Uneinheitliche Musterungspraxis bei Wehrpflichtigen
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kai Gehring, Alexander Bonde, Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland wird von vielen jungen Männern und Frauen als ungerecht und diskriminierend empfunden. Mehr als je zuvor ist die Musterung für den Wehrpflichtigen der entscheidende Zeitpunkt für seine weitere Lebensplanung geworden. In den vergangenen Jahren wurden die Anforderungen an die Tauglichkeit wiederholt geändert. Künftig, so die Bundesregierung, benötigen die Streitkräfte verstärkt sowohl schulisch als auch beruflich gut ausgebildete und technisch versierte Wehrpflichtige mit hohem körperlichen Leistungsvermögen (Bundestagsdrucksache 16/8637).
Eigentlicher Grund für das Drehen an der Tauglichkeitsschraube ist die Tatsache, dass bei Jahrgangsstärken von 350 000 bis 450 000 Wehrpflichtigen und 30 000 Stellen für Grundwehrdienstleistende nur noch weniger als 15 Prozent eines Jahrgangs zum Grundwehrdienst herangezogen werden können.
Die Zahl der heranziehbaren Wehrpflichtigen wurde drastisch verringert und dem gesunkenen Bedarf angepasst. Die Ausmusterungsquote ist bei den Erstmusterungen von 10 Prozent (2000) über 14 Prozent (2003) auf 31 Prozent (2005) und zuletzt 42 Prozent (2007) gestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/10468, Antwort zu Frage 23). Die auch im internationalen Vergleich völlig aus dem Rahmen fallende Ausmusterungsquote ist Ergebnis einer politisch gewollten Steuerung. Unter Verweis, dass das Gros der „tauglich Gemusterten“ einen Wehr- oder Zivildienst leistet, soll die eklatante Wehrungerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland verschleiert werden. Verfassungsrechtlich ist diese willkürliche Praxis äußerst bedenklich.
Dem Musterungsverfahren kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Von Betroffenen werden Vorwürfe erhoben, dass die Musterungspraxis der einzelnen Kreiswehrersatzämter äußerst unterschiedlich ist und die Tauglichkeitswahrscheinlichkeit von Faktoren wie Bildungsniveau und Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung beeinflusst wird.
Tauglichkeitsüberprüfungen werden in der Regel in den Kreiswehrersatzämtern und Musterungszentren durchgeführt. Auch das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) nimmt Überprüfungen der Tauglichkeit vor, entweder auf eigene Veranlassung oder auf Antrag der Zivildienstpflichtigen. Hierbei greift das Bundesamt für den Zivildienst auf vertraglich gebundene so genannte beauftragte Ärztinnen und Ärzte (B-Ärztinnen/B-Ärzte) zurück. Die B-Ärztinnen und B-Ärzte sind vertraglich gehalten, alle Untersuchungen einschließlich der Tauglichkeitsbewertungen nach den „Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten“ vorzunehmen und darüber ein zivildienstärztliches Gutachten auszustellen. Die Empfehlungen können durch den Ärztlichen Dienst im Bundesamt für Zivildienst korrigiert werden. Seit einiger Zeit hat die Wehrverwaltung ebenfalls Verträge mit diesen schon für die Zivildienstverwaltung auf vertraglicher Basis tätigen B-Ärztinnen und B-Ärzten geschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass in der Vergangenheit und in anderen Ländern im Schnitt um die 10 Prozent eines Jahrgangs als „untauglich“ eingestuft wurden, die Bundesregierung aber 40 bis 45 Prozent der deutschen Wehrpflichtigen für nicht wehrdiensttauglich erklärt?
Stimmt der Eindruck, dass die Bundesregierung die Musterungskriterien und die Musterungspraxis dem Rekrutierungsbedarf der Bundeswehr anpasst?
Wenn nein, warum nicht?
Bis zu welcher Ausmusterungsquote ist aus Sicht der Bundesregierung die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht verfassungsrechtlich verantwortbar?
Hält die Bundesregierung es z. B. für unbedenklich, künftig über die Hälfte eines männlichen Geburtsjahrgangs auszumustern?
Welches Feedback erhalten die Jugendoffiziere hinsichtlich der Wehrpflicht, insbesondere hinsichtlich des Gerechtigkeitsaspekts?
Empfinden die Jugendlichen die Wehrpflicht als gerecht?
Gelten für junge Männer und Frauen, die freiwillig einen Dienst in den Streitkräften leisten wollen die gleichen Musterungskriterien und die gleiche Musterungspraxis wie für die Wehrpflichtigen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundeswehr durch die großzügigen Ausmusterungsgründe nicht in der Lage ist, die besten Bewerber für die jeweilige Verwendung zu finden?
Hat der vom Bundesamt für den Zivildienst mit dem Rundbrief 1/2005 an die B-Ärztinnen und B-Ärzte ergangene Hinweis zum Umgang mit der GNr. 15 noch Gültigkeit?
Teilt die Bundesregierung die darin geäußerte Auffassung, dass aus der Sicht der Streitkräfte jeglicher Missbrauch von Drogen gemäß BTM-Gesetz nicht mit der Wehrtauglichkeit vereinbar ist, wegen der anderen Einsatzbedingungen im Zivildienst dort bei der Tauglichkeitsfeststellung aber anders verfahren werden soll?
Wie viele Wehrpflichtige wurden
a) bundesweit,
b) pro Bundesland,
c) pro Kreiswehrersatzamt/Musterungszentrum in den vergangenen fünf Jahren pro Jahr gemustert, und wie verteilen sich dabei die jährlichen Musterungsergebnisse prozentual auf die jeweiligen Tauglichkeitsstufen?
Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren
a) bundesweit,
b) pro Bundesland,
c) pro Kreiswehrersatzamt/ Musterungszentrum die jährliche Zahl der Wehrpflichtigen, die vor der Musterung bereits einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hatten oder die bei der Musterung einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellten (vgl. Bundestagsdrucksache 16/5400, Tabelle 4), und wie verteilen sich jeweils die Musterungsergebnisse von gemusterten Antragstellern und Nicht-Antragstellern prozentual auf die jeweilige Tauglichkeitsstufe?
Welchen Bildungsabschluss strebten in den vergangenen fünf Jahren zum Zeitpunkt der Musterung
a) bundesweit,
b) pro Bundesland,
c) pro Kreiswehrersatzamt/ Musterungszentrum die Musterungskandidaten im Jahresdurchschnitt an, und wie verteilen sich jeweils die Musterungsergebnisse prozentual auf die jeweilige Tauglichkeitsstufe?
Welche Musterungskapazitäten sind in den jeweiligen Kreiswehrersatzämtern/ Musterungszentren gegenwärtig vorhanden?
In welchem Umfang haben sich diese Musterungskapazitäten in den vergangenen fünf Jahren jeweils verändert?
Mit Hilfe welcher Maßnahmen hat man in jüngster Zeit versucht, die Musterungskapazitäten zu verbessern?
Wie viele Ärztinnen und Ärzte stehen gegenwärtig
a) den jeweiligen Kreiswehrersatzämtern/Musterungszentren,
b) dem Bundesamt für Zivildienst für Musterungsaufgaben bzw. Überprüfungsuntersuchungen zur Verfügung, und wie viele sind dabei jeweils Angehörige der Bundeswehr bzw. auf vertraglicher Basis tätig?
In welchem Umfang und mit welchem Ziel werden B-Ärztinnen und B-Ärzte für Musterungs- und Überprüfungsuntersuchungen eingesetzt?
Mit wie vielen B-Ärztinnen/B-Ärzten hat die Wehrverwaltung in den vergangen fünf Jahren jeweils Verträge über die Durchführung von Untersuchungen im Rahmen von Musterungen und Überprüfungsuntersuchungen abgeschlossen, wie viele wurden aufgehoben/beendet, und wie viele dieser Verträge bestanden am 1. Oktober 2008 noch?
Wurden von B-Ärztinnen und B-Ärzten Erstmusterungen durchgeführt?
Wenn ja, wie viele in den Räumen der Kreiswehrersatzämter, und wie viele in den Praxen oder sonstigen Diensträumen der Ärztinnen und Ärzte?
Welche Erfahrungen wurden mit den Untersuchungen durch B-Ärztinnen/ B-Ärzte gemacht?
Wie viele Untersuchungsverfahren konnten aufgrund der Untersuchungen dieser Ärztinnen und Ärzte abgeschlossen werden?
In wie vielen Fällen wurden die Untersuchungsergebnisse angezweifelt bzw. revidiert?
Wie viele Ärztinnen und Ärzte wurden in den vergangenen fünf Jahren im Jahresdurchschnitt über Dritte/Leiharbeitsfirmen für Musterungs- und Überprüfungsuntersuchungen herangezogen?
a) Wie viele dieser Ärztinnen und Ärzte waren am 1. Oktober 2008 noch für Kreiswehrersatzämter/das Bundesamt für Zivildienst tätig?
b) Wurde von diesen Ärzten Erstmusterungen durchgeführt?
Wenn ja, wie viele in den Räumen der Kreiswehrersatzämter, und wie viele in den Praxen oder sonstigen Diensträumen der Ärztinnen und Ärzte?
c) Welche Erfahrungen wurden mit diesen Untersuchungen gemacht?
Wie viele Untersuchungsverfahren konnten aufgrund der Untersuchungen dieser Ärztinnen und Ärzte abgeschlossen werden?
In wie vielen Fällen wurden die Untersuchungsergebnisse angezweifelt bzw. revidiert?