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[Deutscher Bundestag Drucksache 10/4499
10: Wahlperiode
06.12.85
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 1014290 —
Rheinverschmutzung — Gift in den Rheinfischen
Der Bundesminister des Innern — U III 5 — 98/1 hat mit Schreiben
vom 6. Dezember 1985 die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zu der Aussage der
Arbeitsgemeinschaft Rheinwasserwerke (ARW), die bei den
Ergebnissen der 84er Meßreihe zu dem Schluß gekommen ist, daß der
Rhein nicht sauberer geworden sei, sondern sogar „eine Tendenz
zur Zunahme der Verschmutzung" besteht? (Frankfu rter
Rundschau vom 25. September 1985)
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der ARW, daß seit
fünf Jahren wieder Erhöhungen bei den Salzfrachten, bei den
mittleren Konzentrationen für Ammoniumverbindungen und bei
den Höchstwerten für gelöste organische Kohlenstoffe feststellbar
seien?
Die Bundesregierung kann einer Aussage der
Arbeitsgemeinschaft der Rheinwasserwerke, daß beim Rhein eine Tendenz zur
Zunahme der Verschmutzung bestehe, in dieser Form nicht
zustimmen. Dies folgt aus den Ergebnissen der Messungen des
vom Bund und von den Ländern durchgeführten Deutschen
Meßprogramms Rhein.
Die BSB5-Konzentration, ein Maß für leicht abbaubare Stoffe, ist
seit 1980 an allen Meßstationen des Rheins, kontinuierlich
zurückgegangen bzw. weist eine gleichbleibende Tendenz der
Jahresmittelwerte auf einem niedrigen Niveau von maximal 5 mg/1 auf.
Diese Werte werden durch das biologische Zustandsbild des
Rheins bestätigt. Danach weist der Rhein nur noch auf kurzen
Strecken unterhalb der Main- und Neckarmündung die Güte-
Drucksache 10/4499 • Deutscher Bundestag —10. Wahlperiode
klasse 3 auf. Insgesamt herrscht die Güteklasse 2 vor, die Strecken
mit Güteklasse 2 bis 3 sind seit 1980 weiter stark zurückgegangen.
Die CSB-Konzentrationen, ein Maß für abbaubare Stoffe
insgesamt, sind gemäß den Jahresmittelwerten im Jahre 1984 in allen
Meßstationen des Rheins konstant geblieben. Sie liegen in einem
Meßbereich zwischen 8 und 17 mg/l. Aus den Meßwerten ergibt
sich, daß die abbaubaren Stoffe auf einem niedrigen Niveau
liegen; weitere Verbesserungen sind jedoch noch erforderlich.
Das gleiche dürfte auch für die organischen
Mikroverunreinigungen gelten, für die allerdings noch nicht genügend aussagefähige
Meßreihen vorliegen.
An allen Meßstationen des Rheins unterhalb der elsässischen
Kaliindustrie sind die Chloridfrachten von 1980 bis 1983
gleichgeblieben bzw. leicht gefallen. Das Jahr 1984 weist gegenüber dem
Jahr 1983 an den Meßstationen unterhalb Maxau eine um 10 bis
15 % gestiegene Chloridfracht aus. Die Ursachen der
Frachtsteigerung im Jahre 1984 werden derzeit von der Internationalen
Rheinschutzkommission untersucht.
Die Konzentrationen des Ammonium-Stickstoffs weisen an allen
Meßstationen des Rheins seit 1980 eine fa llende bis
gleichbleibende Tendenz aus. Lediglich die Meßwerte des Jahres 1984
liegen geringfügig höher als die des Jahres 1983. Die
Jahresmittelwerte der Ammonium-Stickstoff-Konzentration liegen an allen
Rheinmeßstationen auf einem im Vergleich zur Belastung in den
70er Jahren niedrigen Niveau. Sie überschreiten an keiner Stelle
— außer im Jahre 1980 — den Wert von 0,5 mg/1.
Auch die Jahresmittelwerte des gelösten organischen
Kohlenstoffs (DOC) weisen an allen Rheinmeßstationen eine
gleichbleibende bzw. leicht fallende Tendenz aus, sie liegen mit dem
höchsten Mittelwert in Koblenz/Rhein von 4,0 mg/1 auf einem
niedrigen Niveau. Selbst bei den Höchstwerten in den letzten drei
Jahren lagen alle Meßwerte unter 6 mg/l.
Die positive Entwicklung der Rheinwassergüte hat sich auch in
der Niedrigwasserperiode im Oktober/November 1985 bestätigt.
Insbesondere die Parameter, die auf den Sauerstoff- und den
Nährstoffhaushalt hinweisen, zeigten in dieser Pe riode wesentlich
günstigere Werte als in ähnlichen Situationen der vergangenen
Jahre.
Die Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins hat die
Öffentlichkeit über den Gütezustand des Rheins im Oktober/
November 1985 laufend unterrichtet.
Im übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn) vom
10. Oktober 1985, Drucksache 10/4051, Seite 5, Fragen 10 und 11
verwiesen.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der ARW, dies sei
auf die „günstige Konjunkturentwicklung, besonders bei der
chemischen Industrie" und die dadurch wachsenden
Schadstoffmengen im Abwasser zurückzuführen? (Frankfu rter Rundschau vom
26. September 1985)
Gemeinden und Industrie haben auch in den letzten Jahren ihre
Anstrengungen fortgesetzt, den Eintrag von Schadstoffen in die
Gewässer zu verringern. Hierzu gehören unter anderem
innerbetriebliche Maßnahmen und der weitere Ausbau der
Abwasserbehandlungsanlagen. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise
vor, wonach als Folge der ansteigenden Konjunkturentwicklung
die Schadstoffmengen im gereinigten Abwasser zugenommen
haben.
3. Laut ARW nehmen Abschwemmungen ständig zu, da immer mehr
Bodenflächen durch Straßen, Häuser, Parkplätze überbaut und
besiedelt werden und Schadstoffe wie etwa 01 und Reifenabtrieb
über die Kanalisation in die Flüsse gelangen; zunehmend seien
auch die Auswaschungen z. B. von Düngemitteln von Feldern.
Welche Meinung hat die Bundesregierung zu der Aussage der
ARW, daß der zweite Schwerpunkt der zunehmenden
Verschmutzung des Rheins auf vermehrte Abschwemmungen belastender
Stoffe durch Regenwasser zurückzuführen sei?
In dem Maße, wie die der Schadstoffmengen aus punktuellen
Quellen (vor allem Abwasserbehandlungsanlagen) verringert
werden, nimmt der Anteil der Schadstoffmengen in den
Gewässern relativ zu, der aus diffusen Quellen (z. B. aus Landwirtschaft,
Verkehr, Luftverschmutzung) stammt. Im Hinblick auf den Schutz
der Gewässer gewinnen diese diffusen Quellen zunehmend an
Bedeutung. Die Bundesregierung setzt sich deshalb auch
nachdrücklich für eine Verringerung dieser Belastungsquellen ein.
Einen wichtigen Beitrag leisten dabei z. B. die vielen bereits
durchgeführten oder eingeleiteten Maßnahmen zur
Luftreinhaltung, die letztlich auch dem Gewässerschutz zugute kommen.
5. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung ge troffen, um
sicherzustellen, daß die Trinkwasserversorgung für 20 000 000
Menschen, die ihr Trinkwasser aus dem Rhein beziehen, nicht
unmöglich wird, wenn der Fall eintritt, daß bei niedrigem
Wasserstand nach Trockenwetterperioden die Konzentration der unter
Frage 4 genannten Substanzen so ansteigt, daß eine
Trinkwasseraufbereitung aus dem Rhein nicht mehr zu verantworten ist?
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 5 Mill.
Einwohner mit Trinkwasser versorgt, das sich aus Rheinuferfiltrat
und landseitigem Grundwasser in unterschiedlichen Anteilen
zusammensetzt. Die Wasserwerke an Nebenflüssen des Rheins
sind von der Beschaffenheit des Rheinwassers nicht berührt.
Bei Niedrigwasserständen des Rheins ist in den ufernahen
Wasserwerken der Anteil des landseitig zufließenden Grundwassers
an der Gesamtförderung erheblich größer als zu anderen Zeiten.
Dadurch treten im Rohwasser dieser Wasserwerke Störstoffe in
sehr viel geringeren Konzentrationen als im Rhein bei
Niedrigwasser auf. Die Rheinwasserwerke haben nach der diesjährigen
Niedrigwasserführung des Rheins bestätigt, daß die
Trinkwasserversorgung zu keiner Zeit gefährdet war. Im übrigen fällt es in den
Zuständigkeitsbereich der Länder, an die Abwassereinleitungen
bei Niedrigwasserzeiten erforderlichenfalls höhere
Anforderungen zu stellen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der ARW sowie
auch die Forderung der GRÜNEN, daß für
gesundheitsgefährdende Stoffe, die dem Wasserkreislauf an keiner Stelle entzogen
werden können, ein striktes Herstellungs- und
Verwendungsverbot erlassen werden muß?
7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
festgestellten Aussagen der ARW und den Meßergebnissen sowie der
geforderten Weiterentwicklung des Wasserrechts im Sinne eines
strikten Herstellungs- und Verwendungsverbotes für
gesundheitsgefährdende Stoffe?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten
der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im
Rheineinzugsgebiet (IAWR), Cornelis van der Veen, daß man auf
bestimmte Produkte oder Produktionsmethoden völlig verzichten
müsse, weil sich etwa bei chlorhaltigen Produkten eine zu starke
Belastung des Rheins mit krebserzeugenden, erbgutverändemden
und sich langfristig anreichernden Stoffen ergeben würde und
somit der Verbrauch der Produkte auch im Haushalt durch Verbote
stark eingeschränkt werden müsse? (Frankfu rter Rundschau vom
3. Oktober 1985)
Gesundheitsgefährliche Stoffe gehören zu den gefährlichen
Stoffen, die in der von der Bundesregierung vorgelegten Nove lle zum
Wasserhaushaltsgesetz strengeren Bedingungen für das Einleiten
in Gewässer unterworfen werden sollen. Die Einleitung von
Abwasser, welches gefährliche Stoffe enthält, soll mit Verfahren
nach dem Stand der Technik weiter deutlich vermindert werden.
Neben diesen Emissionsminderungen kommen weitergehende
Beschränkungen der Herstellung oder Anwendung der Stoffe
nach dem Waschmittelgesetz oder dem Chemikaliengesetz in
Betracht.
Die Belastung der Gewässer mit biologisch schwer abbaubaren
Stoffen, von denen einige kanzerogen, kanzerogenverdächtig,
mutagen oder bioakkumulierend sind, soll weiter verringert
werden. Die Voraussetzungen hierfür sollen mit den Novellierungen
des Wasserhaushaltsgesetzes und des Abwasserabgabengesetzes
geschaffen werden. Das Chemikalienrecht, aber auch die
Immissionsschutz-Gesetzgebung und das Bodenschutz-Programm der
Bundesregierung dienen gleichfalls diesem Ziel. Bei den
organischen Chlor-Verbindungen ist eine Reihe von Maßnahmen
eingeleitet oder in Vorbereitung. Hierzu gehören u. a. die Vermeidung
von Chlorlösemitteln in Farben und Lacken, die Kapseleng von
Entfettungsanlagen, in denen chlorierte Lösemittel benutzt
werden, Verwendungsbeschränkungen für polychlorierte Biphenyle
(PCB), die Verhütung von Verunreinigungen des Untergrundes
beim Umgang mit diesen Mitteln, weitgehender Ersatz von Chlor
und oxidierend wirkenden Chlorprodukten als Bleichmittel, z. B.
in der Papierfabrikation, sowie die Verbesserung der
Gewinnungsbedingungen für Trinkwasser im Hinblick auf die
mikrobiologische Beschaffenheit, so daß auf eine Desinfizierung durch
Chlorung weitgehend verzichtet werden kann.
9. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über eine
Verbesserung der Überwachung der Abwassereinleitungen, insbesondere
auf dem Hintergrund, daß einige deutsche Bundesländer
Wasserwerken die Einsicht in die Wasserbücher, in denen die
Einleitungsgenehmigungen für die Industrie und Kommunen enthalten sind,
verweigern?
Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft besitzt der Bund nur eine
Rahmengesetzgebungszuständigkeit. Der wasserrechtliche
Vollzug ist ausschließlich Sache der Länder. Über Verbesserungen der
Überwachung von Abwassereinleitungen haben deshalb allein
die Länder zu entscheiden.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage eines Vertreters
des baden-württembergischen Umweltministeriums auf der
Tagung der IAWR, der bekannt gab, daß Baden-Württemberg die
Verpressung von Salzabfällen aus den Kali-Bergwerken im Elsaß
ablehnt, da zu vermuten sei, daß die Salzlösungen unterirdisch
auch auf deutschem Gebiet das Grund- und Mineralwasser stark
beeinträchtigen würde?
Das am 5 Juli 1985 in Kraft getretene Chlorid-Übereinkommen
nebst ergänzendem Briefwechsel sieht vor, daß zur Verringerung
der Chloridbelastung des Rheins Salze aus den Kaliminen in den
elsässischen Untergrund eingebracht werden. Eine
Standortentscheidung hierfür liegt noch nicht vor. Die französische Regierung
läßt z. Z. verschiedene Standorte auf ihre Eignung untersuchen.
Frankreich hat sich im ergänzenden Briefwechsel zum Chlorid
-
Übereinkommen völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, daß die
vorgenannte Einbringung der Salze „keine Umweltbelastungen,
keine Unannehmlichkeiten oder andere Auswirkungen für das
Hoheitsgebiet einer jeden Vertragspartei nach sich ziehen" darf.
Die Bundesregierung ist mit der Regierung des Landes Baden
Württemberg der Auffassung, daß der in die
Standortuntersuchungen einbezogene geologische Untergrund bei Chalampé für
eine Einleitung von wasserlöslichen Salzen nicht geeignet ist, da
negative Auswirkungen auf das Grundwasser und die
Mineralquellen auf deutscher Seite zu befürchten sind.
Diesen Standpunkt hat die Bundesregierung der französischen
Regierung bereits mehrfach dargelegt.
(Vgl. auch die Antwort der Bundesregierung vom 11. September
1985 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer
(Offenburg), Drucksache 10/3829, S. 4 und 5).
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Forderungen, die auf der Tagung der IAWR aufgestellt worden sind?
Bei ihren Überlegungen und Maßnahmen, die den
Gewässerschutz weiter verbessern sollen, berücksichtigt die
Bundesregierung auch die von verschiedener Seite an sie herangetragenen
Forderungen und Stellungnahmen. Welche gesetzgeberischen
Maßnahmen im Gewässerschutz sie derzeit für notwendig hält,
ergibt sich aus dem von der Bundesregierung vorgelegten
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 10/3973) und aus den Entwürfen, die sie zur
Novellierung des Abwasserabgabengesetzes und des
Waschmittelgesetzes vorlegen wird.
12. Welche Angaben kann die Bundesregierung über die genehmigten
Einleitungen im Detail, d. h. in bezug auf die Menge, Art und
Umfang der Stoffe der Firmen Hoffmann-La Roche, Ciba Geigy,
Sandoz, BASF-AG, Hoechst-AG und Bayer-AG machen?
Für die Genehmigung von Einleitungen sind die Behörden der
Lander zuständig. Über die Genehmigungen der
Abwassereinleitungen schweizerischer Firmen besitzt die Bundesregierung keine
Unterlagen.
13. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen,
um die nach wie vor scheinbar unbekannte Ursache des in „DIE
ZEIT" Nr. 41 vom 4. Oktober 1985 erwähnten Unfa lls der BASF-AG
im Mai letzten Jahres, wo der Rhein aufgrund des Ausfalls der
Kläranlage der BASF und dem dadurch bedingten tonnenweisen
Absterben von Mikroorganismen umgekippt ist, aufzudecken?
Maßnahmen im Zusammenhang mit Störungen in Kläranlagen
fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Nach Auskunft
des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit in Rheinland-Pfalz
hat die Störung in der Kläranlage der BASF im Mai 1984 lediglich
zu einer kurzfristigen Erhöhung von Schadstoffeinträgen in den
Rhein geführt. Durch innerbetriebliche Maßnahmen wird bereits
die überwiegende Menge der Schadstoffe zurückgehalten und
gelangt erst gar nicht in die Kläranlage. Die BASF ist bemüht,
derartige Störungen in Zukunft ganz zu vermeiden und hat
entsprechende Vorkehrungen getroffen, z. B. Verbesserung des
innerbetrieblichen Warnsystems und Bevorratung von nicht
beeinflußtem Belebtschlamm.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verzehrempfehlung des
Landes Rheinland-Pfalz für Angler, in dem die Aufnahme von
0,252 mg Hexachlorbenzol (HCB) pro Woche für einen Menschen
von 70 kg Körpergewicht für unbedenklich erklärt wird?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die festgestellten Werte der
letzten Untersuchung von Rheinfischen, die z. B. bei Rotaugen und
Bràchsen einen Mittelwert von 2,76 mg HCB ergeben haben?
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Die im März 1983 vom Land Rheinland-Pfalz für Angler
herausgegebene Verzehrempfehlung beruht auf bis ins Jahr 1977
zurückreichende Meßreihen und den daraus für verschiedene Fischarten
gewonnenen Mittelwerten. Die Empfehlung stützt sich auf den
ADI-Wert der Weltgesundheitsorganisation. Obwohl sich nach
Angaben des Landes Rheinland-Pfalz in der Belastung der
Rheinfische mit HCB seit 1983 ein Rückgang anzudeuten scheint, ist die
Empfehlung weiterhin gültig.
Fische, die mehr als 0,5 Milligramm HCB je Kilogramm enthalten,
dürfen nach der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung
nicht gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Der
Verzehr selbstgeangelter Fische, die einen höheren Gehalt
aufweisen, kann durch Rechtsvorschrift jedoch nicht unterbunden
werden. Aus diesem Grunde sind Verzehrempfehlungen zu
begrüßen.
Untersuchungen, die zu dem in Frage 15 genannten Mittelwert
geführt haben, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die in
Rheinland-Pfalz seit 1984 an Rotaugen und Brachsen gemes senen
Werte lagen überwiegend unter 0,05 mg HCB pro Kilogramm
Fischfilet.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aufgrund der
Forderung der ARW sowie der IAWR sowie aufgrund der Tatsache zu
ergreifen, daß bei neuesten Untersuchungen der Rheinfische eine
Verseuchung mit HCB und polychloriten Biphenylen (PCB)
festgestellt wurde?
Die Verwendung von HCB (Hexachlorbenzol) als
Pflanzenschutzmittel ist durch die Verordnung zur Neufassung der Verordnung
über Anwendungsverbote und Beschränkungen für
Pflanzenschutzmittel verboten.
HCB wird ausschließlich als Zwischenprodukt zur Herstellung
anderer Produkte, vor allem für Kautschukhilfsmittel hergestellt.
Es wird bei verschiedenen Prozessen als Nebenprodukt in
kleinsten Konzentrationen gebildet und kann in diesen Fällen mit dem
Abwasser in die Gewässer gelangen.
HCB gehört zu den Stoffen, die nach der Verabschiedung des
Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor
einer Einleitung in die Gewässer nach dem Stand der Technik
drastisch vermindert werden müssen.
Im Rahmen des Rhein-Chemie-Übereinkommens vom 3.
Dezember 1976 und der Richtlinie 76/464/EWG vom 4. Mai 1976 sind
inter- und supranationale Richtlinien mit scharfen Grenzwerten in
Vorbereitung, die die Emission von Hexachlorbenzol in die
Gewässer gleichfalls spürbar verringern sollen.
Die Verwendung von PCB (polychlorierten Biphenylen) ist durch
die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes bereits bisher auf geschlossene Systeme
beschränkt. Besonders auf Betreiben der Bundesregierung ist die
sogenannte 2. PCB-Richtlinie der EG beschlossen worden. Sie
sieht ein weitgehendes Verbot dieser Stoffe vor.
Im Dezember 1983 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die
PCB-Produktion und damit die direkte PCB-Emission in die
Gewässer eingestellt.
Auf Grund der vor Erlaß der o. g. Verordnung zulässigen
Anwendungen wird PCB noch aus diffusen Quellen ausgetragen. Wegen
der hohen Persistenz dieser Stoffgruppe kann nur mit einem
langsamen Rückgang der in der Umwelt gemessenen
Konzentration gerechnet werden.]