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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2008

Anzahl Asylberechtigter, Aufenthaltsstatus, Herkunftsländer, Anzahl anerkannter Flüchtlinge, Anzahl der Flüchtlinge mit Abschiebungsverbot, Anzahl der Widerrufsverfahren, Anzahl geduldeter Flüchtlinge, Anzahl der Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, Anzahl sog. jüdischer Kontingentflüchltinge, Anzahl der Härtefall- und Altfallregelungen, weitere statistische Angaben

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1184004. 02. 2009

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2008

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Asylstatistiken beinhalten zumeist lediglich Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsdaten. Die Größe der Abwanderung von abgelehnten oder auch anerkannten Flüchtlingen und damit die Ist-Zahl der aktuell in Deutschland lebenden (anerkannten) Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nicht oder nur schwer verfügbar.

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2008 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/8321) geht hervor, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland zum Stand 31. Dezember 2007 lebenden nach Artikel 16a des Grundgesetzes bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannten Flüchtlinge von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch etwa 125 000 im Jahr 2007 gesunken ist. 26 540 hier lebenden Menschen ist ihr vorheriger Asylstatus widerrufen worden. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden sank im Zeitraum von 1997 bis 2007 von knapp 650 000 auf nur noch 154 751 Personen. 44 171 zuvor lediglich geduldete Menschen besaßen Ende 2007 eine Aufenthaltserlaubnis, weil ihre Ausreise längerfristig als unzumutbar erachtet wurde. Eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besaßen lediglich 4 267 Personen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

1

Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?

1

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

1

Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

2

Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

2

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

2

Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

3

Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

3

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

3

Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Bei wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2008 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist, und über welchen Aufenthaltsstatus verfügten sie (bitte auch nach widerrufenem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

7

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

9

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte auch nähere Angaben zu den Gründen der Aufenthaltsgewährung machen)?

10

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der gesetzlichen „Altfallregelung“ nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, nachdem sie zuvor bereits in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG waren?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als volljährige Kinder erhalten?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?

11

Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige nach der Ausreise ihrer Eltern erhalten? (Bitte nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren und angeben, wo es Differenzen zwischen den Angaben der Bundesländer und den Daten des Ausländerzentralregisters gibt.)

12

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach länger geduldetem Aufenthalt bzw. Unzumutbarkeit der Ausreise nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

14

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung als Asylsuchenden erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15

Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16

Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2008 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthalts titel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen?

16

Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig, und welche genaueren Angaben lassen sich hierzu machen?

16

Wie viele dieser Personen hatten einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und welche genaueren Angaben lassen sich hierzu machen?

16

Wie viele dieser Personen waren nach § 15 ff. der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, und welche genaueren Angaben lassen sich hierzu machen? (Bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren.)

17

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und soweit möglich nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren, hilfsweise Angaben dazu machen, in wie vielen Fällen der Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 4 AufenthG bereits seit länger als einem Jahr erteilt wird)?

18

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Angaben dazu machen, in wie vielen Fällen der Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 4a AufenthG bereits seit länger als einem, drei bzw. fünf Jahren erteilt wird, bzw. in wie vielen Fällen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderem humanitärem Grunde folgte)?

19

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde, und, falls es keine solche Personen gibt, aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz auf europäischer Ebene noch niemals angewandt?

20

Gegen wie viele im AZR gespeicherten Personen wurde im Jahr 2008 bzw. bis zum 31. Dezember 2008 ein Auslieferungsersuchen gestellt, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und ersuchendem Staat differenzieren)?

20

Wie viele Personen wurden im Jahr 2008, bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2008 wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZR-Gesetz: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen sind im Jahr 2008, bzw. insgesamt zum Stand 31. Dezember 2008 nach § 54 Nummer 6 AufenthG – mit welchen Ergebnissen bzw. Folgen – sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZR-Gesetz; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen wurden im Jahr 2008, bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2008 ohne erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet befördert und bei ihrer Einreise nicht zurückgewiesen, weil sie sich auf politische Verfolgung oder Abschiebungshindernisse berufen hatten, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 13 AZR-Gesetz; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2008, bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2008 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen wurden im Jahr 2008, bzw. waren zum 31. Dezember 2008 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Berlin, den 3. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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