[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12820
16. Wahlperiode 04. 05. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/12393 –
Erfolg und Auswirkungen der Pflichtimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in 2007, die besonders für
schafhaltende Betriebe enorme Verluste und ökonomische Schäden mit sich brachte,
wurde für die Impfkampagne 2008, die dem Wunsch der Mehrheit der Betriebe
entsprach, eine Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen eingeführt, die nun
auch in 2009 weiterhin bestehen soll. Ziel der Pflichtimpfung ist es, die
Blauzungenkrankheit einzudämmen. Bundesregierung und EU haben aufgrund der
hohen Schäden und des erheblichen Leidens der Tiere unter der
Blauzungenkrankheit die Impfung trotz noch nicht vorhandener endgültiger Zulassung
ermöglicht.
Diese obligatorische Maßnahme stößt nach ersten Erfahrungen auch auf
Probleme. Während besonders die meisten Schaf- und Ziegenhalter die Impfungen
begrüßen und die Impfmaßnahmen aufgrund rückläufiger Infektionszahlen in
2008 als Erfolg bezeichnen, weigern sich andere Tierhalter, die Impfung
durchzuführen. Als Grund wird angegeben, dass der Impfstoff nur eine vorläufige
Zulassung hat und nicht ausreichend auf Nebenwirkungen getestet wurde.
Tatsächlich klagen Landwirte über eine Vielzahl von möglichen Impfschäden wie
Fruchtbarkeitsstörungen, Resorbtionen, Fehlgeburten oder schwacher
Nachwuchs. Schäden, die nach der auf drei Tage begrenzten Meldefrist auftreten,
können aber bisher nicht für Entschädigungen geltend gemacht werden. Viele
Landwirte plädieren für eine freiwillige Beteiligung an den Impfmaßnahmen
und bitten um Klärung von kritischen Fragen im Zusammenhang mit der
Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT-Impfung).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in einem Betrieb gilt als ein Fall
(= ein Ausbruch = ein Betrieb) und ist unabhängig von der Zahl der in dem
Betrieb betroffenen Tiere. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 30. April 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/12820 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. a) In welchen Landkreisen trat die Blauzungenkrankheit in Deutschland in
2007 auf, wie viele Nutztiere welcher Art infizierten sich und wie viele
Tiere welcher Art starben an der Krankheit?
Im Jahr 2007 wurden im Zeitraum von Januar bis Ende April 185 BT-Fälle
amtlich festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass sich die betroffenen Tiere jedoch
schon 2006 infiziert hatten. Von Mai bis Dezember 2007 wurden 20 626 Fälle
gemeldet. Anlage 1 enthält die im Rahmen des Tierseuchennachrichtensystems
(TSN) erhobene Verteilung der Fälle nach Tierarten und Kreisen. Details zu der
Anzahl erkrankter Tiere an der Gesamtzahl (Morbidität), der verendeten Tiere
an der Gesamtzahl (Mortalität) sowie der Anzahl der verendeten Tiere im
Vergleich zu den erkrankten Tieren (Letalität) im Jahr 2007 beruhen auf den in TSN
gemeldeten Daten und sind der Anlage 2 zu entnehmen.
b) In welchen Landkreisen trat die Blauzungenkrankheit in Deutschland in
2008 auf, wie viele Nutztiere welcher Art infizierten sich und wie viele
Tiere welcher Art starben an der Krankheit?
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 5 125 BT-Fälle im TSN gemeldet (Stand: Ende
März 2009). Es ist davon auszugehen, dass 2008 ebenso wie 2007 diejenigen
Tiere, bei denen die BT in den Monaten Januar bis April festgestellt wurde
(ca. 2 000 Fälle), sich im Jahr zuvor angesteckt hatten. Die Verteilung der Fälle
in den Kreisen und die Daten zur Morbidität, Mortalität und Letalität sind den
Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
2. Welche Informationen und Daten liegen zur aktuellen Entwicklung der
Blauzungenkrankheit in Deutschland vor?
Für das Jahr 2009 (Stand: 17. April 2009) wurden 117 Fälle angezeigt
(Vergleichszeitraum 2008: 1 968 Fälle).
3. a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Impferfolg in denjenigen
Bundesländern, in denen trotz Impfung im Jahr 2008 mehr
Blauzungenkrankheitsfälle auftraten als 2007 ohne Impfung (Niedersachsen, Schleswig-
Holstein, Sachsen-Anhalt), unterteilt nach Tierarten?
Die Bundesregierung sieht die Impfung gegen das Virus der
Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (BTV-8) seit dem Jahr 2008 als eine sehr effiziente Maßnahme an,
da die Impfung zu einer Verhinderung der Virusverbreitung führt und im
Vergleich zum Jahr 2007 die Ziele der Impfung, klinische Erscheinungen und damit
ein Leiden der Tiere zu verhindern sowie die wirtschaftlichen Folgeschäden
erheblich zu reduzieren, erreicht worden sind. Die BTV-8-Impfung leistet
insoweit unmittelbar aber auch einen erheblichen Beitrag zum Tierschutz.
Die BTV-8-Impfstoffe waren im Jahr 2008 erst ab Mitte Mai verfügbar, also zu
einer Zeit, in der wieder verstärkt mit der Vektoraktivität und dem Auftreten der
BT gerechnet werden musste. Bis alle Tiere vollständig geimpft waren und einen
stabilen Impfschutz aufgebaut hatten (bei Rindern war eine zweimalige Impfung
notwendig, so dass bis zu 56 Tage vergehen konnten, bis die Tiere zuverlässig
geschützt waren), kam es in einigen Regionen bereits zur BTV-8-Verbreitung.
Betroffen waren vor allem Gebiete, in denen es zuvor nur wenige Infektionen
gegeben hatte und die am Rande der Seuchengebiete des vorherigen Jahres lagen.
Insgesamt hat sich die Zahl der Neuerkrankungen im Jahr 2008 im Vergleich
zum Jahr 2007 um mehr als 75 Prozent reduziert. Durch die Impfung konnte vor
allem die Ausbreitung von BTV-8 in Richtung Osten weitgehend verhindert
werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12820b) Welchen Anteil am Rückgang der Krankheitsfälle im Jahr 2008 hat die
natürliche Immunisierung der Wiederkäuer?
Nach bisherigem Kenntnisstand sind Tiere, die die BT überstanden haben, gegen
den entsprechenden Serotyp 8 bis zu lebenslang geschützt. Deshalb wurden in
Regionen, die 2007 am stärksten von der BT betroffen waren (z. B. Nordrhein-
Westfalen), im Jahr 2008 nur vereinzelt Fälle von BTV-8 festgestellt.
4. Wie viele Tierhalter nahmen in 2008, unterteilt nach Tierarten, an der
Pflichtimpfung teil (absolut und in Prozent an der Gesamtzahl an der
jeweiligen Tierart), und wie viele Tiere welcher Art wurden geimpft?
Nach Kenntnis der Bundesregierung nahmen in Abhängigkeit der Bundesländer
zwischen 64 Prozent und 92 Prozent der Halter von Rindern, Schafen und
Ziegen an der Impfung teil; zwischen 56 Prozent und 98 Prozent der
empfänglichen Tiere wurde geimpft.
5. Liegen der Bundesregierung Informationen über unterschiedliche Folgen
der Impfung bei den unterschiedlichen Tierarten (Ziegen, Schafe, Rinder)
vor?
Beim Auftreten von Impfschäden im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung sind
arzneimittelrechtliche Verfahren (Pharmakovigilanz) und tierseuchenrechtliche
Verfahren (Entschädigungen und Beihilfen) zu unterscheiden. Nur Ereignisse, die
auf eine Wirkung des Impfstoffes zurückzuführen sind, fallen unter die
Pharmakovigilanz. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt als zuständige Stelle alle
Meldungen von Tierärzten, die die Impfung durchführen, sowie von zuständigen
Behörden und Tierhaltern zu unerwünschten Nebenwirkungen, die bei der BTV-8-
Impfung festgestellt werden. Neben Formblättern, die die zuständigen Behörden
allen Impftierärzten mit der Impfstoffausgabe überreicht haben, besteht
mittlerweile auch die Möglichkeit, Meldungen online über das Internet auszufüllen.
Das PEI hat einen Bericht veröffentlicht, der eine Auflistung zur Häufigkeit des
Auftretens von unerwünschten Nebenwirkungen enthält (Deutsches
Tierärzteblatt, Februar 2009, Seite 166 bis 168). Diese erste Analyse umfasst die bis zum
15. Dezember 2008 eingegangenen 616 Meldungen nach einer BTV-8-Impfung.
Davon entfallen 547 Meldungen auf die Tierart Rind, 61 auf das Schaf, sieben
auf die Ziege, sowie eine Meldung auf den Rothirsch. Das PEI schätzt eine
Inzidenz in der Größenordnung von ca. 0,003 Prozent an Impfzwischenfällen,
d. h. bei 30 000 Impfungen ist im statistischen Mittel ein Impfzwischenfall zu
erwarten.
Informationen zu Impffolgen bei Rindern liegen detailliert vor. Auch wenn eine
Häufung der Meldungen von Aborten oder Fehlgeburten bei Rindern besonders
auffällig ist, kann bei einer Vielzahl von Berichten allerdings aufgrund
mangelhafter Datenlage (kaum Berichte zu Labor- und Sektionsbefunden zum
Ausschluss anderer Abortursachen, z. B. Stress durch Zusammentreiben der Tiere,
Selenmangel, Infektionen anderer Ursache, z. B. der Bovine Virusdiarrhoe-
Virus) der kausale Zusammenhang zur Impfung nicht sicher belegt werden. In
wenigen Einzelfällen gab es Meldungen über eine verminderte Milchproduktion
oder eine erhöhte Zellzahl. Aus den Daten der in Mecklenburg-Vorpommern
unter wissenschaftlicher Begleitung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) im
Zeitraum vom 18. März bis 14. Mai 2008 durchgeführten Feldstudie zur
Prüfung der Wirksamkeit und der Unschädlichkeit von nicht zugelassenen BTV-
8-Impfstoffen bei ihrer Anwendung bei Rindern und Schafen lässt sich ein
Einfluss des Impfstoffes auf die Milchleistung nicht belegen.
Drucksache 16/12820 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNach den bislang vorliegenden Daten beim PEI spielen Aborte oder Totgeburten
keine Rolle im Zusammenhang mit der Impfung bei Ziegen und Schafen. Hier
wurde am häufigsten über spontane Todesfälle nach der Impfung berichtet.
Bei den in der o. g. Feldstudie geimpften Rindern und Schafen wurden weder
impfstoffbedingten Aborte noch Todesfälle nachgewiesen.
Im Weiteren hat das PEI eine sehr ausführliche Auswertung der
Nebenwirkungsmeldungen nach der BT-Impfung in Hessen für das Jahr 2008
veröffentlicht (Der praktische Tierarzt, 90, Heft 2, Seite 142 bis 150 (2009)).
Mittlerweile hat auch der Ausschuss für Veterinärarzneimittel (CVMP,
Committee for Medicinal Products for Veterinary Use) der Europäischen
Arzneimittelbehörde (EMEA) die durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten
zur Unschädlichkeit der Impfstoffe gegen die BT bewertet, die im Jahr 2008 im
Rahmen der von der Europäischen Kommission (EU-Kommission)
genehmigten Impfkampagnen zur Immunisierung von Schafen und Rindern erhoben
wurden. Insgesamt war die Häufigkeit der unerwünschten Impfreaktionen sehr
gering (< 1 : 10 000) (EMEA/CVMP/652019/2008 vom 20. Februar 2009 –
www.emea.europa.eu).
6. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkungen und Nebenwirkungen
der unterschiedlichen eingesetzten Impfstoffe der verschiedenen
Herstellerfirmen?
Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit und den
Nebenwirkungen der zur Impfung 2008 in Deutschland eingesetzten drei BTV-8-
Impfstoffe ist im Ergebnis der vor Beginn der Impfkampagne von Mecklenburg-
Vorpommern (MV) durchgeführten und vom FLI wissenschaftlich begleiteten
Impfstudie in der Zeit vom 18. März bis 14. Mai 2008 folgendes festzuhalten:
Alle eingesetzten BTV-8-Impfstoffe wurden von den 893 geimpften Rindern und
1 132 geimpften Schafen gut vertragen und haben keine wesentlichen
Nebenwirkungen hervorgerufen. Nach der Impfung konnten bei einigen Tieren an den
Injektionsstellen temporäre lokale Reaktionen beobachtet werden (z. B.
Schwellungen, Rötung, vermehrte Wärme). Auch bei den Kontrolltieren, denen anstelle
der Impfstoffe Kochsalzlösung injiziert wurde, traten bei einigen Tieren solche
lokalen Reaktionen auf. Kein geimpftes Tier ist verendet und es wurde bei den
Milchkühen kein Rückgang in der Milchleistung beobachtet. Es konnte auch kein
Zusammenhang zwischen der Impfung und Aborten festgestellt werden. Am
FLI durchgeführte Belastungsinfektionen von zufällig ausgewählten geimpften
Rindern und Schafen mit BTV-8 haben gezeigt, dass die Tiere geschützt sind.
Während der Impfkampagne 2008 wurden die Pharmakovigilanzdaten
kontinuierlich gesammelt und ausgewertet. Dabei ergaben sich weder auf nationaler
noch auf europäischer Ebene auffällige Unterschiede zwischen den einzelnen
Impfstoffen (siehe Antwort zu Frage 5). Insoweit wurden die in der Feldstudie
ermittelten Ergebnisse durch den Einsatz der Impfstoffe im Feld bestätigt.
b) Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen der
Aluminium- und Quecksilberverbindungen, die als Zusatzstoffe in den
Impfstoffen enthalten sind?
Die Zusammensetzung der BTV-8-Impfstoffe bezüglich der Aluminium- und
Quecksilberverbindungen entspricht anderen seit Jahren eingesetzten
Impfstoffen. Impfstoffe vergleichbarer Zusammensetzung sind selbst für den Einsatz bei
trächtigen Rindern (so genannte Muttertierimpfstoffe) zugelassen. Beide
Substanzen sind in den eingesetzten Konzentrationen für die Verbraucherin/
den Verbraucher unbedenklich und daher in Annex II (Verzeichnis der Stoffe,
für die keine Höchstmengen für Rückstände gelten) der Verordnung (EWG)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12820Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines
Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für
Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs in der jeweils geltenden
Fassung gelistet. Die Wartezeit beträgt demnach „Null“ Tage. Ausführliche
Informationen zu den o. g. Substanzen stellt die EMEA auf ihrer Homepage zur
Verfügung:
Thiomersal →
http://www.emea.europa.eu/pdfs/vet/mrls/014096en.pdf
Aluminiumhydroxid →
http://www.emea.europa.eu/pdfs/vet/mrls/039398en.pdf
7. Wann können endgültige Zulassungen für die entsprechenden Impfstoffe
vorliegen?
Der erste der oben angesprochenen Impfstoffe wurde von der EMEA in der in
Deutschland und anderen Mitgliedstaaten eingesetzten Formulierung positiv
bewertet und hat am 17. März 2009 eine auf ein Jahr befristete EU-weite
Zulassung für die Anwendung in Notfallsituationen von der EU-Kommission
erhalten, d. h. der Impfstoff darf nur im Rahmen eines nationalen Programms
zur Bekämpfung von BTV-8 eingesetzt werden. Eine Veröffentlichung der
entsprechenden EU-Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft
steht noch aus. Nach Ablauf eines Jahres erfolgt eine Wiederbewertung des
Impfstoffes hinsichtlich seiner Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.
Auch die beiden anderen BTV-8-Impfstoffe wurden in der in Deutschland
verimpften Formulierung zur Zulassung bei der EMEA eingereicht. Dies
untermauert aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV), dass die nicht zugelassenen Impfstoffe sicher waren
und sind.
8. Wie hoch ist je Bundesland die Anzahl von Fällen, in denen Bußgelder
erhoben wurden, wie viele Tierhalter verweigerten nach Kenntnis der
Bundesregierung in 2008 eine Impfung, und wie viele Tiere welcher Art
wurden aufgrund dieser Weigerung nicht geimpft?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung wurden landesspezifisch
unterschiedlich Bußgelder zur Durchsetzung der Impfpflicht verhängt; über die Anzahl der
Impfverweigerer und damit auch über die Anzahl der nicht geimpften Tiere
liegen der Bundesregierung nur rudimentäre Angaben vor.
9. Wie wird in anderen europäischen Ländern gegen Landwirte vorgegangen,
die sich der Impfpflicht widersetzen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
10. Inwiefern hält die Bundesregierung Zwangsmaßnahmen gegen Landwirte,
die nicht impfen wollen, im Zuge der Strategie flächendeckender Impfung
zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit für
angemessen, in Anbetracht der Argumentation, dass in einigen Regionen ein Viertel
der Wildtierbestände BT-positiv ist, bereits in 25 von 27 EU-Ländern die
Blauzungenkrankheit auftritt und sich andererseits jeder, der möchte,
durch die Impfung schützen kann?
Die Impfung sämtlicher empfänglicher Nutztiere gegen BTV-8 ist derzeit die
einzige wirksame Schutzmaßnahme. Darin besteht Konsens zwischen Bund und
Ländern sowie den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Durch eine
flächendeckende Impfung wird der Infektionsdruck gemindert und die Tiere
werden zuverlässig vor einer Infektion geschützt.
Drucksache 16/12820 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDamit soll gewährleistet werden, dass das Ziel, wenigstens 80 Prozent der
empfänglichen Rinder, Schaf- und Ziegenpopulation zu impfen, erreicht wird.
Dieser Prozentsatz leitet sich aus den Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten ab, die
gegen andere BTV-Serotypen als BTV-8 erfolgreich impfen, z. B. Spanien
gegen BTV-4. Dabei ist es nach vierjähriger Pflichtimpfung gelungen, die Seuche
zu tilgen (Information der spanischen Delegation im Ständigen Ausschuss für
die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 3. und 4. März 2009). Nicht
geimpfte, aber infizierte Wiederkäuer stellen eine Gefahr für jeden Betrieb dar, da
über diese Tiere die Infektion weiterverbreitet wird und stellen somit die
Wiedererlangung eines seuchenfreien Status infrage. Insofern wird eine
Pflichtimpfung für zweckmäßig gehalten.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur BTV-8-Impfung von Rindern,
Schafen und Ziegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bundesregierung
hält diesen Tatbestand für angemessen und verhältnismäßig. Der Vollzug obliegt
den zuständigen Behörden. Ob und gegebenenfalls welche Zwangsmittel gegen
Impfverweigerer ergriffen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der
zuständigen Behörde und orientiert sich an den konkreten Umständen des
Einzelfalls. Im Übrigen kann sich nicht jeder, der möchte, durch die Impfung schützen,
da die nicht zugelassenen Impfstoffe nicht allgemein freigegeben sind.
11. Warum wird eine Behandlung mit Repellentien in Deutschland/Europa
erzwungen, obwohl die Wirkung der Mittel auf die Übertragung der
Krankheit nicht ausreichend geprüft ist und obwohl gemäß einer
Informationsschrift des Bundesamtes für Veterinärwesen in der Schweiz (BVET) das
Übertragungsrisiko der Blauzungenkrankheit mit einer generellen,
präventiven Behandlung der Tiere mit Insektiziden oder Repellentien nicht
wesentlich reduziert werden kann, sowie vor dem Hintergrund, dass die
toxischen Pestizide das Immunsystem der Tiere schwächen und die Tierhalter,
die unweigerlich in starken Kontakt mit den Pestiziden kommen,
gefährden, und welche Möglichkeiten zur Vermeidung und zum Ersatz gibt es?
Die Behandlung mit Repellentien ist nach den Regelungen der Weltorganisation
für Tiergesundheit (OIE) und der EU-Kommission beim internationalen Handel
mit und beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Wiederkäuern
vorgegeben. Die Behandlung soll dazu dienen, das Risiko einer Infektion zu minimieren
sowie einer Vektorverbreitung entgegenzuwirken. Da nicht gegen alle
Serotypen zugelassene Impfstoffe verfügbar sind, gehört die Nutzung von
Repellentien zu den wenigen Möglichkeiten, das Risiko einer Infektion gegebenenfalls
auch mit diesen Serotypen zu reduzieren. Ob und wie lange die Behandlung
gegen den Befall mit Gnitzen schützt, ist derzeit noch nicht ausreichend belegt. Es
erscheint jedoch möglich, dass das Risiko einer Infektion kurzzeitig reduziert
werden kann. Die Anwendung kann daher sinnvoll sein, wenn Tiere durch
Gebiete transportiert werden sollen, in denen der Vektor aktiv ist.
Bei den angewendeten Mitteln handelt es sich um in Deutschland zugelassene
Insektizide, die viele Tierhalter vor jedem Weideaustrieb anwenden, um die
Belastung der Tiere durch stechende Insekten zu verringern. Um die Gesundheit
der Tiere und des Anwenders nicht zu gefährden, sind die
Gebrauchsinformationen der Hersteller zu beachten.
12. Wie wird in anderen europäischen Staaten mit der Blauzungenkrankheit
umgegangen?
Nach den Informationen der Vertreter von Delegationen der Mitgliedstaaten im
Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit stellt sich die
Situation in Bezug auf die Impfung wie folgt dar:
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12820Aufgrund nicht zufriedenstellender Ergebnisse im Jahr 2008 infolge der
freiwilligen BTV-8-Impfung – knapp 28 000 BTV-8-Fälle wurden festgestellt – ist die
BTV-8-Impfung im Jahr 2009 in Frankreich verpflichtend eingeführt worden.
Für die Impfung gegen den Serotyp 1 wurde gleich die verpflichtende Impfung
eingeführt.
In Österreich hat Mitte November 2008 die verpflichtende BTV-8-Impfung
begonnen und soll Ende März 2009 abgeschlossen sein.
In Tschechien gilt ebenfalls landesweit eine BTV-8-Impfpflicht.
In Polen werden keine Tiere geimpft; hier wurden bislang keine BTV-8-Fälle
festgestellt.
Lediglich in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich beruht die BTV-
8-Impfung auf freiwilliger Basis. Nach den im Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit vorgetragenen Ergebnissen wurden in den
Niederlanden im Jahr 2008 66 BTV-8-Fälle nachgewiesen, davon 61 Fälle bei
nicht geimpften Tieren.
In England und Wales führte die freiwillige Impfung nur in wenigen Regionen
zu einer Impfdecke von über 80 Prozent, teilweise wurden nicht einmal 30
Prozent erreicht. Mehr als zwölf Millionen Impfdosen wurden nicht abgerufen und
können wegen Erreichens der Haltbarkeitsdauer kaum noch eingesetzt werden.
Schottland setzt nun auf eine Pflichtimpfung und berichtet über gute Erfolge.
Weitere aktuelle Informationen sind auf der Internetseite der EU-Kommission
unter der Adresse
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/controlmeasures/
bluetongue_en.htm abrufbar.
13. a) Welche Form der Impfdurchführung wird von Seiten der
Bundesregierung bei der Bestandsimpfung von Wiederkäuern gegen die
Blauzungenkrankheit vorgeschrieben?
Die BTV-8-Impfung von Wiederkäuern in Deutschland erfolgt nach dem bei der
EU-Kommission eingereichten und von ihr genehmigten Impfplan für die Jahre
2008 bzw. 2009. Die Durchführung des Impfplans erfolgt durch die zuständigen
Behörden der Länder.
b) Wie hoch ist das Risiko der Verbreitung von latenten Krankheiten
innerhalb einer Herde bei der von Tierärzten überwiegend praktizierten
Impfung mit einer Kanüle pro Herde?
Das Risiko einer Verbreitung von Krankheiten innerhalb einer Herde bei
Mehrfachverwendung einer Kanüle ist vom Vorkommen der in Betracht kommenden
Erreger (z. B. Scrapie beim Schaf; z. B. BVD, BHV-1 und Bovines Leukose
Virus beim Rind) und von der Erregermenge im Blut eines infizierten Tieres
sowie von der Erregermenge abhängig, die bei Nutzung derselben Kanüle von
Tier zu Tier übertragen wird. Das Risiko kann nicht ausgeschlossen werden. Es
kann in Abhängigkeit von den genannten und weiteren Einflussvariablen von
gering bis hoch reichen.
14. Wie viele Impfschäden wurden in 2008 nach Kenntnisstand der
Bundesregierung nach der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei welchen
Tierarten erfasst, und um welche Impfschäden handelt es sich (bitte
Auflistung nach der Häufigkeit des Auftretens)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Drucksache 16/12820 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode15. Trifft es zu, dass Stiere von Besamungsanstalten nicht geimpft werden, und
wenn ja, liegt dieser Maßnahme der Schutz vor eventuellen
Fruchtbarkeitsschäden aufgrund der Impfung zugrunde?
Nach den geltenden rechtlichen Vorgaben ist der Tierhalter grundsätzlich
verpflichtet, Rinder, Schafe und Ziegen seines Bestandes gegen BTV-8 impfen zu
lassen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von dem Impfgebot für ein
Tier, einen Bestand oder ein bestimmtes Gebiet genehmigen, sofern Belange der
Tierseuchenbekämpfung nicht entgegen stehen. Nach Auffassung des BMELV
kann eine Ausnahme für Besamungsbullen in Besamungsstationen gewährt
werden; der Einzelfall ist zu prüfen. Hintergrund der Ausnahme sind
Beschränkungen für das Sperma von geimpften Bullen beim innergemeinschaftlichen Handel
und beim Export nach Drittländern. Eventuelle Fruchtbarkeitsschäden spielen
hier also keine Rolle. Nach den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen
Vorgaben wird gefordert, dass die Bullen mit negativem Ergebnis einem serologischen
Test gemäß OIE-Handbuch unterzogen werden. Dies impliziert, dass die Bullen
nicht gegen BTV-8 geimpft sein dürfen, da zurzeit noch keine Unterscheidung
zwischen dem BTV-8-Impftiter und dem BTV-8-Feldvirustiter möglich ist.
Nach Informationen der zuständigen Behörden ist in vielen Ländern von der
Ausnahme Gebrauch gemacht worden, in der Regel mit der Maßgabe, dass ein
regelmäßiges BTV-8-Monitoring in den Besamungsstationen durchgeführt wird
und Schutzvorkehrungen vor Vektoren (u. a. Gnitzen) installiert sind wie z. B.
Fliegengitter/-netze oder Luftunterdruckanlagen. Im Übrigen lassen sich die
Biosicherheitsmaßnahmen in einer Besamungsstation nicht mit solchen auf
landwirtschaftlichen Betrieben vergleichen.
16. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse zum Verlauf der Impfung, die eine
Begrenzung der Schadensmeldezeit auf drei Tage rechtfertigen, und wie
wird diese Zeitbegrenzung begründet?
Bei Berichten über so genannte Impfschäden ist zwischen Meldungen zur
Pharmakovigilanz und Anträgen auf Entschädigungen oder Beihilfen nach
tierseuchenrechtlichen Bestimmungen zu unterscheiden.
Für Pharmakovigilanzmeldungen gibt es grundsätzlich keine zeitliche
Begrenzung. Allerdings wird bei der Bewertung der Meldungen berücksichtigt, dass
z. B. bei Aborten ein kausaler Zusammenhang unwahrscheinlich ist, wenn der
Abort z. B. später als 14 Tage nach der Impfung auftritt.
Der Bundesregierung ist die Frist von drei Tagen nicht bekannt. Sie ließe sich
jedoch damit begründen, dass ein Impfschaden (Abort, Verendung) in
unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen muß. Das Verfahren
zur Regelung von Impfschäden richtet sich nach den Vorgaben von §§ 66 bis 72
des Tierseuchengesetzes (TierSG). Die Durchführung obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. Für die Annahme eines ursächlichen – nicht nur
zeitlichen – Zusammenhangs ist zwar der letzte wissenschaftliche Nachweis
nicht erforderlich, es muss jedoch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür
sprechen. Es gibt also keine zeitlichen Ausschlussfristen, sondern es müssen die
Voraussetzungen des § 66 TierSG erfüllt sein.
17. a) Wurden wegen der bisher erst vorläufigen Zulassung der Impfstoffe
auch Schäden, die mehr als drei Tage nach der Impfung auftraten – auch
Fruchtbarkeitsschäden –, dokumentiert und auf einen Zusammenhang
mit der Impfung untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche und wie viele Schäden bei welchen Tierarten wurden
erfasst?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12820Hinsichtlich der in der Frage angegebenen Frist von drei Tagen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von
Landwirten, dass nach der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
vermehrt Impfschäden vor allem im Bereich der Fruchtbarkeit auftreten?
Aus der Sicht der Pharmakovigilanz gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass
BTV-8-Impfstoffe vermehrt zu schwerwiegenden Nebenwirkungen (Aborte,
Totgeburten und spontanen Todesfällen) führen. Bei Rindern ist eine Abortrate
von wenigsten zwei Prozent als normal anzusehen.
Obwohl ca. zehn Millionen Impfungen flächendeckend bei Rindern
durchgeführt wurden, ist keine signifikant erhöhte Abort- oder Todesrate im Vergleich
zu vorangegangenen Jahren zu verzeichnen. Auch der von einigen Landwirten
beklagte Anstieg von Zellzahlen in der Milch nach der Impfung lässt sich auf
Populationsebene nicht bestätigen. Insofern sind aus Sicht der Bundesregierung
keine Konsequenzen zu ziehen.
19. Plant die Bundesregierung, die Dokumentation von Impffolgen nach der
Impfung gegen die Blauzungenkrankheit über die Frist von drei Tagen
nach der Impfung auszudehnen und auftretende Komplikationen auf ihren
Zusammenhang mit der Impfung zu untersuchen, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 16, 17 und 18 verwiesen.
20. a) Wie werden die zurzeit verwendeten Impfstoffe nach ihrer Zulassung
per Eilverordnung im Frühjahr 2008 weiter auf Nebenwirkungen hin
untersucht?
Mit der zunächst ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Verordnung
über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom
2. Mai 2008 sind die Impfstoffe nicht zugelassen worden, sondern es wurde die
Anwendung nicht zugelassener BTV-8-Impfstoffe bestimmter Firmen
ermöglicht. Zur Frage der Zulassung von BTV-8-Impfstoffen durch die EMEA wird
auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Die Impfstoffe unterliegen den gleichen Bestimmungen zur Pharmakovigilanz
(in Deutschland festgelegt in der Verordnung über Sera, Impfstoffe und
Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff-Verordnung) vom 24. Oktober
2006) wie alle anderen Tierarzneimittel. Zudem hat der CVMP bei der EMEA
die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (Pharmacoviligance Working Party-
Veterinary – PhVWP-vet) gebeten, die Meldungen zur BTV-8-Impfung auch über
die Impfkampagne 2008 hinaus zu überwachen und regelmäßig zu berichten, so
dass ein kontinuierliches Monitoring sowohl auf nationaler als auch auf
europäischer Ebene fortgeführt wird.
b) Wer führt diese Untersuchungen durch, welche Untersuchungen
werden durchgeführt?
Das PEI ist die zuständige Bundesoberbehörde für die materielle Prüfung und
die Pharmakovigilanz der BT-Impfstoffe.
Drucksache 16/12820 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodec) Wurden Tierärzte in diesem Sonderfall besonders darauf hingewiesen,
ihren gesetzlichen, nach Berufsordnung und Impfstoffverordnung
bestehenden Verpflichtungen im Zuge der Pharmakovigilanz bei der
BT-Impfung mit besonderer Achtsamkeit nachzukommen?
Nach § 30 Absatz 3 der Tierimpfstoff-Verordnung und nach den
Berufsordnungen der Tierärztekammern der Länder sind alle Tierärzte zur Meldung von
Nebenwirkungen verpflichtet. Nach Mitteilung der für das Veterinärwesen
zuständigen obersten Behörden der Länder wurden die praktizierenden Tierärzte bei
der Ausgabe der Impfstoffe auf die Meldeverpflichtung hingewiesen und die
Pharmakovigilanzbögen ausgegeben. Weitere Unterrichtungen der
praktizierenden Tierärzte ergingen z. B. durch Schreiben der jeweiligen
Landestierärztekammern, der zuständigen Behörden oder durch Hinweise auf einschlägige
Internetseiten (z. B.
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de ).
21. Wurde und wird untersucht, dass Rückstände des Impfstoffs oder seiner
Inhalte in den Vermarktungsprodukten Fleisch und Milch ausgeschlossen
werden können und damit der Verzicht auf eine Sperrfrist für die
Vermarktung gerechtfertigt ist?
Die Zusammensetzung der Impfstoffe zur Impfung gegen BTV-8 bezüglich der
Aluminium- und Quecksilberverbindungen sowie Saponin (Quil A) entspricht
anderen seit Jahren eingesetzten Impfstoffen. Impfstoffe vergleichbarer
Zusammensetzung sind selbst für den Einsatz so genannter Muttertierimpfstoffe
zugelassen. Auch Saponin ist in den eingesetzten Konzentrationen für die
Verbraucherin/den Verbraucher unbedenklich und daher in Annex II der Verordnung
Nr. 2377/90 (EWG) gelistet (wegen der beiden anderen Substanzen siehe auch
Antwort zu Frage 6b). Ausführliche Informationen zu Saponin stellt die EMEA
auf ihrer Homepage zur Verfügung:
Saponin →
http://www.emea.europa.eu/pdfs/vet/mrls/005595en.pdf.
22. a) Wie ist der aktuelle Stand der Erforschung der Ausbreitung durch
Vektoren?
b) Welche Ergebnisse beim Monitoring der bekannten Vektoren liegen
vor?
c) Welche Zusammenhänge hinsichtlich des Auftretens der Vektoren und
der Häufigkeit von Blauzungenkrankheitsfällen wurden festgestellt?
Es ist davon auszugehen, dass die BT in Deutschland wesentlich durch hier
heimische Vektoren (Gnitzen) verbreitet wurde. In der Zeit von April 2007 bis
Mai 2008 wurde zur Identifizierung der Vektoren der BT (Culicoides spp.) in
Deutschland ein entomologisches Monitoring-Projekt durchgeführt. Mit Hilfe
von Schwarzlichtfallen wurden Gnitzen in landwirtschaftlichen Betrieben, die
Rinder oder kleine Wiederkäuer hielten, gefangen. Die Gnitzen wurden
zunächst der Artengruppe, später auch der Art nach bestimmt und daraufhin
untersucht, ob in ihnen das Genom des Virus der BT nachweisbar war. Culicoides spp.
wurden während der gesamten Monitoringperiode nachgewiesen, während der
Wintermonate allerdings nur in geringer Menge. Zahlreiche Gnitzen (z. T.
mehrere 100 000 pro Monat) wurden in der Zeit von Mai bis November gefangen,
wobei das Maximum im Oktober 2007 erreicht wurde. In 585 (2,4 Prozent) von
24 513 Gnitzenpools (ein Pool à 50 Gnitzen) wurde das Genom des Virus der BT
nachgewiesen. Alle BTV-positiven Gnitzenpools waren mit dem BTV Serotyp 8
infiziert. Fast alle Gnitzenpools, die hochgradig mit BTV belastet waren, gehörten
der C. obsoletus-Gruppe an. Dieser Befund belegt, dass die Arten dieser Gruppe
eine wichtige Rolle als Vektoren des BTV in Deutschland spielen. Gnitzen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/12820der C. obsoletus-Gruppe sind in Deutschland weit verbreitet. Die weitere
molekulare Charakterisierung der BTV-positiven Gnitzenpools weist darauf hin, dass
die Art C. obsoletus sensu stricto als Vektor für BTV-8 in Deutschland von
Bedeutung ist. Arten der C. pulicaris-Gruppe sind nach den Ergebnissen der Studie
als Vektoren für BTV-8 in Deutschland von geringerer Bedeutung. Der in Afrika
und im Mittelmeerraum wichtigste Vektor C. imicola wurde in Deutschland
bisher nicht nachgewiesen.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung das Auftreten von BTV-6
(Blauzungenvirus Typ 6) in den Niederlanden Ende 2008 und die fortschreitende
Ausbreitung von BTV-1 in Frankreich, und welche Maßnahmen will die
Bundesregierung ergreifen, um einer Verbreitung dieser Serotypen in
Deutschland vorzubeugen?
Den Nachweis von BTV Serotyp 6 in den Niederlanden Ende Oktober 2008 und
in Deutschland (Landkreis Grafschaft Bentheim) Anfang November 2008 hat
die Bundesregierung zum Anlass genommen, unmittelbar danach geeignete
Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Einrichtung von Restriktionszonen, Monitoring
der betroffenen Betriebe und der Betriebe im 1 000-Meter-Radius um die
betroffenen Betriebe). Da im Ergebnis der im EU-Referenzlabor durchgeführten
Untersuchungen festgestellt wurde, dass die Viren eine sehr hohe Ähnlichkeit zu
einem südafrikanischen BTV-6-Impfstamm aufweisen, wurden die Maßnahmen
mit Wirkung zum 6. März 2009 wieder aufgehoben.
In Bezug auf die Bekämpfung von BTV Serotyp 1 haben die Vertreter der
französischen Delegation im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit berichtet, dass die diesbezügliche verpflichtende Impfung
voraussichtlich bis Ende April 2009 abgeschlossen werden soll. Vor diesem
Hintergrund haben sich Bund und Länder darauf verständigt, keine vorbeugende
Impfung in Deutschland durchzuführen, jedoch für den Ereignisfall (= Ausbruch)
ca. 670 000 Dosen bei einem Impfstoffhersteller einzulagern.
Da Erfahrungen aus Belgien und den Niederlanden gezeigt haben, dass aus
Frankreich verbrachte Rinder bei Nachuntersuchungen positiv auf BTV-1
reagiert haben, ist mit einer Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die
Blauzungenkrankheit eine Untersuchungspflicht festgelegt worden von in das Inland
verbrachten empfänglichen Tieren aus einem in einem anderen Mitgliedstaat
gelegenen Gebiet, das wegen BTV-1 festgesetzt worden ist.
Zudem wurden und werden Proben von für BT empfänglichen Tieren im
Rahmen des nationalen BT-Monitorings sowie im Rahmen von anstehenden
Exporten auf das Vorhandensein von weiteren BT-Serotypen untersucht, um in
Deutschland gegebenenfalls vorhandene andere BT-Serotypen als dem
Serotyp 8 zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können.
24. a) Ist die Bundesregierung angesichts der Verbreitung der
Blauzungenkrankheit Serotyp BTV-8 auch in Wildtierbeständen und des Auftretens
von immer neuen Serotypen der Ansicht, dass durch die Pflichtimpfung
eine Ausrottung der Seuche in Deutschland und Europa realisiert
werden kann?
Das Spektrum der BT-Serotypen in den Mitgliedstaaten ist seit geraumer Zeit
unverändert.
Die Bundesregierung hält eine Eradikation von BT für möglich, wenn ein EU-
harmonisierter Ansatz weiterhin verfolgt wird. Diese Auffassung steht im
Einklang mit der beim Agrarrat am 27. und 28. Oktober 2008 erzielten
Verständigung der EU-Agrarminister. Die in Deutschland im Jahr 2008 flächendeckend
Drucksache 16/12820 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodedurchgeführte verpflichtende Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen
BTV-8 stellt eine wichtige und effiziente Maßnahme dar. Der Erfolg dieser
Maßnahme kommt einerseits in dem im Vergleich zum Vorjahr deutlichen Rückgang
von BTV-8-Neuausbrüchen in den vor allem betroffenen westlichen
Bundesländern und andererseits in der Verhinderung von Neuausbrüchen in den
nördlichen und östlichen Bundesländern zum Ausdruck. Im Jahr 2009 wurden
bislang erst 117 Fälle (Stand: 17. April 2009) gezählt.
Allerdings lässt das Vorkommen der BT bei Wildwiederkäuern vermuten, dass
sich ein Erregerreservoir in Wildwiederkäuern etabliert haben könnte, das die
Chancen für eine Ausrottung der BT mindert.
b) Wie lange soll die Strategie flächendeckender Impfung
aufrechterhalten werden?
Auch im Jahr 2009 wird in Deutschland eine flächendeckende Impfung gegen
BTV-8 durchgeführt werden.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, die Ausbreitung der
Blauzungenkrankheit in Wildbeständen reduzieren bzw. bremsen zu
können?
Die Aussichten, die Ausbreitung der BT in Wildbeständen reduzieren zu
können, sind gering, da die Impfung wild lebender Wiederkäuer naturgemäß
unmöglich erscheint.
26. a) Welchen Einfluss hat die Impfpflicht auf Schadensregulierungen durch
die Tierseuchenkassen?
Nach dem TierSG sind Entschädigungen für Tiere zu leisten, die auf behördliche
Anordnung getötet wurden sowie für Tiere, bei denen eine anzeigepflichtige
Seuche nach dem Tode festgestellt wurde, sofern die Voraussetzungen für eine
Tötungsanordnung gegeben waren. Entschädigungspflichtig sind auch Tiere,
von denen anzunehmen ist, dass sie aufgrund einer vorgeschriebenen
Seuchenbekämpfungsmaßnahme getötet werden mussten oder verendet sind.
Insbesondere kann es sich hier um Schadensfälle nach Blutentnahmen oder Impfungen
im Rahmen angeordneter Verfahren handeln.
b) Werden BT-verursachte Schäden reguliert, wenn bei bestehender
Impfpflicht nicht geimpft wurde?
Die Verpflichtung zur Impfung ergibt sich aus § 4 Absatz 1a der Verordnung zur
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur
Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der BT, die auf Grundlage des
§ 79 TierSG erlassen wurde. Die schuldhafte Nichtdurchführung der
Blauzungenimpfung führt nach § 69 Absatz 1 TierSG zum Entfallen des
Entschädigungsanspruchs.
c) In welcher Höhe wird die Bekämpfung der Blauzungekrankheit zurzeit
in den verschiedenen Bundesländern und von EU und Bundesregierung
staatlich bezuschusst?
Die Bekämpfung der BT in Deutschland wird im Jahr 2008 durch EU-Mittel mit
einem Höchstbetrag von 18,2 Mio. Euro kofinanziert; dabei werden 100 Prozent
der Kosten für die Impfstoffe, 50 Prozent der Kosten für die Impfdurchführung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12820sowie 50 Prozent der Kosten für die Durchführung der Laboruntersuchungen zur
virologischen, serologischen und entomologischen Überwachung und der
Beschaffung von Fallen EU-kofinanziert.
Für das Jahr 2009 steht ein maximaler Betrag von 4,1 Mio. Euro von EU-
Kofinanzierungsmitteln zur Verfügung, bei dem 50 Prozent der Kosten getragen
werden für die Durchführung der Laboruntersuchungen zur virologischen,
serologischen und entomologischen Überwachung und der Beschaffung von Fallen
und Impfstoffen.
Die verbleibenden Kosten werden länderabhängig durch die Länder, die
Tierseuchenkasse oder die Tierhalter getragen.
27. In welcher Höhe werden die betroffenen Tierhalter in den deutschen
Nachbarländern unterstützt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
28. Welche finanziellen Auswirkungen hätte der Wegfall der Impfpflicht, und
wie würde sich das insbesondere auf die wirtschaftliche Situation der
Schaf- und Ziegenhalter und die Gesundheit ihrer Tiere auswirken?
Bei Wegfall der Impfpflicht müssten die Tierhalter die Kosten für den Impfstoff
sowie die Kosten für die Impfung der Tiere durch den Tierarzt vollständig selbst
bezahlen. Ob Tiere, die an der BT verenden, von der Tierseuchenkasse erstattet
werden, ist fraglich und muss offen bleiben, denn grundsätzlich könnte nach
Zulassung der Impfstoffe jeder Tierhalter seine Tiere impfen lassen. Inwieweit
sich gegebenenfalls Tierseuchenkassen an den Kosten der Impfung beteiligen,
ist derzeit nicht absehbar.
29. Welche Auswirkungen hätte der Wegfall der Impfpflicht in Bezug auf die
weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in den unterschiedlichen
Regionen Deutschlands, bundesweit und in Europa?
Die Beantwortung dieser Frage muss offen bleiben, da sie im Wesentlichen
davon abhängt, in welchem Umfang die Tierhalter ihre gegenüber BT
empfänglichen Tiere dann schützen.
Drucksache 16/12820 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 1
In TSN gemeldete BT-Fälle im Jahr 2007 in Deutschland bei verschiedenen Tierarten
Nutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Aachen 41 16 57
Aachen, Stadt 16 9 25
Ahrweiler 37 66 2 105
Alb-Donau-Kreis 1 1
Altenburger Land 1 1
Altenkirchen i.
Westerwald 75 73 1 149
Altmarkkreis Salzwedel 5 5
Alzey-Worms 1 1
Ammerland 55 3 58
Anhalt-Bitterfeld 1 1
Ansbach 6 2 8
Aschaffenburg 31 61 1 93
Aschaffenburg, Stadt 2 4 6
Augsburg 1 1
Aurich 33 33
Bad Dürkheim 2 4 6
Bad Kissingen 26 6 32
Bad Kreuznach 35 22 57
Baden-Baden, Stadt 1 2 3
Bamberg 2 6 8
Bayreuth 1 1 2
Bayreuth, Stadt 1 1
Bergstraße 42 32 74
Bernkastel-Wittlich 129 94 2 225
Bielefeld, Stadt 16 39 1 56
Birkenfeld 70 33 1 104
Bitburg-Prüm 505 124 6 635
Böblingen 3 3
Bochum, Stadt 1 11 12
Bonn, Stadt 10 10
Börde 8 8
Borken 640 221 2 863
Bottrop, Stadt 15 8 23
Breisgau-
Hochschwarzwald 14 2 16
Bremen, Stadt 7 7
Calw 10 1 11
Celle 32 6 38
Cloppenburg 118 4 122
Coburg 1 1 2
Coburg, Stadt 1 1
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/12820Nutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Cochem-Zell 26 52 1 79
Coesfeld 191 212 3 406
Cuxhaven 10 10
Darmstadt, Stadt 1 7 4 12
Darmstadt-Dieburg 4 2 6
Delmenhorst, Stadt 23 23
Diepholz 160 20 180
Dithmarschen 1 1
Donau-Ries 2 2
Donnersbergkreis 19 23 42
Dortmund, Stadt 2 21 1 24
Düren 67 39 1 107
Düsseldorf, Stadt 3 6 9
Duisburg, Stadt 4 9 13
Eichsfeld 15 5 20
Eisenach, Stadt 2 2
Emden, Stadt 5 5
Emmendingen 24 3 27
Emsland 146 22 168
Ennepe-Ruhr-Kreis 68 99 1 168
Enzkreis 9 7 16
Erftkreis 9 8 1 18
Erlangen-Höchstadt 1 1
Essen, Stadt 2 14 16
Esslingen 4 1 5
Euskirchen 90 65 2 1 7 165
Forchheim 1 1 2
Frankfurt a. Main, Stadt 2 2
Freiburg i. Breisgau, Stadt 1 1
Freudenstadt 2 1 3
Friesland 14 14
Fürth 1 1
Fulda 158 36 194
Gelsenkirchen, Stadt 6 3 1 10
Germersheim 2 2 4
Gießen 68 120 188
Gifhorn 21 21
Goslar 9 4 13
Gotha 1 1
Göttingen 60 19 79
Grafschaft Bentheim 225 42 267
Groß-Gerau 3 9 17 29
Gütersloh 315 181 3 499
Hagen, Stadt 12 22 1 35
Hameln-Pyrmont 70 55 125
Drucksache 16/12820 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Hamm, Stadt 25 37 1 63
Hannover 79 33 1 113
Harburg 5 5
Harz 4 4
Hassberge 1 4 5
Havelland 1 1
Heidelberg, Stadt 1 10 11
Heilbronn 11 7 1 19
Heilbronn, Stadt 1 1
Heinsberg 112 37 2 151
Helmstedt 6 6
Herford 24 45 1 70
Hersfeld-Rotenburg 85 28 113
Herzogtum Lauenburg 8 8
Hildburghausen 7 1 8
Hildesheim 12 5 17
Hochsauerlandkreis 456 187 3 1 1 648
Hochtaunuskreis 13 11 1 25
Hof 1 1
Hohenlohekreis 21 19 40
Holzminden 53 14 67
Höxter 211 152 1 1 365
Ilm-Kreis 3 3
Kaiserslautern 38 28 1 67
Kaiserslautern, Stadt 3 3 6
Karlsruhe 13 10 23
Karlsruhe, Stadt 1 2 3
Kassel 77 76 1 1 155
Kassel, Stadt 4 4
Kitzingen 5 5
Kleve 551 141 2 5 699
Koblenz, Stadt 3 9 12
Köln, Stadt 3 6 1 10
Krefeld, Stadt 4 12 16
Kronach 1 1 2
Kusel 53 60 1 114
Kyffhäuserkreis 2 1 3
Lahn-Dill-Kreis 94 152 6 252
Landau i.d. Pfalz, Stadt 2 2
Leer 212 3 215
Leipzig 1 1
Leverkusen, Stadt 4 9 1 14
Limburg-Weilburg 55 71 1 127
Lippe 109 136 3 1 249
Lörrach 9 9
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/12820Nutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Ludwigsburg 1 5 6
Ludwigshafen 3 2 5
Ludwigshafen a. Rhein,
Stadt 1 1
Ludwigslust 2 1 3
Lübeck, Stadt 1 1
Lüchow-Dannenberg 2 2
Lueneburg 5 2 7
Main-Kinzig-Kreis 149 101 3 253
Main-Spessart-Kreis 18 15 33
Main-Tauber-Kreis 7 3 10
Main-Taunus-Kreis 4 6 2 12
Mainz-Bingen 2 10 12
Mannheim, Stadt 1 1 2 4
Marburg-Biedenkopf 112 193 2 307
Märkischer Kreis 143 133 3 1 280
Mayen-Koblenz 23 41 1 65
Merzig-Wadern 103 52 1 156
Mettmann 26 41 67
Miltenberg 38 15 1 54
Minden-Lübbecke 172 67 239
Mittelsachsen 1 1
Mönchengladbach, Stadt 12 9 21
Mülheim a.d. Ruhr, Stadt 1 4 5
Münster, Stadt 38 37 1 3 79
Neckar-Odenwald-Kreis 8 6 14
Neumarkt i.d. Oberpfalz 1 1
Neunkirchen 29 24 1 54
Neuss 28 28 1 57
Neustadt a.d. Aisch-Bad
W. 3 2 5
Neustadt a.d. Weinstraße,
Stadt 2 2
Neuwied 37 47 1 85
Nienburg a.d. Weser 117 52 169
Nordhausen 4 4
Nordsachsen 3 3
Northeim 98 40 138
Nürnberger Land 1 1 2
Oberallgäu 1 1
Oberbergischer Kreis 230 248 2 480
Oberhausen, Stadt 3 3
Odenwaldkreis 85 48 133
Offenbach a. Main 1 5 6
Offenbach a. Main, Stadt 1 1
Oldenburg 164 6 170
Olpe 178 101 3 282
Drucksache 16/12820 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Ortenaukreis 144 12 156
Osnabrück 389 129 1 519
Osnabrück, Stadt 15 7 22
Ostalbkreis 6 6
Osterholz 15 2 17
Osterode a. Harz 6 3 9
Ostholstein 4 4
Paderborn 269 275 3 547
Peine 5 5 10
Pforzheim, Stadt 2 2
Pinneberg 2 2
Pirmasens 51 35 2 88
Pirmasens, Stadt 1 1 2
Plön 1 1
Rastatt 8 5 13
Recklinghausen 105 73 178
Remscheid, Stadt 9 12 1 22
Rems-Murr-Kreis 20 11 31
Rendsburg-Eckernförde 2 2
Reutlingen 3 3
Rheingau-Taunus-Kreis 22 36 1 59
Rhein-Hunsrück-Kreis 69 57 1 1 128
Rheinisch-Bergischer
Kreis 82 103 1 186
Rhein-Lahn-Kreis 49 56 1 106
Rhein-Neckar-Kreis 7 20 2 29
Rhein-Sieg-Kreis 98 153 3 1 255
Rhön-Grabfeld 3 2 5
Rotenburg a.d. Wümme 18 2 20
Rottweil 3 3
Saale-Orla-Kreis 3 3
Saalfeld-Rudolstadt 5 1 6
Saarbrücken 20 16 1 2 39
Saarlouis 51 35 1 1 88
Saar-Pfalz-Kreis 44 32 76
Sankt Wendel 66 38 1 105
Schaumburg 83 24 1 108
Schleswig-Flensburg 3 3
Schmalkalden-Meiningen 28 3 31
Schwäbisch Hall 25 6 31
Schwalm-Eder-Kreis 84 73 1 158
Schweinfurt 1 3 4
Schweinfurt, Stadt 1 1
Segeberg 3 2 5
Siegen-Wittgenstein 154 128 2 284
Soest 266 303 5 1 2 577
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/12820Nutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Solingen, Stadt 10 25 1 36
Soltau-Fallingbostel 32 7 1 40
Sömmerda 2 2
Sonneberg 2 2
Stade 4 4
Steinburg 2 2
Steinfurt 253 156 1 1 411
Stendal 1 1
Stormarn 3 2 5
Stuttgart, Stadt 1 1
Südliche Weinstraße 6 7 13
Suhl, Stadt 1 1
Trier, Stadt 8 3 11
Trier-Saarburg 113 63 1 177
Tübingen 3 1 1 5
Uelzen 3 3
Unna 43 92 1 136
Unstrut-Hainich-Kreis 3 3
Vechta 78 10 88
Verden 22 7 29
Viersen 105 28 133
Vogelsbergkreis 244 114 2 360
Vogtlandkreis 1 1
Vulkaneifel 157 111 3 271
Waldeck-Frankenberg 386 169 3 558
Warendorf 287 250 1 538
Wartburgkreis 25 8 33
Weimar-Land 1 1
Weißenburg-
Gunzenhausen 1 1
Werra-Meißner-Kreis 39 19 1 59
Wesel 402 143 3 548
Wesermarsch 37 4 41
Westerwaldkreis 120 100 4 2 226
Wetteraukreis 76 115 4 195
Wiesbaden, Stadt 3 2 1 6
Wittmund 11 11
Wolfenbüttel 1 2 3
Wolfsburg, Stadt 2 2
Würzburg 1 1
Wuppertal, Stadt 20 30 50
Zollernalbkreis 3 3
Zweibrücken, Stadt 2 12 14
Zwickau 1 1
Gesamt 12822 7792 115 23 34 11 4 10 20811
Drucksache 16/12820 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 2
Daten zur Morbidität, Mortalität und Letalität der BT im Jahr 2007 (Quelle: TSN)
2007
Rinder Schafe Ziegen
Anzahl Betriebe4 188.827 29.325 k.A.
Anzahl Tiere4 12.969.674 2.443.100 k.A.
betroffene Bestände 12.822 7.792 115
Tiere in den Beständen 1.326.061 502.301 3349
erkrankt 23.722 18.754 155
verendet + getötet 3.520 13.328 54
bezogen auf die Tiere in den betroffenen Betrieben
Morbidität1 2,05 6,39 6,24
Mortalität2 0,27 2,65 1,61
Letalität3 12,92 41,54 25,84
bezogen auf die Tiere in allen Betrieben
Morbidität1 0,183 0,768 -
Mortalität2 0,027 0,546 -
1 Anzahl der erkrankten Tiere an der Gesamtzahl
2 Anzahl der verendeten Tiere an der Gesamtzahl
3 Anzahl der verendeten Tiere im Vergleich zu den erkrankten Tieren
4 Quelle: Destatis (Rind 2008, Schaf 2007)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/12820Anlage 3
In TSN gemeldete BT-Fälle im Jahr 2008 in Deutschland bei verschiedenen Tierarten
Nutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Aachen 10 10
Ahrweiler 1 1
Aichach-Friedberg 1 1
Alb-Donau-Kreis 1 1
Altenkirchen i.
Westerwald 4 4
Altmarkkreis Salzwedel 22 22
Ammerland 79 79
Ansbach 1 1
Aschaffenburg 1 1 2
Augsburg 1 1
Aurich 332 7 339
Bad Doberan 1 1
Bad Kissingen 2 2
Bad Kreuznach 2 1 3
Bad Tölz-Wolfratshausen 1 1
Baden-Baden, Stadt 1 1
Bergstraße 2 2
Bernkastel-Wittlich 4 3 1 8
Biberach 3 1 4
Birkenfeld 7 2 2 11
Bitburg-Prüm 64 3 67
Böblingen 2 4 6
Bodenseekreis 10 10
Börde 12 1 13
Borken 96 96
Braunschweig, Stadt 2 2
Breisgau-
Hochschwarzwald 12 10 22
Bremen, Stadt 21 21
Burgenlandkreis 2 2
Calw 1 11 12
Celle 100 100
Cloppenburg 76 76
Coesfeld 5 5
Cuxhaven 328 4 1 333
Delmenhorst, Stadt 6 1 7
Diepholz 214 214
Dithmarschen 17 7 24
Donnersbergkreis 2 2
Dortmund, Stadt 1 1
Düren 38 38
Drucksache 16/12820 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Eichsfeld 2 1 3
Elbe-Elster 1 1
Emden, Stadt 25 2 27
Emmendingen 2 1 3
Emsland 24 1 25
Ennepe-Ruhr-Kreis 1 1
Enzkreis 1 2 1 4
Erding 3 3
Esslingen 1 8 9
Euskirchen 3 3
Freiburg i. Breisgau, Stadt 1 1
Freudenstadt 15 17 32
Friesland 76 76
Fulda 26 1 27
Gießen 1 1
Gifhorn 34 34
Göppingen 3 5 8
Görlitz 6 6
Goslar 3 3
Göttingen 25 1 26
Grafschaft Bentheim 62 1 63
Greiz 1 1
Groß-Gerau 1 4 5
Günzburg 1 1
Güstrow 2 2
Gütersloh 2 2
Hagen, Stadt 1 1
Hameln-Pyrmont 25 1 26
Hannover 43 43
Harburg 37 37
Havelland 1 1
Heidelberg, Stadt 1 1
Heidenheim 1 1
Heilbronn 2 2
Heinsberg 41 1 42
Helmstedt 8 8
Hersfeld-Rotenburg 7 7
Herzogtum Lauenburg 16 16
Hildesheim 9 9
Hochsauerlandkreis 77 77
Hohenlohekreis 5 2 7
Holzminden 15 15
Höxter 1 1
Kaiserslautern 3 1 4
Karlsruhe 2 4 1 7
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/12820Nutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Kassel 8 1 1 10
Kitzingen 1 1
Kleve 8 8
Köln, Stadt 1 1
Konstanz 1 1
Kusel 4 2 6
Lahn-Dill-Kreis 3 1 4
Landsberg a. Lech 1 1
Leer 466 6 472
Leverkusen, Stadt 2 2
Limburg-Weilburg 4 4
Lindau a. Bodensee 5 5
Lippe 10 2 12
Lörrach 5 1 6
Ludwigsburg 7 7
Ludwigslust 8 8
Lübeck, Stadt 1 1
Lüchow-Dannenberg 72 72
Lueneburg 15 15
Main-Kinzig-Kreis 12 12
Main-Tauber-Kreis 2 1 3
Main-Taunus-Kreis 2 2
Mannheim, Stadt 1 1
Mansfeld-Südharz 2 2
Märkischer Kreis 13 13
Mecklenburg-Strelitz 1 1
Meißen 1 1
Merzig-Wadern 4 1 5
Miltenberg 6 6
Minden-Lübbecke 10 10
Mittelsachsen 1 1
Mönchengladbach, Stadt 1 1
Mülheim a.d. Ruhr ,Stadt 1 1
Müritz 1 1
Neckar-Odenwald-Kreis 1 1
Neumünster, Stadt 2 2
Neunkirchen 1 1
Neuss 3 3
Neuwied 5 5
Nienburg a.d. Weser 165 2 167
Nordfriesland 31 2 33
Nordhausen 1 1
Nordvorpommern 2 2
Nordwestmecklenburg 5 5
Northeim 47 1 48
Drucksache 16/12820 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Oberallgäu 2 2
Oberbergischer Kreis 6 6
Odenwaldkreis 13 1 14
Oldenburg 151 5 156
Oldenburg, Stadt 1 1
Olpe 49 1 50
Ortenaukreis 1 18 2 21
Osnabrück 28 3 1 32
Ostalbkreis 2 2 4
Ostallgäu 1 1
Osterholz 159 7 166
Osterode a. Harz 4 4
Ostholstein 19 19
Ostprignitz-Ruppin 2 2
Paderborn 1 1
Parchim 5 5
Peine 8 8
Pinneberg 9 9
Pirmasens 6 1 7
Plön 12 12
Prignitz 4 4
Rastatt 1 1
Ravensburg 7 1 8
Recklinghausen 7 7
Remscheid, Stadt 1 1
Rems-Murr-Kreis 2 5 7
Rendsburg-Eckernförde 27 2 29
Reutlingen 2 8 10
Rheinisch-Bergischer
Kreis 51 1 52
Rhein-Lahn-Kreis 3 3
Rhein-Neckar-Kreis 4 4
Rosenheim 2 2
Rotenburg a.d. Wümme 219 3 222
Rottweil 6 13 19
Saale-Holzland-Kreis 1 1
Saalfeld-Rudolstadt 1 1
Saarbrücken 1 1
Saarlouis 8 8
Saar-Pfalz-Kreis 3 3
Salzlandkreis 4 4
Sankt Wendel 3 1 4
Schaumburg 41 41
Schleswig-Flensburg 32 1 33
Schwäbisch Hall 5 2 7
Schwarzwald-Baar-Kreis 30 7 37
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/12820Nutztiere Wildtiere Landkreis
Rind Schaf Ziege Boviden Damwild Muffelwild Rehwild Rotwild Gesamt
Segeberg 28 1 29
Siegen-Wittgenstein 53 2 55
Sigmaringen 1 1
Soest 1 1
Solingen, Stadt 1 1
Soltau-Fallingbostel 63 63
Stade 112 6 118
Steinburg 15 15
Steinfurt 12 12
Stendal 14 1 15
Stormarn 11 11
Südliche Weinstraße 1 1 2
Traunstein 4 4
Trier, Stadt 1 1
Trier-Saarburg 11 1 12
Tübingen 3 13 16
Tuttlingen 1 1 2
Uelzen 19 1 20
Unterallgäu 2 2
Vechta 25 25
Verden 62 2 64
Viersen 1 1 1 3
Vogelsbergkreis 11 2 13
Vogtlandkreis 1 1
Vulkaneifel 8 8
Waldeck-Frankenberg 56 2 58
Waldshut 6 6 12
Warendorf 32 2 34
Wartburgkreis 2 2
Weilheim-Schongau 6 6
Werra-Meißner-Kreis 6 6
Wesel 2 2
Wesermarsch 119 15 134
Westerwaldkreis 6 1 7
Wetteraukreis 5 1 6
Wiesbaden, Stadt 1 1
Wilhelmshaven, Stadt 6 1 7
Wittenberg 2 2
Wittmund 117 4 121
Wolfsburg, Stadt 2 2
Wuppertal, Stadt 1 1
Zollernalbkreis 4 16 20
Gesamt 4799 298 12 3 9 0 1 3 5125
Drucksache 16/12820 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 4
Daten zur Morbidität, Mortalität und Letalität der BT im Jahr 2008 (Quelle: TSN)
2008
Rinder Schafe Ziegen
Anzahl Betriebe4 188.827 29.325 k.A.
Anzahl Tiere4 12.969.674 2.443.100 k.A.
betroffene Bestände 4.799 298 12
Tiere in den Beständen 589.116 66.988 495
erkrankt 11.788 460 18
verendet + getötet 249 248 5
bezogen auf die Tiere in den betroffenen Betrieben
Morbidität1 2,04 1,06 4,65
Mortalität2 0,04 0,37 1,01
Letalität3 2,07 35,03 21,74
bezogen auf die Tiere in allen Betrieben
Morbidität1 0,091 0,019
Mortalität2 0,002 0,010
1 Anzahl der erkrankten Tiere an der Gesamtzahl
2 Anzahl der verendeten Tiere an der Gesamtzahl
3 Anzahl der verendeten Tiere im Vergleich zu den erkrankten Tieren
4 Quelle: Destatis (Rind 2008, Schaf 2007)
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ISSN 0722-8333]