Uranerzbergbau — ökologische Gefahren und Gesundheitsrisiken — Schutz der Rechte und Existenzmittel von Ureinwohnervölkern
der Abgeordneten Schütz, Erler, Schäfer (Offenburg), Lennartz, Müller (Düsseldorf), Blunck, Dr. Hartenstein, Conrad, Kiehm, Reuter, Schanz, Dr. Schöfberger, Weiermann, Bachmaier, Conradi, Fischer (Homburg), Koltzsch, Menzel, Reimann, Waltemathe, Dr. Kübler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In vielen Ländern der Welt wird auf dem ungeschützten Grund und Boden der ansässigen Ureinwohner Uran gesucht, abgebaut und aufbereitet.
Uranerzabbau und -aufbereitung sind mit großen ökologischen Schäden und gesundheitlichen Risiken bzw. irreparablen Schäden für die meist indigene Bevölkerung verbunden, die in der jeweiligen Region lebt.
Uranabbau und die daran anschließende Uranerzaufbereitung verursachen neben Abraum und Halden minderwertigen Erzes sehr große Mengen an radioaktivem festen und schlammigen Atommüll, der ca. 1 000 Tonnen Substanz pro 1 Tonne gewonnenem Natururan umfaßt.
Der Bergwerksbetrieb und insbesondere die Aufbereitungsabfälle verursachen erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität, deren Belastungsniveau vor Ort um ein Vielfaches über dem natürlichen Niveau liegt und letztendlich Nahrungsmittel kontaminiert. Dies geschieht bei normalem Betrieb vor allem nach Stillegung der Anlagen, kurzfristig aber auch bei Stör- und Unfällen.
Insgesamt sind Uranbergbau und -aufbereitung nicht nur für Uranbergleute gefährlich, deren Lungenkrebs i. d. R. anerkannte Berufskrankheit ist, sondern auch für die Bevölkerung in der näheren und weiteren Umgebung. In beiden Fällen sind Urvölker bzw. deren Angehörige besonders betroffen.
Die Länder, die am Uranabbau beteiligt sind bzw. als Importeure Uran verbrauchen — auch die Bundesrepublik Deutschland - können nicht aus der Verantwortung für die Schäden und Bedrohungen entlassen werden, die im Rahmen von Uranexploration, von Uranerzbergbau und -aufbereitung der Natur und der Umwelt sowie Ureinwohnervölkern zugefügt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Uranmengen, gerechnet als Urankonzentrat U308, sind bisher für die zivile und für die militärische Nutzung der Atomenergie kumulativ abgebaut und verbraucht worden a) in der Welt insgesamt, b) in den Ländern der OECD, c) in der Europäischen Gemeinschaft, d) in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Uranmengen in Aufteilung nach Frage 1 sind in statistisch verfügbaren Jahren abgebaut und verbraucht worden, und wie ist die Prognose des Abbaus und des Verbrauchs für die nächsten zehn Jahre?
Welche Uranmengen, gerechnet als Urankonzentrat U308, wurden in die Bundesrepublik Deutschland bisher bis einschließlich 1988 importiert a) insgesamt kumulativ, b) aufgegliedert nach Herkunftsländern, ggf. in prozentualen Anteilen von a), c) aufgegliedert nach jährlichen Mengen und jährlichen prozentualen Anteilen der Herkunftsländer, d) aufgegliedert nach jährlichen Mengen jeweils aus den Minen Ranger (Australien), Rössing (Namibia), Arlit (Niger), Rabbit Lake (Kanada) und Key Lake (Kanada)?
Wie groß sind mit Stand von 1988 die Lagerbestände an Uran, gerechnet als nichtabgereichertes Urankonzentrat U308, in der Bundesrepublik Deutschland a) als nationale strategische Uranreserve, b) zusätzlich bei den Firmen der Uranbrennstoffversorgung, c) zusätzlich bei den Betreibern von Kernkraftwerken, d) sonstigen Stellen?
An welchen Uranvorkommen und Uranbergwerken, aufgegliedert nach Staaten und nach Status als fördernde Uranbergwerke bzw. als nachgewiesene, aber derzeit nicht in Ausbeutung befindliche Vorkommen, sind welche bundesdeutschen Unternehmen zu welchen Prozentsätzen beteiligt, und welche Uranabnahmeverpflichtungen bestehen dadurch jeweils, aufgegliedert nach Jahr bzw. Zeitraum und Mengen?
Welche Uranexplorationsvorhaben (einschließlich laufender Projekte) hat die Bundesregierung bisher mit welchen finanziellen Mitteln im Rahmen ihrer Förderungsprogramme unterstützt?
Welche ökologischen und gesundheitlichen Gefährdungen und Schäden sind im Zusammenhang mit Uranerzbergbau und -aufbereitung für Beschäftigte und Allgemeinbevölkerung sowie Natur und Umwelt nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, prinzipiell möglich: Wie viele Fälle von Krebs und Lungenkrebs bei Uranbergleuten und Beschäftigten von Uranerzaufbereitungsanlagen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung inzwischen über ökologische und gesundheitliche Belastungen und Schäden im Zusammenhang mit Uranerzbergbau und -aufbereitung vor in Ländern, in denen Uran für den Verbrauch in der Bundesrepublik Deutschland abgebaut wird?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Informationen, und betrachtet sie Uranerzbergbau und -aufbereitung als „sauber" oder umweltfreundlich?
Welche Mengen an Abfällen, aufgegliedert nach Deckgebirge/Abraum, minderwertigem Erz, festen und flüssigen Rückständen von Uranerzbergbau und -aufbereitung, mit welchen spezifischen Belastungen an welchen Radionukliden und Schadstoffen und welche Emissionen — während der Produktion und der nachfolgenden Zeit — von welchen Radionukliden und Schadstoffen entstehen jeweils bei Uranerzbergbau und -aufbereitung für die Bereitstellung von einer Tonne nichtangereichertem Urankonzentrat U308?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der US- Umweltschutzbehörde EPA, daß allein schon durch hundertjähriges Ausgasen von radioaktivem Radon-222 aus einer typischen US-Uranmühlenabfallhalde 60 bis 220 Lungenkrebsfälle zu erwarten sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß solche Halden wegen ihres Gehaltes an Thorium-230, das 80 000 Jahre Halbwertszeit besitzt, für extrem lange Zeiten ständig Radium-226 und Radon-222 durch Abgasen, Wind- und Wassererosion an die Umwelt abgeben?
Ist es zutreffend, daß a) bei der K. Mine (Kanada), an der die U. GmbH & Co KG, Bonn, zu 1/3 und als Betriebsführer beteiligt ist, 1984 87 000 Tonnen verseuchter Flüssigkeit in die Umgebung austraten, b) bei der R. Mine (Nordaustralien), an der drei deutsche Uranfirmen beteiligt sind, und aus der ein wesentlicher Teil der bundesdeutschen Uranimporte gedeckt wird, entgegen Empfehlungen der in der Drucksache 11/1779 genannten Ranger Uranium Environmental Inquira in jeder Regenzeit bis zu ca. 2 Millionen Kubikmeter radioaktiv und anderweitig verseuchtes Wasser in die Umgebung abgeleitet werden und 1988 ca. 448 000 Tonnen radioaktives Abfallgestein illegal abgelagert wurden außerhalb der begrenzten Bergwerkszone?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung mit Blick auf das Ansehen deutscher Firmen und die eventuelle Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Vorgängen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über den von der Firma U. Frankfurt, Northwest Territo ries (Kanada), beantragten Uranabbau, und welche ökologischen Inanspruchnahmen und Belastungen und welche Belastung der Lebensgrundlagen und Gesundheit indigener Bevölkerungen (Inuit/Eskimos und Dene-Indianer) in der Region von Baker Lake sind durch die dortige Uranexploration erfolgt und sind durch den geplanten Abbau und seine Folgewirkungen zu erwarten?
Wieviel Prozent der derzeitigen Uranförderung der Welt findet und wieviel Prozent der für den Export in die Bundesrepublik Deutschland bestimmten Uranförderung in Kanada, Australien, in den USA und in afrikanischen Ländern fand und findet auf Land statt, a) auf dem traditionellerweise Ureinwohnervölker leben oder bis vor kurzem gelebt haben, b) das nach völkerrechtlich als gültig zu bezeichnenden Verträgen gänzlich oder eingeschränkt Ureinwohnervölkern zusteht?
Wann ist die Bundesrepublik Deutschland den UN- Weltpakten für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie für bürgerliche und politische Rechte (1966) beigetreten, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Artikeln 1 dieser Pakte, daß alle Völker in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gestalten, für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen und in keinem Fall ihrer Existenzmittel/Lebensgrundlagen beraubt werden dürfen?