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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) (G-SIG: 10003163)

Übertragbarkeit des HTLV-III-Virus durch Bluttransfusionen, Überprüfung des geltenden Rechts zur Bekämpfung von AIDS, Anträge für Forschungsprojekte, gesundheitliche Aufklärung, Sicherheit des Arbeitsplatzes AIDS-Kranker, ärztliche Schweigepflicht im Zusammenhang mit AIDS oder HTLV-III-positivem Befund

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

13.11.1985

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 10/409025.10.85

AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome)

des Abgeordneten Rusche und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Kann die Bundesregierung mittlerweile ausschließen, daß der HTLV-III-Virus durch Bluttransfusionen übertragen wird?

2

In der Antwort — Drucksache 10/2589 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/2473 — kündigte das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit an, daß es aufgrund erster epidemiologischer Daten aus den Risikogruppen prüft, ob zur Verhütung und Bekämpfung von AIDS bzw. einer HTLV-III-Infektion das geltende Recht ausreicht oder ob Gesetzesänderungen notwendig sind.

Ist diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen, und zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?

3

Welche Anträge für Forschungsprojekte zum Thema AIDS gingen bei der Bundesregierung im Jahre 1984 und 1985 ein, und wie wurden sie gefördert?

4

Welche Institute und Organisationen erhielten 1985 von der Bundesregierung Mittel zur gesundheitlichen Aufklärung im Zusammenhang mit AIDS?

5

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen mit AIDS und Menschen mit HTLV-III-antikörperpositivem Befund ihre Arbeitsstelle verloren haben, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

6

Hält die Bundesregierung eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit AIDS oder HTLV-III-positivem Befund für möglich und angebracht?

Bonn, den 25. Oktober 1985

Rusche Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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