Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1617
16. Wahlperiode 29. 05. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/1458 –
Zerstörung eines Gentechnik-Versuchsfeldes des Programms zur biologischen
Sicherheitsforschung in Bayern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ostern 2006 wurde ein Teil eines Versuchsfeldes auf Gut Roggenstein im
Landkreis Fürstenfeldbruck in Bayern durch Ausbringen von Mineralöl
zerstört. Auf der durch Mineralöl verunreinigten Fläche sollte untersucht werden,
welche Auswirkungen der in den Vorjahren erfolgte Anbau von gentechnisch
veränderten Kartoffeln, die das Carotinoid Zeaxanthin anreichern, auf die
Bodenqualität und die Folgefrüchte haben. Durch das Ausbringen von Mineralöl
kann der Versuch nicht ausgewertet werden. Die Fläche ist für keine andere
landwirtschaftliche Nutzung geeignet und muss aufwändig saniert werden. Das
absichtliche Ausbringen von Mineralöl ist eine Straftat.
Die dort angebauten Zeaxanthin-Kartoffeln sind im Rahmen des
Verbundprojekts „Verbesserung der gesundheitlichen Qualität von Lebensmitteln durch
Erhöhung und Modifikation des Carotinoid-Gehaltes“ entwickelt worden. Das
kriminell zerstörte Versuchsfeld diente Versuchen, die im Rahmen des
Programms zur Biologischen Sicherheitsforschung „Einfluss des Anbaus
transgener Kartoffeln auf die Qualität von landwirtschaftlich genutzten Böden –
Auswirkungen auf die Funktionalität der Bodenmikroflora“ vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden.
Kartoffeln werden sehr vielseitig genutzt: Als Nahrungsmittel, Kartoffelstärke
als Lebensmittelzutat und Grundstoff für die Stärkeverzuckerung, das
Amylopektin der Kartoffeln als nachwachsender Rohstoff für die industrielle
Verwertung zu Kleb- und Schmierstoffen, in der Papier- und Verpackungsindustrie.
Mit der Entwicklung der Zeaxanthin-Kartoffel ist es gelungen, in Kartoffeln
Inhaltsstoffe mit gesundheitsfördernden Eigenschaften anzureichern. Die
überaus vielfältige Nutzung von Kartoffeln erfordert die Züchtung von Sorten mit
völlig unterschiedlichen Eigenschaften. Zusätzlich dazu gibt es
Züchtungsaktivitäten zur Herausbildung von Resistenzeigenschaften gegenüber
Schadorganismen wie dem Kartoffelkäfer, gegenüber Pilzen wie der Kartoffelfäule
(Phytophthora infestans) oder gegenüber Viren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz vom 24. Mai 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1617 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Urformen der heute angebauten Kartoffeln stammen aus den hohen Anden
in Südamerika und wurden dort von den Inkas auf über 2 500 m Höhe als
Grundnahrungsmittel angebaut. Die Kartoffel wurde im 16. Jahrhundert nach
Europa gebracht, war zunächst Delikatesse und wurde dann
Grundnahrungsmittel. In Deutschland setzte Friedrich II. mit seinem „Kartoffelbefehl“ 1756
den Anbau der Kartoffel durch, die im 19. Jahrhundert für die Ernährung der
ärmeren Bevölkerung entscheidende Bedeutung erlangte. Ernteverluste durch
Pilzbefall verursachten im 19. Jahrhundert europaweit zahlreiche Hungersnöte
insbesondere in Irland. Kartoffeln werden über die Knollen vegetativ vermehrt.
Es gibt keine heimischen Kartoffelarten. Damit ist die Beeinflussung der
heimischen Flora durch Zuchtkartoffeln sehr gering.
1. Wie groß ist die Fläche, auf der widerrechtlich auf dem Versuchsfeld auf
Gut Roggendorf Mineralöl ausgebracht wurde, wie groß ist der Teil des
Versuchsfeldes, der zerstört wurde und wie viel Mineralöl wurde
schätzungsweise ausgebracht?
Auf dem Versuchsgelände wurden zwei 10 l Gießkannen gefunden, die zum
Ausbringen des Heizöls verwendet wurden. Es wird daher davon ausgegangen,
dass insgesamt ca. 20 l Heizöl ausgebracht wurden. Das Heizöl wurde auf
ca. 60 m2 der insgesamt ca. 1 000 m2 großen Versuchsfläche ausgebracht.
2. Ist Anzeige gegen die Täterinnen und Täter erstattet worden, und wenn
nein, warum nicht?
Ja, es ist Anzeige erstattet worden.
3. Sind amtliche Ermittlungen wegen der Ausbringung von Mineralöl auf dem
Acker und der damit verbundenen Gefährdung von Grundwasser
durchgeführt worden?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob zur Ausbringung von Mineralöl
amtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Schädigung des Versuchsfeldes
durch das Ausbringen von Mineralöl?
Die Bundesregierung verurteilt die Schädigung des Versuchsfelds durch das
Ausbringen von Mineralöl.
5. Welchen Einfluss hat die Schädigung des Versuchsfeldes durch das
Ausbringen von Mineralöl für den weiteren Fortgang des Projekts?
Das Projekt kann Angaben der TU München zufolge nach einer Überarbeitung
des Versuchsplans fortgesetzt werden. Es wird mit Einbußen bei der Auswertung
der Versuchsergebnisse gerechnet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/16176. Welche Schäden wurden durch die Ausbringung von Mineralöl festgestellt,
und wer ist für die Beseitigung der Schäden verantwortlich, welche
Maßnahmen sind zur Sanierung der Fläche erforderlich, und wer wird diese
bezahlen?
Der Boden wurde kontaminiert und Pflanzen geschädigt. Zirka 20 m3 Boden
wurden vom Technischen Hilfswerk abgetragen und müssen entsorgt werden.
Wer die Kosten dafür letztendlich zu tragen hat, ist derzeit nicht geklärt.
7. Wird die Beseitigung der Schäden aus den Mitteln des Programms zur
Biologischen Sicherheitsforschung vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung beglichen, und wenn nein, welche Mittel werden für die
Beseitigung der Schäden herangezogen?
Aus Mitteln des Programms zur Biologischen Sicherheitsforschung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird die Beseitigung der
Schäden nicht beglichen. Es werden Mittel der Gemeinde Olching, in der das
betroffene Versuchsfeld liegt, herangezogen.
8. In welcher Weise ist das Versuchsfeld in den Vorjahren genutzt worden,
und was war in diesem Jahr auf dem Feld geplant?
Im Jahr 2005 wurde auf dem Versuchsfeld ein Freisetzungsversuch mit
gentechnisch veränderten und konventionellen Kartoffelpflanzen durchgeführt.
Darauf folgend wurde im Herbst 2005 auf dem Feld konventioneller
Winterweizen ausgesät, der in diesem Jahr zur Ernte reifen sollte.
9. Trifft es zu, dass auf diesem Feld die Aussaat von konventionell
gezüchtetem Weizen geplant war, um die Auswirkungen der in den Vorjahren dort
angebauten Zeaxanthin-Kartoffeln auf die Bodenqualität und die
Nachfolgefrucht zu untersuchen, und wenn nein, was war die Zielsetzung des
Versuchs?
Ja, die Aussage trifft zu. Allerdings ist der Weizen schon 2005 ausgesät worden.
10. Welche Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Pflanzen sind
im Rahmen des Programms zur Biologischen Sicherheitsforschung vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung geplant, welche Sorten
sollen freigesetzt, welche Untersuchungen mit welchen Zielen
durchgeführt werden und wo sind die Versuchsflächen?
Im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinien „Biologische Sicherheit
gentechnisch veränderter Pflanzen“ sind Freisetzungen gentechnisch veränderter
Pflanzen in folgenden Verbundprojekten geplant:
a) Im Rahmen des Verbundprojektes „Einfluss des Anbaus transgener
Kartoffeln auf die Qualität von landwirtschaftlich genutzten Böden“ werden in den
Jahren 2005 bis 2007 transgene Zeaxanthin-Kartoffeln freigesetzt.
In dem Verbundprojekt wird der Einfluss von Zeaxanthin anreichernden
transgenen Kartoffeln auf wichtige mikrobiell katalysierte Bodenfunktionen
untersucht und mit den Effekten verschiedener konventioneller
Kartoffelsorten verglichen. Es soll zudem festgestellt werden, ob die transgenen
Kartoffelpflanzen die Zusammensetzung der Bakterien- und Pilzpopulation im
Boden verändern und ob Auswirkungen auf die Funktionalität der
Mikroorganismen festzustellen sind. Außerdem wird der Einfluss der verschiede-
Drucksache 16/1617 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodenen nicht transgenen und transgenen Sorten auf die Nachfrucht Winterweizen
ermittelt. Mit den Untersuchungen soll ermittelt werden, ob der Anbau der
transgenen Kartoffeln Auswirkungen auf die Bodenqualität hat.
Die Versuchsflächen liegen in Bayern in den Gemeinden Olching, Emmering
und Wallerfing.
b) Im Rahmen des Verbundprojektes „Freisetzungsbegleitende
Sicherheitsforschung transgener Maissorten mit neuen Bt-Genen“ wird transgener Bt-Mais
(MON 88017, Resistenz gegen den Maiswurzelbohrer) freigesetzt.
Die Untersuchungen betreffen Auswirkungen der transgenen Maispflanzen
auf die Artenzusammensetzung und Nahrungsketten von im Boden und auf
den Maispflanzen lebenden Tieren. Sie schließen außerdem mögliche
Auswirkungen auf Bodenbakterien und den Verbleib und die Anreicherung
des Bt-Toxins im Boden sowie die Entwicklung entsprechender
Testmethoden ein. Weitere Arbeiten betreffen Fragen eines zukünftigen
Resistenzmanagements, um das Risiko von Resistenzentwicklungen beim
Maiswurzelbohrer abschätzen zu können. Ziel des Verbundprojektes ist es, zu
ermitteln, ob der Anbau der transgenen Maispflanzen ökologisch relevante
Auswirkungen hat.
Die Versuchsfläche liegt in Bayern in der Gemeinde Schwarzach.
c) Im Rahmen des Verbundprojektes „Zur biologischen Sicherheit von
gentechnisch verändertem Getreide“ werden transgene Gerstenlinien mit erhöhter
Pilzresistenz bzw. verbesserter Futtereigenschaft freigesetzt.
In den Freilandversuchen werden mögliche Auswirkungen der transgenen
Gerstenlinien auf symbiontische und pathogene Pilzpopulationen und die
Effekte der Transgene auf Inhaltsstoffe und deren Wechselwirkungen mit
assoziierten Pilzen untersucht. Mit den Untersuchungen soll ermittelt
werden, ob von den transgenen Gerstenlinien sicherheitsrelevante Auswirkungen
auf die mit den Pflanzen assoziierten Pilzpopulationen ausgehen.
Die Freisetzungsflächen liegen in der Stadt Gießen in Hessen.
d) Im Rahmen des Verbundprojektes „Biologische Sicherheit nutzbarer
transgener Gehölze“ ist geplant, transgene Apfelsorten mit einer Resistenz gegen
bakterielle und pilzliche Krankheitserreger freizusetzen.
Es sollen mögliche Auswirkungen der transgenen Veränderung auf Pflanzen
assoziierten Bakterien und Pilze untersucht werden, um zu ermitteln, ob von
den transgenen Pflanzen sicherheitsrelevante Einflüsse auf Bakterien- und
Pilzpopulationen ausgehen. Als mögliche Methode zur Verhinderung einer
Auskreuzung von Transgenen sind außerdem Pfropfungsversuche mit
transgenen und nicht transgenen Apfelsorten geplant.
Geplanter Standort der Freisetzung ist die Stadt Quedlinburg in Sachsen-
Anhalt.
11. In welchem Zeitraum und mit welchen Finanzmitteln ist das
Verbundprojekt „Verbesserung der gesundheitlichen Qualität von Lebensmitteln
durch Erhöhung und Modifikation des Carotinoid-Gehaltes“ bisher von
der Bundesregierung gefördert worden, welche Ergebnisse wurden erzielt,
und wer waren die Projektpartner?
Das Verbundprojekt wurde von Oktober 1999 bis Juli 2005 mit insgesamt
5,3 Mio. Euro vom BMBF gefördert.
Ziel des Verbundprojektes war es, wichtige Grundnahrungsmittel, wie Kartoffel
und Karotte, ernährungsphysiologisch zu verbessern. Durch Gentransfer ist es
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1617gelungen, die Kartoffel mit dem Carotinoid Zeaxanthin auszustatten. In der
Karotte blieben die Versuche zur erhöhten Produktion des Carotinoids
Zeaxanthin erfolglos. Im Laufe des Projektes wurde die Kartoffelpflanze freigesetzt und
weiterverarbeitet. Die verfahrenstechnische Aufarbeitung der Carotinoide
wurde bis zur optimalen Bioverfügbarkeit weiterentwickelt. Im Bereich der
nichtgentechnisch veränderten Produkte ist es gelungen, einen neuartigen
Karottensaft mit hohem Lycopingehalt zu entwickeln.
Projektpartner waren die Universität Karlsruhe, die Unilever Bestfoods
Deutschland GmbH, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die Johann
Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, die Universität Konstanz, die
Technische Universität München, die Bundesforschungsanstalt für Ernährung,
die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.,
die BASF Aktiengesellschaft, die Frosta AG, die Fruchtsaft Bayer GmbH & Co-
KG, die Hild Samen GmbH, die Langnese-Iglo GmbH und die SAKA-RAGIS
Pflanzenzucht GbR.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des Verbundprojekts?
Im Laufe des Projektes ist es u. a. erstmals gelungen, eine Kartoffel zu züchten,
die das Carotinoid Zeaxanthin enthält. Die Bundesregierung bewertet den Erfolg
des Verbundprojektes als vielversprechend.
13. Welche Freisetzungsversuche wurden im Rahmen des Verbundprojekts
beantragt, welche genehmigt und durchgeführt und welche wurden
zerstört?
Im Rahmen des genannten Verbundprojektes wurde von der TU München ein
Antrag zur Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln am Standort
Roggenstein für die Jahre 2003 bis 2005 gestellt, der vom Robert Koch-Institut
am 28. März 2003 genehmigt wurde. Die Freisetzung im Rahmen des
Verbundprojektes wurde in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführt. Die Freisetzung des
Jahres 2003 wurde zerstört: Am 24. Juni 2003 wurde der größte Teil der
gentechnisch veränderten Kartoffelpflanzen aus dem Boden gerissen. Mit den im
Boden verbliebenen, zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgelaufenen Knollen
wurde der Versuch fortgesetzt. Am 15. September 2003 wurde auch dieser
Restteil des Versuchs zerstört. Zur Freisetzung des Jahres 2004 wurden erhöhte
Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Sie wurde ungehindert durchgeführt.
14. Welche Schäden sind durch die kriminelle Zerstörung der
Freisetzungsversuche verursacht worden, in welcher Weise ist das Verbundprojekt
durch die Zerstörung der Freisetzungsversuche beeinträchtigt worden, wer
hat die mit der Zerstörung der Freisetzungsversuche verursachten
finanziellen Schäden ausgeglichen, wurde Anzeige erstattet, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf das
Verbundprojekt „Verbesserung der gesundheitlichen Qualität von Lebensmitteln durch
Erhöhung und Modifikation des Carotinoide-Gehalts“ bezieht.
In 2003 konnten aufgrund der Feldzerstörung die Arbeiten nicht wie geplant
durchgeführt werden. Aus diesem Grund liegen nur Freilandergebnisse für ein
Jahr (2004) vor und nicht, wie ursprünglich geplant, für drei Jahre (siehe auch
Antwort zu Frage 13). Die im Jahr 2005 erfolgte Freisetzung auf dem gleichen
Feld war nicht Bestandteil des Verbundprojektes und verfolgte andere
wissenschaftliche Fragestellungen.
Drucksache 16/1617 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Kosten für die zusätzlich notwendigen Sicherheitsvorkehrungen wurden aus
Projektmitteln finanziert.
Ob und ggf. durch wen weitere, durch die Zerstörung verursachte finanzielle
Schäden ausgeglichen werden, ist derzeit noch nicht geklärt.
Es wurde Anzeige erstattet.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Zerstörung
genehmigter Freisetzungsversuche eine kriminelle Sachbeschädigung darstellt,
die strafrechtlich verfolgt werden muss, und wenn nein, wie bewertet die
Bundesregierung solche Zerstörungen?
Im Hinblick darauf, dass die Strafverfolgung den Strafverfolgungsbehörden der
Länder obliegt, nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung zu
Vorgängen, die Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens waren, sind oder sein
können. Auch die Frage, ob und welche Straftatbestände im Einzelnen erfüllt
sind, ist von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen.
In Betracht kommen in dem geschilderten Fall grundsätzlich der Tatbestand der
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sowie die Tatbestände der §§ 324, 324a,
326 StGB, ggf. jeweils auch in Verbindung mit § 330 StGB.
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass nicht nur der
unmittelbare Schaden auf einem zerstörten Versuchsfeld, sondern auch die
Beeinträchtigung der Forschung z. B. durch die Zerstörung verursachte
Zeitverzögerung bei der Bewertung des Schadens durch die Zerstörung eines
Freisetzungsversuches bewertet werden muss, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bemessung des Schadens ist nur insoweit relevant, als die geschädigte Seite
Ersatzansprüche geltend macht. Nur dabei kommt es im Weiteren für die Frage,
welche Positionen als ersatzfähiger Schaden einbezogen werden können, darauf
an, auf welcher Rechtsgrundlage der geltend gemachte Anspruch beruht. So sind
im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB – bei Verletzung eines
vermögensschützenden Schutzgesetzes – und von § 826 BGB auch Vermögensschäden ersatzfähig.
Liegt also eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor, so ist jede daraus
folgende nachteilige Beeinflussung der Vermögenslage zumindest dann
ersatzfähig, wenn sie vom Vorsatz umfasst ist. In Ermangelung näherer Kenntnisse des
Sachverhaltes kann die Bundesregierung dies für den vorliegenden Fall nicht
beurteilen. Hierzu ist im Übrigen im Streitfall die Justiz berufen.
Unabhängig davon beeinträchtigt jede Zerstörung eines Freisetzungsversuchs
die Forschung und den aus dem Freisetzungsversuch resultierenden
wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn.
17. Welche natürlichen Kreuzungspartner hat die Kartoffel in Deutschland,
welche Kreuzungsprodukte mit der Kartoffel sind in Deutschland bisher
beobachtet worden, und von wem wurden entsprechende Untersuchungen
durchgeführt?
Die Kartoffel hat in Deutschland keine wild wachsenden (insoweit natürlichen)
Kreuzungspartner. Die Kreuzungspartner von Kartoffelpflanzen sind auch in
Deutschland Pflanzen der gleichen Art. Leicht beobachtbare
Kreuzungsprodukte stellen die vielen in Deutschland auf dem Markt angebotenen
Kartoffelsorten dar. Seit Einführung der Kartoffel wurden derartige Kreuzungen in
Deutschland von Seiten der biologischen Wissenschaften und der
Pflanzenzüchter untersucht.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/161718. Ist bei Kartoffeln horizontaler Gentransfer beobachtet worden, und wenn
ja, wie hat er sich ausgewirkt?
Nein, derartiges ist bislang nicht beobachtet worden.
19. Welche Untersuchungen zur Koexistenz von gentechnisch veränderten
Kartoffeln mit anders gezüchteten Sorten wurden bisher in Deutschland
durchgeführt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Untersuchungen mit dem Ziel,
spezifische Koexistenzbedingungen für den Anbau gentechnisch veränderter
Kartoffelsorten zu ermitteln, in Deutschland bislang nicht durchgeführt worden.
20. Haben die in Deutschland in Freisetzungsversuchen geprüften transgenen
Kartoffelsorten gegenüber den Ursprungssorten eine erhöhte Fitness z. B.
in Bezug auf die Frostempfindlichkeit gezeigt, und wenn nein, wurde dies
überprüft?
Änderungen in der Fitness und der Frosttoleranz wurden bislang nicht
standardmäßig geprüft. Aus den Nachbeobachtungen der Freisetzungsflächen
gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen in Deutschland ergaben sich bislang keine
Anzeichen für eine gegenüber den Ursprungssorten erhöhte Fitness dieser
Kartoffellinien.
21. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die heimische Flora
durch den Anbau gentechnisch veränderter Kartoffeln kaum beeinflusst
wird, da Kartoffeln nicht frostfest sind und über die Knollen und nicht
durch Samen vermehrt werden, und wenn nein, warum nicht?
Diese Frage kann nicht mit ja oder nein beantwortet werden, sondern bedarf der
Einzelfallbewertung im Rahmen der gentechnikrechtlichen Prüfung.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen, mit Phytophthora-
resistenten, transgenen Kartoffel-Sorten die Anwendung von Fungiziden bzw.
den Einsatz von Kupferhydroxiden im ökologischen Landbau zu
vermindern und damit die Umweltbeeinträchtigung durch den Kartoffelanbau zu
reduzieren?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die
entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und
Lebensmittel ein Verwendungsverbot für gentechnisch veränderte Organismen im
ökologischen Landbau enthält. Das EG-Recht erlaubt daher die Verwendung
Phytophtora-resistenter, transgener Kartoffelsorten im ökologischen Landbau
nicht.
Im Übrigen dürfen in Deutschland nur zugelassene und damit auch auf ihre
Auswirkungen auf den Naturhaushalt geprüfte Pflanzenschutzmittel verwendet
werden. Die Anwendung kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel erfolgt auch
außerhalb des ökologischen Landbaus und ist insoweit kein Spezifikum des
ökologischen Landbaus, wobei es Bestrebungen gibt, den Einsatz von Kupfer in
der Landwirtschaft zu vermindern und mittelfristig zu ersetzen.
Drucksache 16/1617 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode23. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen durch den Anbau
transgener Kartoffelsorten, deren Stärke nahezu vollständig aus Amylopektin
besteht, die Attraktivität von Kartoffelstärke zu erhöhen und die
Umweltbelastungen zu mindern, die die Trennung von Amylopektin von Amylose
verursacht, die bei herkömmlichen Sorten notwendig ist?
Im Hinblick auf die industrielle Stärkenutzung, insbesondere für den Bereich der
nachwachsenden Rohstoffe werden die Chancen positiv bewertet. Solche
Kartoffelsorten sind geeignet, das Verfahren zur Stärkegewinnung aus Kartoffeln
unter Einsparung von Wasser- und Energieressourcen zu verbessern. Wie hoch
die Minderung der Umweltbelastungen durch Einsparungen von Wasser und
Energie im Vergleich zur Verwendung konventioneller Kartoffeln und
konkurrierender Verfahren (chemisch/enzymatischer Aufschluss/Umwandlung) sind,
ist allerdings noch nicht bekannt.
24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Amylopektin-Kartoffeln
in geringem Umfang ein Ersatz für Erdölprodukte darstellen können?
Amylopektinstärke kann in bestimmten Bereichen, wie z. B. in der
Papierherstellung, bei der Wandverputz- oder der Kleisterherstellung erdölbasierte
Grundstoffe ersetzen. Amylopektinstärke stellt zurzeit aber noch eine
Spezialstärke dar, die bisher nur in geringen Mengen zu Forschungszwecken zur
Verfügung steht. Bei der Anwendung werden Vorteile durch spezielle
Eigenschaften gegenüber normalen Stärken erwartet, so dass ggf. größere Einsatzmengen
möglich werden.
25. Wie ist der gegenwärtige Stand der Zulassung von transgenen
Kartoffelsorten in Deutschland und in der EU?
Der Bundesregierung sind keine Anträge auf sortenrechtliche Zulassung von
Sorten bekannt, die gentechnisch verändert wurden.
Derzeit ist ein Antrag zum Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten
Kartoffel EH 92-527-1 nach der Richtlinie 2001/18/EG anhängig. Er umfasst
auch den Anbau. Weiterhin ist ein Antrag auf Inverkehrbringen einer derartigen
Kartoffel als Lebensmittel oder Futtermittel nach der Verordnung (EG) 1829/
2003 anhängig.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]