Mütter mit Kindern im Strafvollzug
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nach den §§ 80 und 142 des Strafvollzugsgesetzes mögliche Unterbringung von Säuglingen und Kleinkindern mit ihren straffällig gewordenen, inhaftierten Müttern (ca. 100 pro Jahr) bei diesen Kindern zu erheblichen Schäden führt? Ist ihr bekannt, daß Ärztinnen und Ärzte wegen solcher Störungen auf vorzeitige Entlassung der Mütter drängen bzw. überhaupt von einer Inhaftierung abraten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vergehen, deretwegen Mütter mit Kindern inhaftiert werden, als Bagatelldelikte einzustufen sind (hauptsächlich Eigentumsdelikte, durchschnittliche Haftdauer 13 Monate)? Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, hier werde mit „Kanonen auf Spatzen geschossen"?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die ursprünglich als Fortschritt angesehenen §§ 80 und 142 des Strafvollzugsgesetzes (Kinder werden nicht mehr ausnahmslos von den leiblichen Müttern getrennt) auf ihr eigentliches Anliegen zurückzuführen, nämlich für das Wohl der Kinder Sorge zu tragen? Wie lange noch müssen Säuglinge und Kleinkinder ihre ersten, entscheidenden Lebensjahre in Strafvollzugsanstalten verbringen?