Bundesautobahn A 10 — Ring Berlin (West) —
der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Trifft es zu, daß die Linienbestimmung für die Lückenschließung am Sachsendamm und die Verlängerung ab AB-Dreieck Tempelhof für die A 10 im Sommer dieses Jahres erfolgt ist?
Trifft es zu, daß der Weiterbau am Tempelhofer Autobahndreieck durch ein Urteil des OVG Berlin im Jahre 1979 gestoppt wurde?
Seit diesem Urteil aus dem Jahre 1979 wurde dieses geplante Autobahn-Teilstück im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „in Bau" bzw. „Überhang (Ende 1985 laufende Vorhaben)" (aus Bedarfsplan des 3. FStrAbÄndG von 1986) geführt.
Trifft dies zu?
Da weder für die Lückenschließung am Sachsendamm noch für die Verlängerung ab Autobahn-Dreieck Tempelhof ein Planfeststellungsbeschluß vorliegt, geschweige denn die Projekte in Bau sind, werden die in Frage 3 angeführten Einklassifizierungen auch noch weiterhin aufrechterhalten?
Wenn ja, warum?