Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/3321
15.11.88
Sachgebiet 91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/2937 —
Ortsumfahrung Herborn/Burg — Herbornseelbach im Zuge der Bundesstraße 255
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom
15. November 1988 — StB 23/40.25.76.1255/69 He 88 — die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. In welchem Planungsstand befindet sich die Ortsumfahrung
Herborn/Burg — Herbornseelbach?
Zur Zeit werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt.
2. Welche Gegebenheiten und Erwartungen rechtfertigen den
angestrebten Bau der Ortsumfahrung verkehrlich und verkehrspolitisch?
Die vorhandenen Ortsdurchfahrten von Herborn/Burg und
Herbornseelbach sind gekennzeichnet durch den Konflikt zwischen
dem starken Durchgangsverkehr und den Ansprüchen aus
Erschließung und Aufenthalt in den Ortskernen. Die hohe Unfallrate
bestätigt diese Konfliktsituation. Zur Entflechtung der
unterschiedlichen Verkehrsbedürfnisse stehen keine genügenden
Flächen in den Ortslagen zur Verfügung.
Durch den Bau der Umgehungsstraße wird eine Entlastung der
Ortskerne vom Durchgangsverkehr erreicht.
Die Entlastung von Ortsdurchfahrten durch den Bau von
Umgehungsstraßen ist ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik mit dem
Ziel, die innerörtlichen Nutzungskonflikte und
Umweltbelastungen abzubauen sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und
der Leistungsfähigkeit der Straße zu bewirken.
3. Welche Trassenverläufe sind in der Vorplanung, und welcher
Trassenverlauf wird konkret favorisiert?
In der Vorplanung wurden folgende Trassenvarianten untersucht:
— Ausbau der bestehenden Bundesstraße,
— Variante nördlich der Aar parallel zur DB-Strecke,
— Zwei Varianten südlich der Aar.
Als günstigste Lösung wurde eine Linienführung südlich der Aar
gewählt.
4. Mit welchen Kosten wird gerechnet, und ist geplant, Kosten auf
Dritte, z. B. die Stadt Herborn, umzulegen? Wenn ja, für welche
Bauleistungen sollen welche Beträge von wem übernommen
werden?
Die Gesamtkosten sind mit 21,18 Mio. DM veranschlagt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beträgt der Kostenanteil
der Stadt Herborn für kreuzende und einmündende Straßen und
Wege sowie Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Aar 0,18 Mio.
DM.
5. Wann wird das Planfeststellungsverfahren eröffnet, und wann
rechnet die Bundesregierung mit einem Planfeststellungsbeschluß
sowie mit dem Baubeginn?
Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist im Frühjahr
1989 zu rechnen. Nach Rechtsbeständigkeit des
Planfeststellungsbeschlusses kann mit dem Bau begonnen werden; dies wird im
Jahre 1992 erwartet.
6. Wurden bereits Geländeankäufe getätigt? Wenn ja, durch wen,
welche Geländeteile und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Welche Geldmittel wurden bisher aufgewandt?
Am Ende der Baustrecke im Bereich des Gewerbegebietes wurde
auf der Grundlage des genehmigten RE-Vorentwurfes vorzeitiger
Grunderwerb von der hessischen Straßenbauverwaltung für den
Straßenbaulastträger durchgeführt. Die Aufwendungen hierfür
betrugen 24 500 DM.
7. Welche Veränderungen werden in folgenden Bereichen erwartet:
— Lärmverhältnisse im Ort und an der Trasse,
— Verkehrsaufkommen und -ströme im Ort und an der Trasse,
— Schadstoffemissionen und -immissionen im Ort und an der
Trasse,
— Entwicklung der Verkehrsunfälle im Ort und an der Trasse,
— Interdependenzwirkungen zu bestehenden Bahnlinien?
— Lärmverhältnisse im Ort und an der Trasse
Im Ort reduziert sich die Lärmbelastung an der
ungünstigsten Stelle um 5 dB(A).
Der Mittelungspegel (Wert in 25 m Entfernung) wurde je
nach Verkehrsbelastung mit 67 und 65 dB(A) am Tage sowie
60 und 58 dB(A) nachts ermittelt.
— Verkehrsaufkommen und -ströme im Qrt und an der Trasse
In den Orten Burg und Herbornseelbach wird mit einer noch
verbleibenden Verkehrsbelastung von 2 000 Kfz/24 h bzw.
3 000 Kfz/24 h gerechnet.
Bis zum Anschluß „Herbornseelbach Mitte" wird die
künftige Verkehrsbelastung der Umgehungsstraße ca. 10 500
Kfz/24 h und auf dem östlichen Abschnitt ca. 6 500 Kfz/24 h
betragen.
— Schadstoffemissionen und -immissionen im Ort und an der
Trasse
Im Ort werden sich die Schadstoffemissionen und -
immissionen mehr als halbieren.
Die Schadstoffemissionen und damit auch die
Schadstoffimmissionen werden an der Trasse durch einen besseren
Verkehrsfluß zum Teil weniger stark zunehmen als sie im Ort
abnehmen.
— Entwicklung der Verkehrsunfälle im Ort und an der Trasse
Für die Ortslagen Burg und Herbornseelbach wird ein
Rückgang der Unfälle (derzeit ca. 35 Unfälle jährlich)
entsprechend der Verkehrsentlastung erwartet.
Auf der Umgehungsstraße wird eine Unfallrate erwartet, die
dem Durchschnitt der Unfallraten in Hessen auf
Bundesstraßen außerorts entspricht. Für das Jahr 1987 lag die Rate der
Unfälle auf Bundesstraßen außerorts bei 84 Unfällen je
Milliarde Fahrzeugkilometer.
— Interdependenzwirkungen zu bestehenden Bahnlinien
Auswirkungen der Umgehungsstraße auf die DB-Strecke
Herborn-Niederwalgern sind nicht zu erwarten.
8. Welche volkswirtschaftlichen Wirkungen werden durch den Bau
der Ortsumfahrung erwartet, insbesondere im Verhältnis zu den
investierten Geldbeträgen?
9. Wie werden sich folgende Kostenfaktoren nach dem Bau der
Ortsumfahrung entwickeln:
— Unfallkosten durch den neuen Straßenabschnitt,
— Instandhaltungskosten des Straßenabschnitts,
— Kosten der Umweltbeeinträchtigung durch den Bau und den
Betrieb des Straßenabschnitts,
— laufende Unterhaltungskosten?
Im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die
Bundesfernstraßen ist für das Projekt B 255, Ortsumgehung Herborn/
Burg — Herbornseelbach eine gesamtwirtschaftliche Bewertung
durchgeführt worden. Dabei ergab sich ein Nutzen-Kosten-
Verhältnis von 9, 2.
Dieses Ergebnis errechnete sich aus folgenden Nutzen- bzw.
Kostenbeiträgen (in Mio. DM/Jahr):
Transportkostensenkungen (NK): 0,564
Kosten der Wegeerhaltung (NW): 0,061
Beiträge zur Verkehrssicherheit (NS): 1,004
Verbesserung der Erreichbarkeit (NE): 0,238
Regionale Effekte (NR): 0,060
Beiträge zum Umweltschutz (NU): 0,868
10. Welche Arbeitsmarkteffekte werden pro investierten 100 Mio. DM
beim Bau der Ortsumfahrung in der geplanten Ausbauweise erzielt,
im Vergleich zum Bau von
— Landstraßen,
— Verkehrsberuhigungsmaßnahmen,
— Radwegen?
Die HLT-Gesellschaft für Forschung, Planung und Entwicklung
mbH, Abraham-Lincoln-Straße 38 bis 42, 6200 Wiesbaden, hat im
Auftrag des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik eine
Untersuchung „Produktions- und Beschäftigungseffekte von
Straßenbauinvestitionen" erstellt, aus der die Beantwortung zu
diesem Fragenkomplex abgeleitet werden könnte. Da die
Untersuchung der Bundesregierung nicht vorliegt, können Angaben
hierzu nicht gemacht werden.
11. Welche ökologischen Auswirkungen wird der Bau der
Ortsumfahrung auf
— die Landschaft,
— das Kleinklima,
— den Wasserhaushalt haben?
Ökologische Auswirkungen werden sich auf Dauer nicht
nachteilig bemerkbar machen, weil Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
vorgesehen sind.
Die Straßentrasse wurde in Abstimmung mit den betroffenen
Trägern öffentlicher Belange und auf der Grundlage ökologischer
Untersuchungen so gewählt, daß sie sich soweit wie möglich dem
Relief anpaßt und damit die Eingriffe minimiert wurden.
Klimatische Veränderungen werden durch den Bau der Straße
nicht erwartet.
Der Wasserhaushalt wird durch die Straßenbaumaßnahme nicht
beeinträchtigt.
12. Welche Gesamtfläche wird durch den Bau der Ortsumfahrung und
der Nebenanlagen versiegelt? Um welche Arten von Flächen
handelt es sich im einzelnen?
Die im Zuge der Baumaßnahme zu versiegelnden Flächen
belaufen sich auf 29 600 2 . Dabei handelt es sich im einzelnen um ca.
17 % aufgefüllte Deponieflächen, 18 % Feuchtwiesen, 46 %
Wiesen, 5 % Obstwiesen und Hecken, 12 % Acker und Gärten, 2
sonstige Flächen.
13. Wurde eine Kartierung des Pflanzen- und Tierbestandes
vorgenommen? Wenn ja, welche Ergebnisse hatte diese, wenn nein, wann
wird diese durchgeführt?
Kartiert wurden die Strukturen des Landschaftsraumes, wobei
landschaftsprägende Elemente und natürliche
Vegetationsbereiche in ihrer Gesamtheit bestimmt bzw. ermittelt worden sind.
Die Untersuchungen ergaben, daß die Trassierung der
Umgehungsstraße ökologisch vertretbar ist. Eine flächendeckende
Kartierung des Tierbestandes wurde nicht vorgenommen, weil von
den festgestellten Landschaftsstrukturen und -elementen auf
gewisse Vorkommnisse von Tierpopulationen geschlossen werden
kann. Dies war auch entscheidend dafür, daß mehrere
Durchlässe in der landschaftspflegerischen Begleitplanung vorgesehen
wurden.
14. Welche Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt werden im einzelnen
erwartet?
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen
Ausgleichsmaßnahmen werden keine negativen Folgen für die Tier- und
Pflanzenwelt erwartet.
15. Sind von den Baumaßnahmen besonders schützenswerte Tiere und
Pflanzen betroffen? Wenn ja, an welchen Standorten?
Von der Maßnahme wird ein Feuchtwiesengebiet in Höhe der
Ortslage Burg tangiert. Für die betroffenen Amphibien werden
Schutzvorkehrungen in Form von großen Durchlässen
vorgesehen.
16. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind an welchen Stellen wie
geplant?
Zum Ausgleich der erfolgenden Eingriffe werden eine Reihe von
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
So werden z. B. rund 5 000 m 2 Straßenfläche entsiegelt; 5 800 m 2
Obstwiesen und 2 000 m2 Hecken werden neu angelegt; 5 000 m 2
Wiese sind zur extensiven Pflege vorgesehen; der entstehende
Altarm der Aar wird für Zwecke des Naturschutzes erhalten;
25 100 m2 Neuanlage von Straßenbegleitgrün; verschiedene
kleintiergerechte Durchlässe werden eingebaut; an der Aar
werden 8 Wehre zu Sohlrampen umgebaut, damit der Fischzug u. a.
wieder möglich wird; entlang der Aar wird beidseits ein 5 m
breiter Streifen im Umfang von 23 400 m 2 Grundfläche erworben
und entsprechend bepflanzt.
17. Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung nach europäischem Recht
durchgeführt, wenn ja, wann und von wem?
Obwohl die EG-Richtlinie über die UVP noch nicht in nationales
Recht umgesetzt ist, wurden die Prinzipien dieser Richtlinie bei
der UVP durch das hessische Straßenbauamt Dillenburg
angewandt.
Die planungserheblichen Umweltauswirkungen sind der
Problemsituation gemäß erfaßt und bewertet worden. Gleichzeitig
konnte innerhalb eines abgestuften Planungs- und
Abstimmungsprozesses erreicht werden, daß
— vermeidbare Umweltbeeinträchtigungen (durch
Linienkorrektur und Ausbildung des Bauwerkes Straße) unterbleiben,
— unvermeidbare Beeinträchtigungen mit geeigneten
Maßnahmen ausgeglichen werden und darüber hinaus,
— eine Entlastung der gebauten Umwelt erfolgt und damit
Wohlbefinden und Lebensqualität des Menschen verbessert werden.
Eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit war und ist
gewährleistet.
18. Sind Umweltkriterien dabei festgelegt, die den Bau der
Ortsumfahrung aus ökologischen Gründen ausschließen?
Der Ausschluß eines Projektes ist nur gegeben, wenn die Belange
des Natur- und Umweltschutzes im Range vorgehen, d. h. die
unausgleichbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
schwerer wiegen, als die mit dem Straßenbau verfolgten Ziele.
19. Wurden Alternativen zum Bau der Ortsumfahrung untersucht?
Wenn ja, welche mit welchen Ergebnissen?
Als Alternative für den Bau der Ortsumgehung wurde die
Nullvariante und der Ausbau der Nullvariante untersucht. Die
Untersuchung kam zu dem Ergebnis, daß mit dem Ausbau der
Nullvariante zwar die Verkehrsverhältnisse mit erheblichen
städtebaulichen Eingriffen verbessert werden könnten, eine Entlastung
der Bevölkerung und damit eine Verbesserung der Wohn- und
Lebensverhältnisse aber nicht möglich sei.
Eine grundlegende Verbesserung der Verhältnisse für die
Menschen kann nur durch den Bau einer Umgehungsstraße erreicht
werden.
20. Wurde eine Nullvariante den Planungen zugrunde gelegt? Wenn ja,
mit welchen Ergebnissen?
Den Planungen wurde die Nullvariante zugrunde gelegt. Die
Analyse dieser Variante zeigte, daß die Herstellung von gesunden
Lebensverhältnissen für die Einwohner von Herbornseelbach nur
durch den Bau einer Umgehungsstraße möglich ist. Neben diesem
Kriterium spielte auch die geordnete städtebauliche Entwicklung
eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung für eine
Umgehungsstraße. Daneben ergab die Untersuchung der Nullvariante auch,
daß eine vernünftige Verkehrsabwicklung auf der jetzigen
Ortsdurchfahrt für Fußgänger, Radfahrer und Kfz-Verkehr aufgrund
der sehr ausgeprägten einzelnen Nutzungsansprüche und der zur
Verfügung stehenden Platzverhältnisse nicht möglich ist.
21. Welche verkehrlichen Auswirkungen wird der Bau der Ortsumfah
-
rung auf die Kursbuchstrecke 368 Herborn — Niederwalgern haben?
Der Bau der Umgehungsstraße wird keine negativen
verkehrlichen Auswirkungen auf die Kursbuchstrecke 368 haben.
22. Auf welche Weise wird durch den Bau der Ortsumfahrung die
sinnvolle Arbeitsteilung der Verkehrsträger sichergestellt?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
23. Welche Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen der Strecke
Herborn — Niederwalgern wird die fertiggestellte Ortsumfahrung
haben?
Für den Schüleranteil von 62 % am Gesamtaufkommen ist durch
die Straßenbaumaßnahme keine Abwanderung zu erwarten;
unabhängig davon ist jedoch aufgrund der soziodemographischen
Entwicklung mit rückläufigen oder bestenfalls stagnierenden
Schülerzahlen zu rechnen. Im übrigen sind auf der Strecke infolge
des sich lediglich geringfügig verändernden
Reisezeitverhältnisses zwischen SPNV und Individualverkehr nur unwesentliche
Auswirkungen zu erwarten.
24. Wie wird das bestehende Bahnangebot für die heutigen Benutzer
auch nach dem Bau der Ortsumfahrung durch die Deutsche
Bundesbahn gesichert, nachdem in den direkten Konkurrenten, die
Straßenverbindung, von der Bundesregierung Millionenbeträge
investiert wurden?
Die Bundesregierung sieht keinen unmittelbaren Zusammenhang
zwischen der zur Diskussion stehenden Straßenbaumaßnahme
und dem SPNV-Angebot.
25. Wie wurde wann und durch wen die Abstimmung mit den Plänen
des Lahn-Dill-Kreises und des Landes Hessen vorgenommen, die
Bahnstrecke Herborn — Niederwalgern in ein verbessertes ÖPNV
-
Konzept zu integrieren?
Die DB und das Land Hessen sind sich einig, auf der Grundlage
einer Vereinbarung über die künftige Gestaltung des ÖPNV im
Land Hessen durch abgestimmte regionale Angebotskonzepte die
Akzeptanz des ÖPNV zu erhöhen. Ziel ist u. a., den
Schienenverkehr auf allen Strecken zu verbessern, in deren Einzugsbereich
ein ausreichendes Reisendenpotential für den
Schienenpersonennahverkehr mobilisierbar erscheint. Land und DB streben an,
diese Vereinbarung bald abzuschließen.
26. Ist die Planung der Ortsumfahrung Ausfluß der Bestrebungen der
Bundesregierung, den Schienenpersonennahverkehr der
Deutschen Bundesbahn aufzugeben und auch die hier betroffene
Strecke stillzulegen? Wenn nein, warum wird dann auf diese Weise
die Konkurrenz zur Bahn mit öffentlichen Mitteln finanziert?
Nein. Auf die Antworten zu den Fragen 23 und 24 wird verwiesen.
27. Welche konkreten Planungen der Bundesbahn für die Kursbuch
strecke 368 sind der Bundesregierung bekannt?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.]