[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12572 (neu)
16. Wahlperiode 07. 04. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12392 –
Missstände in der konventionellen Putenhaltung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland wurden im Jahr 2008 insgesamt etwa 36 Millionen Puten
gehalten. (Diese Zahl leitet sich aus der Schlupfmenge an Putenküken in
Deutschland ab.) Der größte Anteil davon konventionell. Der kleinste Anteil
der Tiere wird nach den Kriterien der ökologischen Tierhaltung und
demzufolge eher tiergerecht gehalten. Bei der überwiegend industriellen
Putenhaltung werden bis zu 10 000 Tiere gehalten.
Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher assoziieren mit Putenfleisch
eine gesunde und cholesterinarme Kost. Im Jahr 2007 lag der Pro-Kopf-
Verbrauch bei etwa 6,1 kg. Nach einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks
NDR vom 19. Februar 2009 werden in Deutschland in der Putenhaltung
regelmäßig Antibiotika eingesetzt. Zum Teil, so der Bericht, werden die
Antibiotika während der gesamten Mastdauer der Tiere eingesetzt. Weiterhin ergaben
Recherchen des Senders, dass den Puten nach wie vor die Schnäbel gekürzt
werden. Diese Recherchen decken sich auch mit den Untersuchungen des
Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Nordrhein-Westfalen. Die
Ergebnisse der Studie wurden im Januar veröffentlicht (
http://www.bund-
nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/
Themen_und_Projekte/Landwirtschaft_Gentechnik/
BUNDhintergrund_Putenhaltung_2009.pdf). Bereits im Jahr 2003 wurde vom
BUND eine Studie zu Putenhaltung durchgeführt, die gravierende Missstände
aufzeigte. Diese bestätigten sich auch bei der durch das
Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen durchgeführten Untersuchung. Auf dieser
Grundlage stellten Anfang 2005 die Länder Nordrhein Westfalen und Schleswig
Holstein einen Antrag, der die Eindämmung des tierschutzwidrigen
Schnabelkürzens zum Ziel hatte. Dieses Vorhaben wurde nicht weitergeführt.
Aus der aktuellen Studie des BUND wie auch aus dem NDR-Bericht geht
hervor, dass den in der Intensivmast gehaltenen Puten bereits als Küken fast
ausnahmslos die empfindlichen Oberschnäbel gekürzt werden. Dadurch sollen
Federpicken und Kannibalismus, Folgen haltungsbedingter
Verhaltensstörungen, verhindert werden. Das Schnabelkürzen ist jedoch laut Allgemeiner
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (Nummer 4 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 3. März 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/12572 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeZu § 6 (Amputation)) verboten und darf (nach Nummer 4.1 Erlaubnis nach § 6
Abs. 3 Nr. 1) nur durchgeführt werden, „wenn bekannte, für Federpicken und
Kannibalismus (mit) ursächliche Faktoren soweit wie möglich ausgeschlossen
worden sind, aber dennoch der Gefahr des Auftretens dieses Verhaltens und
der damit verbundenen Schmerz-, Leidens- und Schadenszufügung der Tiere
untereinander anders nicht begegnet werden kann.“ Diese Haltungsvorschrift
findet laut BUND-Bericht in Nordrhein-Westfalen praktisch keine
Anwendung. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zustände in der industriellen
Putenmast in den unterschiedlichen Bundesländern kaum voneinander
unterscheiden. Hauptproblem dabei ist jedoch, dass es in Deutschland keine
rechtsverbindlichen Vorgaben für Mindeststandards zur Putenhaltung gibt. Einzige
Rechtsgrundlage ist das Tierschutzgesetz mit seinen
Ausführungsbestimmungen (1999, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haltung von
Legehennen in Käfigen, in Kraft seit 2002, geändert 2006).
Die hohe Besatzdichte von 52 bis 58 kg/qm, die Langeweile in den Ställen, die
körperlichen Probleme durch zu schnelles Wachstum und schließlich auch das
Schnabelkürzen führen jedoch nicht nur zu schweren Tierschutzproblemen,
sondern letztlich auch zu verbraucherschutzrelevanten Fragen beispielsweise
im Bereich der Lebensmittelhygiene hinsichtlich einer massiv
eingeschränkten Tiergesundheit. Etwa zehn Prozent der geschlüpften und eingestallten
Putenküken sterben während der Mast. Bereits nach 4 bis 5 Monaten haben
Puten aufgrund ihrer Zucht auf schnelles Wachstum – hierzulande wird der im
Ausland gezüchtete Hochleistungsmasthybrid B.U.T. Big 6 gemästet – ihr
Schlachtgewicht von 15 (Hennen) bzw. 20 kg (Hähne) und mehr erreicht.
Somit sind die Tiere dreimal so schwer wie die Wildform. Problematisch dabei
ist, dass die Puten als Zuchtmerkmal eine besonders ausgeprägte
Brustmuskulatur haben. Da diese 30 Prozent des Körpergewichts ausmacht, es dadurch zu
Gleichgewichtsstörungen, schweren Schäden am Skelett-, Gelenk- und
Bandapparat und dadurch bedingten schmerzhaften Fehlstellungen der Gliedmaßen
kommt, wird in Fachkreisen auch von Qualzucht gesprochen. Untersuchungen
haben gezeigt, dass sich 85 bis 97 Prozent der Tiere am Ende der Mast nur
noch unter Schmerzen fortbewegen können. Eine individuelle
tiermedizinische Versorgung ist in der industriellen Putenhaltung praktisch
ausgeschlossen. Der Einsatz von Antibiotika zur Therapie ist angesichts der
Haltungsbedingungen schlüssig. Allerdings sind sie zur Leistungssteigerung verboten.
Dass sie, wenngleich tierärztlich verschrieben – dennoch als solche eingesetzt
werden, haben ebenfalls die Recherchen des NDR gezeigt. Da es keine
gesetzlich vorgeschriebene Abgabemengenverordnung für Antibiotika, sondern
lediglich eine Ermächtigung im Arzneimittelgesetz gibt, kann der Umfang
verkaufter bzw. eingesetzter Antibiotika speziell in der industriellen Putenmast
nur geschätzt werden. Lediglich eine freiwillige Vereinbarung soll den
Antibiotikaeinsatz in der Putenmast einschränken; angesichts des wirtschaftlichen
Konkurrenzkampfes der Betriebe ist hiervon jedoch keine große Wirkung zu
erwarten. Dies steht im Widerspruch beispielsweise zur Deutschen
Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), die die Reduktion der Ausbreitung von
Antibiotika- Resistenzen in Deutschland zum Ziel hat. Unter anderem sieht die
Strategie vor, den sachgerechten Einsatz und verantwortungsvollen Umgang
mit Antibiotika durch Tierärztinnen und Tierärzte sowie durch Landwirtinnen
und Landwirte zu fördern.
1. Wie viele Puten wurden im Jahr 2008 in Deutschland gehalten (bitte
aufschlüsseln nach konventioneller und nichtkonventioneller Haltung)?
In landwirtschaftlichen Betrieben wurden nach den Ergebnissen der
Agrarstrukturerhebung am 3. Mai 2007 rund 10,89 Millionen Puten (in den amtlichen
Statistiken: „Truthühner“) gehalten. Nach Angaben der Öko-Kontrollstellen,
die die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH (ZMP) zusammengestellt
hat, entfielen davon etwa 190 000 Tiere auf die ökologische Tierhaltung (rund
1,7 Prozent). Da Daten zur Geflügelhaltung nicht jährlich erhoben werden,
liegen für 2008 keine Angaben vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12572 (neu)2. Wie viele Betriebe zur Zucht und Mast von Puten gibt es in Deutschland?
Im Mai 2007 gab es 2 289 landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des
Agrarstatistikgesetzes, die Puten hielten. Eine Unterscheidung zwischen Zucht- und
Mastbetrieben wird dabei nicht vorgenommen. Es handelt sich zum
allergrößten Teil um Mastbetriebe.
3. Wie viele Puten bzw. wie viel Putenfleisch wurde 2008 nach Deutschland
importiert (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern)?
Im Jahr 2008 importierte Deutschland 140 735 Tonnen Putenfleisch. Anlage 1
zeigt die Herkunftsländer.
4. Wie viele Puten wurden 2008 lebend nach Deutschland importiert, und wie
viele lebend aus Deutschland exportiert?
Im Jahr 2008 importierte Deutschland 4 096 753 lebende Puten. Exportiert
wurden 7 420 724 Tiere. Einzelheiten sind aus Anlage 2 ersichtlich.
5. Welche Länder innerhalb der Europäischen Union gehören zu den größten
Produzenten von Putenfleisch?
Nach Angaben der Food and Agriculture Organization (FAO) stellt sich die
Reihenfolge wie folgt dar:
Im Jahr 2007 (für 2008 liegen noch keine Zahlen vor) war Frankreich größter
Produzent von Putenfleisch. Es folgten Deutschland, Italien, Polen, das
Vereinigte Königreich und Ungarn.
6. In welchen Bundesländern werden die meisten Puten gemästet (bitte
aufschlüsseln nach Bestand und Betriebsgröße)?
Den größten Umfang hat die Haltung von Puten in Niedersachsen mit rund
5,31 Millionen Tieren (48,7 Prozent des Bestandes in der Bundesrepublik
Deutschland). Zweitwichtigstes Bundesland ist diesbezüglich Nordrhein-
Westfalen mit 1,36 Millionen Tieren (12,4 Prozent). 84 Prozent der Tiere werden in
Betrieben mit 10 000 und mehr Puten gehalten. In Anlage 3 sind die
Putenbestände nach Bestandsgrößenklassen und Ländern gegliedert.
7. In wie vielen Betrieben konnten 2008 aufgrund
amtsveterinärmedizinischer Kontrollen Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht bei der Haltung
von Puten festgestellt werden, und was für Konsequenzen hatte das für die
jeweiligen Betriebe?
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über die Anzahl der
Kontrollen und etwaige Sanktionen keine Kenntnis.
Drucksache 16/12572 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. In wie vielen Betrieben konnten 2008 aufgrund
amtsveterinärmedizinischer Kontrollen Verstöße beim Einsatz von Medikamenten wie
Antibiotika bei der Haltung von Puten festgestellt werden, und was für
Konsequenzen hatte das für die jeweiligen Betriebe?
Der Vollzug der Rechtsvorschriften in den genannten Bereichen obliegt den
nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über die
Anzahl der Kontrollen nur insofern Kenntnis, soweit diese in Zusammenhang
mit dem Nationalen Rückstandskontrollplan durchgeführt werden.
Bei amtlichen Kontrollen auf den vorschriftsmäßigen Einsatz von
Tierarzneimitteln im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans wurden im Jahr
2007 in Deutschland insgesamt in landwirtschaftlichen Betrieben ca. 400 und
auf Schlachthöfen ca. 1 200 Proben von Puten entnommen und auf
Tierarzneimittel untersucht. Zahlen für 2008 liegen derzeit noch nicht vor. Wie viele
Betriebe durch die Proben repräsentiert werden, lässt sich aus den vorliegenden
Daten nicht entnehmen.
Folgende Höchstgehaltsüberschreitungen wurden 2007 bei Puten festgestellt:
In einer von 242 Proben wurde in der Leber Enrofloxacin und in einer von
192 Proben wurde in Fleisch Doxycyclin gefunden. Bei beiden Substanzen
handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe. Zudem wurde in einer von
130 Proben Diclazuril in Fleisch und Leber nachgewiesen. Diclazuril ist ein
Mittel gegen Kokzidien (einzellige Parasiten), das für Geflügel zwar nicht als
Tierarzneimittel zugelassen ist, bei Masthühnern jedoch als
Futtermittelzusatzstoff E 771 gemäß Verordnung (EG) Nr. 418/2001 eingesetzt werden darf.
Die Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplan sind auf der Homepage
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
veröffentlicht (
http://www.bvl.bund.de/nrkp).
9. In welchem Umfang werden Putenbestände hinsichtlich Haltung,
Medikamenteneinsatz und Schlachtung kontrolliert bzw. untersucht?
Der Vollzug der Rechtsvorschriften in den genannten Bereichen obliegt den
nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über die
Anzahl der Kontrollen und etwaige Sanktionen über die unter Frage 8
vorgelegten Informationen hinaus keine Kenntnis.
10. Plant die Bundesregierung die Schaffung verbindlicher
Haltungsvorschriften für Mastputen, und wenn nein, warum nicht?
Der Schutz von Mastputen ist durch das Tierschutzgesetz und die allgemeinen
Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Spezifische
Vorschriften zum Schutz von Mastputen gibt es nicht. Daher wurden unter
Federführung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) „Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige
Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und
Mastputen“ erarbeitet, die von Vertretern der Länder Niedersachsen, Baden-
Württemberg sowie Brandenburg, des Bündnisses Tierschutz, der
Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, des Bundesverbands Bäuerlicher
Junggeflügelmäster, des Verbands deutscher Putenerzeuger sowie des Zentralverbands
der Deutschen Geflügelwirtschaft unterzeichnet wurden.
Mit Beschluss vom 17. September 1999 nahmen die Agrarminister und -
ministerinnen sowie Senatoren/Senatorinnen der Länder auf ihrer Konferenz in
Freiburg den Bericht des Bundesministeriums über den Abschluss der
vorgenannten Vereinbarung zustimmend zur Kenntnis und erklärten, dass sie dafür
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12572 (neu)Sorge tragen, dass die im Papier enthaltenen Mindestanforderungen in
länderspezifischen, freiwilligen Vereinbarungen keinesfalls unterschritten werden.
In den bundeseinheitlichen Eckwerten wird ausgeführt, dass sie innerhalb von
5 Jahren nach ihrer Verabschiedung zu überprüfen und ggf. auf Grund neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse oder neuer praktischer Erfahrungen
anzupassen sind. In diesem Lichte wurden 2004 und 2005 im BMELV mit Vertretern
der Länder, sowie Tierschutz- und Wirtschaftsverbänden Erfahrungen mit den
bisherigen Vereinbarungen ausgetauscht und Möglichkeiten einer
Fortentwicklung der Eckwerte erörtert.
Es ist beabsichtigt, nach der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zum
Schutz von Masthühnern in nationales Recht zu sondieren, inwieweit eine
Fortführung der Gespräche über die bundeseinheitlichen Eckwerte, ausschließlich
betreffend Mastputen, zielführend ist.
Im Zusammenhang mit dieser Frage (10) ist auch zu berücksichtigen, dass nach
wie vor Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Frage der Indikatoren
einer tiergerechten Mastputenhaltung besteht. Aus diesem Grund wird aus
Mitteln des BMELV ein Vorhaben (Förderkennzeichen 06HS015) gefördert, in
dem Aspekte der Tiergesundheit von Mastputen in verschiedenen
kommerziellen Intensivhaltungsformen in Deutschland untersucht werden. Ziel des
Forschungsprojektes ist es, möglichst einfach zu erhebende Merkmale zu
ermitteln, die tierschutzrelevante Sachverhalte beschreiben und sich am lebenden
Tier und/oder am Schlachtkörper erheben lassen. Die Förderung hat am 1. Mai
2007 begonnen und erfolgt bis einschließlich April 2009 über die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger.
11. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, um die Schaffung
verbindlicher Haltungsvorschriften auf EU-Ebene zu beschleunigen?
Die Bundesregierung hat an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass eine
Europäische Initiative zum Schutz von Mastputen ein wichtiger Beitrag zur
Fortentwicklung des Tierschutzes in Europa wäre. Gleichwohl hat die
Europäische Kommission das Initiativrecht. Es ist also an der Europäischen
Kommission zu entscheiden, ob Bedarf für Europäische Rechtsvorschriften zum
Mastputenschutz gesehen wird.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine EU-weite Regelung der
Putenhaltung zeitnah geplant ist, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn
nein, warum nicht?
Der Bundesregierung sind derzeit keine derartigen Aktivitäten bekannt. Die
Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Prioritätensetzung und die
Ressourcenverfügbarkeit der Europäischen Kommission.
13. Verfügt die Bundesregierung über Statistiken, die Aufschluss über den
Medikamenteneinsatz in der Putenhaltung geben, und wenn nein, warum
nicht?
Der Vollzug der Rechtsvorschriften in dem genannten Bereich obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden.
Dem BMELV stehen keine Daten zum mengenmäßigen Einsatz von
antimikrobiellen Mitteln in der Putenhaltung zur Verfügung. Für die gesamte Tiermedizin
in der Bundesrepublik Deutschland liegt ein Schätzwert des Bundesverbandes für
Tiergesundheit für 2005 von 784,4 Tonnen abgegebener Veterinärantibiotika vor.
Drucksache 16/12572 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des
Medikamenteneinsatzes in der Putenhaltung durch Beimischung in
Futtermitteln?
Der Vollzug der Rechtsvorschriften in dem genannten Bereich obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden.
Dem BMELV stehen keine Daten zum mengenmäßigen Einsatz von
antimikrobiellen Mitteln in der Putenhaltung zur Verfügung.
15. Welche antimikrobiell wirksamen Medikamente kommen allgemein in
der Putenhaltung zum Einsatz, und welche Medikamente lassen sich
neben dem therapeutischen Effekt auch als Leistungssteigerer
verabreichen?
In der Putenhaltung werden die nach europäischem Recht für Puten
zugelassenen Antibiotika angewendet. Darüber hinaus können auch Antibiotika
angewendet werden, die nach europäischem Recht für andere Tierarten zugelassen
sind und gemäß arzneimittelrechtlicher Vorgaben zur Anwendung bei Puten
durch den Tierarzt umgewidmet werden.
Derzeit sind acht antimikrobiell wirksame Tierarzneimittel zur Anwendung bei
Puten zugelassen:
1. „Denagard 12,5 Prozent wässrige Lösung“ (Wirkstoff: Tiamulinfumarat)
2. „Tylan soluble 100 g“ (Wirkstoff: Tylosintartrat)
3. „Tylan soluble“ (Wirkstoff: Tylosintartrat)
4. „Dicural orale Lösung“ (Wirkstoff: Difloxacinhydrochlorid)
5. „Sulfaquinoxalin-Na 100 Prozent animedica“ (Wirkstoff: Sulfaquinoxalin-
Natrium)
6. „Sulfenazon“ (Wirkstoff: Sulfaquinoxalin-Natrium)
7. „Lincomycin-Spectinomycin Pulver“ (Wirkstoffe: Lincomycinhydrochlorid
und Spectinomycinsulfat)
8. „Neomycinsulfat“ (Wirkstoff: Neomycinsulfat)
Diese Tierarzneimittel dienen dem Zweck der Bekämpfung von bakteriellen
Infektionen. Es liegen dem BMELV keine Erkenntnisse vor, dass diese
Tierarzneimittel zu anderen Zwecken in Putenmastbeständen verwendet werden.
16. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Aktualisierung und
verbindlichen Regelung der „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige
Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen)
und Mastputen“ von 1999, und wenn nicht, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12572 (neu)17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der
Schnabelkürzungen in Putenmastbetrieben, die ja genehmigungspflichtig sind?
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über den Umfang des
Schnabelkürzens bei Mastputen keine Kenntnis.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Betriebe, die
Schnabelkürzungen veranlassen, diese von der zuständigen Behörde auch
genehmigen lassen bzw. mit welchem Anteil die Genehmigung erteilt
wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche
Erkrankungs- und Sterberate konventionell gehaltener Puten, und
inwiefern finden Dokumentationen durch zuständige Veterinäre auf
Schlachthöfen statt?
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die
Erkrankungs- und Sterberate konventionell gehaltener Puten.
Nach § 66 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) ist über die
Schlachttier- und Fleischuntersuchung und deren Ergebnis eine Statistik zu führen. In
§ 1 der „Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die
Schlachttier- und Fleischuntersuchung“ vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187) sind
Erhebungsmerkmale festgelegt.
Danach werden an Schlachthöfen die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier-
und Fleischuntersuchung dokumentiert.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Infektionsraten bzw.
Tierverluste infolge des Schnabelkürzens bei Puten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
21. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die weite Verbreitung des
Schnabelkürzens in der Putenhaltung, obwohl diese Maßnahme nach
geltender Durchführungsverordnung des Tierschutzgesetzes die Ausnahme
und nicht die Regel sein sollte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
22. Welche Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Puten sind mit der
Schnabelkürzung verbunden?
In der Bundesrepublik Deutschland werden nach hiesiger Kenntnis für die
prophylaktische Kürzung von Schnabelteilen bei Putenküken zur Verhinderung
von Federpicken und Kannibalismus vorwiegend der „Bio-beaker“
(Lasertechnik) und der Infrarotstrahl mit dem „Poultry Service Processor“ (PSP) am
ersten Lebenstag genutzt. Bei Puten wird hiermit der Oberschnabel gekürzt, um
die Auswirkungen von Federpicken und Kannibalismus zu mindern. Beide
Methoden schädigen die Schnabelspitze.
Drucksache 16/12572 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem weitverbreiteten
Schnabelkürzen entgegenzuwirken?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10, hinsichtlich des Projektes zu Indikatoren
einer tiergerechten Mastputenhaltung, sowie zu Frage 17 verwiesen.
24. Welche Änderungen bei der Haltung von Puten sind aus Sicht der
Bundesregierung nötig, um dem Kannibalismus und Federpicken, beides
Folgen haltungsbedingter Verhaltensstörungen, vorzubeugen, und wie
können diese Änderungen verbindlich geregelt werden?
Im Rahmen des Modellvorhabens des BMELV „Tiergerechte
Mastputenhaltung mit Beschäftigungs- und Strukturelementen“ wurde in zwei
konventionellen Betrieben und einem ökologischen Betrieb in den Jahren 2005 bis 2007 der
Einsatz von Strukturelementen und Beschäftigungsmaterial auf Verhalten,
Leistung und Gesundheit von Mastputen unter Praxisbedingungen untersucht.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass alle angebotenen Strukturelemente
(erhöhte Ebenen, Strohballen, A-Reuter, Europaletten) von den Tieren genutzt
wurden. Besonders häufig wurden sie in den Dämmerungsphasen aufgesucht.
Das zeigt, dass der Einsatz derartiger Elemente dem arttypischen
Ruheverhalten der Pute entgegenkommt. Die angebotenen Beschäftigungsmaterialien
(Strohballen, Heukörbe) wurden ebenfalls von den Puten genutzt. Festzustellen
war, dass während der gesamten Untersuchungszeit weder in den
Versuchsställen noch in den nicht angereicherten Kontrollställen maßgeblich Federpicken
und Kannibalismus auftraten. Dies belegt den hohen Einfluss des Managements
auf die Situation im Stall.
Insgesamt zeigte sich, dass die eingesetzten Strukturelemente und
Beschäftigungsmaterialien eine gute Möglichkeit zur Anreicherung der Haltungsumwelt
darstellen. Nachteile auf die Tiergesundheit konnten nicht festgestellt werden;
die Vorteile hinsichtlich des Verhaltens und des Wohlbefindens der Puten waren
allerdings nicht so eindeutig, dass sie verbindliche Regelungen begründen
würden.
Überdies wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen den Einsatz von
Putenrassen (z. B. Hochleistungsmasthybrid B.U.T. Big 6) zu ergreifen, die
aufgrund ihrer Schnellwüchsigkeit und ihres partiell sehr starken
Muskelwachstums (Brustbereich) zu erheblichen Leiden und Schmerzen der
Tiere führen, und wenn nicht, warum nicht?
Nach § 11b Abs. 2 Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten,
wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen mit Leiden
verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder jeder
artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu
Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder deren Haltung
nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder
vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach § 2 Abs. 1
Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Aus Sicht der Bundesregierung lässt sich die Tierschutzproblematik im Bereich
der Züchtung derzeit nicht sinnvoll und wirkungsvoll durch eine
Rechtsverordnung konkretisieren. Wenn mit einer solchen Verordnung auf den ersten Blick
auch eine höhere Rechtsverbindlichkeit erreicht werden könnte, erscheint es
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12572 (neu)doch unpraktikabel, die sehr komplexen Zusammenhänge, die in der
Nutztierzucht möglicherweise zu Leiden der Tiere führen, in einer notwendigerweise
abstrahierenden Rechtsverordnung allgemeingültig zu regeln.
Außerdem würde die Form der Rechtsverordnung die Flexibilität bezüglich der
Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erheblich einschränken.
Dies ist gerade im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der
Wissensbereiche Genetik und Verhaltensforschung als problematisch zu erachten.
Um Zielkonflikte zwischen der modernen Tierzucht und den geltenden hohen
Tierschutzstandards zu vermeiden, erscheint es mir derzeit zielführender, wenn
die Tierzuchtunternehmen die Belange des Tierschutzes eigenverantwortlich in
ihren Zuchtprogrammen berücksichtigen.
In letzter Konsequenz züchten aber die Zuchtunternehmen Tiere, für deren
Produkte sie Marktchancen erwarten. Mithin ist es auch an den Verbraucherinnen
und Verbraucher, durch ihr Nachfrageverhalten Einfluss auf die Ausrichtung
der Züchtung und der Erzeuger zu nehmen.
26. Worin unterscheidet sich die konventionelle von der
nichtkonventionellen Putenhaltung, sofern letztere nach den Kriterien der ökologischen
Tierhaltung stattfindet?
Grundregel der ökologischen Tierhaltung ist, dass im Hinblick auf einen
weitgehend geschlossenen Betriebskreislauf eine flächenunabhängige
Nutztierhaltung, bei der der Tierhalter keine landwirtschaftlichen Nutzflächen
bewirtschaftet, verboten ist. Ökologische Tiere müssen grundsätzlich in ökologisch
wirtschaftenden Betrieben geboren und aufgezogen sein.
In der Fütterung ist es das Ziel der ökologischen Wirtschaftsweise, die Tiere
ausschließlich mit ökologischem Futter zu versorgen. Der Einsatz
konventioneller Futtermittel läuft schrittweise in wenigen Jahren aus. Auf den in der
konventionellen Haltung zugelassenen Einsatz von Aminosäuren als
Futtermittelzusatzstoffe zur Eiweißergänzung wird im ökologischen Landbau grundsätzlich
verzichtet. Da Mastgeflügel auf die Zufuhr hochwertiger Eiweißfuttermittel
angewiesen ist, kann die Futterration in begründeten Ausnahmefällen durch
bestimmte Eiweißfuttermittel aus konventioneller Erzeugung ergänzt werden
(z. B. Kartoffeleiweiß und Maiskleber), wenn eine ausschließliche Versorgung
mit Futtermitteln aus ökologischer Erzeugung nicht möglich ist. Bei Geflügel
muss in der Tagesration frisches oder getrocknetes Raufutter mit angeboten
werden.
Die Verwendung von Hormonen zur Kontrolle der Fortpflanzung ist verboten.
Ebenso ist die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer
Tierarzneimittel nicht zulässig. Im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung
dürfen chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich
Antibiotika unter Einhaltung strenger Bedingungen nur eingesetzt werden, wenn
die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen
Mitteln ungeeignet ist. Im Hinblick auf die Gewinnung von ökologischen
Lebensmitteln verdoppelt sich dann die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung
eines allopathischen Tierarzneimittels im Verhältnis zu der gesetzlich
vorgeschriebenen Wartezeit.
In der ökologischen Tierhaltung muss Geflügel mindestens während eines
Drittels der Lebenszeit Zugang zu Freigelände (Auslauf) gewährt werden. Die
Ausläufe müssen überwiegend Pflanzenbewuchs aufweisen und mit
Schutzvorrichtungen (Bäume, Sträucher, entsprechende Unterstände) versehen sein. Die
Tiere müssen ungehinderten Zugang zu einer ausreichenden Anzahl von
Tränken und Futterstellen haben. Ausreichend Raufutter und Scharrmaterial muss
Drucksache 16/12572 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodezur Verfügung stehen. Die Haltung in Käfigen ist nicht erlaubt. Der Tierbesatz
ist so zu begrenzen, dass 170 kg Stickstoffeintrag je ha landwirtschaftlich
genutzte Fläche im Jahr nicht überschritten werden.
Die Begrenzung der Besatzdichten in Stallgebäuden soll den Tieren Komfort
und Wohlbefinden gewährleisteten und den arteigenen Verhaltensbedürfnissen
Rechnungen tragen. So sieht die EG-Öko-Verordnung eine Begrenzung bei
Truthühnern in festen Ställen von 21 kg Lebendgewicht je m2 vor und in
beweglichen Ställen von 30 kg je m2. Je Stall dürfen maximal 2 500 Tiere gehalten
werden. Bezüglich der Außenfläche müssen für Truthühner bei Flächenrotation
10 m2 je Tier zur Verfügung stehen.
Geflügelställe müssen so gebaut sein, dass alle Tiere leichten Zugang zu einem
Auslaufbereich haben. Das Gebäude muss reichlich natürliche Belüftung und
ausreichenden Tageslichteinfall gewährleisten.
Beim Umgang mit Geflügel ist im ökologischen Landbau das Stutzen der
Schnäbel grundsätzlich verboten. Nur im begründeten Einzelfall ist dieses mit
Zustimmung der Kontrollbehörde möglich.
27. Hält die Bundesregierung die Haltung von Puten in Beständen von
mehreren Zehntausend bis Hunderttausend Tieren aus seuchenhygienischen
Gründen für problematisch, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum
nicht?
Die Größe eines Bestandes allein birgt an sich noch keine erhöhte Gefahr eines
Seuchenausbruchs in sich. Das Gesamtrisiko eines Betriebes ist aus
seuchenhygienischer Sicht zusätzlich von vielen anderen Faktoren abhängig. Hierbei
spielt insbesondere die Organisation der Betriebe eine entscheidende Rolle,
z. B. Entsorgung der in getrennten Ställen eines oder mehrerer Betriebe
anfallenden Gülle in einer gemeinsamen oder einer getrennten Anlage, gemeinsamer
Fuhrpark, Abgrenzung zu anderen Betrieben, betriebseigene Kleidung,
Belegung nach dem „Rein-Raus-Verfahren“, Art und Weise des Tierzukaufs.
28. Wie viele Puten wurden in den vergangenen zehn Jahren infolge von
Tierseuchen wie der Vogelgrippe gekeult (bitte aufschlüsseln nach Jahr,
Tierzahl, Bundesland und Betreiber)?
In den Jahren 2006 und 2008 gab es in Sachsen jeweils einen Ausbruch von
hochpathogener Aviärer Influenza und in den Jahren 2008 und 2009 in
Niedersachsen 29 bzw. 4 Fälle von niedrigpathogener Aviärer Influenza. Die Zahl der
dabei jeweils in den betroffenen Beständen getöteten Puten belief sich laut dem
Tierseuchennachrichtensystem (TSN) auf 10 187, 24, 352 797 und 64 896.
Aufgrund von Risikoanalysen vorsorglich getötete Tiere werden nicht über das
TSN gemeldet.
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bildung von
Antibiotikaresistenzen bei Puten vor?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
untersucht im Rahmen des nationalen Resistenzmonitoring tierpathogener Erreger
seit 2004 regelmäßig entsprechend eines vorher festgelegten Stichprobenplanes
auch Bakterienisolate von erkrankten Puten bzw. Putenküken. Der Hauptanteil
der Isolate, für die Daten zu Resistenzen vorliegen, stammt aus den
Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, so dass man nicht davon
ausgehen kann, dass die Stichprobe für die Bundesrepublik Deutschland repräsenta-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/12572 (neu)tiv ist. Jedoch lassen sich Tendenzen ablesen. Zu den Ergebnissen im Einzelnen
wird auf die Ausführungen zu Frage 32 verwiesen.
30. Welche Grenzwerte existieren für Rückstände von Antibiotika in
Putenfleisch?
Gemäß europäischem Tierarzneimittelrecht sind im Rahmen der Zulassung für
Tierarzneimittel, die zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren
bestimmt sind, so genannte maximale Rückstandshöchstmengen (Maximum
Residue Limits, MRL) festzulegen. Diese werden im Rahmen eines europäisch
vorgeschriebenen Verfahrens geprüft und rechtlich festgeschrieben. Sie sind in
den Anhängen I u. III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt. Eine
entsprechende Liste ist auch auf der Homepage des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter der Rubrik „Tierarzneimittel/
Zulassung“ zu finden.
Ergänzend dazu sind auf der Internet-Seite der Europäischen
Arzneimittelagentur (EMEA) unter
http://www.emea.europa.eu/htms/vet/mrls/a.htm Berichte
zu den einzelnen Stoffen als „Summary Report“ bzw. „European Public MRL
Assessment Report“ zu finden, in denen die Ergebnisse der Bewertung und die
jeweiligen Höchstmengen ausführlich dargestellt und diskutiert werden.
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche
Bildung von Antibiotikaresistenzen durch den Verzehr von Putenfleisch
beim Menschen vor?
Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch resistente Erreger
mit Lebensmitteln übertragen werden und Erkrankungen beim Menschen
verursachen. Es liegen aber keine Untersuchungen vor, die geeignet sind, einen
direkten kausalen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von mit einem
resistenten Erreger behafteten Putenfleisch und der Erkrankung eines Menschen mit
besonderer Schwere bedingt durch die Resistenzen zu bestätigen.
32. Welche resistenten Keime sind in Putenmastbetrieben bzw. in
Schlachthöfen festgestellt worden und in welcher Häufigkeit?
Die im Rahmen des Nationalen Resistenzmonitorings des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingesandten Proben
stammen von Putenmastbetrieben und nicht von Schlachthöfen. Die
Bakterienisolate werden von klinisch erkrankten Tieren gewonnen.
Für Escherichia coli wurden hohe Resistenzraten gegenüber Tetracyclin (ca.
75 Prozent der Bakterienstämme), Ampicillin (ca. 60 Prozent), den getesteten
Cephalosporinen der ersten Generation (Cephalothin ca. 50 Prozent), sowie
Cotrimoxazol (ca. 35 Prozent) gefunden. Gegenüber Enrofloxacin wurden
Resistenzraten von ca. 5 Prozent gefunden. Untersucht wurden 194 Isolate von
Mastputen. Diese Zahlen stammen aus der Studie 2004/2005 und haben sich in
der Studie 2005/2006 in vergleichbarer Höhe wieder gezeigt.
Für Staphylococcus aureus wurden Resistenzen gegenüber Tetracyclin (98
Prozent), Penicillin (94 Prozent), Ampicillin (92 Prozent), Erythromycin (68
Prozent) und Enrofloxacin (14 Prozent) bei 63 untersuchten Isolaten gefunden.
Diese Daten entstammen der Studie 2005/2006. Für weitere Bakterienstämme
wurden nur wenige Isolate eingesandt, so dass eine Aussage zur Resistenzlage
nicht möglich ist.
Drucksache 16/12572 (neu) – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode33. Existiert durch die Massentierhaltung und den dadurch vermehrten
Antibiotikaeinsatz ein erhöhtes Infektionsrisiko bezüglich
antibiotikaresistenter Keime für die Mitarbeiter der Putenmastbetriebe bzw. Schlachthöfe?
Welche Erkenntnisse darüber liegen der Bundesregierung vor?
Das Risiko für eine Besiedelung mit Antibiotika resistenten Bakterien ist für
Personen, die unmittelbaren Kontakt zu Tieren haben, die mit solchen
Bakterien besiedelt sind, höher als für Menschen, die keinen Kontakt zu Tieren, die
mit solchen Bakterien besiedelt sind, haben. Dies gilt grundsätzlich für jede
Tierhaltung. Belegt ist dies am Beispiel der Methicillin Resistenten
Staphylokokkus Aureus (MRSA) für die Schweinehaltung.
34. Welche konkreten Folgen hat die Deutsche Antibiotika-
Resistenzstrategie (DART) für die Tierhaltung?
Die Antibiotikaresistenzstrategie für den Bereich der Tierhaltung,
Lebensmittelkette und tierärztlichen Tätigkeit soll in Zusammenarbeit zwischen
Humanmedizin und Tiermedizin den Antibiotikaeinsatz bei Tieren beeinflussen und
das Auftreten und die Verbreitung von Resistenzen bei Bakterien, die
Menschen oder Tiere besiedeln, reduzieren. Es wird angestrebt, dass die Strategie
von Tierärzten, Landwirten, Tierbesitzern, Wirtschaftsverbänden und
zuständigen Behörden anerkannt und „gelebt“ wird. In dieser Strategie und im
Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung werden die europaweiten und
internationalen/supranationalen Vorgaben reflektiert. Zusammen mit den vorliegenden
Antibiotikaleitlinien – die zurzeit in Überarbeitung sind – soll durch einen
verantwortungsbewussten Antibiotikaeinsatz im Bereich der Tierhaltung,
Lebensmittelkette und tierärztlichen Tätigkeit der gesundheitliche Verbraucherschutz
gesichert werden, ohne die Tiergesundheit zu beeinträchtigen. Hierzu ist auch
Forschung und Entwicklungsarbeit hinsichtlich einer verbesserten Tierhaltung,
Diagnostik und zu Ersatzmaßnahmen für den Antibiotikaeinsatz notwendig.
Mit der Strategie sollen folgende Ziele erreicht werden:
● eine umfassende Erfassung der Antibiotikaresistenzsituation,
● eine ständige Überwachung der Entwicklung der
Antibiotikaresistenzsituation,
● eine wissenschaftlich fundierte Ableitung von Managementmaßnahmen,
● eine verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern,
● eine breite Akzeptanz und Umsetzung der Managementmaßnahmen in der
Tiermedizin und Tierhaltung,
● eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe
und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten und
● eine Antibiotikaresistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der
Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12572 (neu)Anlage 1
Drucksache 16/12572 (neu) – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 2
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/12572 (neu)Anlage 3
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