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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Tarifpolitik der GEMA (G-SIG: 10002100)

Möglichkeiten zur Wahrung von Urheberrechten, Einführung eines marktwirtschaftlichen Mechanismus durch konkurrierende Verwertungsgesellschaften, monopolartige Stellung der GEMA, Überprüfung durch das Bundeskartellamt, Angemessenheit der GEMA-Gebühren, Gebührenerhebung für unwesentlich bearbeitete Volkslieder und Musikprogramme, die nur ein geschütztes Werk enthalten

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

07.01.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/265719.12.84

Tarifpolitik der GEMA

der Abgeordneten Doss, Saurin, Hauser (Krefeld), Wissmann, Dr. Eylmann, Pohlmann, Dr. Pohlmeier, Frau Will-Feld, Dr. Lippold, Seehofer, Niegel, Kraus, Jagoda, Höffkes, Kittelmann, Wilz, Frau Geiger, Herkenrath, Magin, Daweke, von Schmude, Schwarz, Nelle, Sauer (Stuttgart), Dörflinger, Dr. Schwörer, Schulze (Berlin), Müller (Wadern), Dr. Czaja, Hanz (Dahlen), Dr. Götz, Louven, Kolb, Graf Huyn, Kroll-Schlüter, Dr. Becker (Frankfurt), Weiß, Dr.-Ing. Kansy, Pesch, Schneider (Idar-Oberstein), Hornung, Lowack, Dolata, Dr. Laufs, Seesing und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Beckmann, Gattermann, Grünbeck, Dr. Feldmann, Dr. Haussmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Möglichkeiten gibt es, die Vielzahl der praktisch existierenden Urheberrechte durchzusetzen?

2

Welche Formen sind national und international gebräuchlich, um den Urheberrechten Geltung zu verschaffen?

3

Hat es in Deutschland Versuche gegeben, einen marktwirtschaftlichen Mechanismus in die Wahrnehmung von Urheberrechten einzuführen?

4

Sprechen die nationalen und internationalen Erfahrungen für einen Zusammenschluß der Urheber in einer Verwertungsgesellschaft, oder werden deren Interessen besser durch konkurrierende Verwertungsgesellschaften gewahrt?

5

Ist es für den Nutzen von Urheberrechten günstiger, wenn die Urheberrechte von einer oder von mehreren konkurrierenden Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden?

6

Ist es möglich, sich außerhalb der GEMA zur Wahrnehmung von Urheberrechten in Verwertungsgesellschaften zusammenzuschließen?

7

Kann die Stellung der GEMA als monopolartig bezeichnet werden?

8

Trifft das geltende Recht ausreichende Vorkehrungen gegen monopolartige Verwertungsgesellschaften?

9

Gibt es diesbezüglich Überprüfungen durch das Bundeskartellamt?

10

Unterliegt die Tarifgestaltung der GEMA einer Aufsicht, und kann im Rahmen dieser Aufsicht die Angemessenheit der Tarife der GEMA gewährleistet werden?

11

Ergeben sich aus der Stellung der GEMA Nachteile für Verwerter und Urheber, die mit den vorhandenen gesetzlichen Mitteln nicht hinreichend bekämpft werden können?

12

Empfehlen sich im Hinblick auf diese Gefahren gesetzliche Maßnahmen, um eine angemessene Tarifgestaltung der GEMA zu gewährleisten?

13

Trifft es zu, daß die GEMA auch für unwesentlich bearbeitete Volkslieder, die selbst nicht mehr dem Urheberrechtsschutz unterliegen, Gebühren in gleicher Höhe verlangt wie für neugeschaffene Werke der Musik?

14

Trifft es zu, daß die GEMA auch dann Gebühren für ein ganzes Musikprogramm erhebt, wenn im Rahmen einer Musikveranstaltung nur ein einziges geschütztes Musikwerk gespielt worden ist?

Bonn, den 19. Dezember 1984

Doss Müller (Wadern) Saurin Dr. Czaja Hauser (Krefeld) Hanz (Dahlen) Wissmann Dr. Götz Dr. Eylmann Louven Pohlmann Kolb Dr. Pohlmeier Graf Huyn Frau Will-Feld Kroll-Schlüter Dr. Lippold Dr. Becker (Frankfurt) Seehofer Weiß Niegel Dr.-Ing. Kansy Kraus Pesch Jagoda Schneider (Idar-Oberstein) Höffkes Hornung Kittelmann Lowack Wilz Dolata Frau Geiger Dr. Laufs Herkenrath Seesing Magin Dr. Dregger, Dr. Waigel und Fraktion Daweke von Schmude Kl?inert (Hannover) Schwarz Beckmann Nelle Gattermann Sauer (Stuttgart) Grünbeck Dörflinger Dr. Feldmann Dr. Schwörer Dr. Haussmann Schulze (Berlin) Mischnick und Fraktion

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