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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zukünftige Honorierung der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV und AIDS

<span><span>Keine Einschränkung bei der Behandlung von HIV- bzw. AIDS-Patienten trotz Umstellung der Arzthonorare auf den EBM 2008 laut Zusicherung der Bundeskanzlerin und der Gesundheitsministerin; rechtliche Grundlage für Zusage, Krankenkassen mit AIDS-Pauschale, Handhabung der Arzthonorierung</span></span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1112227. 11. 2008

Zukünftige Honorierung der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV und AIDS

der Abgeordneten Birgitt Bender, Volker Beck (Köln), Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der Umstellung der Arzthonorare auf den EBM 2008 bzw. den EURO-EBM ab Anfang 2009 wurden bestehende Verträge über zusätzliche Pauschalen zur Behandlung von HIV-Infizierten und AIDS-Erkrankten zwischen Krankenkassen und den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen gekündigt.

Insbesondere aus Berlin wird die Befürchtung geäußert, dass hierdurch die sinnvollen und notwendigen HIV-Schwerpunktpraxen in Frage gestellt werden.

Bei der 25-Jahr-Feier der Deutschen Aidshilfe sicherten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, zu, dass HIV- bzw. AIDS-Patientinnen und -Patienten keine Einschränkung bei der Behandlung zu befürchten hätten.

Laut Presseberichten hat die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, trotz fehlender Bundeszuständigkeit, zugesagt, dass die alten Regelungen weiter gälten bis neue Pauschalen verhandelt seien.

Man könne sie beim Wort nehmen (siehe www.kma-online.de/nachrichten/politik/ id_15321_view.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Auf welcher konkreten Regelungskompetenz des Bundes gründet die Zusage der Bundesregierung, die alten Vereinbarungen würden bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen fortgelten, und auf welche Weise will die Bundesregierung diese Zusage umsetzen?

2

Mit welchen Kassenärztlichen Vereinigungen gab es Verträge der Krankenkassen über eine Aids-Pauschale?

Welche Verträge wurden gekündigt, und wann?

3

Auf welche Weise wurden die besonderen Aufwendungen der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HIV/AIDS honoriert, in denen bislang keine Sondervereinbarungen mit den Krankenkassen bestanden?

4

In welchen Regionen haben die Selbstverwaltungspartner inzwischen Übergangsregelungen verabredet, und in welchen Regionen stehen solche Vereinbarungen noch aus?

Wo gab es Sprüche des Schiedsamts?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der EBM 2008 die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HIV/AIDS nicht ausreichend abbildet?

Wenn ja, auf welche andere Weise sollten nach Ansicht der Bundesregierung die besonderen Aufwendungen der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HIV/AIDS honoriert werden?

6

Welchen Stand haben die Gespräche zwischen den Selbstverwaltungspartnern über eine bundesweite Vereinbarung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HIV/AIDS?

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss einer solchen Vereinbarung?

Berlin, den 26. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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