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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Deutsche Initiativen im Europäischen Film- und Fernsehjahr und die Situation der Filmwirtschaft (G-SIG: 11001993)

Gestaltung des Europäischen Film- und Fernsehjahrs, Umfang der Filmproduktion, Situation des Filmverleihs und des Filmabspiels in den Kinos, Erhaltung des Kulturguts "Deutscher Film" und Kulturvorbehalt der Römischen Verträge, deutsche und europäische Filmförderung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

04.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/239801.06.88

Deutsche Initiativen im Europäischen Film- und Fernsehjahr und die Situation der Filmwirtschaft

der Abgeordneten Dr. Martiny, Duve, Roth, Dr. Penner, Weisskirchen (Wiesloch), Bernrath, Conradi, Egert, Hämmerle, Müller (Düsseldorf), Odendahl, Schanz, Schmidt (Nürnberg), Schmidt (Salzgitter), Sielaff, Dr. Soell, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Weiler, Weyel, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in den Mitgliedstaaten der EG hat sich die Situation des Films — der Filmproduktion, des Filmverleihs und des Filmabspiels in den Kinos — zufriedenstellend entwickelt. Günstigenfalls konnte ein weiterer Rückgang aufgehalten werden. Als dem „Urprodukt" für die weitere Nutzung durch Fernsehen und Video kommt aber dem Kinofilm unverändert große Bedeutung zu. Darauf will das „Europäische Film- und Fernsehjahr" den Blick lenken.

Das „Europäische Film- und Fernsehjahr" wurde vom Europäischen Rat in Mailand im Juni 1985 beschlossen; eine Entschließung des Rates der Minister für Kulturfragen hat diese Entscheidung im Dezember 1986 bestätigt. Anfang 1987 wurde ein Lenkungsausschuß eingesetzt, der in sechs Arbeitsgruppen untergliedert war und rund 250 Vorhaben, die von den nationalen Ausschüssen der 24 Teilnehmerländer eingereicht waren, überprüfte. Daraus wurden Vorschläge für das „Europäische Film- und Fernsehjahr" entwickelt.

Diese Initiative steht im Zusammenhang mit einem Vorschlag der Kommission „Neue Impulse für die Aktion der Europäischen Gemeinschaft im kulturellen Bereich" vom Dezember 1987, in dem sich die Überzeugung niederschlägt, daß „neue Impulse für die Gemeinschaftsaktion im kulturellen Bereich eine politische Notwendigkeit und ein sozio-ökonomisches Gebot im Hinblick auf die Verwirklichung des großräumigen Binnenmarktes 1992 und die schrittweise Weiterentwicklung des Europas der Bürger zur Europäischen Union sind".

Angesichts der deutschen Präsidentschaft während der ersten Jahreshälfte 1988 war die besondere Möglichkeit gegeben, Anregungen, Impulse, Vorstöße für das „Europäische Film- und Fernsehjahr" einzubringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Europäisches Film- und Fernsehjahr

Fragen40

1

Welche Initiativen hat die Bundesregierung zum Europäischen Film- und Fernsehjahr ergriffen?

2

Welche Zuschüsse hat die Bundesregierung für Maßnahmen innerhalb des Europäischen Film- und Fernsehjahres gegeben?

3

Was tun die Bundesländer innerhalb des Europäischen Film- und Fernsehjahres, und welche Mittel wenden sie auf?

4

Was tun die europäischen Partnerländer innerhalb des Europäischen Film- und Fernsehjahres?

5

Was tun die Fernsehanstalten im Rahmen des Europäischen Film- und Fernsehjahres

a) auf nationaler Basis (aufgeschlüsselt nach öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern),

b) europaweit?

Welche Mittel wenden die Fernsehanstalten dafür auf?

6

Was tut die Filmwirtschaft im Rahmen des Europäischen Film- und Fernsehjahres

a) national,

b) europaweit?

Welche Mittel wendet sie dabei auf?

7

Welche besonderen Initiativen der Bundesregierung, der Bundesländer, der Fernsehanstalten, der Filmwirtschaft für das Europäische Film- und Fernsehjahr sind als permanente Veranstaltung geplant?

8

Welches Finanzvolumen hat die Filmproduktion

a) national,

b) europaweit,

c) in den USA?

9

Welche Marktanteile hat

a) der deutsche Film in der Bundesrepublik Deutschland,

b) der europäische Film in der Bundesrepublik Deutschland,

c) der amerikanische Film in der Bundesrepublik Deutschland?

10

Welchen Marktanteil hat

a) der deutsche Film in den USA,

b) der europäische Film in den USA,

c) sonstige nichtamerikanische Filme in den USA?

11

Wie hat sich die Koproduktion im letzten Jahrzehnt entwickelt bei Filmprojekten mit

a) deutscher Mehrheit und europäischem Partner,

b) deutscher Minderheit und europäischem Partner,

c) bei europäischen Produktionen mit amerikanischem Partner?

12

Wie viele Programmstunden bestreiten die Sender in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mit Spielfilmen, wie verteilt sich dies auf

a) die öffentlich-rechtlichen Anstalten,

b) die privaten Fernsehanbieter?

Welchen Anteil an den im Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland gezeigten Spielfilmen haben

a) deutsche Produktionen,

b) europäische Produktionen,

c) Produktionen aus den USA?

Welchen Anteil haben europäische Filmproduktionen am Spielfilmangebot im amerikanischen Fernsehen?

13

a) Wie viele

— deutsche,

— europäische,

— US-Spielfilme

kommen als Videokassette auf den deutschen Markt?

b) Wie viele europäische Spielfilme kommen als Videokassette auf den amerikanischen Markt?

14

Wie viele deutsche Filme werden jährlich synchronisiert

a) in nur eine Sprache,

b) in mehrere Sprachen,

c) in englisch, französisch, italienisch, spanisch, sonstige Sprachen?

Wie viele amerikanische Filme werden jährlich synchronisiert

a) in nur eine Sprache,

b) in mehrere Sprachen,

c) in welche Sprachen?

15

Das Grünbuch der EG geht davon aus, daß später einmal europäische Fernsehsender überall in Europa empfangen werden können.

Wie wird sich das auf die Produktion von Spielfilmen in den verschiedenen Landessprachen auswirken?

Wie wird sich dies auf die Produktion von Fernsehspielen auswirken?

16

Das Filmförderungsgesetz in seiner Fassung von 1986 definiert neue Kriterien für den „deutschen Film". Wie soll die Legaldefinition für den „europäischen Film" lauten?

17

Verläuft die Produktion von Spielfilmen in den zwölf EG-Ländern nach vergleichbaren Bedingungen? Falls nicht, was wird die Bundesregierung tun, um solche Bedingungen herzustellen.

18

Was wird die Bundesregierung tun, um die Freizügigkeit der Arbeitsmöglichkeiten der in der Filmwirtschaft beschäftigten Filmarbeiter/innen, Regisseure/innen, Techniker/innen europaweit durchzusetzen?

19

Welche Kooperationsmöglichkeiten gibt es für europäische Filmproduktionen mit Drittländern, vor allem mit den USA, in bezug auf die Filmherstellung, die Synchronisation, das Film Marketing schon heute?

Welche zusätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, und welche Initiativen wird sie in diesem Zusammenhang ergreifen?

20

Wie und in welchem Umfang wird die Produktion von Filmen staatlich subventioniert

a) in der Bundesepublik Deutschland,

b) in Frankreich,

c) in Italien,

d) in Großbritannien,

e) in den übrigen EG-Mitgliedstaaten?

Ist daran gedacht, die Filmförderung künftig europaweit zu vereinheitlichen?

Welche Politik verfolgt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

II. Filmproduktion

III. Filmverleih

21

Welche Anteile auf dem deutschen Markt hat

a) der deutsche Verleih,

b) der europäische Verleih,

c) der US-amerikanische Verleih?

Welche Marktstellung hat andererseits der europäische Verleih auf dem amerikanischen Markt?

22

Gibt es hinsichtlich des Filmverleihs auf dem europäischen Markt gleiche staatliche Rahmenbedingungen in den jeweiligen Staaten?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung besondere Fördermaßnahmen, um solche Verleihunternehmen zu stärken, die deutsche und europäische Filme besonders fördern?

24

In Hamburg läuft in diesen Monaten ein von der EG mitfinanziertes Pilotprojekt für eine besondere europäische Verleihförderung von low-budget Filmen an.

Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Projekt? Ist sie bereit, dieses Projekt auch mit nationalen Mitteln zu unterstützen?

25

Welche Kooperationsmöglichkeiten europäischer Länder gegenüber Drittländern bestehen bereits, welche sind denkbar? Welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung?

IV. Abspiel

26

Sind auf dem deutschen Markt Filmtheaterbesitzer/innen tätig, die sich auf ausländisches Kapital stützen? Wie hoch ist deren Zahl? Wie hoch ist ihr Marktanteil?

27

Arbeiten private Fernsehanstalten beim Abspiel von Spielfilmen mit ausländischem Kapital, und aus welchen Ländern stammt dies?

28

Bestehen für Filmtheaterbesitzer/innen überall in Europa vergleichbare staatliche Rahmenbedingungen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solche Filmtheater besonders zu fördern, die sich schwerpunktmäßig für deutsche und europäische Filme einsetzen?

V. Kulturvorbehalt

29

Der nationale Film in Europa ist an die Nationalsprachen der EG gebunden und, unterliegt deshalb dem Kulturvorbehalt der Römischen Verträge.

Welche Abgrenzungskriterien zum Schutz des deutschen Films macht die Bundesregierung in Brüssel geltend, um das Kulturgut „Deutscher Film" zu erhalten?

30

Welche Abgrenzungskriterien für den „Europäischen Film" sollten gelten, um die schwächere europäische Filmproduktion gegenüber Anbietern von Spielfilmen aus Drittländern, insbesondere den USA, zu sichern?

31

Gibt es im Hinblick auf den gemeinsamen Europäischen Markt für das Kulturgut „Deutscher Film" besondere urheberrechtliche Probleme?

32

Wer — der Bund oder die Länder — macht die nationalen Vorbehalte für das Kulturgut „Deutscher Film" geltend? Schafft die wachsende Regionalisierung der Praxis der Filmförderung in der Bundesrepublik Deutschland — Stichwort: Länderfilmförderungen — im Hinblick auf die Verteidigung des Kulturgutes „Deutscher Film" besondere Probleme?

33

Ist daran gedacht, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, bestimmte Quoten festzulegen für gefährdete nationale bzw. europäische Filmproduktionen

a) bei den Kinos

b) bei öffentlich-rechtlichen wie bei privaten Fernsehanbietern?

34

Ist daran gedacht, Hilfen zu gewähren, um durch die Herstellung fremdsprachiger Fassungen, die im übrigen EG-Bereich eingesetzt werden können, den gefährdeten nationalen Film zu fördern und ihm bessere Wettbewerbschancen gegenüber den Filmproduktionen aus den USA zu geben?

35

Ist daran gedacht, eine besondere Vertriebsförderung für europäische Filme zu gewähren?

36

Ist daran gedacht, die Aus- und Fortbildung der in der Filmwirtschaft Tätigen über nationale Grenzen hinweg zu regeln, um die europäische Filmkultur zu stärken?

Bonn, den 1. Juni 1988

Dr. Martiny Duve Roth Dr. Penner Weisskirchen (Wiesloch) Bernrath Conradi Egert Hämmerle Müller (Düsseldorf) Odendahl Schanz Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Sielaff Dr. Soell Toetemeyer Wartenberg (Berlin) Weiler Weyel Wiefelspütz Dr. Vogel und Fraktion

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