Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/3744
21.08.85
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lintner, Böhm (Melsungen), Dr. Kunz
(Weiden), Reddemann, Sauer (Salzgitter), Schulze (Berlin), Dr. Voigt (Northeim),
Werner (Ulm), Wilz, Regenspurger, Berger, von Schmude, Graf Huyn, Dolata, Weiß,
Jung (Lörrach), Dr. Schroeder (Freiburg), Magin, Kittelmann, Schneider (Idar-
Oberstein), Kalisch, Günther, Hinsken, Hinrichs, Linsmeier, Jagoda, Frau Rönsch,
Gerstein, Dr. Göhner, Boroffka, Ruf, Schemken, Hornung, Krey, Frau Männle,
Borchert und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Ronneburger, Hoppe, Schäfer (Mainz) und der Fraktion der FDP
— Drucksache 10/3681 —
Kontaktverbote in der DDR
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 21. August
1985 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
1. Welche Vorschriften, Verpflichtungen, Auflagen und sonstige
Bestimmungen über Kontaktverbote in der DDR sind der
Bundesregierung bekannt? Inwieweit verstößt die DDR damit gegen
internationales Recht?
Viele Deutsche in der DDR werden von ihren Vorgesetzten am
Arbeitsplatz (oder in Einzelfällen direkt von den
Staatssicherheitsbehörden) als Geheimnisträger eingestuft und müssen sich
schriftlich verpflichten, die bestehenden privaten Kontakte zu
Verwandten und Bekannten in nichtkommunistischen Staaten
abzubrechen oder zumindest zu reduzieren und alle Aktivitäten
zu unterlassen, die zu neuen privaten Kontakten mit Bürgern
dieser Staaten führen können. Die Verpflichtungen können
beinhalten:
Anträge auf private besuchsweise Ausreisen in
nichtkommunistische Staaten werden nicht gestellt, auch nicht bei einer
dringenden Familienangelegenheit.
— Besucher aus diesen Staaten werden nicht eingeladen und,
wenn sie unangemeldet eintreffen, nicht empfangen.
— Jeder private Post- und Telefonverkehr in
nichtkommunistische Staaten wird eingestellt. Geschenksendungen, B riefe
und Telefongespräche werden nicht mehr
entgegengenommen.
— Private Kontakte zu Personen aus nichtkommunistischen
Staaten, die sich ständig oder zeitweilig in der DDR aufhalten, sind
verboten.
— Zufällige Kontakte zu Personen aus nichtkommunistischen
Staaten, die sich in der Öffentlichkeit oder bei
gesellschaftlichen Anlässen ergeben, z. B. auf Bahnhöfen, in Gaststätten
oder bei privaten Festlichkeiten, sind sofort abzubrechen,
wenn erkennbar wird, daß der Kontaktpartner „aus dem
Westen" ist. Gegebenenfalls muß die Person, die
Kontaktverbot hat, den gemeinsamen Aufenthaltsraum oder den
gemeinsamen Tisch in der Gastwirtschaft unverzüglich verlassen.
— Liegenschaften und Fahrzeuge, die im Besitz von Personen
oder Institutionen aus nichtkommunistischen Staaten sind,
dürfen nicht betreten werden. Das gilt z. B. auch für Flugzeuge
aus nichtkommunistischen Staaten, die zwischen Zielorten im
Bereich der Warschauer-Pakt-Staaten verkehren.
— Alle Aktivitäten, die zu neuen p rivaten Kontakten in
nichtkommunistischen Staaten führen, sind zu unterlassen, z. B. die
Suche nach Tauschpartnern für Münzen, Briefmarken,
Insekten, Exlibris, der private Austausch von eigenen
künstlerischen Arbeiten, wissenschaftlichen Konzepten oder
Erkenntnissen aus der Familienforschung usw.
Werden nur bestimmte Kontakte verboten, handelt es sich um
Kontaktbeschränkungen, beim Verbot a ller „Westkontakte" um
ein Kontaktverbot.
Das Kontaktverbot ist in letzter Zeit der Regelfall. Es gilt meist
nicht nur für den angeblichen oder tatsächlichen Geheimnisträger
selbst, sondern auch für dessen Familienangehörige sowie für
Verwandte, die nicht einmal im Haushalt oder Wohnort des
Verpflichteten leben müssen.
Weigern sich in der DDR lebende Verwandte des Verpflichteten,
ihrerseits die Westkontakte aufzugeben, so kann dem
Verpflichteten auferlegt werden, auch zu diesen Verwandten in der DDR
die Beziehungen abzubrechen.
Eine umfassende gesetzliche Regelung, die alle Formen der
Kontaktbeschränkungen und Kontaktverbote eindeutig beschreibt
und die davon betroffenen Personengruppen klar definie rt , gibt es
in der DDR nicht. Einschlägige Bestimmungen, mit denen
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote für in der DDR
wohnhafte Deutsche begründet werden können, sind:
— Anordnung zum Schutz der Dienstgeheimnisse vorn 6.
Dezember 1971 (Gesetzblatt der DDR, Sonderdruck Nr. 717).
— Verordnung über die Pflichten, Rechte und die
Verantwortlichkeit der Mitarbeiter in den Staatsorganen vom 19. Februar
1969 (Gesetzblatt der DDR, Teil II, 1969, Seite 163 ff.).
— Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. Juni 1977 (Gesetzblatt
der DDR, Teil I, 1977, Seite 185 ff.). Einschlägig kann vor allem
§ 80 Abs. 2 sein. Er lautet:
„Für Bereiche, in denen wegen der A rt ihrer Aufgaben und
der Bedeutung für den sozialistischen Staat besondere
Anforderungen an die Werktätigen gestellt werden (z. B.
Staatsorgane, Verkehrs- und Nachrichtenwesen), können
Rechtsvorschriften über besondere Rechte und Pflichten
und die Verantwortlichkeit dieser Werktätigen erlassen
werden."
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote werden durch die
veröffentlichten Bestimmungen in keinem Fall zwingend
vorgeschrieben, können aber wegen ihrer Dehnbarkeit in jedem
Einzelfall als Begründung herangezogen werden.
Außerdem gibt es viele Rechtsvorschriften, die nicht veröffentlicht
worden sind, z. B. Arbeitsordnungen, sowie individuelle
Vereinbarungen und Weisungen, die für Personen in den
verschiedensten Tätigkeitsbereichen auch Kontaktbeschränkungen oder
Kontaktverbote beinhalten können.
Die dargestellten Kontaktbeschränkungen und Kontaktverbote
der DDR stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den
berechtigten Sicherheitsinteressen eines Staates. Sie befinden
sich insoweit nicht im Einklang mit Artikel 17 des Internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der am 16.
Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
beschlossen wurde.
Er lautet:
„1. Niemand darf willkürlichen oder ungesetzlichen Eingriffen
in sein Privatleben, seine Fami lie, seine Wohnung oder
seinen Schriftwechsel oder ungesetzlichen Ang riffen auf
seine Ehre und seinen guten Ruf ausgesetzt sein.
2. Jeder hat Anspruch auf Rechtsschutz gegen solche Eingriffe
oder Angriffe."
Diese Bestimmung ist für die DDR am 23. März 1976 in Kraft
getreten.
Als Teilnehmerstaat der Konferenz über Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und als Mitunterzeichner der
Schlußakte der Konferenz am 1. August 1975 hat es die DDR erneut
übernommen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu
achten. Im abschließenden Dokument des KSZE-Folgetreffens hat die
DDR wiederum die universelle Bedeutung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten anerkannt.
2. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl der Deutschen in der
DDR, die davon betroffen wird?
Die Gesamtzahl der Personen, denen in der DDR
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote auferlegt worden sind, ist
nicht bekannt. Schätzungen sind schwierig. Das hat folgende
Gründe:
In den einschlägigen Bestimmungen, die zur Begründung von
Kontaktbeschränkungen und Kontaktverboten herangezogen
werden können, werden die Betroffenen nicht exakt umschrieben
und begrenzt. Deshalb sind aus den Bestimmungen keine
Schlußfolgerungen über die Zahl der Betroffenen möglich.
Bekannt ist, daß den Angehörigen verschiedener Großgruppen
(z. B. Militär, Polizei, Sicherheitskräfte, Angehörige von Staats-
und Industrieverwaltungen auf verschiedensten Ebenen,
hauptamtlich Beschäftigte von Parteien und Massenorganisationen)
Westkontakte verboten sind. Das Verbot erstreckt sich in der
Regel nicht nur auf die Mitglieder dieser Gruppen, sondern auch
auf deren Familienangehörige. Die Anzahl der
Familienangehörigen ist nicht exakt zu ermitteln.
Hinzu kommt, daß viele Personen aus anderen
Tätigkeitsbereichen (z. B. aus vielen Betrieben und wissenschaftlichen
Einrichtungen) individuellen Kontaktbeschränkungen verschiedenster
Art unterliegen. Bei der Verhängung dieser Beschränkungen wird
oft sehr willkürlich vorgegangen. Vergleichbare Personen werden
in verschiedenen Betrieben ungleich behandelt. Die in der DDR
geltenden Bestimmungen ermöglichen es, Personen
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote aufzuerlegen, die aufgrund
ihrer Tätigkeit gar keine Geheimnisträger sein können, z. B. viele
Lehrer.
Nach allen vorliegenden Erkenntnissen muß davon ausgegangen
werden, daß Millionen von Menschen in beiden Staaten in
Deutschland durch Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote
in der DDR unmittelbar oder mittelbar betroffen sind.
3. Welche Personenkreise unterliegen dem Verbot, Westkontakte
aufzunehmen oder zu unterhalten? Welche Strukturen und Funktionen
werden dabei von seiten der DDR als relevant angesehen?
Wie schon dargestellt wurde, läßt sich der Personenkreis, der in
der DDR von Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverboten
betroffen ist, weder zahlenmäßig genau erfassen noch von den
beruflichen Tätigkeiten her exakt umgrenzen.
Bekannt ist, daß z. B. Angehörige der Nationalen Volksarmee, der
Volkspolizei, der sonstigen Sicherheitskräfte, Beschäftigte in
Einrichtungen des Volksbildungswesens, viele Mitarbeiter von
staatlichen Behörden und Industrieverwaltungen, hauptamtliche
Mitarbeiter von Parteien und Massenorganisationen, Führungskräfte
in der Industrie und Wissenschaftler in besonderem Maße von
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverboten betroffen sind.
Die Beschäftigungsbetriebe in der DDR haben es in der Hand,
bestimmte Mitarbeiter aus den verschiedensten Gründen mit
Kontaktverboten zu belegen. Sehr ausführliche Personalbogen,
die Bestandteile der Personalakte (Kaderakte) sind, vermitteln ein
genaues Persönlichkeitsbild jedes Beschäftigten und enthalten
Auskünfte über Verwandte im Westen.
Ausschlaggebend für Kontaktbeschränkungen oder
Kontaktverbote war und ist nicht die berufliche Qualifikation oder der
berufliche Status. Betroffen sind oft Personen, die mit Verschlußsachen
nicht in Berührung kommen und in deren täglicher Arbeit nichts
vorkommt, was geheimgehalten werden muß.
Dabei kam es zu Maßnahmen, die selbst aus den
Sicherheitserwägungen, die die DDR-Führung anstellt, nicht mehr erklärbar sind.
Dafür folgende Beispiele:
— Großeltern im Rentenalter durften nicht zu Besuch in die
Bundesrepublik Deutschland fahren oder Besuch von dort
empfangen, weil der Enkel an einem anderen Ort zur
Nationalen Volksarmee eingezogen wurde.
— Hochschullehrern wurden private Westkontakte verboten,
obwohl ihre berufliche Aufgabe nicht die Geheimhaltung,
sondern die Darstellung von Erkenntnissen ist.
— Rentner wurden zum Kontaktabbruch nach dem Westen
gezwungen, weil ihre Kinder auf einer Schiffswerft arbeiten.
— Eine junge Arbeiterin mit einfacher Qualifikation wurde
entlassen, weil sie sich weigerte, den Kontakt zu ihrem Freund in
der Bundesrepublik Deutschland abzubrechen.
— Banklehrlingen wurden Westkontakte verboten, weil sie
durch ihre Ausbildung an Computern zu Geheimnisträgern
wurden.
— Köchinnen für Schulspeisung durften in dringenden
Familienangelegenheiten nicht nach dem Westen reisen, weil sie zum
pädagogischen Personal gezählt wurden.
— Kantinenpersonal und Putzfrauen in Einrichtungen der Natio
-
nalen Volksarmee wurden als Geheimnisträger eingestuft.
— Feuerwehrleute wurden wie Volkspolizisten eingestuft und
haben dieselben vollständigen Kontaktverbote.
— Ärzte wurden veranlaßt, keine Telefongespräche aus dem
Westen entgegenzunehmen, auch wenn sich enge
Angehörige nach dem Befinden schwerkranker Patienten
erkundigten.
— Studienanwärter für bestimmte Fachrichtungen erhielten die
Auflage, vor Aufnahme des Studiums alle Westkontakte
abzubrechen.
— Teilnehmer an Klassentreffen und Schulfeiern (Abiturjubiläen
u. a.) hatten erhebliche Schwierigkeiten, wenn ehemalige Mit
-
schüler aus dem Westen eingeladen wurden.
Daß mit Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverboten zum Teil
ganz andere Ziele verfolgt werden, als bestimmte Institutionen
der DDR vor geheimer Ausspähung zu bewahren, wird vor allem
an den Auflagen deutlich, die Lehrern in der DDR gemacht
werden.
Ihnen wird mit der Begründung, daß sie Geheimnisträger seien, in
der Regel nicht gestattet, Anträge auf besuchsweise Ausreisen in
dringenden Familienangelegenheiten zu stellen, auch nicht bei
lebensgefährlichen Erkrankungen und Sterbefällen von engen
Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland.
Es ist möglich, daß untergeordnete Behörden restriktiver bei
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverboten sind, als es die
zentralen Stellen in der DDR für notwendig halten. Darauf deuten
uneinheitliche Maßnahmen hin, die sich auch die Be troffenen oft
nicht erklären können.
In einzelnen Betrieben oder Verwaltungen werden die
Beschäftigten bewußt darüber im unklaren gelassen, ob und in welcher
Form ihnen Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote
auferlegt worden sind. Beschäftigte in wissenschaftlichen Institutionen
werden von Vorgesetzten oft dahin gehend instruiert, daß
„Westkontakte " ihrer weiteren Karriere nicht förderlich seien und zu
Zweifeln an ihrer Vertrauenswürdigkeit Anlaß böten.
In zahlreichen Betrieben wurde den Beschäftigten auferlegt, über
alle Westkontakte schriftlich zu berichten, auch dann, wenn sie
kein Kontaktverbot hatten. Es gibt Bet riebe, die entsprechende
Berichtsfragebogen ausgeben.
4. Wie wird die Einhaltung von Kontaktverboten in der DDR
überwacht?
Zunächst ist davon auszugehen, daß jede Person in der DDR, die
Kontakte zu Verwandten oder Bekannten im Westen unterhält,
dies nicht verbergen muß, solange ihr keine
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote auferlegt worden sind.
Außerdem können „Westkontakte" (Besuche, Pakete, B riefe,
Telefonate) vor Hausnachbarn, Arbeitskollegen, Verwandten
oder Bekannten nur schwer geheimgehalten werden.
Der Staatssicherheitsdienst der DDR kann den Post- und
Telefonverkehr ohne gesetzliche Einschränkungen überwachen. Er
verfügt über Geheime Mitarbeiter oder Geheime Informanten in
allen Bevölkerungskreisen. Über Haus- und
Straßenvertrauensleute sowie über die Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei
können offizielle Erkundigungen eingezogen werden. Überdies
müssen Personen, denen Westkontakte verboten sind, damit
rechnen, daß sie aus Neid oder Mißgunst denunzie rt werden können.
Trotz allem haben die DDR-Behörden oder die
Personalabteilungen in Betrieben und Verwaltungen mit Sicherheit
Schwierigkeiten, die Einhaltung a ller Auflagen bei Kontaktbeschränkungen
und Kontaktverboten, gerade wegen der Vielzahl der Betroffenen,
exakt zu überwachen und zu registrieren.
5. Wie wird in der DDR das Verhalten von Personen geahndet, die sich
weigern, eine Verpflichtung zum Kontaktabbruch zu unterschreiben
oder sich über ein Kontaktverbot hinwegsetzen?
6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bei
Nichteinhaltung des Kontaktverbots berufliche Sanktionen verhängt worden
sind? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bei
Nichteinhaltung Be troffene Kriminal- und andere Gefängnisstrafen
erdulden mußten?
Wer sich in der DDR weigert, Kontaktbeschränkungen oder ein
Kontaktverbot zu akzeptieren oder entsprechende Auflagen
umgeht, muß damit rechnen, vom beruflichen Aufstieg
ausgeschlossen, aus einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis
entlassen bzw. in niedriger bezahlte Tätigkeit zurückgestuft zu
werden. Die Weigerung, bestehende „Westkontakte"
abzubrechen, kann auch zu Nachteilen bei qualifizierenden
Ausbildungen der eigenen Kinder führen.
Die meisten Personen, denen ein Kontaktverbot auferlegt wird,
nehmen es notgedrungen hin. Selbst der Verlust materieller
Zuwendungen aus dem Westen wird (oft verbittert oder resignie rt)
in Kauf genommen. Die zu erwartende berufliche
Benachteiligung für sich selbst sowie für die Familienangehörigen wird als
schwerwiegender empfunden.
Hin und wieder weigern sich Personen mit sehr festen
verwandtschaftlichen Beziehungen nach dem Westen und/oder mit
ausgeprägter kirchlicher Bindung, eine Verpflichtung zum
Kontaktverbot zu unterschreiben.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob jemand in der DDR
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, weil er sich
weigerte, Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote zu
akzeptieren oder entsprechende Auflagen umgangen hat.
7. Beobachtet die Bundesregierung ein Anwachsen von
Kontaktverboten, und hat sie dies gegenüber der Regierung der DDR zur
Sprache gebracht?
Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverbote für Deutsche, die in
der DDR leben, gibt es seit Bestehen dieses Staates. Sie betrafen
im Laufe der Zeit immer mehr Personen und wurden vor allem mit
dem Inkrafttreten von Reiseerleichterungen im Zuge der
Vertragsabschlüsse 1972/1973 zwischen beiden Staaten in
Deutschland deutlich erweitert und damit einer breiten Öffentlichkeit
bewußt.
Eine erneute Verschärfung bei der Auferlegung von
Kontaktbeschränkungen und Kontaktverboten ist offensichtlich Anfang
des Jahres 1982 eingetreten. Darüber hinaus gibt es Hinweise
darauf, daß im Dezember 1983 und Januar 1984 erneut die
Personenzahl vergrößert wurde, die Kontaktverbote hat. Die Zahl der
Personen mit Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverboten
wurde im Laufe der Jahre kontinuierlich, aber auch schubweise
gesteigert.
Die Bundesregierung hat die Regierung der DDR bei
verschiedensten Gelegenheiten eindringlich darauf hingewiesen, daß die
Kontaktbeschränkungen und Kontaktverbote in der DDR tief in
den persönlichen, familiären und beruflichen Bereich der
Betroffenen hineinreichen. Oft werden dadurch auch Kontakte
zwischen engsten Familienangehörigen erschwert oder verhindert. In
Gesprächen mit führenden Repräsentanten der DDR wurde vor
allem immer wieder auf die unangemessen hohe Zahl von
Personen hingewiesen, die gar keine Geheimnisträger sein können
und denen trotzdem Kontaktbeschränkungen oder
Kontaktverbote auferlegt worden sind.
8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf eine
Reduzierung der Kontaktverbote hinzuwirken, um damit zu einer
Normalisierung der Beziehungen im Sinne des Grundlagenvertrags im
Interesse der Menschen in beiden Staaten in Deutschland beizutragen?
Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen fortsetzen, die
Regierung der DDR bei allen sich bietenden Gelegenheiten davon
zu überzeugen, daß die Beibehaltung der derzeitigen Praxis in
bezug auf Kontaktbeschränkungen und Kontaktverbote der
Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen schadet, dem
Grundlagenvertrag widerspricht und vor allem Leid und Not über viele
Menschen in beiden Staaten in Deutschland bringt.
Die Bundesregierung wird sehr aufmerksam registrieren, ob die
Behörden der DDR die Kontaktbeschränkungen und
Kontaktverbote künftig spürbar reduzieren.
Die Bundesregierung wird immer wieder deutlich machen, daß
vielfältige Kontakte zwischen den Menschen beider Staaten in
Deutschland niemand bedrohen, sondern zum gegenseitigen
Verständnis und zur Bewäl tigung von Konflikten beitragen.]