BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Weiterbau der Bundesautobahn 94

Nichtumsetzung bestehenden Baurechts auf dem Teilabschnitt Heldenstein-Ampfing durch den Freistaat Bayern, jedoch Freigabe von Bundesmitteln und Bauankündigung für den Abschnitt Forstinning-Pastetten trotz nicht abschließend geklärten Baurechts

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

19.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1149219. 12. 2008

Weiterbau der Bundesautobahn 94

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Beim Bau der Bundesautobahn 94 besteht für den Teilabschnitt Heldenstein–Ampfing seit Ende September 2008 ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss. Dieser Bauabschnitt ist unumstritten, dennoch veranlasst der Freistaat Bayern keine Baumaßnahmen, obwohl viele Anwohner durch Lärmschutzmaßnahmen profitieren und zudem die unfallträchtige B 12 in diesem Abschnitt beseitigt würde. Der Teilabschnitt Forstinning–Pastetten ist für den weiteren Trassenverlauf a) über das Isental oder b) über Haag richtungweisend. Für diesen Teilabschnitt Forstinning–Pastetten ist ebenfalls ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Jedoch liegt derzeit eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eines den Planfeststellungsbeschluss bestätigenden Urteils des Verwaltungsgerichtshofes vor. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht den Freistaat Bayern Anfang Oktober 2008 aufgefordert, keine weiteren Bauarbeiten bis zur Entscheidung über die Revisionszulassung vorzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Freistaat Bayern das bestehende Baurecht auf dem Teilabschnitt Heldenstein–Ampfing nicht umsetzt und noch nicht einmal Ausschreibungen für Baumaßnahmen erfolgten?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Gründe, warum der Freistaat Bayern das Baurecht auf dem Teilabschnitt Heldenstein–Ampfing noch nicht umgesetzt hat?

3

Inwieweit steht die bislang ausbleibende Realisierung des Teilabschnittes Heldenstein–Ampfing in Zusammenhang mit der Priorisierung der Trasse Isental gegenüber der Trasse Haag?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sinnvoller ist, einen Abschnitt mit hundertprozentiger Verkehrswirksamkeit und großer Lärmentlastung für die anliegende Bevölkerung vorrangig zu bauen gegenüber einem Abschnitt bei dem Verkehrswirksamkeit und Lärmentlastung gering sind?

5

Wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen um den Freistaat Bayern dazu zu bewegen, diesen Teilabschnitt Heldenstein–Ampfing vorrangig zu realisieren?

6

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Freistaat Bayern anstatt zwischen Heldenstein und Ampfing den Baubeginn einzuleiten, verfrüht den Baubeginn zwischen Forstinning und Pastetten verkündete, wenngleich dieser Teilabschnitt heftig umstritten ist und Klagen von Betroffenen in den Folgeabschnitten angekündigt sind?

7

Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bislang der Praxis gefolgt ist, keine Haushaltsmittel für Straßenbauprojekte freizugeben, solange das Baurecht nicht abschließend geklärt worden ist?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von der unter Frage 7 genannten Praxis beim Teilabschnitt Forstinning–Pastetten abgewichen wurde?

9

Wer hat veranlasst, dass für den Bau des Teilabschnittes Forstinning–Pastetten Mittel zu einem Zeitpunkt freigegeben wurden, als der Rechtsstreit um das Baurecht noch nicht abgeschlossen war?

10

Hat der Freistaat Bayern die Bundesregierung beeinflusst, die unter Frage 9 genannte Freigabe herbeizuführen?

11

Welche Summe wurde bislang für den Bauabschnitt Forstinning–Pastetten ausgegeben?

12

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass keine weiteren Mittel für diesen weichenstellenden Bauabschnitt verwendet werden, solange das Baurecht auch auf den weiteren Trassenverlauf nicht abschließend geklärt ist, um zu vermeiden, dass ein später möglicherweise nicht benötigter Torso gebaut wird?

13

Wann wurden oder werden Mittel für den Bauabschnitt Heldenstein–Ampfing bereitgestellt?

Berlin, den 18. Dezember 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen