Der Truppenübungsplatz Münsingen wird von den französischen Streitkräften verwaltet und von der Bundeswehr (Bw) zu ca. 50 Prozent genutzt.
1. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Zeit zwischen dem 27. September 1988 und 6. Oktober 1988 in den Gemeinden Feldstetten, Ennabeuren, Magolsheim, Auingen, Trailfingen und Zainingen durchgeführten Schießlärmmessungen, bei denen Werte bis zu 90 Dezibel festgestellt wurden?
Die Beurteilung der Schießlärmmessungen in den Randgemeinden des TrÜbPl Münsingen ist nicht möglich, da ein Meß- und Bewertungsverfahren für den Schießlärm schwerer Waffen nicht verfügbar ist. Dementsprechend hat die Bundesregierung im Rahmen eines Forschungsvorhabens ein computergestütztes Rechenverfahren erarbeiten lassen, um das komplexe Übungsszenario eines TrÜbPl sachgerecht beschreiben zu können.
Obwohl erhebliche technische und wissenschaftliche Probleme der Ausbreitungsrechnung tieffrequenten Schalls schwerer Waffen, der meßtechnischen Erfassung unterschiedlicher Waffenarten sowie der Entwicklung des Bewertungsprinzips impulshaltigen Schießlärms hinsichtlich des Mündungs-, Geschoß- und Einschlagknalls bestehen, ist es gelungen, am Pilotprojekt TrÜbPl Bergen das Lärmkataster erstmalig zu erproben. Danach ist die Vorgehensweise erfolgversprechend, mit Hilfe Computereinsatzes das Multi-Parameter-System Truppenübungsplatz angemessen zu beschreiben und durch verifizierende Schallmessungen reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten.
b) Welche konkreten Maßnahmen werden nach den — im Auftrag der Bundeswehr — durchgeführten Messungen eingeleitet werden, um wenigstens die Grenzwerte der TA Lärm (55 Dezibel tags und 40 Dezibel nachts) einzuhalten?
Konkrete Maßnahmen sind aus den durchgeführten Messungen nicht abzuleiten.
Im Hinblick auf das komplexe Übungsgeschehen auf dem TrÜbPl Münsingen, stellen die Messungen lediglich Momentaufnahmen dar, deren Ergebnisse nicht mit den Immissionswerten der Randgemeinden verglichen werden können. Der Meßbericht führt hierzu wörtlich aus:
„Eine Gebietseinteilung entsprechend der Baunutzungsverordnung lag für die durch Messungen erfaßten Gemeinden nicht vor. Die Wertung der Beurteilungspegel und der Einzelschußpegel kann daher nicht durchgeführt werden. "
Darüber hinaus hat die Auswertung der Messungen ergeben, daß die je Immissionsort zur Verfügung stehenden Daten nicht ausreichend waren, um eine rechtsverbindliche Aussage zur Lärmbelastung zu machen. Auch führt der Meßbericht aus, daß unter den gegebenen Voraussetzungen des ablaufenden Übungsgeschehens es nicht immer möglich war, den nötigen Vertrauensbereich für die Messungen zu gewährleisten.
Die ermittelten Meßwerte stellen lediglich Bezugspunkte einer zu vermutenden Lärmbelastung dar, so daß ein Vergleich mit Immissionswerten nicht durchgeführt werden kann.
Allerdings ist während der Nutzungszeiten der Bundeswehr der Schießlärm auf dem TrÜbPl Münsingen durch Straffung der Schießzeiten und Verringerung der Schußzahlen in den letzten Jahren laufend im Rahmen des gesetzlichen Gebots der Minimierung von Umweltemissionen zurückgefahren worden. Die Grenze der Minimierung liegt in den unbedingt aufrecht zu erhaltenden militärischen Ausbildungserfordernissen.
c) Warum brauchte die Bundeswehr über ein Jahr, um die Ergebnisse der Messungen bekanntzugeben?
Die Meßergebnisse sind anläßlich einer Informationsveranstaltung auf dem TrÜbPl Münsingen bekanntgegeben worden. Die Meßdaten wurden zwar genannt, hatten aber für sich betrachtet keine Aussagekraft, da sie mit Immisionswerten nicht verglichen werden konnten.
Die Meßwerte hätten auch sofort nach Aufbereitung der Messungen bekanntgegeben werden können. Dies hätte aber zu Fehlinterpretationen wegen des fehlenden Meß- und Bewertungsverfahrens für den Schießlärm schwerer Waffen geführt.
d) Ist die Bundesregierung bereit, wie von Anwohnern und Bürgermeistern gefordert, weitere Lärmmessungen durchzuführen, die den insbesondere von Außenfeuerstellungen und Flugzeugen ausgehenden Lärm erfassen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist bereit, unter Anwendung des beim TrÜbPl Bergen erarbeiteten Lärm-Prognose-Modells ein Lärmkataster für den TrÜbPl Münsingen aufzustellen. Dabei wird das gesamte Spektrum der auf dem TrÜbPl Münsingen verwendeten Waffen eingegeben, alle Feuerstellungen berücksichtigt sowie insbesondere der Schießlärm der Außenfeuerstellungen bewertet.
In diese umfangreichen Untersuchungen mit verifizierenden Schallmessungen werden die bisher vorliegenden Einzelmessungen in den Randgemeinden des TrÜbPl einbezogen. Allerdings kann Fluglärm zu diesem Zeitpunkt mit dem Verfahren noch nicht beurteilt werden. Das Lärmkataster soll bis Jahresende 1990 vorliegen und erlaubt dann eine objektive Beurteilung aller relevanten Immisionswerte. Auch ist es dann möglich, einen Vergleich mit Immissionsrichtwerten durchzuführen und ggf. technischorganisatorische Lärmschutzmaßnahmen einzuleiten, um den rechtskonformen Betrieb des TrÜbPl Münsingen auch weiterhin zu gewährleisten.
e) Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß gerade auch an Sonn- und Feiertagen Schießübungen stattfinden?
An Sonn- und Feiertagen finden grundsätzlich keine Schießen mit scharfer Munition statt.
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß gerade am Volkstrauertag letzten Jahres massive Schießübungen stattgefunden haben?
Am Volkstrauertag 1989 fand keine massive Schießübung statt. An diesem Tag wurden auf dem Platz nur Gefechtsübungen ohne scharfen Schuß durchgeführt. Der Einsatz von Manövermunition war im Abstand von 2 km zur Platzgrenze durch die TrÜbPl-Kommandantur genehmigt.
Diese Genehmigung wurde aber nach fernmündlichen Protesten von zivilen Anwohnern um 9.30 Uhr durch den Kommandanten wieder zurückgezogen.
g) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag eines Teils der Anwohner, die Schießübungen — als ersten Schritt — auf wochentags 7 bis 18 Uhr zu beschränken?
Es gelten bereits folgende Schießzeiten:
- — Bw: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.30 Uhr Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Nachtschießen: Dienstag und Donnerstag für je 3 Std. (im Winter bis 22.00 Uhr, im Sommer bis 24.00 Uhr)
- — Französische Streitkräfte: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 22.00 Uhr (im Winter) 13.00 bis 24.00 Uhr (im Sommer)
Eine weitere Reduzierung ist z. Z. nicht möglich.
2. Steht die Bundesregierung weiterhin zu der vor einiger Zeit gemachten Zusage, daß rund um den Truppenübungsplatz — 15 km übungsfreie Zone — kein Übungsbetrieb stattfindet?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung diese Regelung in Zukunft durchzusetzen?
Seit 1978 besteht eine Weisung des BMVg, die die Nutzung der Randgebiete der Truppenübungsplätze für Truppenübungen unterhalb der Brigade-Ebene verbietet.
Diese Weisung wird bei der Prüfung und Genehmigung der notwendigen Anmeldungen für die Übungen beachtet.
3. Aus welchem Grund finden — trotz der Ablehnung solcher Übungen von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages — weiterhin Luftkampfübungen über dem Truppenübungsplatz und den Anrainergemeinden statt?
Über dem Truppenübungsplatz finden keine Luftkampfübungen statt. Es handelt sich hierbei nur um An- und Abflugverfahren und Zielanflüge bei der Nutzung des Luft-/Boden-Schießplatzes Münsingen.
4. a) Wie steht die Bundesregierung zu der in den dreißiger Jahren (unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft) erfolgten Erweiterung des Truppenübungsplatzes — bei der allein die Gemeinde Feldstetten zwangsweise 146 ha abtreten mußte (Münsingen und andere anliegende Orte noch mehr)?
b) Hält die Bundesregierung die damals erfolgte Erweiterung weiterhin für rechtmäßig im moralischen Sinn, im juristischen Sinn?
c) Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses Unrecht wiedergutzumachen?
d) Wäre die Verkleinerung des Truppenübungsplatzes bzw. die Zurückversetzung in den Stand vor 1933 eine Möglichkeit?
Der Truppenübungsplatz Münsingen ist in den 30er Jahren erweitert worden. Einzelheiten hierüber können heute ohne größeren Verwaltungsaufwand nicht mehr festgestellt werden.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die Erweiterungsflächen sowohl durch Kaufverträge als auch im Wege der Enteignung erworben wurden.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Rechtmäßigkeit der damaligen Beschaffungen in Zweifel zu ziehen.
Die Erweiterung des Übungsplatzes nach dem Jahre 1945 ist unbedeutend. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die Größe des Truppenübungsplatzes auf den Stand vor 1933 zurückzuführen.
5. a) Trifft es zu, daß in den nächsten Jahren am Standort Münsingen 84,2 Mio. DM investiert werden sollen, und zwar:
- Herzog-Albrecht-Kaserne 11,5 Mio. DM
- Mobilmachungsstützpunkt 1,5 Mio. DM
- Truppenübungsplatz 67,0 Mio. DM
- Standortschießanlage 1,0 Mio. DM
- MOB Breihüllen 3,2 Mio. DM?
Es trifft zu, daß die langfristige Infrastrukturfinanzplanung für die genannten Liegenschaften im Standort Münsingen derzeit Investitionen in Höhe von ca. 84 Mio. DM vorsieht. Die mittelfristige Infrastrukturdurchführungsplanung umfaßt in den Jahren 1990 bis 1996 jedoch nur Baumaßnahmen im Gesamtumfang von ca. 18 Mio. DM.
b) Welche Maßnahmen werden im einzelnen durchgeführt, und wann ist der jeweilige Baubeginn?
In der mittelfristigen Infrastrukturdurchführungsplanung sind derzeit nur in der Herzog-Albrecht-Kaserne und auf dem Truppenübungsplatz Münsingen Baumaßnahmen eingeplant.
In der Herzog-Albrecht-Kaserne:
- — Sanierung von Abstellflächen mit Schutzdach 1991 bis 1994
- — Neubau Stabsgebäude 1995 bis 1997
Auf dem Truppenübungsplatz Münsingen:
- — Erweiterung der Fahrschulstrecke 1990 bis 1991
- — Ausbau des Grundwegenetzes 1991 bis 1993
- — Tiefwat- und Unterwasserfahrbecken 1994 bis 1996
- — Grundinstandsetzung von Unterkunftsgebäuden 1995 bis 1997
Für alle weiteren Infrastrukturvorhaben sind die Planungen bisher nicht konkretisiert.
c) Welche Auswirkungen auf die Lärmentwicklung wird die Erweiterung der Standortschießanlage und die Einrichtung eines Gefechtsübungsplatzes haben?
Für die Erweiterung der Standortschießanlage ist derzeit noch kein Realisierungszeitraum eingeplant. Die Auswirkung der Erweiterung auf die Lärmentwicklung ist mangels konkreter Planungen bisher nicht untersucht worden. Es ist jedoch davon auszugehen, daß die Einhaltung der Richtwerte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz sichergestellt wird. Falls erforderlich, werden zu diesem Zweck bautechnische Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt.
Über die Einrichtung eines Gefechtsübungszentrums auf dem Truppenübungsplatz Münsingen ist bisher noch nicht entschieden. Die Konzeption für Gefechtsübungszentren sieht aber keine Übungen mit scharfer Munition vor. Aufgrund der ausschließlichen Verwendung von Manövermunition bei der Nutzung von Gefechtsübungszentren ist eine Verschärfung der örtlichen Lärmproblematik nicht zu erwarten.
6. Trifft es zu, daß im Gerätedepot Feldstetten (bei Laichingen) 6 Mio. DM investiert werden sollen?
Wenn ja, für welche Maßnahmen, und wann ist der Baubeginn?
Es trifft zu, daß ca. 6 Mio. DM in den Jahren 1994 bis 1996 im Gerätedepot Feldstetten investiert werden sollen. Mit diesem Infrastrukturvorhaben sollen bestehende Einrichtungen im Verwaltungsbereich und im Technischen Bereich bedarfsgerecht ergänzt und Provisorien beseitigt werden. Die Baumaßnahme dient damit in erster Linie der Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen und der sozialen Einrichtungen für das Depotpersonal.
7. Wie begründet die Bundesregierung das Festhalten an all diesen Investitionen nach den in den letzten Monaten erfolgten Veränderungen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks?
Vorgabe für die Realisierung der Infrastrukturdurchführungsplanungen ist die Verträglichkeit aller Baumaßnahmen mit den Ergebnissen der Abrüstungsverhandlungen und den künftigen Streitkräftestrukturen.
Die kurzfristig zur Durchführung heranstehenden Bauvorhaben in den genannten Liegenschaften haben sich in dieser Hinsicht nach Einzelprüfung als unbedenklich und bedarfsgerecht erwiesen.
Für die weitere Zukunft ist davon auszugehen, daß geänderte politische Rahmenbedingungen und Streitkräftestrukturen in der Fortschreibung der Infrastrukturdurchführungsplanung ihren Niederschlag finden werden.