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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Budgethilfen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und ihre Verknüpfung an eine menschenrechtliche Agenda

<span>Gewährung von Budgethilfen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit: Vergabekriterien, Bindung an eine menschenrechtliche Agenda, Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit und &quot;good governance&quot; in Empfängerländern, Evaluierungsmechanismen, Erfahrungen mit Kapitalhilfen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

23.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1156105. 01. 2009

Budgethilfen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und ihre Verknüpfung an eine menschenrechtliche Agenda

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Thilo Hoppe, Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Budgethilfe stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung des entwicklungspolitischen Instrumentariums dar. Sie kann, wenn richtig eingesetzt, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit steigern. Denn Budgethilfe verstärkt den demokratischen Prozess und erhöht durch den zu erstellenden Haushaltsplan Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament. Außerdem leistet Budgethilfe einen Beitrag zur Eigenverantwortung und führt gleichzeitig zu einer besseren Abstimmung zwischen den Gebern und im besten Fall zu einer Reduzierung der Transferkosten.

Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Vorteile der Budgethilfe greifen, ist, dass die bereitgestellten Mittel auch effektiv und sinnvoll eingesetzt werden und in den Staaten mit dazu beitragen, rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen und „bad governance“ sowie Menschenrechtsverletzungen zu überwinden.

Nachhaltige demokratische und wirtschaftliche Entwicklungen sind nur auf der Grundlage von Rechtsstaatlichkeit und der Beachtung der Menschenrechte möglich. Ein nachhaltige Entwicklungspolitik muss immer an der Verbesserung der Menschenrechte orientiert sein. Budgethilfen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union für den Staatshaushalt der Entwicklungsländer müssen an verbindliche Vereinbarungen über eine menschenrechtliche Agenda geknüpft werden. Bloße Lippenbekenntnisse reichen nicht aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Länder erhalten durch die Bundesrepublik Deutschland Budgethilfen, und in welcher Höhe?

2

Welche Kriterien wurden bei der Gewährung der Budgethilfe zugrunde gelegt?

3

Welche Standards bei den Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und „good governance“ werden bei den Empfängern zur Voraussetzung des Empfangs von Budgethilfe gemacht? Welche Daten werden hierfür zugrunde gelegt?

4

Welche menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Defizite gibt es in diesen Ländern? Welche Fortschritte wurden in diesen Bereichen bisher erreicht?

5

Welche Vereinbarungen über die weitere Entwicklung wurden mit diesen Ländern über die Verbesserung der Menschenrechtslage, Rechtsstaatlichkeit und „good governance“ getroffen? Welche Überprüfung der Einhaltung dieser Zusagen wurde vereinbart? Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es bei einer Nichteinhaltung der Zusagen?

6

Welche Evaluierungsmechanismen kommen in welchen Zeitabschnitten zur Anwendung um eine Einhaltung der Vergabekriterien sicherzustellen?

7

Welche menschenrechtlichen Aspekte finden dabei Berücksichtigung?

8

Welche positiven, und welche negativen Erfahrungen wurden bisher mit dem Instrument der Budgethilfe gemacht?

9

Ist die Bundesregierung bereit, bei Neuzusagen und erneuter Mittelbewilligung, Budgethilfen an Vereinbarungen über verbindliche und überprüfbare Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit zu binden? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine solche Entkoppelung von Budgethilfen und Menschenrechtslage?

10

Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass eine nachhaltige und demokratische Entwicklung ihre Grundlage in der Beachtung der Menschenrechte sowie der Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit hat, und in welcher Form findet dies ihren Ausdruck in der Politik der Bundesregierung?

Berlin, den 5. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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