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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Äthylalkohol in Bagatellarzneimitteln (G-SIG: 10002898)

Gefährdete Personengruppen: "trockene" Alkoholiker, Säuglinge und Kleinkinder, Möglichkeiten des Ersatzes, problemorientierte Kennzeichnung, Höhe des Konsums an Bagatellarzneimitteln, Vergleich mit anderen EG-Ländern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

06.09.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/374220.08.85

Äthylalkohol in Bagatellarzneimitteln

des Abgeordneten Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine Vielzahl von Medikamenten gegen Befindungsstörungen – sog. Bagatellarzneien – enthalten als Extraktionsmittel bzw. Trägerlösung Äthylalkohol, im normalen Sprachgebrauch als Alkohol bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Husten-, Grippe- und u. a. Kreislaufmittel. Die enthaltenen Volumenprozente (Vol.-%) schwanken zwischen wenigen Promille und 75 Vol.-%.

Da ein Großteil dieser Medikamente nicht verschreibungspflichtig ist, kann es zu einer Alkoholbelastung bei besonders gefährdeten oder empfindlichen Personen durch Selbstmedikation der Betroffenen bzw. der Eltern (bei Kindern) kommen. Hierbei ergeben sich als besonders gefährdete Personengruppen folgende Gruppen:

  • „trockene" Alkoholiker (Rückfallgefahr)
  • Säuglinge und Kleinkinder (Vergiftungsgefahr, Suchterzeugung).

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

In wie vielen verschreibungspflichtigen und in wie vielen nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten ist Äthylalkohol (Äthanol) in Konzentrationen von über 0,01 Vol.-% enthalten? Wie viele dieser Medikamente enthalten über 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70 bzw. 80 Vol.-% Äthanol?

2

Wie viele der in der Antwort auf Frage 1 genannten Mittel sind auch bzw. ausschließlich für Kinder bestimmt?

3

Wieviel Äthanol nimmt ein Säugling bzw. (Klein) Kind bei vorschriftsmäßiger Dosierung dieser Mittel am Tag auf?

4

Ab welchen Gehalten muß hier mit einer Gewöhnung bzw. den ersten Ansätzen zur Sucht gerechnet werden?

5

Welche Gehalte reichen aus, damit ein „trockener" Alkoholiker wieder rückfällig werden kann?

6

Wie sieht die Bundesregierung den Schutz der betroffenen Personen (Alkoholiker, Kleinkinder) gewährleistet?

7

Welche Möglichkeiten des Ersatzes sieht sie für Äthanol in den angesprochenen Medikamenten?

8

Welche Möglichkeiten der problemorientierten Kennzeichnung hält sie für möglich, und will sie entsprechende Vorschriften erlassen?

9

Wie hoch schätzt sie den Konsum bundesdeutscher Bürger an Bagatellarzneimitteln ein?

10

Wie ist dieser im Vergleich mit anderen EG-Ländern zu bewerten?

11

Kann sie einen Zusammenhang zwischen Äthanolgehalt in Bagatellarzneimitteln und deren breiter Anwendung in der Bevölkerung ausschließen?

Bonn, den 20. August 1985

Tatge Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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