Finanzielle Ausstattung öffentlicher Schuldnerberatungsstellen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1079)
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. („Finanzielle Ausstattung öffentlicher Schuldnerberatungsstellen“ auf Bundestagsdrucksache 16/1079) auf die Teilfrage Nr. 4, mit der die Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes an der Finanzierung öffentlicher Schuldnerberatung erfragt wurde, nur unter Verweis auf den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – „Lebenslagen in Deutschland“ – (Bundestagsdrucksache 15/5015), Teil B, I.4 geantwortet. In diesem Abschnitt des Berichts ist zu der vorgenannten Frage keine Aussage hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der öffentlichen Schuldnerberatung getroffen. Ebenfalls ergibt sich aus diesem Bericht nicht, in wieweit die Bundesregierung die Notwendigkeit sieht, den Bund in Zukunft stärker an der Finanzierung der Schuldnerberatungsangebote zu beteiligen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
Sieht die Bundesregierung aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung der öffentlichen Schuldnerberatung Bedarf an einer stärkeren Beteiligung des Bundes an deren Finanzierung?