[Deutscher Bundestag Drucksache 16/11157
16. Wahlperiode 01. 12. 2008
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. November 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hakki Keskin, Monika Knoche,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/10926 –
Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und der NATO an der militärischen
Aufrüstung Georgiens
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Georgien ist Mitglied der 1994 von der NATO ins Leben gerufenen
„Partnerschaft für den Frieden“. Die NATO und Georgien pflegen seitdem einen
intensiven sicherheitspolitischen Dialog und eine enge praktische Zusammenarbeit.
Georgien beteiligt sich nach Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/6183) im
Rahmen eines „Individuellen Partnerschaftsprogramms“ an 27 von insgesamt
31 Kooperationsbereichen. Der „Individuelle Partnerschafts-Aktionsplan“ soll
der maßgeschneiderten Beratung und Unterstützung Georgiens insbesondere
im Bereich der Verteidigungspolitik dienen. Schwerpunkte bilden die
Durchführung von Verteidigungssektorreformen vor allem in den Aufgabenfeldern
Beschaffung, Ausbildung, Logistik und Vorbereitung auf „friedenserhaltende
Einsätze“ inklusive Interoperabilität von Spezialkräften. Parallel dazu hat die
Bundesregierung auf der bilateralen Ebene der deutsch-georgischen
militärischen Zusammenarbeit den Aufbau eines Unteroffizierkorps unterstützt,
mehrfach Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern der
Ausfuhrliste Teil 1A erteilt sowie seit 1996 ausgesondertes Material der Bundeswehr
unentgeltlich an die georgischen Streitkräfte abgegeben. Die
Rüstungsexportberichte der Bundesregierung weisen gravierende Steigerungsraten deutscher
Rüstungslieferungen für Georgien aus. Nachdem im Zeitraum von 1999 bis
2006 Rüstungslieferungen im Wert von 4,6 Mio. Euro genehmigt wurden,
erhielt Tiflis allein im Jahr 2006 Rüstungsgüter im Wert von 3,5 Mio. Euro
aus deutschen Beständen. Berichte westlicher Medien dokumentieren, dass
bei Georgiens Kriegsführung gegen das abtrünnige Südossetien im August
2008 auch Offensivwaffen aus deutscher Produktion gegen die südossetische
Zivilbevölkerung zum Einsatz kamen. Das ARD-Politmagazin „Report
Mainz“ strahlte am 18. August 2008 einen Beitrag aus, der zeigte, dass
georgische Soldaten mit deutschen Sturmgewehren vom Typ G36 der Firma Heckler
& Koch ausgestattet waren. Presseberichten zufolge (vgl. DER TAGES-
SPIEGEL vom 25. August 2008) wurden ferner deutsche Lkw zu mobilen
Raketenwerfern umfunktioniert, um Streumunition vom Typ M-85
abzufeuern, die mit Hochleistungssprengstoff gefüllt ist.
Infolgedessen stellt sich die Frage nach dem Wissen und der Verantwortung
der Bundesregierung hinsichtlich des Transfers dieser Waffen nach Georgien
respektive deren Einsatz gegen die südossetische Zivilbevölkerung.
1. Welche Rüstungslieferungen hat Georgien seit seiner Staatsgründung 1991
von Seiten der Bundesrepublik Deutschland erhalten, und welche weiteren
Lieferungen sind noch vorgesehen?
Seit 1996 ist diverses Material aus Bundeswehrüberbeständen an Georgien
abgegeben worden. Dieses umfasst u. a. Sanitätsmaterial, Kraftfahrzeuge (Pkw,
Lkw, Krankenwagen), Bekleidung, Liegenschaftsmaterial, Feldfernsprecher
und Funkgeräte. Einzelheiten können der Tabelle im Anhang entnommen
werden.
Weitere Lieferungen sind derzeit nicht vorgesehen.
2. Liegen der Bundesregierung derzeit neue Voranfragen der georgischen
Regierung zu Rüstungsgütern vor, und wie gedenkt sich die
Bundesregierung zu eventuell eingegangenen und künftigen Anfragen dieser Art nach
dem jüngsten Krieg in Südossetien zu verhalten?
Dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) liegen keine offiziellen
Anfragen auf Abgabe weiteren Materials vor. Zukünftige Anfragen sind im
sicherheitspolitischen Zusammenhang und vor dem Hintergrund der weiteren
Entwicklung im Einzelfall zu bewerten.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Voranfragen
oder Anträge nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und keine Voranfragen und
nur eine geringe Anzahl von Anträgen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zur
Ausfuhr nach Georgien vor. Die vorliegenden Anträge werden nach den
Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern geprüft.
3. Existieren noch Lieferrückstände bei bereits genehmigten
Rüstungsausfuhren nach Georgien, und falls ja, wird die Bundesregierung deren
Auslieferung trotz der kriegerischen Ereignisse im August 2008 und der
weiterhin angespannten Lage in Georgien und den abtrünnigen Provinzen
zustimmen?
Über den Stand der Ausnutzung erteilter Genehmigungen liegen der
Bundesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor. Nach Erteilung einer
Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz für Rüstungsgüter bedarf es
keiner weiteren Genehmigung der Bundesregierung für die tatsächliche
Ausfuhr.
4. In welchem Umfang findet im Bereich der Sicherheits- und
Rüstungsforschung eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Georgien statt, und welche konkreten Ergebnisse oder Projekte
wurden hierbei realisiert oder sollen realisiert werden?
Es findet keine Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Georgien statt.
5. Mit welchen Kontrollmechanismen gewährleistet die Bundesregierung,
dass die von Deutschland gelieferten Rüstungsgüter von der georgischen
Seite nicht völkerrechtswidrig verwendet werden?
Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern und dem EU-Verhaltenskodex
für Waffenausfuhren prüft die Bundesregierung bei der Entscheidung über die
Genehmigung des Exports von Rüstungsgütern das Verhalten des
Empfängerlandes im Hinblick auf die Einhaltung seiner völkerrechtlichen
Verpflichtungen. Es werden keine Genehmigungen erteilt, wenn den bei der
Genehmigungserteilung für die Ausfuhr von deutschen Rüstungsgütern beteiligten Stellen
konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Rüstungsgüter für einen
völkerrechtswidrigen Einsatz missbraucht werden könnten.
6. Wie viele Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
hat die Bundesregierung seit der Unabhängigkeit Georgiens erteilt, und um
welche Rüstungsgüter handelt es sich dabei?
Seit der Unabhängigkeit Georgiens wurde eine einzige Genehmigung nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) für die Ausfuhr von tragbaren
Minenräumsystemen im Jahr 2007 erteilt.
7. Wie viele nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem
Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtige Fahrzeuge wurden an Georgien
geliefert, die als mobile Trägersysteme für Raketenabschussvorrichtungen
geeignet wären?
Die Bundesregierung hat keine Genehmigungen nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz für die Ausfuhr von LKW
nach Georgien erteilt, die spezifisch als Trägerfahrzeuge für
Artilleriewaffensysteme verwendet werden könnten.
8. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Ausstattung der georgischen
Streitkräfte mit deutschen Sturmgewehren des Typs G36 der Firma Heckel
& Koch, und kann sie definitiv ausschließen, dass die Sturmgewehre aus
Deutschland nach Georgien gelangt sind?
Die Bundesregierung hat keine Genehmigung zur Ausfuhr von Sturmgewehren
des Typs G36 nach Georgien erteilt. Auf welchem Weg solche Waffen nach
Georgien gelangt sein können, entzieht sich bislang ihrer Kenntnis.
9. Erfolgte seit der Unabhängigkeit Georgiens eine Kooperation zwischen der
Bundeswehr und der georgischen Armee in folgenden Bereichen, und falls
ja, auf welcher vertraglichen Grundlage und inhaltlichen Vereinbarungen:
a) Ausbildungskooperation,
b) gemeinsame Militärübungen und Beteiligung beider Armeen an
NATO-Manövern,
c) Austausch von Militärberatern,
d) weitere Formen der Zusammenarbeit?
Antwort zu den Fragen 9a, c und d
Im Rahmen der militärischen und militärpolitischen Kooperation mit Georgien
leistet die Bundeswehr militärische Ausbildungshilfe. Sie unterhält zu Georgien
ferner ein bilaterales militärisches Kooperationsprogramm, in dessen Rahmen
schwerpunktmäßig Fach- und Expertengespräche zu den Themenbereichen
Militärpolitik, Streitkräfte in der Demokratie, Wehrrecht, Personalwesen,
Logistik, Sanitätsdienst und Ausbildung geführt werden. Diese
Unterstützungsleistungen sind Ausdruck unseres außen-, sicherheits- und militärpolitischen
Interesses. Sie sind eine wichtige Säule der weltweiten militärpolitischen
bilateralen Kooperation mit Nicht-NATO- und Nicht-EU-Staaten und tragen den
Konzepten der Bundesregierung zu Regionalpolitik, Partnerschaft, Kooperation
und Integration Rechnung. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt
Georgien bei der Transformation seiner Streitkräfte und der Heranführung an
euroatlantische Strukturen, seit April 2002 zudem mit einem militärischen Berater im
georgischen Verteidigungsministerium. Den Schwerpunkt seiner
Beratertätigkeit bilden die Planung, Vorbereitung und Einrichtung der
Unteroffizierausbildung in Georgien nach deutschem Vorbild.
Das deutsche Einsatzkontingent KFOR (Kosovo Force) wurde von Mai 2003
bis April 2008 durch eine georgische Infanteriekompanie unterstützt. Die
georgischen Kontingente absolvierten zunächst eine Vorausbildung unter deutscher
Anleitung an der georgischen Unteroffizierschule in Georgien; anschließend
erfolgte die Kontingentausbildung in der Bundesrepublik Deutschland
gemeinsam mit dem deutschen Kontingent. Die Kooperation mit den georgischen
Streitkräften erfolgt aufgrund bilateraler militärpolitischer Übereinkünfte sowie
jährlich neu verhandelter Kooperationsmaßnahmen.
Antwort zu Frage 9b
Es erfolgte eine gemeinsame Teilnahme an NATO-Übungen und Partnership
for Peace (PfP)-Übungen der NATO wie beispielsweise „COOPERATIVE
PARTNER 01“ im Juni 2001, „ALLIED ACTION 04“ im Mai/Juni 2004 oder
„SEA BREEZE 07“ im Juli 2007. (Anmerkung: Georgien war zumindest als
Übungsteilnehmer gemeldet.) Eine Statistik über die Teilnahme georgischer
Streitkräfte an NATO-Übungen oder Übungen im PfP-Rahmen mit georgischer
Beteiligung wird durch das Bundesministerium der Verteidigung nicht geführt.
Rechtliche Grundlagen für Übungen im NATO- und/oder PfP-Rahmen sind das
NATO-Stationierungsabkommen (SOFA – Status of Forces Agreement) bzw.
das NATO-PfP-SOFA, ergänzt durch jeweilige so genannte Technische
Abkommen (TA – Technical Arrangement).
10. Welche Art von Hilfsgütern hat die Bundesregierung über den Seeweg
mit Hilfe der Fregatte „Lübeck“ an Georgien geliefert, und weshalb hat
sie hierfür kein ziviles Transportmittel gewählt?
Die Fregatte „Lübeck“ beteiligte sich nicht an Hilfslieferungen nach Georgien.
Sie war im Sommer 2008 im Rahmen der „Standing NATO Maritime Group 1“
(SNMG 1) eingesetzt. Dieser Verband fuhr nicht nach Georgien. Auf diese
Tatsache wurde im Rahmen einer Gegendarstellung zu anders lautenden
Medienberichten durch das Presse- und Informationszentrum der Marine vom 13. August
2008 verwiesen (vgl.
http://www.presseportal.de/pm/67428/1251613/presse_
und_informationszentrum_marine).
11. In welchem finanziellen Umfang und in welchen Bereichen hat nach
Kenntnis der Bundesregierung die NATO den Aufbau der georgischen
Streitkräfte seit der Staatsgründung 1991 unterstützt?
Georgien unterhält seit 1992 Beziehungen zur NATO. Im Jahr 1994 trat
Georgien der neu gegründeten „Partnerschaft für den Frieden“ (Partnership for
Peace, PfP) bei. Die PfP ist gemäß ihrem Gründungsdokument vom 10. Januar
1994 darauf ausgerichtet, die politischen und militärischen Verbindungen
zwischen den Mitgliedern der Allianz und ihren Partnern zu vertiefen und so die
Sicherheit im euro-atlantischen Raum zu stärken. Der Schutz und die Förderung
freiheitlicher Grund- und Menschenrechte sowie die Sicherung von Freiheit,
Gerechtigkeit und Frieden durch Demokratie stellen danach gemeinsame
Grundwerte der PfP dar. Die teilnehmenden Länder der PfP begründeten 1997
den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR). Dessen aktueller Arbeitsplan
umfasst für 2008 etwa 2 000 Aktivitäten (Schwerpunkte: Zivile Notfallplanung,
Demokratische Kontrolle der Streitkräfte und Verteidigungsstrukturen,
Verteidigungs- und Haushaltsplanung sowie Ressourcenmanagement, militärische
Geographie, Sprachausbildung sowie militärische Übungen und damit
verbundene Ausbildungsaktivitäten).
Georgien hat als Mitglied von PfP und EAPR an diesen Aktivitäten
teilgenommen und auch selbst solche ausgerichtet. Eine unmittelbare finanzielle
Unterstützung der NATO für Georgien hat nicht stattgefunden.
Aufgrund der Vielzahl der teilnehmenden Staaten sowie der sich zum Teil
überlappenden Teilnahme verschiedener Staaten an unterschiedlichen
Programmfeldern ist es nicht möglich, die der NATO im Rahmen des PfP-Programms
entstandenen Aufwendungen speziell für Georgien auszuweisen.
12. Mit welchen gelieferten Rüstungsgütern hat die NATO nach Kenntnis der
Bundesregierung die militärischen Kapazitäten Georgiens gestärkt, und
wurden hierbei insbesondere auch Waffensysteme bereitgestellt, die zur
offensiven Kriegsführung geeignet sind?
Die NATO nimmt keine Lieferung von Rüstungsgütern vor.
13. Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, dass bei dem
Vorgehen der georgischen Armee gegen Südossetien Streumunition
eingesetzt wurde, und falls ja, seit wann verfügt sie über diese Erkenntnisse,
und wie hat sie hierauf reagiert?
Bisher bekannt gewordene Informationen über den Einsatz von Streumunition
im jüngsten Kaukasus-Konflikt beruhen auf Berichten von
Nichtregierungsorganisationen, die seit Mitte August 2008 veröffentlicht wurden. Danach
sollen beide Konfliktparteien bei ihren Kampfhandlungen Streumunition
eingesetzt haben. Weiter gehende eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor. Die Bundesregierung hat auf diese Berichte reagiert und die
Aufklärung der Ursachen und des Verlaufs des Konflikts im Rahmen einer
internationalen unabhängigen Untersuchung gefordert (vgl. hierzu auch Antwort zu
Frage 16). Darüber hinaus hat die Bundesregierung Georgien über eine auf dem
Gebiet erfahrene nichtstaatliche Organisation eine Soforthilfe in Höhe von
200 000 Euro zum humanitären Räumen von Streumunition und Minen in den
betroffenen Gebieten gewährt. Im übrigen setzt sich die Bundesregierung für
ein umfassendes internationales Streumunitionsverbot ein. Der Bundesminister
des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, wird am 3. Dezember 2008 in
Oslo ein Übereinkommen über Streumunition unterzeichnen, das Ende Mai
2008 in Dublin von 107 Staaten angenommen wurde und eine wichtige
Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts darstellt. Die Bundesregierung wird
ihr Engagement für eine Universalisierung der mit diesem Übereinkommen
geschaffenen Standards fortsetzen, die die Zivilbevölkerung künftig in stärkerem
Maße vor den von Streumunition ausgehenden Gefahren schützen.
14. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, dass die russische
Armee Streumunition gegen die georgische Armee oder die georgische
Zivilbevölkerung eingesetzt hat, und falls ja, seit wann besitzt sie diese
Kenntnisse, und was hat sie daraufhin unternommen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des
Südossetienkrieges auf die NATO-Beitrittsperspektive Georgiens, und welche
aktuelle Position vertritt die Bundesregierung hierzu?
Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben auf dem Gipfel in Bukarest
im April 2008 beschlossen:
„Die NATO begrüßt die euro-atlantischen Bestrebungen der Ukraine und
Georgiens, die dem Bündnis beitreten wollen. Wir kamen heute überein, dass
diese Länder NATO-Mitglieder werden. Beide Staaten haben wertvolle
Beiträge zu Bündnisoperationen geleistet. Wir begrüßen die demokratischen
Reformen in der Ukraine und in Georgien und hoffen auf freie und faire
Parlamentswahlen in Georgien im Mai. MAP-Status (MAP–Membership Action Plan) ist
für die Ukraine und Georgien der nächste Schritt auf ihrem direkten Weg zur
Mitgliedschaft. Heute machen wir deutlich, dass wir die MAP-Anträge dieser
Länder unterstützen. Daher werden wir jetzt mit beiden in eine Phase intensiven
Engagements auf hoher politischer Ebene eintreten, um die noch offenen
Fragen im Zusammenhang mit ihren MAP-Anträgen zu lösen. Wir haben die
Außenminister gebeten, auf ihrer Tagung im Dezember 2008 eine erste
Bewertung der Fortschritte vorzunehmen. Die Außenminister sind befugt, über die
MAP-Anträge der Ukraine und Georgiens zu entscheiden.“
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen Grund, von dieser Beschlusslage
abzuweichen.
16. Über welche aktuellen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
hinsichtlich der Verursachung der militärischen Konflikteskalation vom
August 2008 in Südossetien?
Seit Ausbruch des Konflikts beschuldigen sich beide Konfliktparteien Russland
und Georgien jeweils gegenseitig, die Gewalteskalation am 7./8. August 2008
ausgelöst zu haben. Es ist der Bundesregierung derzeit nicht möglich, ein
abschließendes Urteil über die tatsächlichen Vorgänge und die damit verbundenen
Verantwortlichkeiten der Konfliktparteien abzugeben. Der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat deshalb mehrfach betont, dass
der Klärung der Verantwortlichkeiten am Konfliktausbruch hohe Bedeutung
zukommt, und eine unabhängige internationale Untersuchung dieser Frage
gefordert. Georgien begrüßt eine solche Untersuchung, Russland hat sich bisher
nicht dagegen ausgesprochen.
Der EU-Außenministerrat vom 15. September 2008 hat dies in seinen
Schlussfolgerungen ausdrücklich unterstützt. Die Umsetzung des Beschlusses ist in
den EU-Gremien derzeit auf gutem Wege. Designierte Leiterin der
Kommission ist die Schweizer Diplomatin und Kaukasus-Expertin Heidi Tagliavini.
17. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der von
anderen EU-Mitgliedern geforderten Ausweitung der EU-
Beobachtermission auf die beiden abtrünnigen Provinzen Abchasien und
Südossetien, und wie ist der aktuelle Verständigungsstand in der EU hierzu?
Gemäß der Gemeinsamen Aktion 2008/736/GASP des Rates (ABl. L 248 vom
17. September 2008), erstreckt sich Artikel 2 auf die Zuständigkeit der EU-
Beobachtermission auf ganz Georgien, also auch auf Abchasien und Südossetien.
Die Bundesregierung strebt deshalb den Einsatz auch in Südossetien und
Abchasien an.
18. Plant die Bundesregierung darüber hinaus die Intensivierung des
sicherheitspolitischen Dialogs mit Russland über die Begrenzung und den
Abbau der militärischen Rüstungspotenziale, und würde sie die
Einbeziehung Russlands in ein System kollektiver Sicherheit im
Südkaukasus befürworten und sich gegenüber den NATO-Verbündeten
diesbezüglich engagieren (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung führt einen steten Dialog mit Russland. Dieser Dialog
beinhaltet auch Fragen der Begrenzung und des Abbaus militärischer
Rüstungspotenziale, insbesondere in den entsprechenden multilateralen Foren
einschließlich der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Ein
spezifisches System kollektiver Sicherheit im Südkaukasus besteht derzeit
nicht.
Anlage
zu Antwort auf Frage 1
Jahr Artikel
1996 Sanitätsmaterial
6 VW-Iltis
4 Krankenwagen
1998 Wolldecken
Ersatzteile für VW-Iltis
1 Küstenwachboot
Sanitätsmaterial
Musikinstrumente
Feldbetten
2000 Sanitätsmaterial
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333
2001 Medizinisches Gerät, Sanitätsmaterial
22 Lkw 0,5 t
24 Lkw 2 t
19 Lkw 5 t
33 Lkw 7 t
22 Lkw 10 t
30 Wasseraufbereitungsanlagen
5 000 Einmannpackungen (EPA)
4 000 Satz Feldbekleidung
1 600 Paar Kampfschuhe
5 000 Feldjacken
5 000 Stahlhelme
30 Schlafsäcke
1 466 Feldfernsprecher
1 100 Funkgeräte SEM 25
400 Funkgeräte SEM 35
2005 8 Kfz
Liegenschaftsmaterial
Küchengeschirr
Uniformen
2007 Sanitätsmaterial
2008 25 Krankenwagen
Jahr Artikel]