[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12527
16. Wahlperiode 30. 03. 2009
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 26. März 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter,
Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12222 –
Dioxin und Polychlorierte Biphenyle in der Umwelt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 19. Februar 2009 fand im Niedersächsischen Umweltministerium eine
Anhörung zum Thema „Dioxin an der Ems“ statt. Dabei wurde deutlich, dass
großflächige Areale mit Polychlorierten Biphenylen (PCB) und Dioxinen zum Teil
schwer belastet sind. Infolgedessen wurden mindestens 15 Flächen im
Außendeichbereich und 13 andere Flächen gesperrt.
Zu den Dioxinen gehören zwei Klassen unterschiedlicher chlorierter
Verbindungen, bestehend aus 75 Polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und
135 Polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF). Dioxine sind fettlöslich und
können sich praktisch überall in der Umwelt, auch im Fettgewebe von Menschen
und Tieren, anreichern. Einige Polychlorierte Biphenyle sind ebenfalls
fettlöslich und haben aufgrund ihres Molekülaufbaus ähnliche chemische,
physikalische und toxische Eigenschaften wie Dioxine. Diese werden dann
dioxinähnliche PCB genannt. Während Dioxine als unerwünschte Nebenprodukte bei der
Herstellung chlororganischer Chemikalien oder bei Verbrennungsreaktionen
entstehen, wurden PCB für unterschiedliche Bereiche gezielt hergestellt. Da sie
schwer entflammbar sind, wurden sie im großen Stil in Transformatoren und
Kondensatoren eingesetzt. Verwendet wurden sie als Weichmacher in Lacken
und Klebstoffen, als Flammschutzmittel, als Zusatz von Fugenmassen und in
Farben. Die Gesamtmenge der weltweit hergestellten PCB wird auf bis zu
2 Millionen Tonnen geschätzt.
Während der Anhörung im Umweltministerium stellte sich heraus, dass PCB
besonders im Aufwuchs und in Futtermitteln (aus dem Ems-Bereich) ein
Problem darstellen, Dioxine hierbei aber nicht so eine große Rolle spielen.
Allerdings dominieren Dioxine im Boden und im Wasser. Die Ursache ist
weitestgehend ungeklärt. Laut dieser Anhörung gibt es eine Verfügung, Betriebe mit
Vordeichflächen dann als Risikobetriebe einzustufen, wenn sie Masttiere halten,
Futter für Masttiere anbauen, oder die Bewirtschaftungsempfehlungen nicht
beachten. Der Auslösewert für PCB (überdurchschnittliche Belastung jedoch
unterhalb des Höchstwertes) wurde sowohl bei Schaf- als auch bei Rindfleisch
überschritten. Schafleber gilt aufgrund der hohen PCB und Dioxinwerte als
nicht verkehrsfähig. Doch nicht nur im Bereich an der Ems lassen sich hohe
Dioxinwerte in Schaflebern finden. Bei einem Schafleberscreening mit
77 Proben wurden bei 72 überhöhte Dioxinwerte gefunden. Somit sind
offensichtlich auch Tiere betroffen, die nicht auf den Überschwemmungsflächen
gehalten werden. Die Proben stammen auch aus Gebieten ohne
„Hintergrundbelastung“, in denen also üblicherweise bereits eine Belastung vorliegt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine tägliche Aufnahme
von 1 Pikogramm Dioxinäquivalenten pro Kilogramm Körpergewicht (1 pk/kg
KG und Tag) nicht zu überschreiten. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge
liegt bei 1 bis 4 pg/kg KG und Tag. Dioxine und Dioxinäquivalente sind
kanzerogen, reproduktionsschädigend, führen zu Missbildungen und schädigen das
Immunsystem.
Niedersachsen gab bereits im November 2008 bekannt, dass die meisten
Schafleberproben Dioxin- und PCB-Belastungen aufweisen. Auch in Schleswig-
Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wurden belastete Schaflebern
gefunden. Im Rahmen des Verkehrsverbots für nicht sichere Lebensmittel werden
Schafhalter infolge der hohen Leberbelastung aufgefordert, die Lebern
eigenverantwortlich zu verwerfen.
Seit 1988 gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine Höchstmengenregelung
für bestimmte PCB-Verbindungen in Lebensmitteln. Für Dioxine in Futter-
und Lebensmitteln gibt es seit 2002, für dioxinähnliche PCB seit 2006 EU-
weit Höchstwerte. Am 26. Februar 2009 wurde hinsichtlich der Dioxin- und
PCB-Belastung auf Bundesebene beschlossen, dass Schaflebern nicht in den
Verkehr gebracht werden dürfen. Beschlüsse für Entschädigungen bzw.
Ausgleichszahlungen für die betroffenen Landwirte gab und gibt es nicht.
Während des Fachgesprächs am 26. Februar 2009 im Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde deutlich, dass auch
Bayern und Nordrhein-Westfalen in Proben erhöhte Dioxin- und PCB-
Belastungen feststellten. Nunmehr soll geprüft werden, ob „die zuständigen
Stellen eine bundesweite Empfehlung für einen eingeschränkten Verzehr von mit
Dioxinen belasteter Schafleber geben sollen“ (
http://www.bmu.de/presse-
mitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43278.php). Das Problem der
Schadstoffbelastung von Schaflebern ist offensichtlich kein regionales,
sondern ein bundesweites.
1. In welchen Bundesländern wurden erhöhte Dioxin- und PCB-Belastungen
festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Region, Boden- oder
Gewässerbelastung und nach Tierarten)?
Für das Umweltkompartiment Boden liegen der Dioxin-Datenbank des
Umweltbundesamtes Daten aus Messprogrammen von zehn Bundesländern
(Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern, Bremen) vor.
Die vorliegenden Daten zeigen einheitlich ubiquitäre Dioxin- und PCB-
Belastungen in der Größenordnung von 5 bis 25 ng/kg Trockenmasse (TM) (als
90 Prozent Perzentile), wobei die Dioxine den überwiegenden Beitrag liefern.
Die gemessenen Werte liegen durchweg unterhalb der Grenzwerte für Böden
nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (niedrigster
Maßnahmewert für Kinderspielplätze 100 TEQ ng/kg).
Eine konkrete Aufschlüsselung der Regionen liegt der Bundesregierung nicht
vor.
Beim Bund/Länder-Fachgespräch „Belastung von Schafleber mit Dioxinen und
PCB“ am 26. Februar 2009 haben folgende Länder über erhöhte Dioxin- und
PCB-Belastungen bei folgenden Tierarten berichtet:
Niedersachsen: Schaf (landesweites Schafleberscreening)
Schleswig-Holstein: Rind, Schaf, Lamm (Dioxinprogramm Elbe und
Nicht-Elbe-Standorte)
Hessen: Schaf
Bayern: Schaf
Nordrhein-Westfalen: Schaf
Mecklenburg-Vorpommern: Schaf
Die erhöhten Belastungen wurden vorrangig in der Leber festgestellt. Eine
weitere Aufschlüsselung nach Region und Tierarten ist mit den derzeit
vorliegenden Daten nicht möglich. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
2. Was sind „natürlich“ mit Dioxinen und PCB belastete – also
hintergrundbelastete – Regionen, und wie kam/kommt es zu dieser
Hintergrundbelastung?
Der Hintergrundgehalt eines Bodens setzt sich zusammen aus dem geogenen
Grundgehalt und der ubiquitären Stoffverteilung als Folge diffuser Einträge in
den Boden. Im Falle von Dioxinen und PCB handelt es sich allein um
anthropogene Belastungen, die ubiquitär verteilt sind. Hintergrundgehalte weisen
immer auf typische bzw. für bestimmte Böden, Gebiete oder auch Nutzungen
repräsentative Gehalte hin, die nicht durch punktuell hohe, durch natürliche
und menschliche Einflüsse bedingte Werte beeinflusst sind.
3. Welche Regionen in der Bundesrepublik Deutschland gelten als
„natürlich“ mit Dioxinen und PCB belastet, sind demzufolge also
hintergrundbelastet?
Der Bericht der LABO (Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz)
„Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden“ aus dem
Jahr 2003 (
http://www.labo-deutschland.de/pdf/LABO-HGW-Text.pdf) enthält
für die Länder BB, BW, BY, HH, HE, NI, NW, RP, SH, SL und TH für PCB
und Dioxine länderspezifische Hintergrundwerte. Damit ist zumindest für diese
Länder eine ubiquitäre Verbreitung dieser Stoffe nachgewiesen.
4. Was sind die gesundheitlichen Folgen der Dioxin- und PCB-Belastung
beim Menschen?
Akute Wirkungen von hohen Dioxin- und dl-PCB-Dosen sind beim Menschen
nur nach arbeitsplatz- oder unfallbedingter Aufnahme beschrieben. Am
häufigsten treten lang anhaltende entzündliche Hautveränderungen auf, die als
„Chlorakne“ bezeichnet werden. Veränderungen der klinisch-chemischen
Parameter, vor allem Anstieg der Konzentrationen an Triglyceriden, Cholesterin
und Transaminasen im Blut, weisen auch auf Leberschädigungen bzw. auf
Veränderungen im Fettstoffwechsel hin.
Als chronische Wirkungen von Dioxinen und PCB wurden bei Tierversuchen
Störungen der Reproduktionsfunktionen, des Immunsystems, des
Nervensystems und des Hormonhaushalts beschrieben. Als empfindlichste Zielorgane
gegenüber den Dioxin- und PCB-Expositionen wurden dabei die Leber und die
Schilddrüse identifiziert. Verschiedene Dioxine und PCB gelten als
Tumorpromotoren. In jüngster Zeit werden insbesondere Ergebnisse aus
epidemiologischen Studien zur als reversibel eingeschätzten Beeinträchtigung der
neuropsychologischen Entwicklung von Kindern durch pränatale (über Plazenta) und
postnatale (über Muttermilch) PCB-Exposition kontrovers diskutiert.
Vom Scientific Committee on Food (SCF) in der EU wurde 2001 die tolerable
wöchentliche Aufnahme (tolerable weekly intake, TWI) für die Gruppe der
Dioxine und PCB, ausgedrückt als Dioxinäquivalente (WHO-TEQ), mit
14 pg/kg Körpergewicht festgelegt. Als Grundlage für die Ableitung des TWI für
die WHO-TEQ hat das SCF den Lowest Observed Adverse Effect Level
(LOAEL) für die verminderte Spermienproduktion und das veränderte
Sexualverhalten von männlichen Wistar-Ratten herangezogen, die von Faqi et al. 1998
beschrieben wurden.
Die tägliche Aufnahme von Dioxinen und PCB (als WHO-TEQ) über
Lebensmittel in Deutschland betrug nach Analysenergebnissen aus den Jahren 2000
bis 2003 im Mittel ca. 2 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht und Tag (Bund/
Länder-Arbeitsgruppe DIOXINE 2003). Aufgrund der sich seitdem
fortsetzenden Belastungsminderung kann derzeit von einer täglichen oralen Aufnahme
von 1 bis 2 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht und Tag (was einer
wöchentlichen Aufnahme von 7 bis 14 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht entspricht)
ausgegangen werden.
Als Hauptbelastungsquelle für die Bevölkerung sind fetthaltige Lebensmittel
tierischen Ursprungs hervorzuheben, zu denen Milch, Fleisch, Eier und Fisch
sowie deren Produkte zählen.
Aus diesen Belastungen lassen sich keine gesundheitlichen Risiken ableiten.
Dennoch sollte die Dioxin- und PCB-Belastung aus Gründen der
gesundheitlichen Vorsorge weiter gesenkt werden, zumal ein größerer Abstand der
durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu der tolerablen Aufnahme (TWI)
grundsätzlich anzustreben ist. Die Regulierung in Form von EU-
Höchstgehalten und die Festsetzung von EU-Auslösewerten für Dioxine und PCB in
Lebensmitteln leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
5. Was sind die Höchstwerte für Dioxine und PCB in Nahrungsmitteln,
Futtermitteln und in der Umwelt?
In Deutschland gelten bereits seit 1988 Höchstmengen für sechs einzelne und
den Gesamt-PCB-Gehalt repräsentierende nicht-dioxinähnliche PCB-
Kongenere (PCB-Kongenere 28, 52, 101, 138, 153, 180) in verschiedenen
Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Die Werte sind in der nationalen Schadstoff-
Höchstmengenverordnung, die am 18. Juli 2007 neu gefasst wurde, festgelegt.
Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission vom 8. März 2001 überführt in
Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur
Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
setzt für bestimmte Lebensmittel EU-weit Höchstgehalte für Dioxine und für
die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB fest; die Werte gelten seit
dem 1. Juli 2002 bzw. seit dem 4. November 2006.
Höchstgehalte für Dioxine und für die Summe von Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln sind auf EU-Ebene festgesetzt in der Richtlinie
2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte
Stoffe in Futtermitteln; die Werte wurden in der Futtermittelverordnung in
nationales Recht überführt.
Höchstmengen in Nahrungsmitteln oder Futtermitteln wie z. B. Fischen, aber
auch in anderen tierischen Erzeugnissen helfen auch bei der Beurteilung der
Umweltsituation. Außerdem liegen zur Beurteilung der Bodenqualität Prüf-
und Maßnahmenwerte vor. Diese Werte sind je nach Nutzungsart und
Wirkungspfad unterschiedlich. Für PCB (Summe von 6 PCB-Verbindungen) liegt
für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze der Maßnahmenwert für Grünland
bei 0,2 mg/kg TM. Darüber hinaus werden für den Boden Vorsorgewerte in
Abhängigkeit vom Humusgehalt mit 0,1 mg/kg TM (Humusgehalt > 8 Prozent)
und 0,05 mg/kg TM (Humusgehalt < 8 Prozent) festgelegt. Prüf- und/oder
Maßnahmenwerte für Dioxine und Furane liegen für den hier besonders
interessierenden Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze nicht vor. Die BBodSchV regelt
hierfür nur nutzungsbezogene Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-
Mensch (Kinderspielflächen: 100 ng/kg TM; Wohngebiete und Park- und
Freizeitanlagen: 1 000 ng/kg TM; Industrie- und Gewerbegrundstücke: 10 000
ng/kg TM).
Qualitätsnormen für Oberflächengewässer enthalten die Verordnungen der
16 Bundesländer zu Qualitätszielen für Schadstoffe und zur Umsetzung der
Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie. Für die PCB-Kongenere Nr. 28,
52, 101, 118, 138, 153 und 180 gilt jeweils 20 µg/kgSchwebstoff als
Qualitätsziel. Nationale Qualitätsziele zu Dioxinen in Gewässern gibt es nicht.
6. Wurde der Auslösewert für dioxinähnliche PCB noch in anderen
Nahrungsmitteln als in Schafleber überschritten, und wenn ja, in welchen, und
wann war das?
Der Lebensmittelunternehmer ist dafür verantwortlich, dass die Anforderungen
des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden
Lebensmittelunternehmen erfüllt werden. Für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder
zuständig. Eine Pflicht zur Unterrichtung der Bundesregierung über
Analyseergebnisse besteht nicht. Von daher liegen der Bundesregierung keine
vollständigen Informationen zu Überschreitungen von Auslösewerten gemäß
Empfehlung 2006/88/EG der Kommission vom 6. Februar 2006 zur Reduzierung des
Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und in Lebensmitteln
für dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln vor.
In verschiedenen Berichten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit zur Lebensmittelsicherheit und zu den Ergebnissen des
Monitoring zur Belastung verschiedener Lebensmittel mit Dioxinen und PCB
an die Europäische Kommission wird über Überschreitungen der Auslösewerte
für dioxinähnliche PCB in Milch, Eiern, Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen, Leber von Rind,
Schwein und Schaf sowie im Muskelfleisch von Fischen,
Fischereierzeugnissen sowie Verarbeitungserzeugnissen berichtet, wobei Überschreitungen der
Auslösewerte bei Dorschleber und Dorschleberöl regelmäßig, bei Flussfischen
und Rindfleisch gehäuft festgestellt wurden.
Eine fallbezogene Auflistung ist in der gesetzten Frist nicht möglich.
7. Was sind die Ursachen für die Dioxin- und PCB-Belastung von
beispielsweise Schaflebern?
Die Ursachen für die Dioxin- und PCB-Belastungen von Schafleber sind nach
Ausführungen der für die Ursachenermittlung zuständigen Länder zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geklärt.
8. Inwieweit sind die hohen Dioxin- und PCB-Werte in Nutztieren auf
belastete Futtermittel zurückzuführen?
Dioxine und PCB können sowohl als Umweltkontaminanten als auch durch
andere Ursachen in Futtermittel gelangen und sich in tierischen Geweben und
Erzeugnissen anreichern. Die Ursachen für die Anreicherungen von Dioxinen
und dl PCB in Schaflebern sind noch ungeklärt.
9. Warum sind die hohen Dioxin- und PCB-Werte erst jetzt bekannt
geworden, zumal der Einsatz insbesondere von Dioxinen bereits vor
Jahrzehnten begann, eine aktuelle Flächenbelastung erst seit dem letzten Jahr also
eher unwahrscheinlich ist?
Bodenbelastungen mit PCB und Dioxinen sind bereits seit Längerem bekannt.
So sind in der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für
diese Substanzengruppen sowohl Vorsorge- als auch Prüf- und
Maßnahmenwerte festgelegt worden. Insbesondere im Zusammenhang mit
Überschwemmungsereignissen können erhöhte Gehalte auftreten, die aus einer
Umverteilung von Flusssedimenten auf Weideflächen resultieren.
10. Wie hoch ist der durchschnittliche Verzehr an Schafleber in der
Bundesrepublik Deutschland, und in welchen Produkten und welcher Menge ist
Schafleber verarbeitet zu finden?
Der Bundesgerierung liegen keine konkreten Angaben über den
durchschnittlichen Verzehr an Schafleber in Deutschland vor. Der durchschnittliche Verzehr
an Schafleber in Deutschland wird jedoch als gering eingeschätzt. Schafleber
wird z.B. als Spezialität verzehrt, jedoch auch in Pasteten und
Wursterzeugnissen verarbeitet. Angaben zu den Verarbeitungsmengen
(Gesamtmenge wie auch Anteile in den Erzeugnissen) liegen nicht vor. Aufgrund des
Spezialitätencharakters können große regionale Unterschiede in den
Verzehrmengen nicht ausgeschlossen werden.
11. Wie steht die Bundesregierung zu einem sofortigen bundesweiten
Rückruf sämtlicher derzeit auf dem Markt befindlicher Schaflebern und
Schafleberprodukte und einem zunächst befristeten Inverkehrbringungsverbot
im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes, bis das Bundesamt
für Risikobewertung zu einer Einschätzung der gesamtem Gefahrenlage
gekommen ist?
Über 90 Prozent der dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit
Schreiben vom 4. März 2009 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit vorgelegten Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen und PCB in
140 Proben von Schaflebern aus verschiedenen Bundesländern überschreiten
die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstgehalte recht
einheitlich und sind damit nicht verkehrsfähig.
Die vorgelegten Untersuchungsergebnisse stammen aus mehreren
Bundesländern und lassen daher vermuten, dass es sich nicht um eine regionale Belastung
handelt. Die den Untersuchungsergebnissen beigefügten weiteren
Informationen zur jeweiligen Probe erlauben keine hinreichenden Rückschlüsse auf die
Herkunft der beprobten Schaflebern. Dem BfR liegen unvollständige Angaben
zum Alter der Tiere, zur Haltungsform oder zum jeweiligen Fütterungsregime
der Schafe vor.
Einige Bundesländer (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein und Nordrhein-Westfalen) haben von dem Verzehr von Schafleber
bereits abgeraten, da die in diesen Bundesländern beprobten Schaflebern fast
ausschließlich Gehalte aufwiesen, die über den in der Verordnung (EG)
Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstgehalten liegen.
Bei der Anordnung eines sofortigen bundesweiten Rückrufes derzeit auf dem
Markt befindlicher Schaflebern und Schafleberprodukte und einem zunächst
befristeten Inverkehrbringungsverbot sollten die Herkunft der Tiere und das
jeweilige Haltungs- und Fütterungsregime berücksichtigt werden. Außerdem
ist darauf hinzuweisen, dass der Lebensmittelunternehmer selbst dafür Sorge zu
tragen hat, dass die von ihm vertriebenen Lebensmittel sicher sind und zu
diesem Zweck gegebenenfalls einen Rückruf selbst initiieren muss. Es muss
zudem berücksichtigt werden, dass Schafleber nicht nur als Lebensmittel, sondern
auch als Heimtierfuttermittel in den Verkehr gelangt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht im gelegentlichen Verzehr von
Schafleber oder Schafleberprodukten, auch dann, wenn diese die in der
Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstgehalte gelegentlich
überschreiten, praktisch kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher, da Schaflebern
in der Regel nur einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Dioxinbelastung
des Menschen über Nahrungsmittel ausmachen.
12. Hält es die Bundesregierung für angebracht, auf Dioxine und PCB
besonders empfindlich reagierende Bevölkerungsgruppen wie Schwangere,
Stillende, Säuglinge und Kinder vor der Aufnahme von Schaflebern und
Schafleberprodukten zu warnen bzw. die Verwendung in den
entsprechenden Produkten zu verbieten?
Die Bundesregierung stellt fest, dass der Verbraucher bei Einhaltung der in der
EU festgelegten Höchstgehalte für Dioxine und PCB in Schaflebern vor zu
hohen Belastungen geschützt ist. Dies schließt alle Bevölkerungskreise ein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Sieht die Bundesregierung vor, im Ergebnis des Fachgespräches im BMU
am 26. Februar 2009 zur Verbesserung und Absicherung der Datenlage
durch ein bundesweites Monitoringprojekt, auch andere Tierarten wie
Rinder, Schweine und Geflügel zu untersuchen, und wenn ja, in welchem
Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Die Länder beabsichtigen, unter der Koordinierung des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit noch im Jahr 2009 ein bundesweit
angelegtes Monitoringprojekt zur Belastung von Schafleber mit Dioxinen und
PCB durchzuführen. Informationen zur kurzfristigen Durchführung von
bundesweit angelegten Dioxin- und PCB-Monitoringprojekten der Länder für
weitere Tierarten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Seit dem Jahr 2004 führt das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Forschungsvorhaben
„Nationale Statuserhebung von Dioxinen/Furanen und dioxinähnlichen PCB-
Verbindungen in Futtermitteln und vom Tier stammenden Lebensmitteln“ durch. Mit
dem Forschungsvorhaben wird das Ziel verfolgt, einen repräsentativen
Überblick über Gehalte an Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in
Futtermitteln und tierischen Lebensmitteln in Deutschland zu erhalten und die
Entwicklungen mit den Ergebnissen einer vor zehn Jahren durchgeführten Studie
zu vergleichen. Der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben wird
gegenwärtig von den beteiligten Forschungseinrichtungen erarbeitet und soll in der
BMELV-Schriftenreihe „Angewandte Wissenschaft“ veröffentlicht werden.
Von daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über mögliche
Folgeprojekte der Bundesregierung getroffen werden.
14. Inwieweit ist die Bevölkerung über das Ausmaß, die Zahl und die genaue
Angabe der mit Dioxinen und PCB belasteten Flächen in der
Bundesrepublik Deutschland informiert, und welche Vorsichtsmaßnahmen –
beispielsweise hinsichtlich des Getreideanbaus und der Weidehaltung von
Nutztieren – wurden bzw. werden getroffen?
Wie in der Antwort zu Frage 5 bereits dargelegt, gelten für Futtermittel EU-
einheitliche Höchstgehalte für Dioxine/Furane sowie für die Summe von
Dioxinen/Furanen und dioxinähnlichen PCB. Für die Einhaltung der Höchstgehalte
sind die Futtermittelunternehmen verantwortlich. Sie werden dabei in
besonderen Belastungsgebieten von den zuständigen Behörden beispielsweise durch
zielgerichtete Bewirtschaftungshinweise unterstützt. Von Seiten der Länder
wurden die Landwirte in den betroffenen Regionen unterrichtet.
Im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) werden
gemäß § 47 Agrarstatistikgesetz repräsentative Proben zur Ertragsmessung von
erntefrischem Getreide auch auf gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe
untersucht. Das Untersuchungsprogramm umfasst jährlich Mykotoxine,
Schwermetalle sowie Pflanzenschutzmittelrückstände, darunter auch
Umweltkontaminanten wie PCB, und erlaubt eine Einschätzung der Belastungssituation für die
deutsche Getreideernte. Aufgrund der begrenzten Probenzahl sind regionale
Aussagen zur Rückstandsproblematik zwar nicht möglich. Allerdings zeigen
die Ergebnisse aus den letzten Jahren, dass in den meisten Proben überhaupt
kein Rückstand nachgewiesen werden konnte. Von seltenen Ausnahmen
abgesehen, lagen alle gefundenen Rückstände immer deutlich unterhalb der jeweils
zulässigen Höchstmengengrenze.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Grund- und
Oberflächenbelastungen mit Dioxinen und PCB insbesondere in Gebieten, in
denen der Boden überdurchschnittlich hoch belastet ist?
A) OBERFLÄCHENGEWÄSSER: In Oberflächengewässern gibt es für
mehrere PCB-Kongenere (Nr. 28, 52, 101, 118, 138, 153, 180) Überschreitungen
der Qualitätsziele zur EG-Wasserrahmen- und EG-Schadstoffrichtlinie (2000/
60/EG und 2006/11/EG). Die internationalen Flussgebietseinheiten (FGE)
Elbe, Rhein und Maas haben PCB in den Entwürfen ihrer
Bewirtschaftungspläne zu einer relevanten Stoffgruppe erklärt. Die FGE Elbe gibt
Reduzierungserfordernisse an: Elbe oberhalb Hamburg 98 Prozent, Mulde 85 Prozent, Saale
22 Prozent sowie für Tschechien ebenfalls 98 Prozent. Im Rheingebiet kommen
Überschreitungen z. B. in der Sieg, Wupper (bis zu 13 Prozent der
Wasserkörper), Emscher (bis zu 17 Prozent), Lippe und im Schwarzbach vor. Dioxine
und Furane sind in der FGE Elbe eine relevante Stoffgruppe. Die
Reduzierungserfordernisse werden ähnlich hoch eingeschätzt wie bei den PCB: Elbe
oberhalb Hamburg 94 Prozent, Mulde 97 Prozent, Saale 41 Prozent.
Zu Dioxinen ist anzumerken, dass sie in Oberflächengewässern nicht
flächendeckend gemessen werden. Gründe sind deren Bindung an Sedimente und die
hohen Kosten der Analytik. Es gibt für sie keine nationalen Qualitätsziele.
Die natürlichen Gegebenheiten spielen eine wesentliche Rolle bei
Reduzierungsstrategien. Ungeachtet der Tatsache, dass die Nutzungen und Einleitungen
eingestellt wurden, werden PCB und Dioxine wegen der Freisetzungen aus der
Gewässersohle noch lange in den Gewässern vorkommen.
B) GRUNDWASSER: Angaben über die Belastung des Grundwassers durch
Dioxine liegen der Bundesregierung nicht vor. Daten über PCB-Gehalte im
Grundwasser liegen bisher nur aus einem Bundesland vor. An allen
untersuchten Messstellen lag die PCB-Konzentration unterhalb der Nachweisgrenze. Das
Vorkommen dieser Stoffe im Grundwasser ist wegen der hohen Bindung an
Böden unwahrscheinlich.
C) BÖDEN: Belastungen im Boden sind für Hessen, Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen, Sachsen, Bayern und Bremen dokumentiert.
Siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 1 und 3.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Trinkwasserbelastungen mit
Dioxinen und PCB?
Die hohe Lipophilie (Bindung an Fette) der Dioxine und dl-PCB sowie ihr
Sorptionsverhalten in der terrestrischen Umwelt (Bindung an Böden) machen
es extrem unwahrscheinlich, dass sie von dort in Trinkwasserressourcen
eindringen könnten. Beide Stoffgruppen bedürfen deshalb, es sei denn in ganz
besonderen und bislang rein theoretischen Verdachtsfällen, keiner Überwachung
oder gar eines Grenzwertes im Trinkwasser.
17. Welche Möglichkeiten der Flächensanierung gibt es für mit Dioxinen und
PCB belastete Gebiete?
Zu unterscheiden sind zwei Fallgestaltungen:
1) Dioxin/PCB als punktförmige Kontamination, z. B. bei Altlasten
Für die Dekontamination eignet sich nur eine thermische Behandlung der
Böden in immissionsschutzrechtlich zugelassenen Anlagen on site oder off site.
Dazu ist das kontaminierte Erdreich zuvor auszukoffern.
Prinzipiell ist auch eine Sicherung (Verbleib der Schadstoffe im Boden)
denkbar, wenn dadurch die Schadstoffe dauerhaft wirksam eingebunden werden.
Die Realisierung solcher Maßnahmen scheitert zumeist daran, dass der
Genehmigungsbehörde gegenüber ein zweifelsfreier Beweis hierfür nicht erbracht
werden kann. In internationalen Fachpublikationen wurden solche Projekte
jedoch bereits dokumentiert.
Erfordernis und Art der Sanierung sind immer im Einzelfall zu prüfen.
2) Dioxin/PCB als flächenhafter Eintrag, z. B. in Flusseinzugs- und
Überschwemmungsgebieten
Bei großflächigen Belastungen werden in der Regel technische Maßnahmen
der Dekontamination wie unter 1) beschrieben nicht möglich oder zumutbar
sein. Für diesen Fall sind laut Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz –
BBodSchG) Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen. Zu deren
Ausgestaltung bedarf es wiederum einer schadensfall-, standort-, schutzgut-
und nutzungsbezogenen Überprüfung der Gegebenheiten des Einzelfalls.
Als Beschränkungsmaßnahmen kommen Nutzungseinschränkungen wie ein
befristetes oder auch unbefristetes Weideverbot, die Untersagung des Anbaus
von Nutzpflanzen o. Ä. in Frage. Dabei sind auch Sekundärwirkungen in die
Überlegungen mit einzubeziehen. Beispielsweise wäre bei einer Mahd von
Grasland als Teil einer Schutz- und Beschränkungsmaßnahme auch die
ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Gegebenenfalls können
entsprechende Bodenbelastungsgebiete ausgewiesen und Maßnahmenpläne erstellt
werden.
Generell sollte die Klärung der Herkunft der Schadstoffe in die
Untersuchungen einbezogen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund einer
zukünftigen Vermeidungsstrategie und der nachhaltigen Reduzierung des
Nachlieferpotenzials.
18. Wie hoch ist die Belastung der Bevölkerung mit Dioxinen und PCB, und
inwieweit wurden bzw. werden die Folgen dieser Belastung als
Umweltschädigungen erkannt (bitte ggf. mit statistischen Angaben)?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, betrug die wöchentliche
Aufnahme von Dioxinen und PCB über Lebensmittel in der Bundesrepublik
Deutschland nach Analysenergebnissen aus den Jahren 2000 bis 2003 im
Mittel ca. 14 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht (Bund/Länder-Arbeitsgruppe
DIOXINE 2003). Aufgrund der sich seitdem fortsetzenden
Belastungsminderung und neuerer Ergebnisse kann derzeit von einer wöchentlichen oralen
Aufnahme von 7 bis 14 pg WHO-TEQ/kg Körpergewicht ausgegangen werden.
Die Dioxin- und PCB-Belastung in der Bevölkerung ist seit über 20 Jahren
eindeutig rückläufig. Grund hierfür ist der erhebliche Rückgang des Dioxin- und
PCB-Ausstoßes in die Umwelt durch zahlreiche Maßnahmen. Da Dioxine und
PCB langlebig sind, ist der Geschwindigkeit des Rückgangs der Belastung in
der Umwelt, aus der die aktuelle Belastung der Lebens- und Futtermittel
maßgeblich resultiert, Grenzen gesetzt. Der Rückgang der Belastung für Dioxine
um über 70 Prozent am Beispiel der Muttermilch von ca. 36 pg WHO-PCDD/
F-TEQ Ende der 1990er-Jahre auf ca. 10 pg WHO-PCDD/F-TEQ im Jahre
2004 ist als Ergebnis der die Belastung mindernden Maßnahmen anzusehen.
19. Sieht es die Bundesregierung vor, im Falle eines regionalen oder
bundesweiten Inverkehrbringungsverbotes von Schaflebern die Landwirte zu
entschädigen, und wenn nein, warum nicht?
Die einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes sehen
Entschädigungszahlungen bei Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher Höchstgehaltsregelungen
nicht vor. Sofern nicht im Einzelfall aufgrund haftungsrechtlicher Vorschriften
bei einem außenstehenden Verursacher Regress genommen werden kann, sind
die aus einer mangelnden Vermarktbarkeit landwirtschaftlicher Produkte sich
ergebenden Belastungen grundsätzlich der Risikosphäre des
landwirtschaftlichen Betriebes zuzuordnen.
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ISSN 0722-8333]