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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konjunkturprogramm durch Investitionen in finanzschwachen Kommunen

<span>Kommunale Nutzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sowie von Mitteln aus dem Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur und dem Schul- und Hochschulmodernisierungsprogramm, Anspruchskriterien für KfW-Infrastrukturprogramm</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1151319. 12. 2008

Konjunkturprogramm durch Investitionen in finanzschwachen Kommunen

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Anna Lührmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Städte und Gemeinden schieben bis zum Jahr 2020 einen Investitionsstau von 700 Mrd. Euro vor sich her. Nach Berechnungen des Deutschen Institutes für Urbanistik sind jährlich zusätzlich 7 Mrd. Euro für kommunale Investitionen in Schulen, Kitas, Wasserver- und entsorgung und vieles mehr erforderlich.

Die Bundesregierung hat in ihrem Wachstums- und Beschäftigungsprogramm unter anderem beschlossen:

  • Eine Erhöhung der Geldmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Jahre 2009 bis 2011 um 3 Mrd. Euro. Enthalten ist auch die Initiative altersgerechter Umbau von Wohnungen sowie der Investitionspakt zwischen Bund-Ländern und Gemeinden.
  • Eine Aufstockung der Infrastrukturprogramme der KfW für „strukturschwache Kommunen“ um 3 Mrd. Euro. Die Zinskonditionen sollen dabei für einen befristeten Zeitraum besonders günstig gestaltet werden. Die Bundesregierung appelliert an die Länder, im Rahmen der Kommunalaufsicht Sorge dafür zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen auf das Programm zugreifen können.

Da das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sich primär an private Haushalte richtet und der sog. Investitionspakt auch nach der Aufstockung im Haushalt 2009 mit 300 Mio. Euro etatisiert ist, ist zweifelhaft, ob durch diese Maßnahmen nennenswerte Investitionen im Sinne eines Konjunkturprogramms ausgelöst werden. Die Tatsache, dass beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Mittel aus dem Programm „Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur“ bereits im August 2008 siebenfach überzeichnet waren, zeigt, dass der Bedarf für dieses Programm sehr groß ist.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem, die Programme auch für solche Kommunen auszurichten, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden. Diese Kommunen sind in der Regel nicht in der Lage, eine Kofinanzierung für Infrastrukturprojekte zu leisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zu den Förderprogrammen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen

Fragen27

1

In welcher Höhe wurden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und welche weiteren Programme jeweils in 2009, 2010 und 2011 aufgestockt bzw. auf welche Haushaltsstellen ist das angekündigte Volumen von 3 Mrd. Euro für den genannten Zeitraum verteilt?

2

Wer kann welche Programme jeweils in Anspruch nehmen bzw. wer ist anspruchsberechtigt?

3

Zu welchem Anteil und in welcher Höhe wurden die Mittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms in den vergangenen drei Jahren von privaten Haushalten und zu welchem Teil und in welcher Höhe von Kommunen abgerufen?

4

In welcher Höhe wurden die Programme „Kommunalkredit – energetische Gebäudesanierung“ sowie „Kommunal investieren – energetische Gebäudesanierung“ in den letzten drei Jahren von Kommunen in Anspruch genommen?

5

Wie unterscheiden sich die Kommunalprogramme und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, wenn bei der Kreditvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auch Gemeinden und Kreise anspruchsberechtigt sind?

6

Sind weitere Vergünstigungen z. B. eine Verringerung der Zinslast, eine Stundung von Tilgungsraten etc. für Kommunen für die kommunalrelevanten Programme geplant?

7

In welchem Maße werden KfW-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung von strukturschwachen Kommunen nachgefragt?

8

Werden öffentliche Gebäude und Schulen von strukturschwachen Kommunen unter Nothaushaltsrecht besonders gefördert?

9

Sind nachprüfbare Qualitätskriterien für die CO2-Gebäudesanierung vorgesehen?

10

In welcher Höhe wurden die Mittel des Investitionspakts zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in den letzten drei Jahren in Anspruch genommen, und wie soll der Investitionspakt zukünftig finanziell ausgestattet werden?

11

Welche Projekte des genannten „Investitionspaktes“ werden in welcher Höhe gefördert?

12

Wird dieses Programm auch von strukturschwachen Kommunen und Kommunen unter Nothaushaltsrecht abgerufen, und wenn ja, jeweils in welcher Höhe?

13

Ist geplant, den kommunalen Anteil am Investitionspakt abzusenken und wenn ja, in welcher Höhe, und wie soll ggf. die Finanzierung des Gemeindeanteils zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden?

14

Sind mit dem Investitionspakt zur energetischen Erneuerung vergleichbare Investitionsprogramme in anderen kommunalen Investitionsfeldern (wie z. B. dem Abwasser, dem ÖPNV) geplant?

Wenn ja, welche, und wie hoch soll der Finanzierungsanteil strukturschwacher Kommunen sein?

15

In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel der Förderprogramme für altersgerechte Umbauten von Wohnungen in den letzten drei Jahren in Anspruch genommen, und welche Projekte werden in welcher Höhe gefördert?

16

In welcher Höhe wurden Finanzmittel des Förderprogramms für altersgerechte Umbauten von Wohnungen von Kommunen und auch von finanzschwachen Kommunen und Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, abgerufen?

17

In welcher Höhe, mit welchem Inhalt, und zu welchem Zeitpunkt soll das von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, angekündigte Schul- und Hochschulmodernisierungsprogramm zur Förderung von Infrastruktur in Schulen und Hochschulen umgesetzt werden?

18

Wie soll ein Schulbausanierungsprogramm des Bundes für die Kommunen angesichts des Kooperationsverbotes ausgestaltet werden?

19

Welche Fördersumme des angekündigten Schul- und Hochschulmodernisierungsprogramms würde direkt an die Einrichtungen und welcher über das Land bzw. die Kommunen bzw. die Schulträger fließen, und welcher Anteil davon würde unter welchen Konditionen finanzschwachen Kommunen und Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, eingeräumt werden?

20

Welcher Anteil an dem genannten Schul- und Hochschulmodernisierungsprogramm würde auf energetische Sanierungen entfallen?

21

Wie viele der Großbauwohnsiedlungen, die für den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ausgelobten „Wettbewerb zur Sanierung von Großwohnsiedlungen“ infrage kommen, sind noch teilweise oder überwiegend in kommunaler Eigentümerschaft, und inwieweit sind Kommunen antragsberechtigt?

22

Wie sind die Anspruchskriterien ausgestaltet? Welche Kommunen gelten als „strukturschwach“ im Sinne des Programms?

23

Welche Infrastrukturprojekte wurden in welcher Höhe in den letzten drei Jahren gefördert?

24

Welche Vorteile werden den „strukturschwachen“ Kommunen im Vergleich zu konventionellen Krediten eingeräumt?

25

Werden die Programme auch von finanzschwachen Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, abgefragt?

Wenn ja, zu welchen Teilen, und welcher Höhe, zu welchen Infrastrukturprojekten?

26

Werden die Auswirkungen des demografischen Wandels berücksichtigt, und wenn ja, wie gehen sie in die Berücksichtigung der Mittelvergabe ein?

27

Wurden stadtplanerische und stadtgestalterische Richtlinien formuliert, die für die Vergabe orientierungsgebend sind (Stichworte Stärkung der Innenstädte, kompakte Stadt, Stadtumbau etc.)?

Berlin, den 19. Dezember 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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