Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/1647
20.06.84
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stiegler, Bachmaier, Catenhusen,
Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Fischer (Homburg), Grunenberg, Klein (Dieburg),
Dr. Kübler, Lambinus, Nagel, Schmidt (München), Schröder (Hannover),
Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Dr. Steger, Stockleben, Vahlberg, Vosen,
Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
— Drucksache 10/1554 —
Fortsetzung und Ausbau des juristischen Informationssystems — JURIS —
Der Bundesminister der Justiz — 1543 — 1/2 — 6969/84 — hat mit
Schreiben vom 19. Juni 1984 namens der Bundesregierung die
Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung hat den Bundesminister der Justiz mit
Beschluß vom 12. September 1973 beauftragt, in die Entwicklung
eines automatisierten Juristischen Informationssystems JURIS
einzutreten und ein praktisch nutzbares Auskunftssystem für die
Gebiete des Steuerrechts, des Sozialrechts und einen Teil des
Privatrechts — ausgewählt wurde das Schadensersatzrecht —
aufzubauen.
Mit dem Projekt JURIS wurde die automatisierte Dokumentation
und selbständige Fortschreibung des Bundesrechts — nach seiner
Feststellung und Bereinigung — verbunden.
1. Wieweit ist der Ausbau von JURIS gediehen?
Der Kabinettauftrag von 1973 ist erfüllt:
a) Unter Federführung des Bundesministers der Justiz ist in
Zusammenarbeit mit dem Bundesminister der Finanzen, dem
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und den obersten
Gerichtshöfen des Bundes ein weithin komplettes praktisch
nutzbares Auskunftssystem entstanden.
b) Für die Dokumentation, die Programmierung und die
technische Ausstattung sind durch praktische Erfahrungen
abgesicherte Grundlagen geschaffen, auf denen ein alle
Rechtsgebiete umfassendes und für alle Anschlußbereiten offenes
JURIS-Ausbausystem aufgebaut werden kann.
c) Die Erfahrungen der zur Zeit aktiven Benutzer, Verlauf und
Resonanz von zahlreichen Präsentationen, aber auch die
Ergebnisse der Erhebungen im Rahmen einer von der Firma
Diebold erstellten Kosten/Nutzen-Analyse belegen, daß das
System mit einer außerordentlichen Akzeptanz rechnen kann.
JURIS bietet derzeit 61 angeschlossenen Institutionen folgende
Datenbanken an:
— Rechtsprechung mit über 200 000 Dokumenten,
— Rechtsliteratur mit rund 188 000 Dokumenten,
- Bundesrecht mit mehr als 55 000 Normdokumenten
(Rahmen-, Gliederungs- und Einzelnormdokumente),
— Verwaltungsvorschriften mit rund 22 500 Dokumenten.
2. Welche Rechtsgebiete sind derzeit in JURIS einbezogen, und wie ist
der gegenwärtige Planungsstand für die Einbeziehung weiterer
Rechtsgebiete?
Der Datenbestand ist in weiten Bereichen vollständig.
Die Rechtsprechungsdatenbank deckt die wesentliche
Nachkriegsrechtsprechung zum Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht ab.
Darüber hinaus ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungs
-
gerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes auch in den
übrigen Rechtsgebieten abrufbar, zumindest soweit sie in den
Entscheidungssammlungen der Gerichte veröffentlicht ist. Die
wesentliche Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht wird vom
Jahre 1965 an, die zum neuen Ehe- und Familienrecht seit dessen
Inkrafttreten nachgewiesen.
Ab 1977 werden die gerichtlichen Entscheidungen zu allen
Rechtsgebieten gespeichert, die in rund 170 der wich tigsten
juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht oder unmittelbar von den
Gerichten als besonders bedeutsam eingestuft und deshalb direkt
an JURIS gesandt werden.
Die Literaturdatenbank enthält die vollständige sozialrechtliche
Literatur der Nachkriegszeit. Die Literatur der übrigen
Rechtsgebiete wird auf der Basis von rund 160 Fachzeitschriften seit
1977 nachgewiesen.
In der Normendatenbank sind von den etwa 100 000
Einzelnormen des geltenden Bundesrechts 45 % gespeichert, und zwar die
Vorschriften der Sachgebiete 3 (Rechtspflege), 4 (Zivil- und
Strafrecht), Teile von 6 (Finanzwesen) und 8 (Arbeitsrecht, Sozialver-
Sicherung, Kriegsopferversorgung) des Fundstellennachweises
Teil A.
Die geltenden Verwaltungsvorschriften zum Steuerrecht sind
komplett gespeichert, ebenso die Steuerrichtlinien. Ferner wird
eine Vielzahl sozialrechtlicher Verwaltungsvorschriften
nachgewiesen.
Soweit Rechtsprechung und Literatur des Verwaltungs-, Straf-
und Privatrechts noch nicht vollständig angeboten werden - dies
folgt aus dem begrenzten Kabinettauftrag -, sehen die Planungen
vor, dieses Angebot alsbald nach, dem Ausbauentscheid zu
komplettieren. Der Abschluß der besonders arbeits- und
prüfungsaufwendigen Normendokumentation wird für 1988
angestrebt.
3. Inwieweit ist die Einbeziehung von JURIS in das BTX-System der
Deutschen Bundespost geplant oder schon vollzogen?
In die Überlegungen für ein JURIS-Ausbausystem ist der Zugriff
über Bildschirmtext als ein attraktives Angebot für potentielle
Benutzer einbezogen. Es wird damit gerechnet, daß nach
Einführung dieser Zugriffsart ein großer Teil der JURIS-Benutzer sich
des BTX-Systems bedienen wird; gemessen an der
Nutzungsdauer jedoch werden andere Anschlußformen überwiegen. Die
technischen Voraussetzungen für die JURIS-Bildschirmnutzung
werden alsbald nach der bevorstehenden Kabinettsentscheidung
über die Fortführung und den Ausbau von JURIS geschaffen
werden.
4; Wie viele Benutzer sind derzeit an JURIS angeschlossen,
aufgegliedert nach Behörden, Gerichten etc. einerseits und p rivaten, nicht in
öffentlicher Hand befindlichen Benutzern andererseits?
Der durch den Kabinettauftrag gezogene Rahmen wurde -
beginnend im Jahre 1975 - bis zum Jahre 1982 schrittweise
ausgeschöpft. Derzeit sind 47 Institutionen über Standleitungen und
14 Benutzer über Wählleistungen mit eigenen
Datensichtstationen an JURIS angeschlossen.
Hierbei handelt es sich um 53 Anschlüsse im öffentlichen Bereich,
nämlich
— den Deutschen Bundestag,
— den Landtag Baden-Württemberg,
— die Bundesministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen, für
Arbeit und Sozialordnung sowie für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau,
— den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften,
— das Bundesverfassungsgericht,
— die fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes,
— das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz,
— ein Landesverfassungsgericht, zwei Oberlandesgerichte, ein
Oberverwaltungsgericht, acht Landessozialgerichte, sechs
Finanzgerichte,
— eine Oberfinanzdirektion,
— acht Hochschulen und andere wissenschaftliche
Einrichtungen,
— neun sozial- bzw. arbeitsrechtlich orientierte Institutionen,
— eine Stadtverwaltung,
— ein Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung,
sowie acht Anschlüsse im p rivaten Bereich,
— eine von der Bundesrechtsanwaltskammer benannte
Anwaltskanzlei, den Deutschen Anwaltverein und ein weiteres
Rechtsanwaltsbüro,
— die DATEV,
— drei Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen,
— einen Informationsvermittler.
5. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit mit dem Betrieb und dem Ausbau
von JURIS beschäftigt?
Im Bundesministerium der Justiz arbeiten derzeit 46 Personen an
Betrieb und Ausbau von JURIS mit. Hinzu kommen teilweise auch
mit JURIS-Aufgaben betraute Mitarbeiter beim
Bundesministerium der Finanzen und den obersten Gerichtshöfen des
Bundes.
II.
Wann ist mit der grundsätzlichen Entscheidung der
Bundesregierung über die Fortsetzung und den Ausbau von JURIS zu rechnen?
Der Bundesminister der Justiz wird die Behandlung dieser Sache
für eine der nächsten Kabinettssitzungen anmelden.
III.
1. Welche verschiedenen Organisationsmodelle für die Durchführung
und den Ausbau von JURIS sind in der Vergangenheit von der
Bundesregierung geprüft worden, und welche Vor- und Nachteile
sind nach Auffassung der Bundesregierung mit diesen
verschiedenen Modellen jeweils verbunden?
Innerhalb der Bundesregierung sind zentrale und dezentrale
Organisationsmodelle mit ihren Mischformen untersucht worden.
Für die Rechtsform des künftigen Unternehmens sind rein
öffentlich-rechtliche privatrechtlichen Lösungen gegenübergestellt
worden, wobei ebenfa lls Mischformen miteinbezogen wurden.
Die Untersuchungen haben sich daran orientiert,
— Objektivität,
— Vollständigkeit,
— Aktualität und
— Offenheit
des Systems zu gewährleisten und andererseits ein Unternehmen
zu konzipieren, das
— eine möglichst geringe Realisierungsproblematik,
— die Sicherheit der Informationsversorgung,
— größtmögliche Wirtschaft lichkeit und
— die Ausgewogenheit zwischen öffentlichen und p rivaten
Interessen verspricht.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und der mit
dem Entwicklungssystem gewonnenen Erfahrungen wird die
Bundesregierung entscheiden.
2. Welches Organisationsmodell bevorzugt die Bundesregierung,
welche Gründe sprechen für dieses Organisationsmodell, und bis
wann ist mit einer endgültigen Entscheidung dieser Frage zu
rechnen?
3. a) Wird die Bundesregierung bei einer evtl. Ausgliederung von
JURIS aus dem Bundesjustizministerium und Organisa tion in
Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft in jedem Fall
sicherstellen, daß die öffentlichen Hände in dieser Gesellschaft
die Stimmenmehrheit besitzen, und wie wi ll die Bundesregierung
ggf. ohne eine Mehrheitsbeteiligung sicherstellen, daß die
Interessen der Allgemeinheit gewahrt bleiben und die Bildung von
Informationsmonopolen verhindert wird?
b) In welchem Umfang soll den Bundesländern eine
Beteiligungsmöglichkeit an einer p rivaten Gesellschaft eingeräumt werden,
welche Wünsche haben die Bundesländer bisher insoweit
geäußert, und welche Verhandlungen mit welchem Ergebnis sind
mit den Bundesländern geführt worden?
c) In welchem Umfang ist eine Beteiligungsmöglichkeit der
privaten Wirtschaft und sonstiger p rivater Interessenten
vorgesehen?
d) Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß der Kreis
der privaten Anteilseigner an JURIS möglichst pluralistisch
zusammengesetzt ist, und welche Vorkehrungen plant die
Bundesregierung, um dies sicherzustellen?
e) Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß der für
private Anteilseigner zur Verfügung stehende Anteil auf
möglichst viele Anteilseigner gestückelt wird, und nach welchen
Kriterien soll ggf. die Auswahl unter mehreren in Frage
kommenden Anteilseignern erfolgen?
Im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Behandlung des
JURIS-Ausbaus im Bundeskabinett ist eine dieser Beratung
vorgreifende umfassende Beantwortung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich.
Die Bundesregierung wird in jedem Fa ll sicherstellen, daß die
öffentlichen Belange und die Interessen der Allgemeinheit
gewahrt bleiben, unabhängig davon, in welcher Organisa tions-
und Rechtsform das Juristische Informationssystem JURIS
fortgeführt wird.
Die Bundesregierung wird den Ländern und Privaten
Möglichkeiten der Beteiligung einräumen.
IV.
1. Wann ist mit der Entscheidung der Bundesregierung über den
zukünftigen Standort von JURIS zu rechnen?
2. Ist sichergestellt, daß die Bundesregierung auch dann einen
entscheidenden Einfluß auf die Standortentscheidung behält, wenn die
Ausgliederung von JURIS aus dem Bundesjustizministerium und
seine Organisation in einer privatrechtlichen Gesellschaft schon vor
der Entscheidung über den Standort durchgeführt werden sollte?
3. a) Gibt es konkrete Gründe, und wenn ja, welche, gegen den u. a.
vorgeschlagenen Standort Kassel, die so zwingend sind, daß
hinter ihnen Gesichtspunkte der Förderung des
Zonenrandgebietes und die einmütige Bi tte des Bundestagsausschusses für
innerdeutsche Beziehungen, der sich für Kassel als Standort eingesetzt
hat, zurücktreten müssen?
b) Warum können diese Gründe ggf. auch nicht im Laufe der
Zeit durch entsprechende Übergangsmaßnahmen ausgeräumt
werden?
c) In welchem Verhältnis stehen die möglichen Kosten einer
Verlagerung von JURIS in eine strukturschwache Zonenrandregion
zu den Kosten, die dem Bund, dem Land und der jewei ligen
Kommune bei der Schaffung anderer entsprechend qualifizierter
Arbeitsplätze in dieser Region entstehen würden?
Das Bundeskabinett wird sich bei der unmittelbar bevorstehenden
Beratung auch mit der Standortfrage befassen. Deshalb kann
auch insoweit zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete
Beantwortung erfolgen.
Das Bundeskabinett wird bei der Entscheidung der Standortfrage
auch die Belange der Raumordnung ,und Zonenrandförderung
berücksichtigen. Andererseits habe ich wiederholt darauf
hingewiesen, daß die geplante Ausgliederung von JURIS
insbesondere in der Startphase schwierige personelle und organisatorische
Probleme aufwirft, die durch einen Standortwechsel noch
vergrößert würden; auch diesen Problemen ist Rechnung zu tragen.
Die Kosten einer Standortverlagerung von JURIS lassen sich nicht
abstrakt berechnen. Soweit konkrete Vorschläge an mich
herangetragen wurden, sind Vergleichsrechnungen noch nicht
abgeschlossen. Eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung
über die Fortführung von JURIS ist unabhänig von dem Ergebnis
dieser Berechnungen notwendig und dringlich.]