Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/4968
18.07.89
Sachgebiet 96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion
DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/4885 -
Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung durch Tiefflüge
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung, Frau Hürland-Büning, hat mit Schreiben vom
1 7. Juli 1989 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie
folgt beantwortet:
Vom 5. bis 9. Juni 1989 haben die NATO-Luftstreitkräfte im Rahmen der
Übung Central Enterprise 89 Luftkriegsoperationen geübt. Diese Übung
führte zu einer Verschärfung der Sicherheitslage der Bevölkerung.
1. Durch welche Maßnahmen der Bundesregierung sollte eine
verstärkte Gefährdung der Bevölkerung durch Central Enterprise 89
ausgeschlossen werden?
Durch die Übung „Central Enterp rise" ist es zu keiner erhöhten
Gefährdung der Bevölkerung gekommen.
Belastung und Sicherheit der Bevölkerung sowie die Sicherheit
für die Besatzungen waren wesentliche Kriterien bei der
Festlegung der Übungsbestimmungen.
—Für die Planung und Koordinierung der Übungseinsätze
wurden in den entsprechenden Führungsgefechtsständen während
der Übung zusätzliche Arbeitspositionen besetzt.
—In den Führungsgefechtsständen beider Parteien waren
Verbindungsoffiziere zur gegenseitigen Koordinierung der
Übungseinsätze abgestellt.
—Durch zeitgerechte Herausgabe von Navigationswarnungen
und die Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten wurde
den Belangen der Luftfahrt Rechnung getragen.
—Für die Durchführung des Übungsflugbetriebes blieben die
Friedensflugbestimmungen weiterhin verbindlich.
2. Welche Ausbildungsanforderungen für den Tiefflug werden an die
Crews der NATO-Luftstreitkräfte gestellt?
Gefordert ist die sichere Beherrschung des Waffensystems im
gesamten Leistungs- und Einsatzspektrum einschließlich des
Tieffluges.
Diesem Zwecke dient die taktische Verbandsausbildung.
In entsprechenden Ausbildungsprogrammen sind Richtwerte für
die Erlangung und Erhaltung der Einsatzfähigkeit festgelegt. Art
und Umfang der taktischen Verbandsausbildung fallen in die
alleinige Zuständigkeit der jeweiligen Na tion. Die Ausbildung
berücksichtigt die von der NATO herausgegebenen Standards.
a) Wie hoch muß die Zahl der Tiefflugeinsätze bzw. -stunden einer
Crew der folgenden NATO-Luftstreitkräfte bezogen auf die
Flugzeugtypen sein, um die Tiefflugeinsatzfähigkeit zu
gewährleisten?
(Auflistung bitte nach: Bundesluftwaffe: Tornado, Alpha Jet,
F-4F, RF-4E; USAF: A-10, F-4G, F-15, F-16, RF-4; Sorties, Jahr,
Monat; Dauer, Stunden, Jahr, Monat)
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Tieffluganteile eines Piloten der nachfolgend aufgeführten NATO
-
Luftstreitkräfte und deren Flugzeugtypen?
(Auflistung bitte nach: Bundesluftwaffe: To rnado, Alpha Jet,
F-4F, RF-4E; USAF: A-10, F-4G, F-15, F-16, RF-4; Sorties, Jahr,
Monat; Dauer, Stunden, Jahr, Monat)
Die Flugstundenforderungen und -richtwerte beziehen sich auf
das Jahr. Es gibt keine monatsbezogenen Forderungen.
(Tiefflüge pro Jahr)
Luftwaffe
WS TORNADO 69 Sorties (Einsätze)
WS ALPHA JET 60 Sorties
WS F-4F 62 Sorties
WS RF-4E 63 Sorties
Der Tieffluganteil/Sortie beträgt im Inland durchschnittlich
42 Minuten, im Ausland 1 Stunde.
Der Tieffluganteil der deutschen Besatzungen beträgt
durchschnittlich ca. 52 Stunden pro Jahr, davon 28 Stunden im Inland
und 24 Stunden im Ausland.
USAF
Der Tieffluganteil der amerikanischen Besatzungen liegt je nach
Waffensystem zwischen 50 und 120 Stunden pro Jahr.
Dies ergibt ein durchschnittliches Tiefflugaufkommen von
64 Stunden pro Jahr und Besatzung.
3. Wenn Ausbildungsanforderungen für den Tiefflugeinsatz nicht
erfüllt werden, wie schließt die Bundesregierung eine Gefährdung
der Bevölkerung und der Piloten wegen mangelnder
Tiefflugeinsatzfähigkeit aus?
Die fliegerische Auftragserteilung berücksichtigt den jeweiligen
Ausbildungsstand der Luftfahrzeugbesatzungen. Durch
entsprechende Einweisungs- oder Wiederauffrischungsprogramme
werden die Besatzungen schrittweise auf die Anforderungen ihrer
Tätigkeit vorbereitet. Die Zuerkennung und Erhaltung der
Einsatzbereitschaftsgrade und entsprechender fliegerischer
Berechtigungen erfolgt nur nach Ablegen besonderer Prüfungen und bei
Vorliegen der Qualifizierungsbedingungen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Reduzierung
der Tiefflugstunden und -einsätze und der daraus folgenden
mangelnden Tiefflugeinsatzfähigkeit eine unzumutbare Gefährdung
der Bevölkerung und der Piloten darstellt, somit die Flugsicherheit
nur durch ein völliges Verbot der Tiefflüge zu erreichen ist?
Nein. Die Reduzierung der Tiefflugstunden und -einsätze findet
dort ihre Grenze, wo sie eine unzumutbare Gefährdung der
Bevölkerung und der Besatzungen darstellt und den
Ausbildungserfordernissen nicht mehr gerecht werden würde.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Zusammenhang von angenommener Verlustrate durch Feindeinwirkung
und jeweiliger Flughöhe?
Durch die Auswertung vergleichbarer bewaffneter Konflikte und
durch Computer-Simulation wird belegt, daß bei Flughöhen über
200 Fuß (ca. 60 m) die voraussichtliche Verlustrate durch
Feindeinwirkung erheblich ansteigt und bei Flughöhen über 500 Fuß
(150 m) über Grund unannehmbar hoch ist.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Zusammenhang von jeweiliger Flughöhe und der Wahrscheinlichkeit
eines Absturzes?
Im Ausbildungsflugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland ist
kein direkter Zusammenhang zwischen Flughöhe und
Absturzhäufigkeit erkennbar.
Im Durchschnitt der letzten Jahre ereigneten sich etwa 60 Prozent
der Abstürze aus Höhen über und etwa 40 Prozent aus Höhen
unter 1 500 Fuß (450m). Auch bei den Abstürzen aus niederen
Höhen war die Flughöhe nur in wenigen Fällen ursächlich für den
Unf all.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Zusammenhang von Überlebenswahrscheinlichkeit der Einsatzpiloten
(Erfüllung der Einsatzmission) und der jewei ligen Flughöhe?
Die günstigste oder effektivste Flughöhe liegt zwischen 100 und
300 Fuß (etwa 30 bis 90 m) über Grund.
8. Wie viele Tiefflüge (nach Einsätzen und Stunden) werden durch
folgende Luftstreitkräfte, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland stationiert sind, importiert? (Bitte Auflistung nach: USAF,
Belgien, RAF, NL, Kanada, Frankreich, andere Luftstreitkräfte; Sorties,
Stunden)
(Angaben basieren auf Erfassung 1988)
Belgien etwa 6 200 Einflüge 4 400 Stunden*
Niederlande etwa 6 700 Einflüge 4 700 Stunden*
Frankreich etwa 1 200 Einflüge 850 Stunden*
andere Luftstreitkräfte etwa 500 Einflüge 350 Stunden*
Tiefflüge, die von den nicht in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten Teilen der amerikanischen, britischen und
kanadischen Luftwaffe durchgeführt werden, sind in entsprechenden
Angaben über die hier stationierten Luftwaffen enthalten.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die A-10 trotz ihrer
Stationierung in Großbritannien die meisten Tiefflugeinsätze der USAF in
der Bundesrepublik Deutschland absolviert, und wie beurteilt sie
diesen Sachverhalt?
Diese Feststellung kann nicht bestätigt werden.
Die zur Luftunterstützung der Landstreitkräfte im NATO-
Kommandobereich Europa-Mitte vorgesehenen Flugzeuge sind nicht
dauernd auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
stationiert. Sie führen daher auch nur einen Teil ihrer Tiefflugeinsätze
im Zusammenwirken mit den auf sie angewiesenen
Heeresverbänden in der Bundesrepublik Deutschland durch. Diese Einsätze
sind zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft im Rahmen der
gültigen NATO-Strategie unverzichtbar.
10. Welchen Spielraum haben die NATO-Luftstreitkräfte zur
Reduzierung von Tiefflugeinsätzen und -stunden ohne zusätzliche
Gefährdung der Bevölkerung und der Piloten durch mangelnde
Tiefflugeinsatzbereitschaft der Besatzungen, und weshalb sperrt sich die
Bundesregierung der Erkenntnis, daß nur ein völliger Stopp der
Tiefflüge Sicherheit garantiert?
Die Verbündeten und die Luftwaffe waren und sind ständig
bemüht, den militärischen Flugbetrieb auf das unabdingbare Maß zu
begrenzen. Die bereits in der Vergangenheit getroffenen
Einschränkungen, insbesondere des Tiefflugbetriebs, unterstreichen
diese Haltung.
Die Sicherheitspolitik der Bundesregierung erfordert die
Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft. Ein völliger Stopp
der Tiefflüge würde dieser Zielsetzung widersprechen.
bei einer ermittelten durchschnittlichen Verweildauer von 42 Minuten je
Einsatz
11. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß nach
Ansicht der amerikanischen und britischen Luftwaffenführung das
Minimum an Tiefflugtraining in der Bundesrepublik Deutschland
bereits erreicht und eine weitere Reduzierung deshalb unmög lich
ist?
Es finden zur Zeit Gespräche mit unseren Verbündeten zur
weiteren Gestaltung des Tiefflugbetriebes in der Bundesrepublik
Deutschland statt, über deren Inhalt Vertraulichkeit vereinbart
wurde.
Der Bundesminister der Verteidigung wird das Parlament über die
Ergebnisse dieser Gespräche zu gegebener Zeit unterrichten.
12. Welche Auswirkungen hat die Weigerung der amerikanischen und
britischen Luftwaffe, den Tiefflug zu reduzieren, auf die
Bemühungen der Bundesregierung, den Tiefflug in der Bundesrepublik
Deutschland neu zu regeln?
Siehe Antwort zu Frage 11.
13. Womit begründet die Bundesregierung ihre Erwartungen, das
Tiefflugaufkommen zu senken?
Die Erwartungen finden ihre Begründung in der erkennbaren
Absicht aller Teilnehmer an den laufenden Gesprächen über
Fluglärmminderung, konstruktiv zur Lösung des Problems
beizutragen.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Anfang des
Jahres getroffen, die zu einer erfreulichen Senkung der Absturzrate
in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang 1989 geführt
haben?
Erfolge in der Flugsicherheit sind nicht kurzfristig erreichbar,
sondern das Ergebnis der Summe langfristiger Bemühungen und
Maßnahmen, wie sie seit Jahren sowohl in der Bundeswehr wie
bei den alliierten Streitkräften unternommen werden.
Dank der ständigen, mit hohem personellen und materiellen
Aufwand betriebenen Anstrengungen zur Verbesserung der
Flugsicherheit konnte die Unfallrate kontinuierlich gesenkt und in den
letzten 15 Jahren auf einem niedrigen Durchschnittswert gehalten
werden.
Insofern stellt die erfreuliche Entwicklung des ersten Halbjahres
1989 nicht das Ergebnis einzelner, neuer Maßnahmen dar, son
-
dern ist Bestandteil der langfristigen, positiven Entwicklung bei
den Unfällen militärischer Luftfahrzeuge.
15. Welche Maßnahmen haben die NATO-Luftstreitkräfte ergriffen, die
zu einer erfreulichen Senkung der Absturzzahl in der
Bundesrepublik Deutschland seit Anfang des Jahres 1989 geführt haben, und
welche Rolle spielen dabei:
— Reduzierung der Geschwindigkeit im Tiefflug,
— geringere Risikobereitschaft der Piloten,
— Verringerung der Tiefflugeinsätze und -stunden,
— zusätzliche Maßnahmen der Betriebssicherheit,
— stärkere Berücksichtigung der Wetterbedingungen,
— Vermeidung von gleichzeitigen Luftübungen im selben
Luftraum usw.?
16. Welche Befehle, Anweisungen und Empfehlungen sind in diesem
Zusammenhang an die Einsatzverbände ergangen?
Eine Zuordnung einzelner Befehle, Anweisungen und sonstiger
Maßnahmen zur angesprochenen Senkung der Absturzzahl
militärischer Luftfahrzeuge ist nicht möglich. Vielmehr ist das
ständige Überprüfen der gültigen Bestimmungen hinsichtlich ihrer
Aktualität und Verbesserungswürdigkeit wesentliche Aufgabe
aller fliege rischen Vorgesetzten.
Eine zentrale Auflistung aller in diesem Zusammenhang
verfügten Regelungen bei der Bundeswehr und den Verbündeten liegt
der Bundesregierung nicht vor.
17. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
künftig die Bedrohung und Gefährdung der Bevölkerung und Piloten zu
beseitigen?
Eine besondere Bedrohung oder Gefährdung der Bevölkerung
durch die Übungstiefflüge besteht nicht.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort zu
Frage 6.
Unabhängig davon werden die seit Jahren kontinuierlichen und
erfolgreichen Bemühungen um einen hohen
Flugsicherheitsstandard konsequent weitergeführt.
18. Wie hat sich der Verbrauch von Flugtreibstoff (aufgeschlüsselt nach
Monaten) seit Anfang 1989 entwickelt?
Kraftstoffverbrauch (Bundeswehr) 1989 in m 3 :
Januar 36 955
Februar 41 173
März 59 292
April 47 663
Mai 49 086
Juni 57 291]