Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/11133
16. Wahlperiode 01. 12. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna Lührmann, Omid
Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10923 –
Ökologische Industriepolitik – Nachhaltige Politik für Innovation, Wachstum und
Beschäftigung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) will mit dem Diskussionspapier „Ökologische Industriepolitik –
Nachhaltige Politik für Innovation, Wachstum und Beschäftigung“ von Mitte
August 2008 einen Impuls für eine dringend erforderliche Debatte über
konkrete Instrumente zur ökologischen Industriepolitik geben. Hieraus ergeben
sich Fragen zur Position der Bundesregierung zu den verschiedenen
Instrumenten sowie der Wahrscheinlichkeit der Umsetzung der verschiedenen
Maßnahmen.
1. Wie ist die Definition der Bundesregierung von „umweltschädlichen
Subventionen“, wie es das BMU im Diskussionspapier „Ökologische
Industriepolitik“ auf Seite 13 verwendet?
Subventionen können im Widerspruch zu umweltpolitischen Zielen stehen.
Sollten Zweifel an der umweltpolitischen Zielerfüllung einer Subvention
bestehen, bedarf es der Prüfung im Einzelfall. Eine allgemeine Definition
umweltschädlicher Subventionen ist in der Bundesregierung nicht festgelegt.
2. Welche direkten und indirekten umweltschädlichen Subventionen gibt es
momentan?
Mit welchen Kosten belasten diese den Bundeshaushalt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 27. November 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/11133 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Seit wann bestehen diese Subventionen und mit welcher Intention wurden
sie eingeführt?
Die Intentionen, die bei der Einführung von Subventionen generell im
Mittelpunkt standen, sind sehr unterschiedlich.
4. Unterstützt die Bundesregierung die Abschaffung dieser direkten und
indirekten umweltschädlichen Subventionen, und worauf gründet sich
diese Position?
Gemäß den im Bundeskabinett im März 2006 verabschiedeten
subventionspolitischen Leitlinien orientiert sich die Subventionspolitik der Bundesregierung an
wachstums-, verteilungs-, wettbewerbspolitischen und umweltpolitischen
Zielen. Wenn zwischen dem Hauptziel der Förderung und Umweltzielen ein
Zielkonflikt besteht, so ist zu prüfen, ob sich solche Zielkonflikte mit einer
Umgestaltung der jeweiligen Subvention lösen oder zumindest entschärfen lassen.
5. Wie kommt die Zahl zustande, die besagt, dass die Energiesteuerbefreiung
beim Flugbenzin die Steuerzahler knapp 7 Mrd. Euro kostet, worauf das
BMU im Diskussionspapier „Ökologische Industriepolitik“ vom 4. August
2008 (S. 13) hinweist?
Die Berechnung beruht auf Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, das auf der Basis des Mineralöldatengesetzes monatlich bei den
in der Bundesrepublik auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen Daten zu
ihrer Geschäftstätigkeit erhebt. Danach wurden in 2006 rd. 8,5 Mio. Tonnen
schwerer Flugturbinenkraftstoff (Kerosin) im Inland geliefert. Bei einer dann
angenommenen Dichte des Kerosins von 0,8 und dem Regelsteuersatz für
mittelschwere Öle von 654,50 Euro/1 000 Liter (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur
Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des
Stromsteuergesetzes) ergibt sich ein Steuervolumen von rd. 7 Mrd. Euro.
Weiter wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den schriftlichen Fragen
15 und 16 der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
für den Monat September 2008 auf Bundestagsdrucksache 16/10284 verwiesen.
6. Unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer Kerosinsteuer, und
worauf gründet sich diese Position?
Die seit dem 1. Januar 2004 anzuwendende Richtlinie zur Rekonstruierung der
gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Richtlinie 2003/96/EG) gestattet es den
Mitgliedstaaten, reine Inlandsflüge der Kerosinbesteuerung zu unterwerfen und
innergemeinschaftliche Flüge zu besteuern, wenn die betroffenen
Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge geschlossen haben. Da sowohl die
Besteuerung von Inlandsflügen als auch die Besteuerung von innereuropäischen
Flügen für die Luftfahrtunternehmen der beteiligten EU-Mitgliedstaaten
erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten würde, ist aus Sicht der Bundesregierung
die Einführung einer Kerosinsteuer unter den gegebenen Bedingungen
grundsätzlich nur weltweit zu realisieren.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/111337. Entspricht es der Einschätzung der Bundesregierung, dass die Einführung
einer Steuer auf Kernbrennstoffe in Höhe von umgerechnet 1 Cent/KWh
nicht zu einer Erhöhung des Strompreises führe und somit eine
Mehrbelastung von Verbrauchern ausbleibe, worauf das BMU im
Diskussionspapier „Ökologische Industriepolitik“ vom 4. August 2008 (S. 15)
hinweist?
8. In welcher Höhe würden im Gegenzug Einnahmen für den
Bundeshaushalt aus der Einführung einer Steuer auf Kernbrennstoffe generiert?
9. Unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer solchen
Brennstoffsteuer, wie sie im Diskussionspapier „Ökologische Industriepolitik“
vorgeschlagen wird, und worauf gründet sich diese Position?
Die Fragen 7, 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant nicht, eine Steuer auf Kernbrennstoffe einzuführen.
10. Unterstützt die Bundesregierung die klimaverträgliche Ausgestaltung des
Dienstwagenprivilegs, wie sie das BMU im Diskussionspapier
„Ökologische Industriepolitik“ (S. 14) zur Diskussion stellt?
11. Wieso unterstützt die Bundesregierung weiterhin durch die momentane
Ausgestaltung des Dienstwagenprivilegs den Verkauf von Geländewagen
(wie im Diskussionspapier „Ökologische Industriepolitik“ des BMU
dargelegt, S. 14)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat bisher keine Entscheidung hinsichtlich einer
Umgestaltung einer Besteuerung von Dienstwagen im Sinne der Kleinen Anfrage
getroffen. Der Begriff „Geländewagen“ und die daran in Frage 11 anknüpfende
Aussage findet sich im Übrigen nicht in der in der Kleinen Anfrage in Bezug
genommenen Broschüre „Ökologische Industriepolitik“, Stand Oktober 2008
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU). Auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. Oktober 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10478) zu den Fragen 1 und 15 der Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Dr. Schick u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 17. September 2008 wird verwiesen.
12. Welche konkreten Forschungsmaßnahmen finden derzeit jeweils in den
Bereichen effiziente Stromspeichertechnologien, intelligente Stromnetze,
virtuelle Kraftwerke, Stromübertragungstechniken statt?
13. Mit finanziellen Mitteln in welcher Höhe sind diese ausgestattet, und wo
sind diese jeweils etatisiert (im Bundeshaushalt 2008 bzw. im
Haushaltsentwurf 2009)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Forschungsmaßnahmen zu den Bereichen effiziente
Stromspeichertechnologien, intelligente Stromnetze, virtuelle Kraftwerke,
Stromübertragungstechnologien finden in mehreren Ressorts statt:
1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) fördert Forschungsprojekte in den o. g. Bereichen im Rahmen der
Optimierung der Energieversorgungssysteme im Hinblick auf den Ausbau
der erneuerbaren Energien.
Drucksache 16/11133 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAktuell (Stand 18. November 2008) fördert das BMU 14 Projekte und
Verbundvorhaben in o. g. Bereichen mit einem Gesamtfördervolumen von
15 114 370 Euro. Ein Projekt davon (638 434 Euro Gesamtfördersumme)
wird innerhalb des Titels 16 02-686 24 gefördert; die Förderung der anderen
Projekte erfolgt innerhalb des Titels 16 02-683 21. Für 2008 sind für diese
Vorhaben 3 789 583 Euro vorgesehen (davon 183 022 Euro in Titel 16 02-
686 24), für 2009 3 593 113 Euro (davon 342 828 in Titel 16 02-686 24).
Zukünftig werden die Förderaktivitäten des BMU in diesem Bereich
ausgebaut. Das BMU plant noch in diesem Jahr die Bewilligung von drei
weiteren großen Verbundvorhaben mit einer Gesamtförderung von insgesamt
ca. 35 Mio. Euro (Haushalt 2008 + Verpflichtungsermächtigungen). Dabei
geht es um zwei Projekte, die im Rahmen des vom BMWi initiierten
Förderprogramms „E- Energy: IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft“, vom
BMU gefördert werden. Für diese Verbundvorhaben sind für das Jahr 2008
Zuwendungen in Höhe von ca. 250 000 Euro geplant und für 2009
Fördermittel in Höhe von ca. 5,7 Mio. Euro (Titel 16 02-683 21). Bei dem dritten
Vorhaben handelt es sich um einen Flottenversuch zu Elektromobilität.
Hierfür sind im Jahr 2008 ca. 1,3 Mio. Euro eingeplant und für das Jahr 2009
ca. 4,6 Mio. Euro (Titel 16 02-892 21).
2. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat im
Rahmen des Programms „Innovation und neue Energietechnologien“
(5. Energieforschungsprogramm) im Jahr 2008 die Förderung von
angewandter Forschung und technologischer Entwicklung im Bereich
Stromspeichertechnologien intensiviert. Im Jahre 2008 wurde ein größeres
Verbundprojekt mit 12 Partnern aus Industrie und Wissenschaft gestartet.
Die anderen genannten Themen (Intelligente Stromnetze, virtuelle
Kraftwerke, Stromübertragungstechniken) werden zz. inhaltlich vorbereitet.
Im Rahmen des Energieforschungsprogramms wurden im Haushalt 2008
Projekte zur Stromspeicherung mit einem Fördervolumen von rund 10 Mio.
Euro (500 000 Euro in 2008, 9,5 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung)
bewilligt. Im Haushaltsentwurf 2009 sind für alle genannten Themen
(Stromspeichertechnologien, intelligente Stromnetze, virtuelle Kraftwerke,
Stromübertragungstechniken) Mittel in Höhe von 7,2 Mio. Euro eingeplant.
Die Förderung erfolgt innerhalb der folgenden Titel:
– 09 02 – 683 21 – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Rationelle
Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungstechnik und – 09 02 –
892 21 – Investitionszuschüsse: Rationelle Energieverwendung,
Umwandlungs- und Verbrennungstechnik.
Des Weiteren fördert das BMWi zu den genannten Forschungsthemen
Projekte im Rahmen des Förderprogramms „E-Energy: IKT-basiertes
Energiesystem der Zukunft“. Damit sollen neuartige disziplinen- und
branchenübergreifende FuE-Aktivitäten zur Optimierung des Gesamtsystems der
Elektrizitätswirtschaft auf Basis durchgängiger digitaler Netze und Schaffung der
erforderlichen computerintegrierten Steuerungs- und Regelungssysteme
angeregt und verstärkt werden. Hauptziele sind einerseits die Erhöhung der
Energieeffizienz, Klimaverträglichkeit und Versorgungssicherheit der
Stromwirtschaft und andererseits die Erschließung neuer Wachstumsmärkte
und Beschäftigungsfelder. Die E-Energy-Aktivitäten richten sich z. B. auf
die Koordination von zentraler und dezentraler Energieerzeugung zu
„virtuellen“ Kraftwerken, die Optimierung der Stromflüsse durch die Netze in
Form eines „Smart Grid“ sowie die Optimierung der Energieeffizienz auf
Verbrauchsseite z. B. durch neuartige intelligente Endgeräte oder auch
intelligente Speicher (z. B. Elektroautos). Dabei verfolgen die E-Energy-
Aktivitäten einen integralen Systemansatz, der auf Basis intelligent gesteuerter
digitaler Datenströme zwischen allen Wertschöpfungsbereichen die Opti-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11133mierung des Gesamtsystems von der Elektrizitätserzeugung bis hin zum
Verbrauch in Bezug auf Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und
Versorgungssicherheit sicherstellt.
Im Rahmen einer ressortübergreifenden Partnerschaft mit dem BMU stehen
derzeit entsprechende FuE-Projekte in 6 unterschiedlich gearteten
Modellregionen (Aachen, Baden, Cuxhaven, Ruhrgebiet, Rhein-Neckar, Harz) mit
einer etwa 4-jährigen Laufzeit kurz vor dem Start. Zusätzlich zu den
Fördermitteln des Bundes in Höhe von rd. 60 Mio. Euro werden im Rahmen
von E-Energy von den beteiligten Unternehmen noch einmal etwa
80 Mio. Euro mobilisiert, so dass die Gesamtprojekte einen Umfang von
etwa 140 Mio. Euro haben.
Der Anteil der BMWi-Fördermittel beträgt 40 Mio. Euro (Titel 09 02-683 73)
zuzüglich rd. 3,2 Mio. Euro für eine alle Modellregionen überspannende
Begleitforschungsmaßnahme, die mit der Koordination der Aktivitäten und
beschleunigten Verbreitung des neuen E-Energy Know-how beauftragt wurde.
3. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert als
Initiative der Hightech-Strategie der BReg die Innovationsallianz „Lithium-
Ionen-Batterie 2015 (LIB 2015)“, die Ende 2007 ins Leben gerufen wurde.
Ziel der Förderung ist die Entwicklung von großen und sicheren
lithiumbasierten Batterien für die stationäre und mobile Energiespeicherung. Die
Innovationsallianz hat eine Schlüsselbedeutung für die Weiterentwicklung
der Elektromobilität.
Das BMBF stellt für LIB 2015 im Rahmen seiner Förderung der
Grundlagenforschung Energie sowie der Werkstoffforschung in den nächsten vier
Jahren 60 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2008 werden dabei aus Kapitel
30 04 Titel 685 41 Mittel i. H. v. 2 Mio. Euro bereitgestellt, für 2009 aus
Kapitel 30 04 Titel 683 26 Mittel i. H. v. 5 Mio. Euro, sowie aus Kapitel
30 04 Titel 685 41 Mittel i. H. v. 10 Mio. Euro
Die Initiatoren dieser Innovationsallianz aus der Industrie haben
Investitionen von über 360 Mio. Euro für dieses Forschungsgebiet zugesagt.
14. Welche Vor- bzw. Nachteile hat ein Marktanreizprogramm für
höchsteffiziente Endgeräte wie es im Diskussionspapier „Ökologische
Industriepolitik“ skizziert ist, im Vergleich zu einem Top-Runner-Programm
nach japanischem Vorbild?
Ein Marktanreiz- oder Marktdurchdringungsprogramm ist eine zeitlich
befristete förderpolitische Maßnahme, mit der die Durchdringung des Marktes mit
Bestprodukten durch Nachfragesteigerung gezielt erhöht werden soll. Der
japanische Top-Runner-Ansatz ist dagegen eine ordnungspolitische Maßnahme.
Hierbei werden auf der Basis der marktverfügbaren Bestprodukte
Mindesteffizienzstandards festgelegt, die bis zu einem definierten Zeitpunkt von den
Produkten einer Produktgruppe im Durchschnitt einzuhalten sind.
Im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen zur Umsetzung der EU-Ökodesign-
Richtlinie soll dieses Modell in einem europäischen Ansatz adaptiert werden.
Dabei werden Mindesteffizienzstandards, Benchmarks als Zielgrößen für
künftige Effizienzstandards und eine weiterentwickelte
Energieverbrauchskennzeichnung miteinander kombiniert. Dieser europäische Top-Runner-Ansatz und
die Marktanreiz- bzw. Marktdurchdringungsprogramme ergänzen einander.
Während mit Mindesteffizienzstandards die ineffizientesten Produkte vom
Markt genommen werden, helfen Marktanreizprogramme, den Marktanteil der
jeweils effizientesten Produkte zu steigern.
Drucksache 16/11133 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode15. Welche konkreten Maßnahmen werden momentan aus dem
Bundeshaushalt im Bereich Elektromobilität finanziert (im Bundeshaushalt 2008
bzw. im Haushaltsentwurf 2009)?
16. Mit finanziellen Mitteln in welcher Höhe sind diese ausgestattet, und wo
sind diese jeweils etatisiert (im Bundeshaushalt 2008 bzw. im
Haushaltsentwurf 2009)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Wegen der starken Diversifizierung der Fragestellungen und der einzelnen
Forschungsschwerpunkte (u. a. Speichermedien, Netzintegration, Fahrzeugbau) in
dem genannten Themenfeld ist eine Abgrenzung der Haushaltsmittel nicht
eindeutig möglich.
17. Warum ist der Mittelabfluss bei den Titeln des Integrierten Energie- und
Klimaprogramms der Bundesregierung so gering?
Die Nachfrage nach den neuen Programmen und Projekten ist groß; sie werden
ab dem Jahr 2009 voll ausgabenwirksam werden. Damit ist sichergestellt, dass
die Mittel im Jahr 2009 und in den Folgejahren vollständig wirksam und
effizient verausgabt werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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