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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2008

<span>Umsetzung der Wehrpflicht in 2008: Einberufung Wehrpflichtiger, Stärke einzelner Jahrgänge, Altersstruktur, Musterungsergebnisse, Freistellungsregelungen, Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern, Grundwehrdienst, Disziplinarstrafen, Wehrübungen, künftiger personeller Ergänzungsbedarf der Bundeswehr; Einberufung von Zivildienstpflichtigen: Altersstruktur, Dienstantritt, Rücknahme von Einberufungen, Bestrafung disziplinarrechtlicher Verstöße, Planung künftiger Zivildienst-Einberufungen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1220709. 03. 2009

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2008

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Michael Leutert, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die mit der Wehrpflicht verbundenen Zwangsdienste (Grundwehrdienst und Zivildienst) und Zwangspflichten (u. a. Informationspflicht, Musterung, Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte) beschneiden die Lebensplanung von derzeit mehreren Millionen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland und greifen massiv in ihre Grundrechte ein. Auch weigert sich die Bundesregierung nach wie vor, transparent über die Umsetzung der Wehrpflicht zu informieren und Rechenschaft abzulegen. Die Erkenntnisse aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Wehrpflicht in den letzten Jahren haben bestätigt, dass es dem Bundesministerium der Verteidigung außerdem nicht gelungen ist, das verfassungsrechtliche Gebot der Wehrgerechtigkeit zu achten. Nur noch etwa 17 Prozent eines Jahrgangs leistet den Dienst in Form des neunmonatigen Grund- oder des freiwilligen Wehrdienstes in der Bundeswehr. Hinsichtlich der Dienstleistung ist die Wehrpflicht nicht „allgemein“. Zu diesem Schluss ist auch das Verwaltungsgericht Köln in ihren zwei Urteilen zur Wehrpflicht am 3. Dezember 2008 (Aktenzeichen 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08) gekommen und hat deswegen erneut um eine Befassung des Bundesverfassungsgerichtes gebeten: „Dem Gesetzgeber [ist es] verwehrt, die Wehrpflicht allein an dem Kriterium der Bedarfslage auszurichten. Eine staatsbürgerliche Pflichtengleichheit ist nur gewährleistet, wenn sichergestellt ist, dass Wehrpflichtige umfassend und gleichmäßig herangezogen werden. Wenn aber nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist, so kann von einer gleichen Last für alle pflichtigen Bürger nicht mehr gesprochen werden“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen65

1

Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1981 bis 1998?

2

Wie stark haben sich diese Jahrgänge (ab Geburtsjahrgang 1981 bis heute) verändert

a) durch Sterbefälle,

b) durch Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland,

c) durch Zuwanderung,

d) durch Einbürgerung?

3

Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1981 bis 1998?

4

Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1981 bis 1992 nach den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (jeweils zum Ende eines Jahres und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?

5

Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht erreichbar?

6

Wie viele Erstuntersuchungen wurden in den Kalenderjahren 2006 bis 2008

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) abgeschlossen?

7

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) wurden bei der Erstuntersuchung

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

8

Wie viele Musterungen wurden in den Kalenderjahren 2006 und 2008 mit welchen Ergebnissen abgeschlossen?

9

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2008 noch

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

10

Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden in den Jahren 2007 und 2008 bundesweit angeordnet?

11

Wie viele richterliche Anordnungen auf polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden beantragt, und wie viele wurden erteilt?

12

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 wurden nach Aktenlage (§ 17 Absatz 10 des Wehrpflichtgesetzes – WPflG) gemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

13

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 konnten bis heute nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

14

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder während des Dienstes aufgetreten ist), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden

a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),

b) nach § 11 WPflG (Befreiung),

c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),

d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

15

Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1981 bis 1992, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, können als über 23-Jährige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

16

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen auf Grund eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2008 heute noch

a) als Grundwehrdienstleistende,

b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (FWDL bis max. 23 Monate),

c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (zwei Jahre und mehr),

d) als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit,

e) als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?

17

Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1981 bis 1992 wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

18

Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?

19

Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?

20

Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehrübungen einberufen?

21

Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet

a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),

b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),

c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und § 42a WPflG)?

22

Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 haben eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

23

Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

24

Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung zum Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

25

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind 2008 durch die Kreiswehrersatzämter registriert worden (aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

26

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden 2008 zur Bearbeitung durch die Kreiswehrersatzämter an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet (aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

27

Wie viele Antragsteller wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

28

Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben

a) Zivildienst voll geleistet,

b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,

c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,

d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,

e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes – ZDG (Katastrophenschutz),

f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),

g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),

h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),

i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),

j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),

k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,

l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?

29

Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1981 bis 1992 und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt aufgetreten ist) gab es

a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss),

b) nach § 10 ZDG (Befreiung),

c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),

d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),

e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?

30

Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

31

Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1981 bis 1992 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht zum Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

32

Wie viele Wehrpflichtige wurden 2008 einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

33

Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

34

In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?

35

In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?

36

Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst angetreten?

37

Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?

38

Wie viele Wehrdienstleistende waren 2008 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht 25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach den Haupteinberufungsterminen Januar, April, Juli und Oktober in den jeweiligen Kalenderjahren)?

39

Wie viele Wehrpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelaltersgrenze (23. Geburtstag) im vergangenen Jahr einberufen, und bei wie vielen ist die Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

40

Wie viele Wehrpflichtige waren 2008 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre alt?

41

Wie hat sich der Personalbestand der Bundeswehr seit 2000 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Statusgruppen Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, GWDL und FWDL)?

42

Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrstrafgesetzes – WStG) wurden 2008 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden gestellt?

43

Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG) wurden 2008 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden gestellt?

44

Wie viele Strafanzeigen wegen Ungehorsam (§ 19 WStG) und wegen Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) wurden gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden in diesen Jahren gestellt?

45

In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste in den Jahren 2007 und 2008 verhängt (bitte nach Dauer sowie nach Grundwehrdienstleistenden und Freiwilligen aufgeschlüsselt)?

46

Wie viele Zivildienstpflichtige wurden 2008 einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren)?

47

Wie viele Zivildienstleistende waren 2008 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht 25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen in den jeweiligen Kalenderjahren)?

48

Wie viele Zivildienstpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelaltersgrenze (23. Geburtstag) 2008 einberufen, und bei wie vielen ist die Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

49

Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

50

Wie viele haben 2008 ihren Dienst angetreten?

51

Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Dienst?

52

Wie viele Zivildienstpflichtige mussten 2008 den Zivildienst nach Aufnahme des Studiums, aber vor Erreichen des dritten Semesters den Wehrdienst antreten (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

53

Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52 ZDG) gestellt?

54

Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) 2008 gestellt?

55

Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Nichtbefolgen von Anordnungen (§ 54 ZDG) 2008 gestellt?

56

Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2008 insgesamt abgehalten?

57

Wie viele Reservisten haben im Jahr 2008 an Wehrübungen teilgenommen

a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,

b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,

c) als Zeitsoldaten?

58

Wie viele Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende waren 2008 in welchen Verwendungen eingesetzt?

59

Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre 2009 bis 2019 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich daraus?

60

Wie viele Dienstposten für freiwillig länger Wehrdienstleistende sind für die Jahre 2009 bis 2019 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich daraus?

61

Welcher personelle Ergänzungsbedarf an männlichen Freiwilligen wird für die Jahre 2009 bis 2019 prognostiziert?

62

Welcher personelle Ergänzungsbedarf an weiblichen Freiwilligen wird für die Jahre 2009 bis 2019 prognostiziert?

63

Wie viele Einberufungen zum Zivildienst sind für die Jahre 2009 bis 2019 geplant?

64

Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2012 zur Verfügung für die Ableistung eines Freiwilligen Jahres nach § 14c ZDG für Zivildienstpflichtige, und wie viele Stellen können damit jeweils finanziert werden?

65

Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2012 zur Verfügung für die Ableistung eines anderen Dienstes im Ausland nach § 14b ZDG für Zivildienstpflichtige, und wie viele Zivildienstpflichtige können damit einen solchen Dienst leisten?

Berlin, den 9. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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