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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Haarbehandlungsmittel (G-SIG: 11004030)

Gesundheitsgefährdung durch Haarpflegemittel, Berufskrankheiten von Friseuren, Entsorgung als Sondermüll, Volldeklaration von Kosmetika

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

24.10.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/527929.09.89

Haarbehandlungsmittel

der Abgeordneten Blunck, Adler, Dr. Böhme (Unna), Dr. Jens, Müller (Düsseldorf), Odendahl, Dr. Pick, Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Arbeitsschutzbestimmungen in bezug auf bestimmte Stoffe und Produkte sind oft wesentlich schärfer gefaßt als Regelungen des Verbraucherschutzes. Dabei ist absolut unverständlich, warum der Verbraucherschutz hinter dem Arbeitsschutz zurückbleiben soll. Der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor gefährlichen Produkten darf nicht erst dann einsetzen, wenn Gesundheitsbeeinträchtigungen bereits eingetreten sind.

Mit Haarfärbemitteln, Dauerwellenpräparaten, Festigern, Sprays usw. werden täglich in Privathaushalten und in Friseursalons chemische Stoffe angewandt. Die Verbraucher und Verbraucherinnen sind sich vielfach nicht bewußt, daß sie hierbei mit einer Vielzahl chemischer Produkte in Berührung kommen, die die Umwelt belasten und die Gesundheit von Benutzern und Benutzerinnen und den Beschäftigten beeinträchtigen können. Sie werden aufgeschreckt und verunsichert durch Diskussionen um Dioxan in Haarschampoos, allergene Konservierungsstoffe und Meldungen, daß sich bei Frauen der Urin nach dem Haärben schwarz gefärbt habe.

Hier sind gesetzliche Maßnahmen im Sinne eines vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes erforderlich:

  • Stoffe und Produkte, die für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt gefährlich sein können, müssen entsprechend behandelt und deklariert werden, gegebenenfalls müssen Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen werden;
  • langfristig ist ein Schutz der Verbraucher nur möglich, wenn die Chemiepolitik umwelt- und gesundheitsverträglich angelegt wird.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche gesundheitsgefährdenden und umweltbelastenden chemischen Stoffe sind in Haarpflegemitteln enthalten? Was hat die Bundesregierung veranlaßt, damit diese Stoffe durch weniger schädliche ersetzt werden?

2

Welche Gesundheits- und Umweltschäden können durch diese Stoffe hervorgerufen werden?

3

Werden bekanntgewordene Gesundheitsschäden bei Benutzern und Benutzerinnen sowie bei Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland zentral erfaßt? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Art und Ausmaß dieser Gesundheitsschäden vor?

4

Für welche anerkannten Berufskrankheiten sind Anträge von Friseuren und Friseusen gestellt worden auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufskrankheit? Wieviel sind gestellt worden, wie viele genehmigt worden?

5

Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung bisher zu Gesundheitsgefährdungen der Benutzer und Benutzerinnen und der Beschäftigten in Auftrag gegeben? Welche Ergebnisse haben diese Vorhaben erbracht und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

6

Gibt es besondere Rechtsvorschriften über die Entsorgung von Haarpflegeprodukten, insbesondere der leeren Emballagen, die notwendigerweise Reste der Haarpflegemittel enthalten? Welche dieser Produkte sind dem Sondermüll zuzuordnen?

7

Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in welchem Ausmaß Friseurgeschäfte und private Haushalte diese Produkte, soweit sie dem Sondermüll zuzuordnen sind, entsprechend den Vorschriften für Sondermüll entsorgen? Was wird die Bundesregierung tun, damit dieser Anteil erhöht wird?

8

Kann die Bundesregierung Angaben machen über das Ausmaß der Gewässerbelastung durch das Ausspülen der verwendeten Präparate? Wie ist die Abbaufähigkeit dieser Stoffe in Kläranlagen und Gewässern?

9

Welche Kosten entstehen für die Reinigung der Abwässer von diesen Stoffen? Sind Änderungen der Abwassergebühren nach Auffassung der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, um die Gewässerbelastung durch diese Stoffe zu reduzieren bzw. welche anderen Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor?

10

Warum ist die Bundesregierung der Forderung nach einer Volldeklaration für Kosmetika bisher nicht nachgekommen?

11

Welche Folgen zieht die Bundesregierung aus den möglichen Gefährdungen der Gesundheit und der Umwelt durch Chemie in Haarpflegemitteln in bezug auf rechtlich verbindliche Regelungen im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz bzw. der Kosmetikverordnung und der Gefahrstoffverordnung?

12

Warum gelten die §§ 7 und 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes nicht für kosmetische Mittel im Sinne des § 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes?

Bonn, den 29. September 1989

Blunck Adler Dr. Böhme (Unna) Dr. Jens Müller (Düsseldorf) Odendahl Dr. Pick Weyel Dr. Vogel und Fraktion

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