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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (G-SIG: 11004211)

Grenzregionen mit Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Ergebnisse, Projekte, Maßnahmen gegen den Mangel an gesetzlichen Grundlagen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Kooperationsmodell mit politischer Begleitung, Finanzmittel, Auswirkungen des Binnenmarktes ab 1993 und des Verhältnisses EG-EFTA auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Aktivitäten betr. Förderung der Grenzregionen, Einrichtung eines "Europäischen Zentrums für Grenzregionen"

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

26.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/591629.11.89

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

der Abgeordneten Dr. Osswald, Großmann, Dr. Klejdzinski, Müntefering, Conradi, Menzel, Dr. Niese, Oesinghaus, Reschke, Scherrer, Weiermann, Antretter, Müller (Pleisweiler), Daubertshäuser, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das friedliche Zusammenleben der Völker Europas seit über vierzig Jahren sowie die beachtliche Wirtschaftsentwicklung in dieser Zeit haben dazu geführt, daß in Europa ein ständig wachsender Austausch auf allen Gebieten stattfindet. Besonders intensiv erfolgt dieser Austausch in den Grenzregionen, in denen schon immer traditionell starke Bindungen zwischen den Nachbarländern bestanden haben oder die zu Umschlagplätzen der Warenströme zwischen den europäischen Metropolen geworden sind. So wird z. B. die Region um Straßburg von den Franzosen „Carrefour de l'Europe" genannt.

Trotz ihrer Verbindungsfunktion und trotz des schrittweisen Abbaus der Grenzen leiden die Grenzregionen auch heute immer noch unter der trennenden Funktion der nationalstaatlichen Grenzen. Dies gilt nicht nur für Grenzen zwischen EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern, sondern auch innerhalb der Gemeinschaft.

Die Grenzen erweisen sich als besonders trennend, wo sie mit Sprachgrenzen zusammenfallen und/oder wo unterschiedliche Regierungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftssysteme aufeinanderstoßen.

In vielen Grenzregionen Europas hat sich erwiesen, daß nicht alle Probleme, die lokal oder regional an den Grenzen entstehen, durch die Außenpolitik der betroffenen Staaten gelöst werden können. Seit langem gibt es daher unterhalb der Ebene der Außenministerien verschiedene Formen „kleiner Außenpolitik", in denen auf beiden Seiten der Grenzen Politiker und Behörden auf regionaler Ebene miteinander nach pragmatischen Lösungen für die anstehenden Probleme suchen.

Diese Probleme können sehr unterschiedlicher Art sein. Unter anderem gehören dazu:

  • Die Abstimmung verschiedener Verkehrsplanungen von Ortsverbindungsstraßen bis hin zu Trassenführungen von Verkehrswegen europäischer Dimension. Hierbei seien nur die Probleme der Verknüpfung der nationalen Autobahnnetze und das Problem der Trassenfestlegung neuer alpenüberquerender Eisenbahnlinien genannt.
  • Gegenseitige Information und Abstimmung der Flächennutzungen entlang der Grenzen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten, z. B. wenn gegenüber einem Naherholungsgebiet auf der anderen Seite der Grenze Industrieansiedlung geplant wird.
  • Probleme unterschiedlicher Wirtschaftsförderungspolitik.
  • Probleme der grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung, wie z. B. Verunreinigungen internationaler Gewässer und Flüsse, Luftverunreinigungen durch grenznahe Emissionen, Lärmprobleme.
  • Problem der Atomkraftwerkansiedlung an den Grenzen, wie z. B. in Leibstadt, Fessenheim und Cattenom.
  • Soziale Probleme der Grenzgänger, darunter: unterschiedliche arbeitsrechtliche und steuerliche Bestimmungen, Versicherungen, Altersversorgung.
  • Kulturelle Zusammenarbeit über die Grenzen.
  • Verringerung der Sprachprobleme durch Sonderregelungen im schulischen Sprachunterricht.
  • Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch gemeinsame Nutzung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten.

Die Erfolge der grenzüberschreitenden Kooperation auf regionaler Ebene zur Lösung dieser Probleme haben nicht nur dazu geführt, daß die nationalen Außenministerien diese Art von kleiner Außenpolitik stillschweigend dulden, sondern daß sie diese Aktivitäten zunehmend unterstützen und als integralen Teil in ihre außenpolitische Bemühungen mit einbeziehen.

Die früher oft mißtrauisch von den Kapitalen betrachteten regionalen Aktivitäten werden somit heute wegen ihrer Schrittmacherfunktion für die Integra tion Europas zunehmend positiv gewertet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In welchen Grenzregionen entlang der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gibt es Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit der gegenüberliegenden Region im Nachbarland, und welche Verwaltungsebenen sind dabei jeweils auf den verschiedenen Seiten beteiligt?

Wie ist die Arbeitsweise der grenzüberschreitenden Kooperation, und welche Rechtsgrundlagen liegen ihr jeweils zugrunde?

Inwieweit binden regionale grenzüberschreitende Vereinbarungen die nationalen Behörden auf Landes- und Bundesebene?

2

Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Aktivitäten dieser Formen der Zusammenarbeit?

In welcher Art ist in diesen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsmodellen die Bundesregierung über das Auswärtige Amt und über andere Ressorts beteiligt?

3

Welche Ergebnisse wurden bei den verschiedenen Zusammenarbeitsmodellen bisher erzielt, in Hinsicht auf freiwillige Vereinbarungen und besonders auf rechtsverbindliche Verträge?

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dieser Zusammenarbeit, und welche Probleme sind aufgetreten?

Kann die Bundesregierung konkrete Projekte, vor allem aus dem Bereich der Standortplanung, des Verkehrswesens und des Umweltschutzes nennen, in denen Erfolge erzielt wurden?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Effektivität und die Wirksamkeit dieser internationalen Zusammenarbeit zu verbessern, und hält sie eine Straffung der Arbeit und der Gremien für erforderlich?

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung den Mangel an gesetzlichen Grundlagen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beheben, besonders bei der Entscheidung, welches öffentliche Recht angewandt wird, bei der Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigung der Aufsichtszuständigkeit und bei Streitbeilegung?

5

In welchen Regionen gibt es „Grenzüberschreitende Aktionsprogramme"? Was tut die Bundesregierung zur Unterstützung und Umsetzung solcher Programme?

6

Welche der Kooperationsmodelle haben neben der Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene eine politische Begleitung z. B. durch Mitarbeit von Bundes-, Landes- oder RegionalParlamentariern?

Inwieweit sind Abgeordnete des Europäischen Parlaments beteiligt?

Welche der Kooperationsmodelle erhalten EG-Mittel aus welchen Titeln und in welcher Höhe?

7

Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereitgestellt, und wie sieht die Planung für die nächsten Jahre aus?

8

Hält die Bundesregierung die Festlegung der Arbeit der Raumordnungs- und Regierungskommissionen auf einen etwa 20 km breiten Grenzstreifen beiderseits der Grenze noch für zeitgemäß angesichts der immer komplexer werdenden Probleme und der viel größer gewordenen raumordnerischen Auswirkungen fachpolitischer Entscheidungen?

9

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf die verschiedenen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hinsichtlich:

— der Vollendung des Binnenmarktes ab 1993,

—des zukünftigen Verhältnisses zwischen EG und EFTA,

— der künftigen Zusammenarbeit mit den Staaten des Warschauer Paktes im Lichte der dortigen stürmischen Veränderungen?

10

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene entwickelt, was

— die Initiativen der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung der Grenzregionen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und

—die Angleichung raumordnerischer Konzepte, Ziele und Instrumente der einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft

betrifft?

11

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen, ein „Europäisches Zentrum für Grenzregionen" einzurichten?

Wie steht die Bundesregierung zu der Entscheidung des Europarates, der seine „Informations- und Dokumentationsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit" aufgelöst hat und —wie Fachleute sagen — das Sekretariat der Europäischen Raumordnungsministerkonferenz „in seinen Möglichkeiten kräftig beschnitten hat"?

12

Welche Vorstellung hat die Bundesregierung zur Weiterentwicklung und Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in grenznahen Bereichen?

Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken?

Bonn, den 29. November 1989

Dr. Osswald Großmann Dr. Klejdzinski Müntefering Conradi Menzel Dr. Niese Oesinghaus Reschke Scherrer Weiermann Antretter Müller (Pleisweiler) Daubertshäuser Kretkowski Dr. Vogel und Fraktion

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