Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln auf wassergefährdende Eigenschaften
der Abgeordneten Lennartz, Kiehm, Adler, Bachmaier, Blunck, Dr. Böhme (Unna), Dr. Hartenstein, Müller (Düsseldorf), Reuter, Kastner, Schäfer (Offenburg), Schütz, Stahl (Kempen), Weiermann, Dr. Wernitz, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bundesrat hatte in seiner Beschlußfassung vom 8. Juli 1988 zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die Bundesregierung gebeten, bis 1. März 1989 einen Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung der von den Wasserversorgungsunternehmen im Trinkwasser gefundenen Pflanzenschutzmittel auf ihre wassergefährdenden Eigenschaften vorzulegen.
Der Bericht wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 8. Mai 1989 zugestellt und als Bundesratsdrucksache 251/89 veröffentlicht.
Der Bericht enthält nur in Einzelfällen Auskünfte über Anwendungsverbote für die Pflanzenschutzmittel, deren Abbaubarkeit im Boden nicht zuverlässig nachgewiesen ist und daher eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht auszuschließen ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Warum wurden die Untersuchungen nur bei sechs Stoffen abgeschlossen, obwohl auch für die restlichen Wirkstoffe Erkenntnisse z. B. beim Landesamt für Wasser und Abfall in Düsseldorf und beim Bayerischen Staatsministerium des Innern vorliegen?
Wann treten die neuen Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten für die Wirkstoffe Chloridazon, Chlortoluron, Isoproturon, MCPA, Mecoprop und Terbuthylazin in Kraft, und wie wird sichergestellt, daß das Verbot für den Einsatz dieser grundwassergefährdenden Pflanzenschutzmittel nicht nur auf Grundwasserschutzgebiete beschränkt wird?
Welche Auswirkungen auf die weitere Verwendung haben die von den Herstellern eingelegten Widersprüche gegen die Versagung der weiteren Zulassung von Atrazin und Dichlorpropen und gegen die Zulassungsbeschränkungen für die sechs genannten Wirkstoffe?
Warum hat die neugefaßte, sogenannte Wasserschutzgebietsauflage (W-Auflage) für den Anwender nur Hinweischarakter?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die W-Auflagen von den Anwendern auch in Einzugsgebieten von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen eingehalten werden, da Zuwiderhandlungen eine weitere Belastung der Gewässer zur Folge haben können?
Werden durch die von der Bundesregierung angekündigten verschärften Prüfbestimmungen auf der Grundlage von computergestützten Berechnungen von möglichen Grundwasserkontaminationen durch Pflanzenschutzmittel die für die Praxis notwendigen Feldversuche ganz oder teilweise ersetzt, und wenn ja, warum?
In welchem Umfang haben sich Menge und Art der 1988 in der Bundesrepublik Deutschland ausgebrachten Pflanzenbehandlungsmittel durch die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und durch den Erlaß der Verordnungen verändert, und welche quantitativen und qualitativen Veränderungen erwartet die Bundesregierung von den neuen und noch ausstehenden Anwendungsbeschränkungen bzw. Verboten?
Wann werden die Überprüfungen der im Trinkwasser gefundenen Pflanzenschutzmittel abgeschlossen und die Verwendung aller schwer- oder nichtabbaubaren Wirkstoffe verboten sein?
Wann will die Bundesregierung einen ergänzenden Bericht über die Ergebnisse der vom Bundesrat erbetenen Überprüfungen vorlegen, und wird dies noch vor dem 1. Oktober 1989 sein, wenn die Grenzwerte der Trinkwasser-Verordnung für Pestizide in Kraft treten?