Im Rahmen der polizeilichen Ausbildungshilfe an ausländische Staaten sind unterschiedliche Gruppen relevant:
- a) Ausbildungshilfe aus Mitteln des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
- b) Ausbildungshilfe aus Mitteln des Bundeskriminalamtes zur Rauschgiftkriminalitätsbekämpfung
- c) Ausbildung im Zusammenhang mit gewährter Ausrüstungshilfe
Seit 1974 werden aus Mitteln des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Kapitel 23 02 Titel 685 01) durchschnittlich jährlich etwa 40 Polizeibeamte in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet; hierfür wurden je Jahr durchschnittlich 360000 DM verwendet. Nach den Förderungsgrundsätzen des Bundesministers für wirtschaft liche Zusammenarbeit können nur Maßnahmen in folgenden polizeilichen Bereichen gefördert werden: Verwaltung, Verkehrswesen, Drogenmißbrauchsbekämpfung und technische Dienste.
Die Maßnahmen setzen sich im allgemeinen aus einem vier- bis sechsmonatigen Sprachkurs an entsprechenden Instituten in der Bundesrepublik Deutschland sowie einer anschließenden Fachausbildung von sechs bis zwölf Monaten Dauer zusammen, wobei diese Ausbildung je nach Fachrichtung etwa beim Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern oder anderen Länderpolizeidienststellen, bei der Grenzschutzschule (Fernmelde- und Kraftfahrwesen), z. T. aber auch bei Industriefirmen abläuft.
Die Anzahl der auszubildenden Polizeibeamten ist seit 1980 rückläufig.
Es befanden sich im Zeitraum 1974-1978 insgesamt 6 Polizeibeamte aus Afghanistan 1974-1980 insgesamt 6 Polizeibeamte aus Ägypten 1974-1976 insgesamt 4 Polizeibeamte aus dem Iran 1974-1977 insgesamt 8 Polizeibeamte aus Jordanien 1974 insgesamt 6 Polizeibeamte aus Ruanda 1974-1982 insgesamt 12 Polizeibeamte aus Somalia 1974-1983 insgesamt 51 Polizeibeamte aus dem Sudan 1974-1980 insgesamt 42 Polizeibeamte aus der Türkei 1974-1979 insgesamt 10 Polizeibeamte aus der Zentralafrikanischen Republik 1977-1979 insgesamt 1 Polizeibeamter aus Mali 1977-1980 insgesamt 10 Polizeibeamte aus Marokko 1977-1979 insgesamt 3 Polizeibeamte aus Obervolta 1977-1981 insgesamt 6 Polizeibeamte aus Sambia 1977-1982 insgesamt 21 Polizeibeamte aus Tunesien 1979-1980 insgesamt 2 Polizeibeamte aus dem Benin 1979-1981 insgesamt 4 Polizeibeamte aus Costa Rica 1980-1983 insgesamt 30 Polizeibeamte aus Indonesien in einer derartigen Ausbildung.
Seit dem Jahre 1982 stehen dem Bundeskriminalamt bei Kapitel 0610 Titel 686 02 Mittel zur Rauschgiftkriminalitätsbekämpfung (Zweckbestimmung: Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Ausland) zur Verfügung.
In diesem Rahmen sind Polizeibeamte aus folgenden Staaten beim Bundeskriminalamt entsprechend der Zweckbestimmung des Haushaltstitels ausgebildet worden: 1982 und 1983: 8 Polizeibeamte aus Thailand 2 Polizeibeamte aus Marokko 2 Polizeibeamte aus Pakistan 2 Polizeibeamte aus Zypern
Nach Billigung durch den Auswärtigen Ausschuß und den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages gewährt die Bundesregierung aus Kapitel 05 02 Titel 686 23 einigen Ländern polizeiliche Ausrüstungshilfe. Es handelt sich um Mate rial zur Verbesserung des Transportwesens, der Fernmeldeverbindungen und des Sanitätswesens sowie um verkehrspolizeiliches und kriminaltechnisches Gerät. Waffen und Munition sowie Maschinen zu ihrer Herstellung sind ausgenommen. Auch von der Lieferung von Material, das zur Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen Personen von der Polizei eingesetzt werden könnte, wird abgesehen.
Die Zweckbestimmung des genannten Haushaltstitels läßt eine begrenzte, begleitende Ausbildungsunterstützung zu. Diese konzentriert sich darauf, Angehörige der Polizei der Empfängerländer in der Handhabung, dem Einsatz, der Wartung und Instandsetzung des von der Bundesregierung gelieferten Mate rials auszubilden.
In den Vereinbarungen mit den Empfängerstaaten ist festgelegt, daß die Vertragsparteien die Ausrüstungshilfe vertraulich behein. Die Bundesregierung hält sich daran gebunden. Die abgelaufenen Ausrüstungshilfeprogramme sowie das derzeitige Dreijahresprogramm liegen den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vor.
In aller Regel werden in diesem Rahmen nicht mehr als durchschnittlich zehn Polizeibeamte im Jahr aus- bzw. fortgebildet.