Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/11725
16. Wahlperiode 23. 01. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Thilo
Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/11561 –
Budgethilfen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
und ihre Verknüpfung an eine menschenrechtliche Agenda
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Budgethilfe stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung des
entwicklungspolitischen Instrumentariums dar. Sie kann, wenn richtig eingesetzt, die
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit steigern. Denn Budgethilfe verstärkt den
demokratischen Prozess und erhöht durch den zu erstellenden Haushaltsplan
Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament. Außerdem
leistet Budgethilfe einen Beitrag zur Eigenverantwortung und führt gleichzeitig
zu einer besseren Abstimmung zwischen den Gebern und im besten Fall zu
einer Reduzierung der Transferkosten.
Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Vorteile der Budgethilfe greifen,
ist, dass die bereitgestellten Mittel auch effektiv und sinnvoll eingesetzt werden
und in den Staaten mit dazu beitragen, rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen
und „bad governance“ sowie Menschenrechtsverletzungen zu überwinden.
Nachhaltige demokratische und wirtschaftliche Entwicklungen sind nur auf der
Grundlage von Rechtsstaatlichkeit und der Beachtung der Menschenrechte
möglich. Eine nachhaltige Entwicklungspolitik muss immer an der
Verbesserung der Menschenrechte orientiert sein. Budgethilfen der Bundesrepublik
Deutschland und der Europäischen Union für den Staatshaushalt der
Entwicklungsländer müssen an verbindliche Vereinbarungen über eine
menschenrechtliche Agenda geknüpft werden. Bloße Lippenbekenntnisse reichen nicht
aus.
1. Welche Länder erhalten durch die Bundesrepublik Deutschland
Budgethilfen, und in welcher Höhe?
Aktuell erhalten 9 Länder von der Bundesrepublik Deutschland allgemeine
Budgethilfen1. Hierzu zählen: Benin, Burkina Faso, Ghana, Mosambik,
1 Länder, in denen Auszahlungen erfolgen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 20. Januar 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/11725 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeRuanda, Sambia, Tansania, Uganda und Vietnam. Diese Liste schließt nicht die
Länder ein, in denen sektorale Budgethilfen geleistet werden, wie z. B. Peru
(Siedlungswasserwirtschaft; Zusage 2008: 2,5 Mio. Euro) oder das
gemeinschaftliche Programm auf subnationaler Ebene zur sektorbezogenen und
zweckgebundenen Unterstützung bei der Sicherung sozialer Grunddienste in
Äthiopien (3-Jahreszusage 2008: 20 Mio. Euro). Nachfolgende Tabelle gibt
Auskunft über die Höhe der aktuellen Zusagen von allgemeiner Budgethilfe:
Für weitere Informationen – auch zu Ländern, in denen Altzusagen noch nicht
zu Auszahlungen gekommen sind – verweisen wir auf den Jährlichen Bericht
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum aktuellen
Stand von Vorhaben der Programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung
(PGF) vom August 2008.
Seit 2008 bedürfen Zusagen der Bundesregierung für Budgethilfen im Rahmen
der deutschen Entwicklungspolitik der vorherigen Zustimmung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2. Welche Kriterien wurden bei der Gewährung der Budgethilfe zugrunde
gelegt?
Für deutsche Budgethilfebeteiligungen müssen bestimmte
Mindestvoraussetzungen bei den politischen, treuhänderischen und makroökonomischen
Rahmenbedingungen gegeben sein (so genannte Einstiegskriterien). Bezogen auf
die politischen Rahmenbedingungen erfolgt die Vergabe dieser Unterstützung
prioritär an Länder mit Good Governance, also Staaten, die mit politischer
Macht und öffentlichen Ressourcen menschenrechtsorientiert und
verantwortungsvoll umgehen und bemüht sind, ihre Aufgaben effizient, transparent und
partizipativ zu erfüllen, Chancengleichheit zu gewährleisten und ihrer
Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung nachzukommen.
Eine Bewertung der Kernelemente von Good Governance erfolgt gemäß des
umfassenden Kriterienkatalogs des BMZ zur Länderanalyse: (1)
Armutsorientierung und nachhaltige Politikgestaltung, (2) Achtung der Menschenrechte,
(3) Gewährleistung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, (4)
Leistungsfähigkeit und Transparenz des staatlichen Handelns sowie (5) Kooperatives
Land Letzte Zusage
(2- bzw. 3-Jahreszusage)
1. Benin 2 Mio. Euro (2006)
2. Burkina Faso 15 Mio. Euro (2008)
3. Ghana 19 Mio. Euro (2007)
4. Mosambik 30 Mio. Euro (2007)
5. Ruanda 15 Mio. Euro (2007)
6. Sambia 30 Mio. Euro (2008)
7. Tansania 8 Mio. Euro (2007)
8. Uganda 15 Mio. Euro (2007)
9. Vietnam 12 Mio. Euro (2008)
unter Parlamentsvorbehalt
Gesamtvolumen der
deutschen allgemeinen
Budgethilfe
146 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11725Verhalten in der Staatengemeinschaft. Das mit dem Auswärtigen Amt
abgestimmte Budgethilfekonzept des BMZ verlangt grundsätzlich, dass alle fünf
Kriterien einem mittleren Governance-Niveau entsprechen und dass eine
positive Entwicklungstendenz erkennbar ist.
3. Welche Standards bei den Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und „good
governance“ werden bei den Empfängern zur Voraussetzung des Empfangs
von Budgethilfe gemacht?
Welche Daten werden hierfür zugrunde gelegt?
Der Standard ist ein mindestens mittleres Governance-Niveau auf der Skala
von 1 (gering) bis 5 (hoch), das heißt es dürfen keine gravierenden
Einschränkungen bei der Gewährleistung der Menschenrechte und von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit vorliegen und es muss eine positive Entwicklungstendenz
zu erkennen sein.
Bei der Beurteilung der Standards werden spezifische Einzelaspekte näher
untersucht:
● Bei den Menschenrechten sind dies die Umsetzung der internationalen
Menschenrechtsabkommen und die Anerkennung und Förderung der
Frauenrechte (Datenquelle: unter anderem abschließende Bemerkungen der
VN-Vertragsorgane) sowie die Einhaltung der Menschenrechtsstandards
durch staatliche Akteure (Quelle: Cinggranelli-Richards). Weiterhin werden
die Botschaftsberichte dazu herangezogen.
● Bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind dies die demokratische
Beteiligung der Bevölkerung und verantwortliche Rolle des Parlamentes (Quelle:
Bertelsmann Transformation Index), die Beschränkung staatlicher Macht
durch Recht und Gesetz (Quelle: Weltbank Governance Indikator) und die
friedliche Bearbeitung innenpolitischer Konflikte (Quelle: BMZ-
Krisenindikatoren). Eine weitere Datengrundlage sind auch hier die
Botschaftsberichte.
4. Welche menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Defizite gibt es in
diesen Ländern?
Welche Fortschritte wurden in diesen Bereichen bisher erreicht?
Die vom BMZ mit dieser Hilfe geförderten Länder erfüllen grundsätzlich die
dargelegten menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Anforderungen. Es
handelt sich um Länder, mit einem seit Jahren positiv verlaufenden
Demokratisierungsprozess und mit Verfassungen, die die Grundrechte garantieren.
Beispielhaft sind hier Benin, Ghana, Ruanda oder Tansania zu nennen. In
einzelnen Ländern sind die Fortschritte bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit
noch nicht zufriedenstellend, wie zum Beispiel in Vietnam. Die Frage nach der
Fortsetzung der Budgethilfe in Vietnam ist Gegenstand einer
Parlamentarierreise unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMZ, Karin
Kortmann, im Februar dieses Jahres. Auch gerade in Äthiopien verfolgen wir
bereits seit Längerem – und durch jüngste Entwicklungen noch mal verschärft –
die innenpolitische und menschenrechtliche Entwicklung sehr kritisch. In
Äthiopien hat die internationale Gemeinschaft bereits 2005 gemeinsam beschlossen,
bis auf Weiteres keine allgemeine Budgethilfe zu leisten. Stattdessen wurde ein
gemeinschaftliches Programm entwickelt, das sektorbezogene Unterstützung
auf subnationaler Ebene zur Sicherung sozialer Grunddienste vorsieht. Diese
Zweckbindung wird streng kontrolliert.
Drucksache 16/11725 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn der Regel gehören die im Rahmen der programmorientierten
Gemeinschaftsfinanzierung unterstützten Länder zu den Unterzeichnern der verschiedenen
Abkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, unter
anderem die Vereinbarung zu Bürger- und politischen Rechten, der Vereinbarung
zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, die Konvention zu
Kinderrechten oder die Konvention zu Frauenrechten. In Rechnung gestellt werden
muss aber, dass die Umsetzungsprozesse in den Entwicklungsländern
allgemein und auch für diesen Länderkreis oftmals langwieriger sind und auf
insgesamt begrenzte staatliche und zivilgesellschaftliche Kapazitäten treffen.
Fortschritte erfolgen oft nur schrittweise.
Fortschritte können wir im Rahmen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit einschließlich der Programmhilfe vor allem bei den wirtschaftlichen und
sozialen Menschenrechten feststellen. Kernelemente der Rechte auf Bildung,
Gesundheit oder Wasser spielen hier eine herausgehobene Rolle. Über die an
nationale Armutsbekämpfungsstrategien gekoppelten Budgethilfeprozesse
konnten die öffentlichen Allokationen für die verbesserte Verfügbarkeit und
Zugänglichkeit von Bildungs- bzw. Gesundheitsversorgungseinrichtungen und
eine angemessene Wasserversorgung erhöht werden.
Auch die bürgerlichen und politischen Menschenrechte sind durch den
politischen Dialog, der die Budgethilfe begleitet, verstärkt in den Vordergrund
gerückt worden. Diese verbessert parlamentarische und zivilgesellschaftliche
Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte und fördert die Rechenschaftspflicht
der Regierungen. Dies betrifft beispielsweise die verstärkte öffentliche
Kontrolle des nationalen Haushalts durch die zunehmende Beteiligung der
Zivilgesellschaft an Haushaltsprozessen oder die Umsetzung von Reformen im
Bereich der Justiz und der Finanzkontrolle. In Umsetzung der jüngsten
internationalen Konferenz zur Wirkungsverbesserung der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit (Accra 2008), wird sich die Bundesregierung für die
verstärkte Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure im Rahmen der
Budgethilfe einsetzen.
5. Welche Vereinbarungen über die weitere Entwicklung wurden mit diesen
Ländern über die Verbesserung der Menschenrechtslage,
Rechtsstaatlichkeit und „good governance“ getroffen?
Welche Überprüfung der Einhaltung dieser Zusagen wurde vereinbart?
Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es bei einer Nichteinhaltung der
Zusagen?
Im Rahmen der Budgethilfe werden Vereinbarungen auf zwei Ebenen getroffen –
(a) einer grundsätzlichen Ebene vor Vertragsabschluss zu den Grundprinzipien
dieser Hilfe (so genannte Underlying Principles) und (b) einer operativen
Ebene zur konkreten Umsetzung eines vereinbarten Programms (so genannte
Politikmatrix oder Performance Assistance Framework (PAF):
● (a) Die Grundprinzipien der Budgethilfe werden im so genannten
Memorandum of Understanding (MoU’s) festgelegt, in dem das Partnerland und die
Geber ihre Rechte und Pflichten politisch vereinbaren. Das Partnerland
verpflichtet sich unter anderem zum Frieden, zur Förderung von freien,
glaubhaften und demokratischen politischen Verfahren, eines unabhängigen
Rechtswesens, der Anwendung der Gesetze, der Menschenrechte, der
Integrität im öffentlichen Leben und der guten Regierungsführung sowie zur
Bekämpfung der Armut. Die Einhaltung dieser Grundprinzipien wird im
Rahmen des politischen Dialogs mit dem Partnerland laufend überwacht.
Soweit eine Nichterfüllung dieser Prinzipien festgestellt wird, können Geber
selbst im laufenden Haushaltsjahr ihre Auszahlungen unterbrechen bzw.
reduzieren. Die MoU’s schließen auch das Rückforderungsrecht bei
Fehlverwendung von Mitteln ein.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11725● (b) Konkrete Konditionen für das geförderte Programm werden im Rahmen
der Politikmatrix bzw. PAF festgelegt. Die angewandten Indikatoren
fokussieren auf Ergebnisse und Wirkungen in den verschiedenen Themenfeldern
des Programms bzw. Budgets. In Sambia wird beispielsweise das Recht auf
Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen in den Sektoren Bildung,
Gesundheit und HIV/Aids jeweils mit vier Indikatoren bestückt, so zum
Beispiel im Bildungssektor die Einschulungsrate, der Gender Paritätsindex, die
Anzahl der Mädchen, die in höheren Klassen Stipendien erhalten, sowie das
quantitative Verhältnis von Lehrern zu Schülern; diese gemeinsam mit den
Gebern vereinbarten Indikatoren erfassen die Menschenrechtsaspekte
Zugang, Gleichheit und Qualität von Bildung.
Das Monitoring zur Umsetzung der Vereinbarung findet in jährlichen
Überprüfungsprozessen (so genannten Joint Reviews) statt, die gemeinsam von
Partnerland und Gebern und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft
durchgeführt werden. Bleibt das Partnerland in der Umsetzung des Programms
hinter den gemeinsamen Zielen zurück, können die Geber zum Teil Ex-post-
Abschläge bei ihren Auszahlungen vornehmen, zum Beispiel in dem sie ihre
variable Leistungstranche reduzieren, oder ihre Neuzusagen entsprechend
anpassen.
6. Welche Evaluierungsmechanismen kommen in welchen Zeitabschnitten zur
Anwendung um eine Einhaltung der Vergabekriterien sicherzustellen?
Wie in der Antwort zu Frage 5 dargelegt, werden die Underlying Principles der
Budgethilfe im laufenden politischen Dialog überwacht. Die Überprüfung des
vereinbarten Programms zur Armutsreduzierung und zur institutionellen
Stärkung erfolgt durch die jährlich stattfindenden Joint Reviews. In diesem Rahmen
werden auch unabhängige Audits der Finanzströme zu den von den Gebern
geleisteten Beiträgen als auch so genannte Value for Money-Audits durchgeführt,
um die zielgerichtete und wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen.
Nationale Rechnungshöfe als auch fachliche Arbeitsgruppen, in denen auch
Deutschland vertreten ist, unterstützen diesen Prozess. Der gemeinschaftliche
Geberdialog wird darüber hinaus im Rahmen der regelmäßigen bilateralen
Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen vertieft.
Die mittel- bis langfristigen Wirkungen dieser Form der Programmhilfe können
nur durch umfassende und methodische anspruchsvolle Evaluierungen erfasst
werden, die von den Hilfegebern gemeinschaftlich vorgenommen werden.
Beispielsweise wurde in Ghana in 2007 eine landesbezogene Evaluierung zur
Ausrichtung der Budgethilfe vorgenommen. Sie stellte fest, dass diese Hilfe im
ghanaischen Kontext ein effektives Entwicklungsinstrument bei der Umsetzung
der nationalen armutsbezogenen Prioritäten sei und zu erheblichen
Fortschritten bei der guten (finanziellen) Regierungsführung des Partners beigetragen
habe. Desgleichen hat die Evaluierung dazu geführt, die
Menschenrechtsprinzipien als Underlying Principles in dem grundlegenden Rahmenabkommen zu
verankern. Eine vom BMZ unterstützte landesübergreifende Evaluierung
(Burkina Faso, Malawi, Mosambik, Nicaragua, Ruanda, Uganda, Vietnam) wurde
vom OECD/DAC 2006 abgeschlossen. Auch sie bestätigte die Budgethilfe als
ein entwicklungspolitisch relevantes und effektives Instrument mit positiven
Wirkungen auf die Beschleunigung von politischen Reformen und die
Verbesserung von sozialen Grunddiensten.
Die deutsche Entwicklungspolitik beteiligt sich an den
gebergemeinschaftlichen Vorhaben zu Monitoring und Evaluierung. Wir werden dabei unsere
Beiträge an der methodischen Weiterentwicklung von Evaluierungen und am
Aufbau statistischer Systeme in den Partnerländern zunehmend ausbauen.
Drucksache 16/11725 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode7. Welche menschenrechtlichen Aspekte finden dabei Berücksichtigung?
Die in der Antwort zu Frage 6 dargelegten Mechanismen ermöglichen, dass das
gesamte Spektrum der Menschenrechte berücksichtigt werden kann und wird.
Dies betrifft sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Menschenrechte.
8. Welche positiven, und welche negativen Erfahrungen wurden bisher mit
dem Instrument der Budgethilfe gemacht?
Die deutsche Entwicklungspolitik konnte seit 2001 – dem Beginn der
verstärkten Nutzung dieser Form der Programmhilfe – eine Reihe von Erfahrungen
sammeln.
Über die Umsetzung von Budgethilfe wird der politische Dialog zwischen
Gebern und Partnerland aufgewertet und es werden neue strukturpolitische
Möglichkeiten eröffnet – der Haushalt des Partnerlandes wird zum zentralen
Politikinstrument. Hierdurch kann eine gezielte Allokation der öffentlichen Mittel für
soziale und produktive Sektoren unterstützt werden, welche die Verwirklichung
von Menschenrechten (unter anderem Recht auf Bildung, Recht auf
Gesundheit) befördern. Ein Beispiel hierfür ist Tansania. Hier ist eine deutliche
Steigerung der öffentlichen Ausgaben in den Bereichen Bildung und Gesundheit zu
verzeichnen.
Zudem sind von der tansanischen Regierung erhebliche Anstrengungen im
Bereich Korruptionsbekämpfung und -verfolgung unternommen worden, welche
wesentlich durch den politischen Dialog im Rahmen der Budgethilfe
beeinflusst wurden, unter anderem wurde ein Anti-Korruptionsgesetz verabschiedet,
eine Behörde zur Beschaffungsüberwachung etabliert und die Anti-
Korruptionsbehörde wesentlich gestärkt. Die Diskussionen zum Thema
Mittelverwendung bzw. Korruptionsbekämpfung finden zudem zunehmend in Medien und
Öffentlichkeit statt. Zentrale menschenrechtliche Prinzipien wie
Rechenschaftspflicht, Transparenz und Partizipation werden hierdurch befördert.
Ähnliche positive Erfahrungen mit dem Instrument Budgethilfe wurden auch in
Ghana gemacht, vor allem über entsprechende Auflagen der Geber im Bereich
öffentliche Finanzen: Stärkung des Rechnungshofes, öffentliche Anhörungen
des parlamentarischen Haushaltsausschusses („Public Accounts Committees“),
verstärkter Informationsaustausch mit der Zivilgesellschaft. Zudem hat sich die
interne Koordinierung der Partnerseite wesentlich verbessert
(Finanzministerium und Sektorministerien), was Fortschritte im Haushaltsaufstellungsprozess
bezüglich Strukturierung und Transparenz nach sich gezogen hat.
Diese Beispiele lassen folgende grundsätzliche Schlussfolgerungen zur
Menschenrechtsrelevanz der Budgethilfe zu:
● Sie trägt dazu bei, Menschenrechte durch die Erhöhung der öffentlichen
Allokationen für grundrechtsrelevante soziale Sektoren zu stärken. Sie
befördern dabei – im Gegensatz zu früheren Inselansätzen von einzelnen
Geberprojekten – die Qualität der nationalen Investitionsentscheidungen
gemäß den Prioritäten des Partnerlandes.
● Sie trägt dazu bei, die Menschenrechte für Bevölkerungsgruppen, die im
besonderen Maße von Ausschluss, Diskriminierung und anderen
Menschenrechtsverletzungen betroffen sind (z. B. Kinder, Mädchen und Frauen,
ethnische Minderheiten), durch gezielte öffentliche Allokationen und mehr
Haushaltstransparenz zu verbessern.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11725● Sie hat wie kein anderes Instrument der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit das Potenzial, Haushaltsplanungs- und Umsetzungsprozesse
menschenrechtsorientiert zu gestalten. Die Beeinflussung des
Haushaltsprozesses durch die Integration von menschenrechtsbezogenen Indikatoren führt
zu einer neuen Qualität des nationalen Budgets im Hinblick auf
Armutsorientierung, Abbau von Diskriminierung sowie Stärkung von Transparenz
und Rechenschaftspflicht.
● Die institutionelle Beratung der Technischen Zusammenarbeit erhält im
Kontext dieses Instruments einen neuen Stellenwert. Die gezielte Stärkung
der Haushaltskompetenz von Ministerien und Kommunen, die Beratung von
Parlamenten und ihren Ausschüssen, die Beratung von Steuerbehörden und
Rechnungshöfen und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft hat eine
komplementäre Funktion zur Finanzkomponente des Instruments.
Die Budgethilfe kann nur mittel- bis langfristig ihr volles Potenzial entfalten.
Zeitweise Rückschläge bleiben deshalb eine Herausforderung, zumal erst
durch diese Form der Programmhilfe bestimmte Probleme aufgedeckt
werden (Schattenhaushalte, Korruption, etc.).
9. Ist die Bundesregierung bereit, bei Neuzusagen und erneuter
Mittelbewilligung, Budgethilfen an Vereinbarungen über verbindliche und
überprüfbare Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtslage und der
Rechtsstaatlichkeit zu binden?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine solche Entkoppelung
von Budgethilfen und Menschenrechtslage?
Wie oben dargelegt (insbesondere in der Antwort zu den Fragen 3, 5 und 9) ist
es bereits gängige Praxis der Bundesregierung, deutsche
Budgethilfebeteiligungen mit der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit zu koppeln. Beide
Aspekte sind sowohl Eintrittsvoraussetzung als auch Gegenstand und Ziel
dieser Form der deutschen Unterstützung. Verbindliche und überprüfbare
Vereinbarungen zu konkreten Verbesserungen werden im Rahmen der
Politikmatrix bzw. PAF mit der Regierung des Partnerlandes gemeinschaftlich mit
anderen Gebern festgelegt und im Rahmen der jährlichen
Überprüfungsprozesse überwacht. Die beobachteten Entwicklungen zur Menschenrechtslage
und Rechtsstaatlichkeit fließen in den politischen Entscheidungsprozess ein,
bereits zugesagte Mittel auszuzahlen bzw. neue Zusagen (und wenn ja, in
welcher Höhe) zu leisten. So hat im Fall von Nicaragua das BMZ Ende 2007
entschieden, die Budgethilfebeteiligung bis auf weiteres nicht fortzusetzen, da es
sowohl die demokratische Entwicklung im Allgemeinen als auch die
Menschenrechtslage im besonderen kritisch bewertet hat.
10. Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass eine nachhaltige
und demokratische Entwicklung ihre Grundlage in der Beachtung der
Menschenrechte sowie der Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit hat, und in
welcher Form findet dies ihren Ausdruck in der Politik der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass eine nachhaltige und
demokratische Entwicklung ihre Grundlage in der Beachtung der Menschenrechte
sowie der Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit hat. Beachtung der Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit sind wesentliche Elemente des Kriterienkatalogs, der
für die Vergabe der entwicklungspolitischen Mittel zugrunde gelegt wird, wie
auch für die konkrete Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit der
Bundesregierung.
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