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Kleine AnfrageWahlperiode 11Nicht abgeschlossen - Einzelheiten siehe Vorgangsablauf

Kultur und Steuern (G-SIG: 11003849)

Klarstellung der steuerlichen Vorschriften für freie Künstler, Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen zum Buchwert bei unentgeltlicher Zuführung zu kulturellen Zwecken, Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für Kunstwerke als Wirtschaftsgüter; einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit der Schenkung von Kunstwerken zu Lebenszeiten und Übergabe nach dem Tode des Spenders, für den Erwerb von Kunst, für Kunstpreise und Stipendien, künstlerische Arbeitsmittel und die Förderung von Filmprojekten durch Private, Verlängerung der Berücksichtigung des Erhaltungs- und Herstellungsaufwands für eigengenutzte Baudenkmäler, Ausstellung von Spendenquittungen durch Kunstvereine und ähnliche Einrichtungen, Steuervorteile für Privatpersonen zur Verhinderung des Exports von Kunstbesitz, Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen und Stifter; Umsatzsteuerbefreiung von kulturellen Veranstaltungen zu gemeinnützigen Zwecken, für gemeinnützige Theaterorganisationen und Volksbühnen sowie soziokulturelle Zentren, Einführung von Vorsteuer-Durchschnittssätzen für alle Kultur- und Medienberufe sowie eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Kunstgegenstände in moderner Technik; Erhöhung der Vermögen- und Erbschaftsteuerfreigrenze für Kunstgegenstände und -sammlungen im Privatbesitz; Ablösung von Steuerschulden durch Übergabe wertvoller Kunstwerke an Museen

Fraktion

SPD

Datum

13.07.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/494513.07.89

Kultur und Steuern

der Abgeordneten Duve, Bernrath, Conradi, Egert, Hämmerle, Dr. Martiny, Müller (Düsseldorf), Odendahl, Dr. Penner, Schmidt (München), Schmidt (Salzgitter), Sielaff, Dr. Soell, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Weiler, Weisskirchen (Wiesloch), Weyel, Wiefelspütz, Bachmaier, Büchner (Speyer), Ibrügger, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Zu den Aufgaben des Bundes gehört die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur. Künstlerisches Schaffen muß sich in der einem Kulturstaat würdigen Weise entwickeln und darf durch hemmende Rahmenbedingungen nicht behindert werden.

An Vorschlägen zu Änderungen des Steuerrechts zur Förderung von Kunst und Kultur hat es in der Vergangenheit nicht gemangelt. Sowohl einzelne Initiativen als auch Dachorganisationen, wie z. B. der Deutsche Kulturrat, haben sich immer wieder an die Bundesregierung mit der Bitte gewandt, gesetzgeberische Schritte einzuleiten. Zwar hatte der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 18. März 1987 die Bedeutung von steuerlichen Voraussetzungen für Kunst und Kultur unterstrichen. Aber die Bundesregierung hat bislang der am 4. Dezember 1986 ergangenen Aufforderung des Bundestages, einen Bericht über die steuerpolitische Kunst- und Kulturförderung abzugeben, noch nicht entsprochen und die Vorschläge des Deutschen Kulturrats „Für ein kulturfreundliches Steuerrecht" vom Sommer 1986 sind von ihr noch nicht öffentlich bewertet worden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen19

1

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Klarstellung der steuerlichen Vorschriften für freie Künstler, deren Ausgaben die Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit übersteigen und deren Tätigkeit damit von den Finanzbehörden als „Liebhaberei" eingestuft wird?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen auch dann nur mit dem Buchwert anzusetzen, wenn diese Güter kulturellen Zwecken unentgeltlich zugeführt werden sollen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, die Sofortabschreibungsgrenze für Kunstwerke als Wirtschaftsgüter von derzeit 800 DM nach § 6 Abs. 2 EStG auf z. B. 3 000 DM zu erhöhen, und welche Steuermindermaßnahmen würden sich hierdurch ergeben?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, die Schenkung wertvoller Kunstwerke auch dann einkommensteuerlich abzugsfähig zu machen, wenn das Eigentum zu Lebzeiten, der Besitz aber erst nach dem Tode des Spenders oder der Spenderin an die Museen übergeht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, die steuerlichen Spendenregelungen so zu ändern, daß Kunstvereine und andere als gemeinnützig anerkannte kulturelle Einrichtungen im Bereich der „Bildenden Kunst" Spendenquittungen ausstellen können?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, einen Sonderausgabenabzug von z. B. 2 000 DM jährlich für den Erwerb von Kunst einzuführen?

7

Nach welchen Kriterien werden heute Kunstpreise und Stipendien der Einkommensteuer unterworfen und wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, Kunstpreise und Stipendien völlig von der Einkommensteuer zu befreien?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, künftig bestimmte künstlerische Arbeitsmittel (z. B. Musikinstrumente) als abzugsfähige Aufwendungen (Betriebsausgaben/ Werbungskosten) anzuerkennen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen, die Möglichkeit, den Erhaltungsaufwand und den Herstellungsaufwand für eigengenutzte Baudenkmäler bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen, auch über das Jahr 1991 hinaus zu erhalten?

10

In welchem Umfang können derzeit private Anleger Ausgaben zur Förderung von kulturellen Filmprojekten steuerlich absetzen, und wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, die Absetzungsmöglichkeiten auszudehnen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, Privatpersonen sollten steuerliche Vorteile erhalten, damit sie ihren Kunstbesitz nicht in das Ausland ausführen?

12

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen und Stifter wurden seit 1977 getroffen; wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer besonderen Steuervergünstigung für Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an Stiftungen, und welche gesetzlichen Maßnahmen für verstärkte Anreize zur Gründung von Stiftungen (so Bundeskanzler Kohl am 27. April 1989 im Deutschen Bundestag) wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ergreifen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach der Befreiung des Umsatzes von privaten Theatern, Orchestern, Chören, Museen etc. von der Umsatzsteuer, wenn die Veranstaltungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG auf die Vermittlungsleistungen der gemeinnützigen Theaterbesucherorganisationen und Volksbühnen auszudehnen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, Durchschnittssätze für Vorsteuerbeträge einzuführen, die allen Kultur- und Medienberufen zugute kommen sollen, sofern sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, den ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG) auch für in modernen Techniken ausgeführte Kunstgegenstände und Sammlungsstücke gelten zu lassen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, soziokulturelle Zentren als kulturell förderungswürdig von der Umsatzsteuer zu befreien?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, für Kunstgegenstände und Kunstsammlungen im Privatbesitz die Freigrenze bei der Vermögen- und Erbschaftsteuer zu erhöhen?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, Steuerschulden durch die Übergabe besonders wertvoller Kunstwerke an Museen und öffentliche Sammlungen abzulösen?

Bonn, den 13. Juli 1989

Duve Bernrath Conradi Egert Hämmerle Dr. Martiny Müller (Düsseldorf) Odendahl Dr. Penner Schmidt (München) Schmidt (Salzgitter) Sielaff Dr. Soell Toetemeyer Wartenberg (Berlin) Weiler Weisskirchen (Wiesloch) Weyel Wiefelspütz Bachmaier Büchner (Speyer) Ibrügger Dr. Vogel und Fraktion

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