Schmerzmittelmißbrauch
der Abgeordneten Reimann, Jaunich, Adler, Amling, Andres, Becker-Inglau, Dr. Böhme (Unna), Dreßler, Egert, Gilges, Dr. Götte, Haack (Extertal), Hasenfratz, Heyenn, Kirschner, Peter (Kassel), Rixe, Schäfer (Offenburg), Schmidt (Salzgitter), Schreiner, Seuster, Steinhauer, Tietjen, Urbaniak, Weiler, von der Wiesche, Wittich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach neueren Erhebungen muß davon ausgegangen werden, daß über 10 Prozent der Patienten mit Niereninsuffizienz im Endstadium (Urämiker), die dialysepflichtig und/oder zur Nierentransplantation vorgesehen sind, ihr Leiden durch einen überhöhten Schmerzmittel-(Analgetika-)Gebrauch erworben haben. In der medizinischen Wissenschaft spricht man daher mittlerweile von einer Analgetika-Nephropathie. Die Behandlungskosten belaufen sich nach Expertenschätzungen auf rund 600 Mio. DM jährlich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich beim Schmerzmittelmißbrauch um ein schwerwiegendes gesundheits- und sozialpolitisches Problem handelt, und ist sie der Auffassung, daß dem entschiedener als bisher begegnet werden muß?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Schmerzmittelmißbrauch in bestimmten sozialen oder Berufsgruppen gehäuft auftritt, und wenn ja, welche sind dies, und was sind die Gründe?
Sind der Bundesregierung Zusammenhänge bekannt, nach denen überhöhter Schmerzmittelgebrauch mit bestimmten Formen der Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung — etwa Schicht- oder Akkordarbeit — korreliert, und wenn ja, wie lauten diese?
Ist die Bundesregierung bereit, sowohl grundsätzliche als auch schwerpunktgruppenbezogene Maßnahmen zu ergreifen, um einem überhöhten Schmerzmittelgebrauch am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, und wenn ja, wie werden diese Maßnahmen aussehen?
In welchem auf den Gesamtverbrauch bezogenen Verhältnis werden derzeit freiverkäufliche und rezeptpflichtige Schmerzmittel in der Bundesrepublik Deutschland abgegeben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Selbstmedikation bei Schmerzmitteln für Ausmaß und Umfang des Mißbrauchs besonderes Gewicht hat, und wenn ja, wie will die Bundesregierung hier einwirken?
Kann sich die Bundesregierung dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für klinische Nephrologie anschließen und alle Schmerzmittel mit Ausnahme der Präparate, die aus einem Wirkstoff bestehen, unter Rezeptpflicht stellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Aus welchem Grund hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, Schmerzpräparate, die Hypnotika und Sedativa enthalten, mit einem Zulassungsverbot zu belegen oder erteilte Zulassungen zu widerrufen?
Kann die Bundesregierung angeben, in welchem Umfang nach dem am 15. April 1986 erlassenen Vertriebsverbot für phenacetinhaltige Arzneimittel ein Ausweichen der Patienten auf andere Wirkstoffe festzustellen gewesen ist, und wenn ja, welche Wirkstoffe waren dies?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Schmerzmittel, kombiniert mit zentral anregenden Substanzen wie Coffein, das Risiko eines nichtbestimmungsmäßigen Gebrauchs erhöhen, und welche Konsequenzen ist die Bundesregierung bereit aus dieser Erkenntnis zu ziehen?