufweisen, die jahrelang unbehelligt gutgläubige Anleger in der Bundesrepublik Deutschland prellen konnten? b) Wenn nein, vertritt sie – wie auch schon im Falle des Anlagenbetrugs durch die so genannten islamischen Holdings (s. hierzu die Antworten auf die Kleine Anfrage „Situation der Anlegerinnen und Anleger in so genannte islamische Holdings“, Bundestagsdrucksache 16/4836) – die Ansicht, dass sie bzw. ihr nach geordnete Stellen beim Spendenskandal um den Verein „Deniz Feneri e. V.“ ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist bzw. sind?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Für finanzmarktaufsichtsrechtliches Tätigwerden gibt der hier bekannte Sachverhalt keine Anhaltspunkte.
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob ehemalige oder derzeitige Funktionäre des Vereins „Deniz Feneri e. V.“ zur gleichen Zeit leitende Funktionen innerhalb der staatlichen Behörden der Republik Türkei innehatten bzw. -haben? b) Gibt es unter diesen Personen solche, gegen die Einreisebedenken ausgesprochen wurden?
Die Bundesregierung verfügt nicht über entsprechende Kenntnisse.
a) Treffen Pressemeldungen über ein Gespräch des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan mit dem deutschen Botschafter Eckart Kuntz am 22. November 2007 in Ankara zu, wonach Recep Tayyip Erdogan sich zum Verfahren gegen ehemalige Funktionäre des Vereins „Deniz Feneri e. V.“ geäußert hat (Hürriyet vom 16. September 2008)? b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung Äußerungen eines ausländischen Regierungschefs zu einem laufenden Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland? c) Vertritt sie die Ansicht, dass eine solche Äußerung eine Einmischung in ein laufendes Verfahren darstellt?
a) Treffen Pressemeldungen über ein Gespräch des türkischen Justizministers Mehmet Ali Sahin mit dem deutschen Botschafter Eckart Kuntz am 5. Dezember 2007 in Ankara zu, wonach Mehmet Ali Sahin sich über die Haftdauer der Angeklagten im Verfahren gegen den Verein „Deniz Feneri e. V.“ geäußert hat? (ebd.) b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung Äußerungen eines ausländischen Regierungsmitglieds zu einem laufenden Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland? c) Vertritt sie die Ansicht, dass eine solche Äußerung eine Einmischung in ein laufendes Verfahren darstellt?
Zu vertraulichen Gesprächen kann die Bundesregierung keine Einzelheiten bekannt geben. Es ist richtig, dass bei einem Gespräch aus anderem Anlass auch über die Dauer der Untersuchungshaft bei Gerichtsverfahren in Deutschland gesprochen wurde. Dies wurde von der Bundesregierung nicht als Versuch der Einflussnahme aufgefasst.
Gab es mit Bezug auf den konkreten Fall des Vereins „Deniz Feneri e. V.“ bzw. spätestens aus Anlass desselben auf der Ebene der Innenministerkonferenz koordinierende Verabredungen hinsichtlich vereinsrechtlicher Überwachung solcher Spenden sammelnder Betätigung?
Nein
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Tragweite des Spendenskandals um den Verein „Deniz Feneri e. V.“ Veranlassung dafür, den Geschädigten zu helfen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu treffen, um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern und die Menschen vor derartigen dubiosen Vereinen und Organisationen zu schützen?
Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen.