Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 11/5523
11. Wahlperiode
02.11.89
Sachgebiet 754
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Großmann, Menzel,
Dr. Niese, Oesinghaus, Dr. Osswald, Reschke, Scherrer, Weiermann, Dr. Vogel
und der Fraktion der SPD
— Drucksache 11/ 5355 —
Energiegerechte Gestaltung der Bauten des Bundes
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — B I 6 A — O 1627 — 02 —
hat mit Schreiben vom 30. Oktober 1989 die Kleine Anfrage
namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der
Energieeinsparung als Mittel zur Reduzierung umweltbelastender Emissionen
wachsende Bedeutung zukommt. Zur Senkung des
Energieverbrauchs verfolgt sie eine grundsätzlich an marktwirtschaftlichen
Kriterien ausgerichtete Politik. In ihr stellt die Eigeninitiative von
Wirtschaft und Verbrauchern ein unverzichtbares Element dar.
Dem Energiepreis kommt eine entscheidende
Steuerungsfunktion zu. Staatliche Maßnahmen in Form finanzieller Hilfen und
administrativer Vorschriften ergänzen den Marktprozeß.
Der Erfolg beim Energiesparen zeigt sich da rin, daß das
Bruttosozialprodukt von 1973 bis 1987 zwar um nahezu 30 Prozent
zugenommen hat, der Primärenergieverbrauch sich jedoch in
dieser Zeit nur um gut zwei Prozent erhöhte. Die Energieintensität
der Volkswirtschaft nahm in dieser Pe riode um 21 Prozent ab.
Gleichwohl verkennt die Bundesregierung nicht, daß der starke
Rückgang der Ölpreise seit 1986 den preislichen Impuls dieser
Politik deutlich gemindert hat. Die Wirtschaftlichkeit
energiesparender Investitionen hat sich für Indust rie, Gewerbe und p rivate
Verbraucher in weiten Bereichen verringert. Dennoch haben die
Bemühungen der Bundesregierung um eine weitere
Verbesserung der Energieeffizienz, vor allem in Gebäuden des Bundes,
nicht nachgelassen.
Drucksache 11/5523 Deutscher Bundestag — 11. Wahiperiod
Sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich besteht für die
Bauverwaltungen die Verpflichtung, bundeseigene
Liegenschaften energetisch im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen zu optimieren. Dokumentiert wird diese Aufgabe in den
geltenden „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des
Bundes" (RBBau), Abschn. K 19 und K 23. Durch konsequente
Beachtung der dort aufgeführten Vorgaben können die
vorhandenen Einsparpotentiale bei der öffentlichen Hand innerhalb der
finanziell realisierbaren Grenzen ausgeschöpft werden.
Die dafür tatsächlich aufgewendeten Mittel übersteigen bei
weitem die im Haushaltsplan gesondert ausgewiesenen Ansätze für
energiesparende Maßnahmen. Zahlreiche Sanierungsvorhaben
dienen gleichzeitig auch der energetischen Verbesserung der
bestehenden Bausubstanz. Eine exakte Quantifizierung und
Ausweisung der dafür veranschlagten Mittel wäre allerdings aus
Gründen der Haushaltssystematik nur mit unvertretbar hohem
Aufwand möglich.
Bauliche und anlagentechnische Verbesserungsmaßnahmen
allein führen in der Praxis nicht immer zu den erhofften
Einsparergebnissen. Der Energieverbrauch eines Gebäudes wird in
erheblichem Maße auch durch das Nutzerverhalten bestimmt.
Nach Durchführung energiegerechter Sanierungen ist häufig zu
beobachten, daß der gesenkte Wärmebedarf zu einem weniger
bewußten Umgang mit der bereitgestellten Wärme verleitet.
Begünstigt wird dieses Verhalten zudem durch das anhaltend
niedrige Preisniveau auf dem Energiesektor. Um das
Energiebewußtsein der Nutzer zu sensibilisieren und ihre Kenntnisse in
Fragen der rationellen Energieverwendung zu erweitern, hat die
Bundesregierung ihre Aufklärungsarbeit intensiviert.
Einschlägige Broschüren und Informationsveranstaltungen (z. B. über
„Wege zum Niedrigenergiehaus") stoßen auf große Resonanz.
Auch Energieberatungsstellen verzeichnen einen regen Zulauf.
Speziell für Nutzer von bundeseigenen Liegenschaften werden
zudem regelmäßige Schulungskurse veranstaltet. Daneben wird
der Aufbau der Betriebsüberwachung zügig fortgesetzt.
Die wachsenden Erkenntnisse über ursächliche Zusammenhänge
zwischen CO 2-Emissionen und der Verbrennung fossiler
Energieträger werden allerdings zu neuen weitergehenden
Anforderungen an die sparsame und rationelle Erzeugung und Verwendung
von Energie führen, da diese maßgeblich zu einer Reduzierung
der CO2-Emissionen beitragen können. Die Erfolge der bisherigen
Energieeinsparpolitik sprechen dafür, auch diesen
Anforderungen vorrangig in einem marktwirtschaftlich orientierten
Ordnungsrahmen zu begegnen.
1. Welche konkreten Auswirkungen haben die Erkenntnisse des
Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur
energiesparenden Bauleitplanung auf seine Tätigkeit im Bereich
der Gesetz- und Verordnungsgebung gehabt?
Die Vorschriften des 1987 in Kraft getretenen Baugesetzbuchs
über die Aufstellung der Bauleitpläne enthalten die erforderlichen
Regelungen, auf deren Grundlagen die Gemeinden den
Erfordernissen einer energiesparenden Bauleitplanung Rechnung zu
tragen haben. So haben die Gemeinden bei Aufstellung der
Bauleitpläne nach § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 die Belange des Umweltschutzes
und nach Nr. 8 die Belange der Versorgung mit Energie zu
berücksichtigen. Im Rahmen der vielfältigen Darstellungs- und
Festsetzungsmöglichkeiten nach den §§ 5 und 9 des Baugesetzbuchs
und nach der Baunutzungsverordnung bestehen dafür
weitreichende Möglichkeiten.
2. Welche konkreten Auswirkungen haben die Erkenntnisse des
Bundesbauministeriums zur energiesparenden Bauleitplanung auf
Planung, Bau und Umrüstung von Bauten des Bundes gehabt?
8. Welche Baumaßnahmen des Bundes aus den letzten fünf Jahren
können als Demonstrationsmaßnahmen für ein energiesparendes
Bauen angesehen werden?
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
hat 1980 die „Vorläufigen Richtlinien für die Auswahl von
baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Energie im
Gebäudebestand des Bundes" verbindlich eingeführt (modifizierte Fassung
1983).
Die Anwendung dieser Richtlinien sowie der jeweils gültigen
baufachlichen Normen und Grundsätze, die im übrigen auch die
Erkenntnisse energiesparender Bauleitplanung berücksichtigen,
führte zu einer energiegerechten und dem Stand der Technik
entsprechenden Gestaltung der Gebäude.
Der Ausführung von herausgehobenen Baumaßnahmen mit
Demonstrationscharakter wurden hingegen durch das
Haushaltsrecht enge Grenzen gesetzt. Beispielhaft können daher hier nur
die Mainfranken- Kaserne Volkach (Alternativ-Wärmeversorgung
mit erhöhtem Wärmeschutz), die Brückberg-Kaserne Siegburg
(Blockheizkraftwerk) sowie die Aus- und Fortbildungsstätte des
Auswärtigen Amtes Bonn-Ippendorf (Wärmepumpe in
Verbindung mit Absorberanlagen) genannt werden.
3. Wie sind die Erkenntnisse zur energiegerechten Bauleitplanung in
die Wohnungspolitik und die Maßnahmen des Bundes zur
Förderung der Energieeinsparung an bestehenden Wohngebäuden
eingeflossen?
Die Bundesregierung hat erhebliche publizistische
Anstrengungen unternommen, um in der Öffentlichkeit trotz sinkender
Energiepreise die Bereitschaft zum Energiesparen zu wecken und zu
erhalten.
Im Bereich des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus hat
der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
darüber hinaus seit 1977 31 Modellvorhaben gefördert, die
Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung bei der
Bauleitplanung, der Bauausführung und -sanierung zum Ziel hatten. Die
untersuchten Maßnahmen reichen von verschiedenen Mate rialien
und Techniken der Gebäudeisolierung über die Optimierung der
Gebäudeanordnung und -gestaltung zur passiven
Sonnenenergienutzung durch klimagerechte Bauleitplanung bis zu
Technologien zur rationellen Energieverwendung bei der Gebäudeheizung
(z. B. Fern-/Nahwärmesysteme mit Abwärmenutzung,
Blockheizkraftwerke, zentrale Wärmepumpen, Heizungserneuerung,
Wärmerückgewinnung) .
Um zu ermitteln, wie sich diese Maßnahmen auf
Energieeinsparung und Umwelt ausgewirkt haben, hat der Bundesminister für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine
Querschnittauswertung der 31 Modell- und Versuchsvorhaben in Auftrag
gegeben, die im Juli 1990 abgeschlossen sein wird. Diese
Untersuchung wird vor allem mit dem Ziel durchgeführt, die
Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung im Wohnungs- und
Städtebau zu fördern. Die Befunde werden auch im Hinblick auf
mögliche Folgerungen im Bereich der Bauten des Bundes
ausgewertet werden.
Nach der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 1988 bis 1990 besteht in
Fortführung früherer Regelungen die Möglichkeit,
energieeinsparende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden im Rahmen
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zu fördern.
Voraussetzung ist, daß die Gemeinden entsprechende
Modernisierungsmaßnahmen in ihren Sanierungskonzepten vorsehen und die
Länder bereit sind, die Städtebaufördermittel in solche Vorhaben zu
lenken. Das hohe Niveau der Bundesfinanzhilfen zur
Städtebauförderung von 660 Mio. DM im Jahr schafft dafür günstige
Bedingungen.
Daneben gelten die Abschreibungsvergünstigungen des § 82 a
EStDV, mit denen der Anschluß an ein Fernheizungssystem
gefördert wird.
4. Wie viele Mittel hat der Bund in den letzten drei Jahren zur
energetischen Verbesserung seiner Liegenschaften eingesetzt, und
wie viele Mittel waren dies in den Jahren 1980 bis 1982?
12. Warum sind im Entwurf des Bundeshaushaltes 1990 erstmals keine
Mittel mehr für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden des Bundes
vorgesehen?
Kosten für Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden des
Bundes werden im Bundeshaushalt grundsätzlich nicht gesondert
ausgewiesen. Die Ansätze für Neubau- und
Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigen die entsprechenden Kostenanteile.
Eine Ausnahme bilden lediglich die 1979 und 1981 beschlossenen
zusätzlichen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Für die
Abwicklung dieser Maßnahmen wurde in den Bundeshaushalten ab
1980 eine besondere Buchungsstelle je Einzelplan unter der
Titelbezeichnung 71109 eingerichtet.
Unter dieser Buchungsstelle sind folgende Ist-Ausgaben geleistet
worden:
1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988
— Mio. DM —
78,4 78,0 170,2 144,7 137,4 119,7 46,4 19,1 14,2
Die Soll-Ausgaben für das Jahr 1989 betragen 28,9 Mio. DM.
Im Entwurf des Bundeshaushaltes 1990 sind an dieser Stelle Mittel
in Höhe von 23,8 Mio. DM für energiesparende Maßnahmen an
Gebäuden des Bundes vorgesehen.
5. In welchem Maß ist der durchschnittliche Energieverbrauch für die
Beheizung der Liegenschaften des Bundes in den letzten drei
Jahren verringert worden?
Die Erstellung vergleichender Übersichten der jährlichen
Heizenergieverbräuche in Liegenschaften des Bundes (zivil) obliegt
der Betriebsüberwachung (BÜ) der Bauverwaltungen (Abschn.
K 19 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des
Bundes [RBBau]).
Soweit möglich werden die bei der BÜ anfallenden Daten bislang
auf Mittelinstanzebene gesammelt und ausgewertet. Statistiken
auf höherer Ebene, die fundierte Aussagen zum energetischen
Status der Gebäude des Bundes insgesamt zulassen, können erst
nach Einführung von ISYBAU (einheitliches DV-System für die
Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) erstellt werden.
Vorsichtige Schätzungen, die auf der Basis vorliegender
Verbrauchsmeldungen einzelner Mittelinstanzen durchgeführt
wurden, weisen darauf hin, daß der Heizenergieverbrauch in den
Jahren 1986 und 1987 stagnierte. Aussagen für das Jahr 1988 sind
noch nicht möglich.
In den Liegenschaften der Bundeswehr verringerte sich der
Wärmeverbrauch im Zeitraum 1986 bis 1988 um rund 16 Prozent.
Diese Angabe ist allerdings nicht „witterungsbereinigt".
6. Wieviel Prozent der Nutzfläche der in den letzten fünf Jahren neu
errichteten Bauten des Bundes weisen eine Wärmedämmung auf,
die die gesetzlichen Mindestvorschriften deutlich überschreitet,
und in wieviel Prozent der Nutzfläche sind
Wärmerückgewinnungssysteme installiert worden?
Eine exakte Beantwortung dieser Frage wäre nur mit einem
unverhältnismäßig großen Aufwand möglich, weil einschlägige
Statistiken nicht geführt werden.
Allgemein läßt sich sagen, daß sowohl eine die gesetzlichen
Mindestvorschriften überschreitende Wärmedämmung an Gebäuden
als auch der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen in
Bauten des Bundes Ausnahmecharakter haben.
Selbstverständlich werden Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze
des Haushaltsrechts untersucht.
7. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Kritik des
Bundesrechnungshofes an ihren Maßnahmen zur
Energieeinsparung in Gebäuden des Bundes (Drucksache 10/2223), vor allem
aus der Feststellung, daß bei den meisten Nutzern der Bauten des
Bundes Sachverstand für Energieeinsparungsmaßnahmen fehlt,
gezogen?
Die Abstimmungsgespräche der Betriebsüberwachung mit den
Nutzern entsprechend den geltenden „Richtlinien für die
Durchführung von Bauaufgaben des Bundes" (RBBau), Abschn. K 19,
führen zu regelmäßigen Vorschlägen über bauliche und
betriebliche Energiesparmaßnahmen und erweitern kontinuierlich die
Kenntnisse der Nutzer. Zudem werden den hausverwaltenden
Dienststellen Arbeitsanleitungen und Informationsschriften an die
Hand gegeben, die der „Arbeitskreis Maschinen- und
Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen" (AMEV)
unter Leitung des Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau erstellt.
Diese Arbeitsanleitungen enthalten Hinweise für eine energetisch
effiziente Bet riebsführung und werden bedarfsgerecht
aktualisiert.
Zur systematischen Untersuchung des energiewirtschaftlich
bedeutsamen Zustandes der zivilen Liegenschaften wurde eine neue
Konzeption erarbeitet, deren Elemente ein modifiziertes RBBau-
Formblatt zur Verbrauchserfassung (Muster 30) sowie der
flächendeckende Einsatz der EDV (im Rahmen von ISYBAU) sind.
Mit der bevorstehenden bundesweiten Einführung von ISYBAU
sollen die Bauverwaltungen dadurch in die Lage versetzt werden,
die umfangreichen Betriebsdaten der Gebäude aufzubereiten und
brauchbare Entscheidungsgrundlagen für die Vorbereitung und
Einleitung konkreter energiesparender Baumaßnahmen am
einzelnen Objekt zu erhalten.
Die Betriebsüberwachung der Bundeswehr verfügt bereits über
ein Verbrauchserfassungs- und -auswertungsverfahren auf EDV
-
Basis.
9. An welchen der in den letzten fünf Jahren fertiggestellten oder in
Bau befindlichen Bauten des Bundes in Bonn kann die Anwendung
der Regeln für ein energiesparendes Bauen beispielhaft nachvoll
zogen werden?
Unter den in den letzten fünf Jahren fertiggestellten oder in Bau
befindlichen Bauten des Bundes im Bonner Raum gibt es keine
besonders hervorzuhebenden Beispiele. 1981 ist am Neubau des
Dienstgebäudes des Bundeskriminalamtes in Meckenheim
beispielhaft eine Absorptionswärmepumpe von 1.75 MW
Heizleistung und der größte bisher bekannte Erdwärmetauscher (als
Wärmequelle) mit 12 km Rohrlänge in Betrieb genommen
worden. Die Kosten beliefen sich auf 3,8 Mio. DM.
10. Ist die Bundesregierung bereit, wenigstens den Neubau des für den
Umweltschutz zuständigen Bundesministers zu einem
Demonstrationsobjekt energiesparender und umweltschonender Gestaltung
und Beheizung zu machen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Neubau für das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in
Bonn-Beuel zu demonst rieren, wie Erkenntnisse zur
energiesparenden und umweltschonenden Gestaltung, Baukonstruktion und
Betriebstechnik in den Bereich des Verwaltungsbaus angemessen
einbezogen werden können. Die Planung für den Neubau des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit sieht insbesondere vor:
— die rücksichtsvolle Einfügung der Baukörper in die Landschaft
und das städtebauliche Umfeld,
— die Minimierung des Energiebedarfs durch verbesserten
Wärmeschutz und Nutzung passiver Solarenergie,
— die Optimierung der Energieausnutzung sowie die
Vermeidung von Emissionen durch eine gemeinsame
Wärmeversorgungsanlage der benachbarten Neubauten für das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
sowie für das Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen
und Gesundheit mit gasgefeuerten Kesseln und einem kleinen
Blockheizkraftwerk unter Nutzung der Abwärme,
— den Einsatz von photovoltaischen Anlagen zu
Demonstrationszwecken.
11. Wieviel Prozent der zwischen 1983 und 1993 ausgegebenen bzw.
auszugebenden Investitionssummen für den Ausbau der
Bundeshauptstadt Bonn sind als Mehraufwendungen für eine beispielhafte
energiesparende und umweltschonende Planung anzusehen?
Die bei Bauten des Bundes insgesamt, so auch beim Ausbau der
Bundeshauptstadt Bonn, vom Bund zwischen 1983 und 1993
auszugebenden Investitionssummen für seine eigenen Bauten
enthalten auch wesentliche Anteile für energiesparende und
umweltschonende Maßnahmen. Die entsprechenden Aufwendungen
sind nicht als gesonderte Kosten ausgewiesen, sondern sind in
den jeweiligen Gesamtkosten enthalten.]