Bau von zusätzlichen Kampfdörfern und Panzerstraßen auf dem Truppenübungsplatz Senne in Nordrhein-Westfalen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Britta Haßelmann, Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Der 116 km2 große Truppenübungsplatz (TÜP) Senne liegt nördlich von Paderborn.
Hier befinden sich fünf Standorte der britischen Rheinarmee.
Er wird von den britischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland in Paderborn gemäß NATO-Truppenstatut betrieben.
An diesen Standorten sind etwa 4 000 Soldaten stationiert.
Presseberichten vom August 2008 zufolge will die britische Armee in der Senne einen zweistelligen Millionenbetrag investieren.
Es sollen 39 Kilometer Sandpisten für Panzer in eine betonierte Panzerstraße umgewandelt und sechs weitere Kampfdörfer gebaut werden.
Die Genehmigung einer solchen Maßnahme, wenn sie auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts und ihrer daraus folgenden Gesetze und Verordnungen beantragt worden ist, ist auf der Grundlage des § 37 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) durch deutsche Behörden zu erteilen oder abzulehnen.
Es handelt sich bei den beabsichtigten Baumaßnahmen teilweise um Maßnahmen, die nach dem Artikel 49 Absatz 2 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (ZA/NTS) vom 3. August 1959 zu behandeln sind.
Dort heißt es:
Baumaßnahmen werden nach Maßgabe der geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und besonderer Verwaltungsabkommen durch die für Bundesbauaufgaben zuständigen deutschen Behörden durchgeführt.
Da sich die Bundesbauverwaltung, zuständig für Bundesbauaufgaben, durch Organleihe der Ländereinrichtungen bedient, ist es somit Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen diese Baumaßnahmen durchzuführen.
Die rechtliche Prüfung der Baumaßnahmen im Bereich des Umwelt- und Immissionsrechts ist auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Oberbefehlshaber der Britischen Rheinarmee über die Benutzung von Truppenübungsplätzen, die den Britischen Streitkräften gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung überlassen sind, vorzunehmen.
Am 15. September 2008 haben die Briten ihre Ausbaupläne den Anrainerkommunen wie Paderborn, Hövelhof und Bad Lippspringe vorgestellt.
Die Bauarbeiten sollen 2009 beginnen und 2012 abgeschlossen werden.
Der geplante Ausbau des Truppenübungsplatzes würde voraussichtlich zu weiteren großflächigen L��rmstörungen führen, die vor allem die Randgemeinden des Truppenübungsplatzes betreffen.
Bei den Lärmimmissionen würde es sich besonders um zusätzlichen Schießlärm, Panzerbewegungen und Fluglärm handeln.
Solche erhebliche Lärmimmissionen können zu krankmachenden Beeinträchtigungen der Bevölkerung führen, angefangen von Schlafstörungen über Tinnitus, Kreislaufbeschwerden, bis hin zu Bluthochdruckerkrankungen und den daraus resultierenden Gefahren von Herzinfarkt und Schlaganfall.
Besonders durch nächtlichen Schießlärm können durch wiederholte Schlafunterbrechungen Leistungseinschränkungen im Beruf und in der Schule entstehen.
Beschwerden über nächtlichen Schießlärm gibt es bereits insbesondere von Kurgästen von Bad Lippspringe, das unmittelbar an den Truppenübungsplatz grenzt.
Die jetzt geplanten zusätzlichen Kampfdörfer und der Ausbau und Bau von Panzerstraßen würden zu Beeinträchtigungen der einmaligen Naturlandschaft Senne führen.
Der Truppenübungsplatz gehört zum Flora-Fauna-Habitat (FFH) der Europäischen Gemeinschaft.
Ein FFH-Gebiet ist eine besonders schützenswerte Landschaft mit vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Ebenso ist das Gebiet als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
Es leben auf dem Truppenübungsplatz Senne über 5 000 Tier- und Pflanzenarten, davon über 1 000 Arten der Roten Liste gefährdeter Pflanzen und Tiere in der Bundesrepublik Deutschland.
Der geplante Ausbau von Sandpisten und Ausbau von 40 km Straßen mit Beton oder Schotter auf dem Truppenübungsplatz wäre ein massiver Eingriff in den Naturhaushalt der Senne.
Bisher stellen die Sandpisten in der Senne eine relativ geringe Beeinträchtigung dar.
Für viele Organismen sind sie keine Barriere, da ihr Substrat wie das der sandigen Umgebung als natürlich wahrgenommen wird.
Sobald diese mit Schotter, Beton o. Ä. versiegelt werden, stellen sie eine nicht überwindbare Barriere dar.
Dieses wirkt bei dem Lebensraum aufgrund der Vielzahl gefährdeter Arten zerstörend.
Bei einer Versiegelung wird des Weiteren im unmittelbaren Umfeld der Wasserhaushalt verändert.
Bei der Verwendung von Kalkschotter könnte es gar zu einer massiven Zerstörung auch weiter entfernter sensibler Bereiche wie Moore oder nährstoffarmer saurer Sandmagerrasen kommen.
Eine starke Beeinträchtigung gilt auch bei der Versiegelung infolge des Baus der Kampfdörfer für bodenbrütende Vögel.
Da auch von einer Erhöhung der Anzahl der Übungseinsätze ausgegangen wird, nehmen Unruhe und Lärm im Gebiet für Tiere und Menschen zu.
Bei Realisierung der Planungen ist nicht auszuschließen, dass der Naturschutz in der Senne allgemein, und der europäische FFH-Status der Landschaft sowie die Nationalpark-Würdigkeit im Besonderen aufs Höchste gefährdet sind.
Alle Planungen, die ein FFH-Gebiet in seinen für die Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteilen erheblich nachhaltig beeinträchtigen können, unterliegen einer besonderen Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung.
Der Truppenübungsplatz wird zeitweilig auch durch Truppen anderer NATO-Staaten genutzt.
Der Platz dient hauptsächlich als Infanterie-Schießplatz, wobei sich die Schießbahnen am Platzrand befinden und von dort nach innen geschossen wird.
Ebenso kommen auf dem Truppenübungsplatz schwere Panzerwaffen zum Einsatz.
Durch den Ausbau des Platzes und damit verbunden einer Zunahme von Schießübungen und Fahrbewegungen käme es zu einer weiteren Umweltbelastung.
Munition, Sprengstoffe und Treibstoffe sind alle als umweltschädlich einzustufen.
Letztendlich ist eine Gefährdung des Grundwassers und damit auch des Trinkwassers der angrenzenden Kommunen durch Gifte und Schwermetalle nicht auszuschließen.
I. Zum geplanten Ausbau des Truppenübungsplatzes
Fragen und Antworten35
Wer stellt die Anträge für zusätzliche Kampfdörfer und Panzerstraßen auf dem Truppenübungsplatz Senne?
Die Anforderung für die Durchführung der Baumaßnahmen zur Verbesserung der militärischen Infrastruktur durch Bereitstellung eines zeitgemäßen Einsatzumfelds auf dem Truppenübungsplatz Sennelager wurde, entsprechend dem deutsch-britischen Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten britischen Streitkräfte vom 8./30. September 1975/Ergänzungsvereinbarung vom 31. August 2005 (Verwaltungsabkommen ABG 1975), von den britischen Streitkräften am 12. Februar 2008 an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), gestellt.
Welche oberste Bundesbehörde ist für das Verfahren zuständig?
Das BMVg ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Durchführung von Verteidigungsbauaufgaben für die Gaststreitkräfte.
Welche weiteren Behörden sind beteiligt?
Wer führt die Baumaßnahmen durch?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammenfassend beantwortet: Im vorliegenden Fall hat das BMVg die Bauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Durchführung der Bauaufgabe beauftragt.
Die erforderlichen Genehmigungsverfahren werden von ihr eingeleitet und durchgeführt.
Auf welchen Rechtsgrundlagen werden die Baumaßnahmen durchgeführt?
Gemäß Artikel 49 Absatz 2 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) werden Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte nach Maßgabe der geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und besonderer Verwaltungsabkommen durchgeführt.
Welche Bundesministerien sind an dem Verfahren beteiligt, und mit welcher obersten Landesbehörde hat sich das zuständige Bundesministerium ins Benehmen zu setzen?
Werden Baumaßnahmen genehmigungs- oder zustimmungsfähig, wenn die Grundlage der Baumaßnahme auf fiskalischen Gründen beruht?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammenfassend beantwortet: Die Baumaßnahmen dienen unmittelbar der Landesverteidigung und werden der oberen Bauaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Detmold) zur Kenntnis gebracht (§ 80 Absatz 4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen [BauO NW]).
Die obere Bauaufsichtsbehörde hat die Gemeinden zu hören.
Versagt die obere Bauaufsichtsbehörde ihre Zustimmung oder widerspricht die Gemeinde dem beabsichtigten Bauvorhaben, entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung gemäß § 37 Absatz 2 Baugesetzbuch im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien und im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde.
Die zu beteiligenden Bundesministerien sind in diesem Fall das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium der Finanzen.
Als zuständige oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW einzuschalten.
Werden zur Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden und Anwohnerinnen/Anwohner im Rahmen der umweltbezogenen Planungen kontinuierlich die Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter der betroffenen Gemeinden informiert? Wenn ja, wie?
Neben der nach dem deutschen Recht für die Baumaßnahmen notwendigen förmlichen Beteiligung der zuständigen Landes- und Kommunalbehörden informieren die britischen Streitkräfte zusätzlich auch die Vertreter der betroffenen Gemeinden regelmäßig ausführlich und transparent über den Stand der Planung, insbesondere über die umweltrelevanten Belange.
Die letzte Informationsveranstaltung fand am 15. September 2008 statt.
Weitere Veranstaltungen sind vorgesehen.
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Übungsmaßnahmen in den Kampfdörfern durchgeführt werden, und wenn ja, um welche handelt es sich, und welchen Einsatzszenarien dienen diese?
- Durchsuchen von Häusern (Waffen, Munition, Beweissicherung)
- Geiselbefreiung
Die Übungen dienen der Vorbereitung der britischen Soldaten auf ihre Einsätze, u. a. in Afghanistan und im Irak.
Ein Einsatz von Gefechtsmunition in den Übungsdörfern ist nicht vorgesehen.
Dazu sind spezielle Schießübungshäuser geplant.
Mit der Herstellung zeitgemäßer – künftigen Einsatzzwecken entsprechenden Übungseinrichtungen – und der Modernisierung bestehender Anlagen auf dem Truppenübungsplatz Senne beabsichtigen die britischen Streitkräfte, an die besonderen Erfordernisse bei Auslandseinsätzen in Krisengebieten angepasste Übungsgelegenheiten zu schaffen.
Sie sollen ein möglichst realitätsnahes Üben ermöglichen, um ein höheres Maß an Sicherheit für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz zu erreichen.
Inwieweit und für welche Übungszenarien wird der Truppenübungsplatz Senne auch von den in Augustdorf stationierten Bundeswehreinheiten, die derzeit die Quick Reaction Force (QRF) in Afghanistan und wesentliche Teile des ISAF-Kontingentes (ISAF – International Security Assistance Force) stellen, mitgenutzt bzw. ist dies geplant?
Die Panzerbrigade 21 – hier das Panzergrenadierbataillon 212 – stellt derzeit die „Quick Reaction Force“ (QRF) innerhalb der RC North.
Im Rahmen der einsatzvorbereitenden Ausbildung wurde auch der Truppenübungsplatz Senne durch diesen Verband mit genutzt.
Darüber hinaus ist die Nutzung des Truppenübungsplatzes Senne für die Durchführung der Zusatzausbildung „Einsatzvorbereitende Ausbildung für Konfliktbeseitigung und Krisenbewältigung (ZA EAKK)“ durch Truppenteile des Heeres im Rahmen der verfügbaren Nutzungszeiträume auch künftig vorgesehen.
Die ZA EAKK erfolgt gemäß der Vorgaben Heeresführungskommando (HFüKdo) im „Grundsatzbefehl zur Ausbildung der Einsatzkontingente“ vom 8. September 2008 und folgt in ihren Inhalten den einsatzgebietsspezifischen Ausbildungsforderungen.
Welche jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungsziele wurden für die NATURA 2000-Gebiete (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) auf dem Truppenübungsplatz Senne festgelegt?
Die Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das FFH-Gebiet „Senne mit Stapellager Senne“ (DE-4118-301) und des Vogelschutzgebietes „Senne mit Teutoburger Wald“ (DE-4118-401) sind festgesetzt.
Wurde bzw. wird in den FFH- und EU-Vogelschutzgebieten der Zustand der schützenswerten Arten und Naturbestände durch ein Monitoring erfasst? a) Wenn nein, warum nicht, bzw. ist es geplant, ein solches Monitoring aufzunehmen? b) Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich, bzw. aus welchen Gründen sind sie nicht öffentlich zugänglich?
Ein Monitoring im Sinne der FFH-Richtlinie ist geplant.
Zurzeit ist die FFH-Grundbestandserhebung, die Voraussetzung für eine Management-Planung und ein späteres Monitoring ist, noch nicht abgeschlossen.
Es existieren jedoch zahlreiche durch die Biologischen Stationen und freie Mitarbeiter erhobene Daten zur Naturausstattung der Senne, die einen guten Überblick über den Zustand von Umwelt und Natur auf dem Truppenübungsplatz Senne geben.
Diese Erkenntnisse sind öffentlich zugänglich.
Welche Auswirkungen sind durch die geplanten Baumaßnahmen auf die natürlichen Lebensräume, Habitate und Arten der FFH-Schutzgebiete und des EU-Vogelschutzgebietes zu erwarten, und wie schätzt die Bundesregierung insbesondere mögliche Auswirkungen der Baumaßnahmen im Hinblick auf jene Verpflichtungen ein, die sich aus Artikel 6 Absatz 3 und 4 und Artikel 7 der FFH-Richtlinie ergeben?
Die Auswirkungen auf die natürlichen Lebensräume und Arten gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie sowie auf die Vögel nach Anhang I und Zugvogelarten im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Vogelschutzrichtlinie werden detailliert in einer eigenständigen FFH-Verträglichkeitsprüfung und einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
Wie ist sichergestellt, dass es durch die Baumaßnahmen zu keiner Beeinträchtigung der NATURA 2000-Gebiete auf dem TÜP Senne kommt?
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen werden umfangreiche Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festgesetzt und in den landespflegerischen Begleitplan eingestellt.
Welche konkreten Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sollen ergriffen werden, um die Störung bzw. die Beeinträchtigung der NATURA 2000-Schutzgebiete durch die Baumaßnahmen zu verhindern bzw. zu mindern?
Im Rahmen der noch in Erstellung befindlichen naturschutzfachlichen Gutachten und des landespflegerischen Begleitplans werden detaillierte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festgelegt, wie zum Beispiel:
- Deutliche Reduzierung des Bauumfangs gegenüber der ursprünglichen Planung
- Verlegung von Übungskomplexen und ähnlichen Einrichtungen in bereits versiegelte Bereiche
- Nutzung bereits bestehender Trassen als Konvoi-Strecke
- Trassenverlegungen zur Vermeidung von Eingriffen in Lebensraumtypen und besonders empfindliche Bereiche
- Verzicht auf die Einbringung von Fremdmaterialien
- Berücksichtigung der Brutzeiten empfindlicher Vogelarten bei der Bauausführung
- Berücksichtigung des Fortpflanzungslebensraums von Amphibien
Wer überwacht die Einhaltung der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinien während der Bauvorhaben?
Die naturschutzfachliche Überwachung der Baumaßnahme erfolgt durch eine Umweltbaubegleitung mit Berichterstattung an die höhere Landschaftsbehörde bzw. das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz.
Sind die Träger öffentlicher Belange (u. a. Naturschutzverbände) am Verfahren beteiligt bzw. ist dies beabsichtigt, und wenn nein, warum nicht?
Eine erste Informationsveranstaltung wurde am 19. September 2008 mit Vertretern der Naturschutzverbände vor Ort durchgeführt.
Weitere Informationsveranstaltungen folgen nach Vorlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahmen.
Darüber hinaus findet eine intensive Abstimmung mit der höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung und dem Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz statt.
Soll es nach Kenntnis der Bundesregierung Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe geben, und wenn ja, welche, und wann sollen diese durchgeführt werden?
Soweit kompensationsbedürftige Eingriffe festzustellen sind, werden die hierzu erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Für ihre Ermittlung und Umsetzung sind landesspezifische Vorgaben maßgeblich.
Gibt es eine Prüfung von alternativen Standorten ohne FFH- und EU-Schutzstatus? Wenn ja, welche, und an welchen Orten? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die britischen Streitkräfte haben mitgeteilt, dass es aus militärischen Gründen zwingend ist, die geplanten Übungseinrichtungen auf dem Truppenübungsplatz Senne vorzuhalten, da sich hier der Schwerpunkt der Ausbildung für Auslandseinsätze befindet und hier die meisten britischen Soldaten stationiert sind.
Insofern scheiden andere Standorte für die Ausbaumaßnahmen aus.
Welche zusätzlichen Lärmbelastungen kommen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Anwohnerinnen/Anwohner durch die geplanten Ausbaumaßnahmen zu, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um diese zu mindern?
Die britischen Streitkräfte erwarten keine zusätzlichen Lärmbelastungen für die Anwohner.
Unabhängig davon wird zurzeit ein Lärmgutachten erstellt, das genauen Aufschluss über die Lärmemissionen und -immissionen bringen wird.
Dessen Ergebnis bleibt abzuwarten.
Zu den bereits früher auch aus Lärmschutzgründen getroffenen Betriebsregelungen wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 33 verwiesen.
Welche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere sind durch den geplanten zusätzlichen Übungsbetrieb durch Lärm und zusätzliche Störungen durch Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen zu erwarten? Gibt es hierzu Gutachten bzw. Stellungnahmen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Welche zusätzlichen Belastungen von Boden, Luft und Wasser sind durch die Baumaßnahmen zu erwarten, und welche durch den daraus folgenden vermehrten Schieß- und Übungsbetrieb? Sind hierzu Gutachten bzw. Stellungnahmen angefertigt worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen bzw. sind solche geplant?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammenfassend beantwortet: Die Planung dieser Baumaßnahmen erfolgt auf Grund des sensiblen ökologischen Gleichgewichts des Truppenübungsplatzes unter strikter Beachtung der bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften.
Entsprechende Umweltstudien/ -untersuchungen (z. B. Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, floristische und faunistische Sonderuntersuchungen, Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen) werden seit Mitte April 2008 durchgeführt.
Mit der umfassenden Bestandsaufnahme von Vegetation und Fauna sowie den Feldstudien des FFH-Jahreszyklusses wurde begonnen.
Die Ergebnisse dieser Studien bleiben abzuwarten.
Welche Schallschutzmaßnahmen existieren bereits, und sind anlässlich der Ausweitung des Übungsbetriebes zusätzliche geplant?
Durch Erhaltung bzw. Ergänzung von Waldflächen am Rande des Truppenübungsplatzes Senne werden Funktionswälder geschaffen, die speziell der Vermeidung bzw. Verringerung von Lärm- und Staubimmissionen dienen.
Ein Lärmschutzgutachten wird Aufschluss über die Notwendigkeit zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen geben (vergleiche Antworten zu den Fragen 20 bis 22).
Wer trägt die Kosten für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen?
Da das Lärmgutachten noch nicht vorliegt, ist nicht bekannt, ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen notwendig werden, die Kosten verursachen.
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen über die Auswirkungen des jetzigen Übungsbetriebes auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Lärmschutz vor, bzw. hat die Bundesregierung eigene Untersuchungen durchgeführt? a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung in den Untersuchungen bzw. Stellungnahmen die Besonderheiten des Natur- und Landschaftscharakters ausreichend berücksichtigt? c) Sind weitere Untersuchungen bzw. Stellungnahmen geplant? Wenn ja, zu welchen Aspekten, und aus welchen Gründen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Ein Lärmgutachten wird derzeit erstellt (vergleiche Antworten zu den Fragen 20 bis 22).
Die Auswirkungen des jetzigen Übungsbetriebes auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Lärmschutz werden bei der forst- und naturschutzfachlichen Betreuung der britischen Streitkräfte berücksichtigt.
Dabei wird besonders darauf geachtet, dass militärisch bedingte Waldfunktionen, wie zum Beispiel die Gewährleistung des Lärmschutzes sowie weitere prioritäre Dienstleistungen, zu denen der Natur- und Landschaftsschutz zählen, auf dem gesamten Gelände des Truppenübungsplatzes Senne gewährleistet werden.
Hierzu finden laufend Absprachen mit den britischen Streitkräften statt (vergleiche Antwort zu Frage 23).
Welche militärischen Altlasten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Senne?
Aktuell liegt in einem Bereich des Übungsplatzes eine Grundwasserverunreinigung vor, die derzeit in Abstimmung mit den deutschen Fachbehörden ordnungsgemäß saniert wird.
Grundsätzlich gilt nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen auf dem Truppenübungsplatz das deutsche (Umwelt-)Recht.
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Umweltrechts sind die Behörden des Landes, die ihre Aufgaben auch auf dem Truppenübungsplatz Senne in vollem Umfang wahrnehmen.
So ist sichergestellt, dass bekannt werdende sanierungspflichtige Belastungen entsprechend den deutschen Rechtsvorschriften fachgerecht beseitigt werden.
Welche Untersuchungen über die Art und Gefährlichkeit von Umweltaltlasten auf dem Truppenübungsplatz sind der Bundesregierung bekannt, und haben die britischen Streitkräfte eine solche Untersuchung durchgeführt, die Umweltaltlasten kartiert und den deutschen Behörden übergeben?
Altlastenbezogene Untersuchungen werden vom militärischen Nutzer im Einzelfall, wenn nach den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften und den Feststellungen der Umweltbehörden ein Handeln geboten ist, durchgeführt.
Grundsätzlich sind für die Überwachung des Umweltrechts auf dem Truppenübungsplatz die deutschen Landesbehörden zuständig (vergleiche Antwort zu Frage 26).
Welche Luft-, Boden- und Grundwasserbelastungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch den bisherigen Übungsbetrieb auf dem Truppenübungsplatz Senne, und sind nach den geplanten Ausbaumaßnahmen zusätzliche Belastungen zu erwarten, und wenn ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen durch die Nutzung des Platzes keine signifikanten Belastungen von Boden, Luft oder Grundwasser.
Übungsrückstände im Gelände werden von den britischen Streitkräften regelmäßig beseitigt (vergleiche Antworten zu den Fragen 26 und 27).
Ob und inwieweit sich künftig durch die geplanten Maßnahmen Belastungen ergeben, ist derzeit nicht abzusehen.
Wie und in welcher Form ist die Schadensbeseitigung und Sanierung des Übungsgeländes im Falle eines Abzuges der britischen Streitkräfte geregelt?
Während der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes obliegt es den britischen Streitkräften, die Liegenschaft in einem Zustand zu halten, der dem deutschen Umweltrecht entspricht.
Die Überwachung des deutschen Rechts durch die zuständigen Landesbehörden ist völkerrechtlich gewährleistet.
Es ist daher davon auszugehen, dass vor einer Freigabe der Liegenschaft etwaige akute Gefahrenstellen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ordnungsgemäß beseitigt werden.
Sollten erst nach der Rückgabe sanierungsbedürftige Gefahrenstellen erkannt werden, wird der Bund als Eigentümer der Liegenschaft seinen Handlungspflichten nach deutschem Recht nachkommen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitliche Belastung der Anwohnerinnen/Anwohner im Umfeld des Truppenübungsplatzes Senne, und inwiefern wird sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung nach den Ausbaumaßnahmen verändern?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über gesundheitliche Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Truppenübungsplatzes Senne vor, die durch die militärische Nutzung bedingt sind.
Etwaige Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sind derzeit nicht absehbar.
Sie sind jedoch Gegenstand der derzeit laufenden Untersuchungen und Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben der britischen Streitkräfte erstellt werden.
Welche Regelung ist für die Begrenzung der Schießlärmbelastung der Bevölkerung getroffen, und inwiefern werden sich diese nach den Ausbaumaßnahmen verändern?
Zum Schutz der Nachbarschaft und der Umwelt sind die Übungsgeräusche bzw. der Übungsbetrieb durch die „Verwaltungsvereinbarung vom 18. März 1993 zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Oberbefehlshaber der britischen Rheinarmee über die Benutzung von Truppenübungsplätzen, die den britischen Streitkräften gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung überlassen sind“ sowie die Technische Anweisung – Lärm limitiert.
Diese Regelungen werden auch zukünftig unverändert angewandt.
Welche Beschwerdemöglichkeiten haben die Anwohnerinnen/Anwohner bei Lärmbelastungen?
Ansprechpartner für die Anwohnerinnen und Anwohner bei Lärmbelästigungen im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne ist der britische Verbindungsoffizier mit Sitz in Paderborn-Sennelager.
Bei den britischen Streitkräften besteht die uneingeschränkte Bereitschaft, auftretende Probleme aufgeschlossen und im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses offen anzugehen.
Daneben steht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Grundstückseigentümerin und Ansprechpartnerin in liegenschaftsbezogenen Fragen zur Verfügung.
Wie sind die Schießzeiten in der Verwaltungsvereinbarung von 1993 im Einzelnen geregelt?
Zum Schutz der Nachbarschaft und der Umwelt sind die Schießzeiten und der Übungsbetrieb in der Verwaltungsvereinbarung vom 18. März 1993 im Wesentlichen wie folgt festgesetzt:
- An Sonn- und Feiertagen sind Schießvorhaben nicht gestattet.
- An den Wochentagen Montag bis Freitag dürfen Schießvorhaben nicht vor 8 Uhr beginnen und sind spätestens bis 16 Uhr zu beenden.
- An Samstagen ist ein Schießvorhaben die Ausnahme, es darf nicht vor 8 Uhr beginnen und ist, soweit möglich, spätestens bis 14 Uhr, jedoch nicht später als 16 Uhr zu beenden.
- Nachtschießen wird höchstens dreimal wöchentlich (Montag bis Donnerstag) durchgeführt.
- Die britischen Streitkräfte werden sich im Rahmen des Artikels 2 dieser Verwaltungsvereinbarung und der vereinbarten Schießzeiten bemühen, die Lärmbeeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Wie viele Ausnahmen von den in der Verwaltungsvereinbarung vereinbarten Schießzeiten hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, seit 2001 genehmigt, und mit welcher Begründung, aufgeschlüsselt nach Anzahl, Zeitraum und Grund der Ausnahme?
Grund für die folgenden Ausnahmen war in allen Fällen der erhöhte Ausbildungsbedarf der britischen Streitkräfte.
Bei der Herstellung des Einvernehmens wurde darauf geachtet, dass Schießbahnen am Rande des Truppenübungsplatzes in der Nähe von Ortschaften von den Ausnahmen ausgenommen wurden.
Von 2001 bis heute hat das BMVg das Einvernehmen für folgende vom Oberbefehlshaber der britischen Rheinarmee beabsichtigten erweiterten Schießzeiten für den Truppenübungsplatzes Senne hergestellt:
- Zeitraum 30. September 2003 1. bis 4. Oktober 2003: Uhrzeit 16 bis 0.30 Uhr ⎫ ⎬ ⎭ nur Schießbahnen G, H, L, J und K
- Zeitraum 27. bis 28. Februar 2008 3. bis 6. März 2008 10. bis 13. März 2008 17. bis 20. März 2008 2. bis 5. April 2008 1. bis 5. September 2008 8. bis 12. September 2008 15. bis 19. September 2008 22. bis 26. September 2008 29. September bis 2. Oktober 2008: Uhrzeit 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 2 Uhr 16 bis 24 Uhr ⎫ ⎪ ⎪ ⎪ ⎪ ⎪ ⎪ ⎬ ⎪ ⎪ ⎪ ⎪ ⎪ ⎪ ⎭ mit der Auflage einer Mindestentfernung von 3 000 m zum Ortsrand der Ortschaften und Kleinsiedlungen außerhalb des Truppenübungsplatzes
Wie wird sichergestellt, dass die Anwohnerinnen/Anwohner rechtzeitig über geänderte Schießzeiten informiert werden?
Artikel 4 Nummer 4 der Verwaltungsvereinbarung vom 18. März 1993 bestimmt, dass der Oberbefehlshaber der britischen Rheinarmee im Einvernehmen mit dem BMVg geänderte Schießzeiten den örtlichen Behörden rechtzeitig bekannt zu machen hat, die die Anwohnerinnen und Anwohner in geeigneter Weise hierüber informieren.