Volltext (unformatiert)
[Drucksache 10/5266
25.03.86
Sachgebiet 61
Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Spöri, Huonker, Klose,
Dr. Kübler, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Poß,
Rapp (Göppingen), Schlatter, Dr. Struck, Westphal, Dr. Wieczorek, Esters,
Wolfram (Recklinghausen), Wieczorek (Duisburg), Dr. Vogel und der Fraktion
der SPD
— Drucksache 10/4721 —
Steuerbelastungsbericht
Der Bundesminister der Finanzen — I A 5 — Vw 7200 — 26/86 —
hat mit Schreiben vom 21. März 1986 im Namen der
Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die parlamentarische Behandlung der von der
Bundesregierung eingeleiteten Gesetzgebung zur schrittweisen
Steuerentlastung und Verbesserung der Steuerstruktur ist in keiner
Weise durch unzureichende Daten über die Entwicklung der
Steuerbelastung behindert worden.
Bereits im Dezember 1982, nur zwei Monate nach Amtsantritt,
hat der Bundesminister der Finanzen dem Finanzausschuß
des Deutschen Bundestages den Tarifbericht 1982 vorgelegt.
Ausführliche Angaben über die laufende Steuergesetzgebung
— einschließlich der finanziellen Auswirkungen —, die
Entwicklung des Steueraufkommens und der Steuer- und
Abgabenquote enthält der jährlich veröffentlichte Finanzbericht.
Besondere steuerliche Angaben sind auch in anderen,
regelmäßig von der Bundesregierung veröffentlichten Berichten
enthalten. Das gilt zum Beispiel für den Subventionsbericht,
den Jahreswirtschaftsbericht und den Agrarbericht.
Zu jedem steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben hat die Bun
-
desregierung eine ausführliche Begründung vorgelegt, durch
die zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates, der
Gegenäußerung der Bundesregierung und den Ergebnissen
der Anhörung von Sachverständigen und Verbänden eine
ausreichende Grundlage für eine angemessene parlamentarische
Beratung gegeben war.
Daneben hat die Bundesregierung in Beantwortung
zahlreicher parlamentarischer Anfragen eine Fülle gezielter
Einzelauskünfte zur Entwicklung der Steuerbelastung
bereitgestellt.
Im Hinblick auf die vorhandenen umfassenden Angaben über
die steuerliche Entwicklung hält die Bundesregierung einen
regelmäßigen Steuerbelastungsbericht nicht für erforderlich.
Die in der Kleinen Anfrage zum Ausdruck kommende
Auffassung, steuerliche Maßnahmen und weiterführende
steuerpolitische Überlegungen könnten nur auf der Grundlage einer
Zusammenstellung steuerstatistischer Vergangenheitsdaten
erfolgen, wird von der Bundesregierung nicht geteilt.
Steuerstatistiken sind zwar eine wichtige Grundlage für die
Vorbereitung der Steuergesetzgebung; sie können aber eine
vernünftige, zukunftsorientierte Steuerpolitik nicht ersetzen.
Das Statistische Bundesamt hat an der Beantwortung der
Fragen mitgewirkt und mitgeteilt, daß steuerstatistische
Fragen meist nur näherungsweise zu beantworten waren. Zum
Teil werden Merkmale und Tatbestände, die im
Fragenkatalog enthalten sind, überhaupt nicht erfaßt, zum Teil sind
zeitliche Vergleiche durch inhaltliche, rechtliche oder
erfassungstechnische Änderungen im Zeitablauf wenn nicht völlig
unmöglich, so doch zumindest sehr problematisch. Schließlich
sind parallele Erfassungen annähernd gleichen Inhalts aus
unterschiedlichen Fachstatistiken zum Teil nicht sinnvoll
miteinander vergleich- oder verknüpfbar. Besonders erschwerend
wirkt sich dabei die steuerliche Begriffsabgrenzung in der
Einkommensteuerstatistik aus. Die erfragten Daten haben
daher nur einen begrenzten Aussagewert.
A. Quoten
1. Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand sowie in den
letzten drei Jahren die volkswirtschaftliche Steuerquote?
Die volkswirtschaftliche Steuerquote (in kassenmäßiger
Abgrenzung) entwickelte sich wie folgt:
1950 : 20,7 v. H.; 1955 : 22,4 v. H.; 1960 : 22,6 v. H.; 1965 : 23,0 v. H.;
1970 : 22,8 v. H.; 1975 : 23,5 v. H.; 1980 : 24,6 v. H.; 1983 : 23,7 v. H.;
1984 : 23,7 v. H.; 1985 : 23,8 v. H.
2. Wie lauten die entsprechenden Quoten, wenn man die Ausgaben für
das Kindergeld vom Steueraufkommen abzieht (bereinigte
Steuerquote)?
Einer Bereinigung der volkswirtschaftlichen Steuerquote im
Sinne der Fragestellung stehen schwerwiegende methodische
Bedenken entgegen. Die 1975 in Kraft getretene Regelung des
Familienlastenausgleichs bestand in einer Vielzahl von
Maßnahmen, einerseits aus der Einführung eines allgemeinen
Kindergeldes, andererseits aus dem Wegfall des Kindergeldes
nach dem Bundeskindergeldgesetz von 1964, dem Wegfall der
besoldungsrechtlichen Kindergeldzuschläge im öffentlichen
Dienst sowie der Einführung eines Besoldungsausgleichs.
Eine Bereinigung der volkswirtschaftlichen Steuerquote
müßte auf den sich hier per saldo ergebenden
Nettoentlastungseffekt abstellen, nicht aber auf die Leistung aus dem
Bundeshaushalt. Die zur Ermittlung des
Nettoentlastungseffektes benötigten Angaben stehen für die Jahre ab 1975 nicht
zur Verfügung. Daher kann ein Bereinigung der
volkswirtschaftlichen Steuerquote in diesem Sinne nicht sachgerecht
vorgenommen werden.
3. Wie ist die Entwicklung der Abgabenquote von 1978 bis 1988?
Die Entwicklung der Abgabenquote (Steuern und
Sozialbeiträge in kassenmäßiger Abgrenzung in v. H. des
Bruttosozialprodukts) von 1978 bis 1988 gibt nachstehende Übersicht
wieder:
Jahr Abgabenquote 1)
1978 39,9
1979 39,8
1980 40,1
1981 40,1
1982 40,2
1983 39,8
1984 39,7
1985 40 2)
1986 40 3 )
1987 40 3 )
1988 39 1 /2 3 )
1) Einschließlich freiwillige Sozialbeiträge der Arbeitnehmer, der
Arbeitgeber, der Selbständigen und Hausfrauen sowie Sozialbeiträge des Staates
für Empfänger sozialer Leistungen (z. B. von Arbeitslosengeld).
2) vorläufig
3) Schätzwert
4. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand sowie in den
letzten drei Jahren die Bruttolohn- und -gehaltssumme
(einschließlich Pensionen) und das Lohnsteueraufkommen?
Bruttolohn- und
-gehaltssumme
einschließlich Pensionen
Kassenmäßiges
Lohnsteueraufkommen
— Mrd. DM —
1950 42,27 1 ) 1,81 2)
1955 78,49 1 ) 4,40 2 )
1960 131,13 8,10
1965 213,58 16,74
1970 323,47 35,09
1975 512,14 71,19
1980 724,92 111,56
1983 784,23 3) 128,89
1984 806,63 3) 136,35
1985 835,69 3) 147,63
1) ohne Saarland und Berlin (West)
2) ohne Saarland
3) vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes
Den Anteil der kassenmäßigen Lohnsteuer an der Bruttolohn-
und -gehaltssumme als Durchschnittsbelastung mit
Lohnsteuer zu interpretieren, wäre falsch.
Die Lohnsteuer ist lediglich eine besondere Erhebungsform
der Einkommensteuer. Immer mehr Lohnsteuerzahler sind in
den letzten Jahren zur Einkommensteuer veranlagt worden.
Zwischen den kassenmäßigen Einnahmen der Lohnsteuer
und der veranlagten Einkommensteuer sind steuerrechtlich
und veranlagungstechnisch viele Überschneidungen gegeben.
Soweit bei veranlagten Arbeitnehmern Nachzahlungen und
Erstattungen — einschließlich anzurechender
Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer — anfallen, werden diese bei
der veranlagten Einkommensteuer gebucht.
Bei der Eintragung von Freibeträgen in Verbindung mit
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die Lohnsteuer
aufgrund von Verlusten einer anderen, nicht dem
Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkunftsart gekürzt. Außerdem ist zu
berücksichtigen, daß die Lohnsteuer auch durch auf der
Lohnsteuerkarte eingetragene persönliche Freibeträge, zum
Beispiel Altersfreibetrag und Freibeträge für Sonderausgaben,
gemindert wird, obwohl diese Freibeträge keiner bestimmten
Einkunftsart, insbesondere auch nicht den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit, zuzurechnen sind.
Der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen" hat sich
ausführlich mit der unterschiedlichen Entwicklung der
Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer beschäftigt. Er
kam zu dem Ergebnis, „daß aufgrund der steuerrechtlich
bedingten gravierenden Überschneidungen der beiden
Steuerformen eine Trennung oder Bereinigung, etwa zum Zweck der
Darstellung von Belastungsrechnungen bei
Nichtselbständigen und Selbständigen methodisch nicht zu leisten und daher
unzulässig ist". Insbesondere der Anteil der kassenmäßigen
Lohnsteuer an der Bruttolohn- und -gehaltsumme ist daher
kein aussagefähiger Maßstab für die Steuerbelastung der
Arbeitnehmer oder die Belastung der Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit.
5. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Anteile
- der Lohnsteuer,
- der veranlagten Einkommensteuer,
- der Körperschaftsteuer,
- der Gewerbesteuer,
- der Vermögensteuer,
- der Grundsteuer,
- der Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer),
- der Sonderverbrauchsteuern,
am Bruttosozialprodukt und an den Steuereinnahmen?
Aus der Fragestellung ist nicht erkennbar, welche
Steuerarten unter dem Begriff „Sonderverbrauchsteuern"
zusammenzufassen sind. Die übrigen Angaben können den folgenden
Tabellen entnommen werden.
Anteile ausgewählter Steuerarten 1) am BSP 2)
- v. H. -
LSt vESt KSt GewSt 3 ) VSt GrSt St.v.U. 4)
1950 1,8 2,1 1,5 1,3 0,1 1,2 4,8
1955 2,4 2,4 1,7 2,1 0,3 0,8 6,2
1960 2,7 3,0 2,1 2,5 0,4 0,5 5,3
1965 3,7 3,2 1,8 2,2 0,4 0,5 5,2
1970 5,2 2,4 1,3 1,8 0,4 0,4 5,6
1975 6,9 2,7 1,0 2,0 0,3 0,4 5,2
1980 7,5 2,5 1,4 1,9 0,3 0,4 6,3
1985 5) 8,0 1,6 1,7 1,7 0,2 0,4 6,0
1) 1950 und 1955 ohne Saarland
2) 1950 und 1955 ohne Saarland und Berlin (West)
3) Bis 1980 einschließlich Lohnsummensteuer.
4) Kumulative Allphasenumsatzsteuer bis 1967, Mehrwertsteuer ab 1968.
5) vorläufige Ergebnisse
Anteile ausgewählter Steuerarten an den Steuereinnahmen
- v. H. -
LSt vESt KSt GewSt 1) VSt GrSt St.v.U. 2)
1950 8,6 9,9 6,9 5,9 0,6 5,6 22,5
1955 10,4 10,3 7,4 8,8 1,3 3,3 26,3
1960 11,8 13,1 9,5 10,9 1,6 2,4 23,5
1965 15,9 14,0 7,8 9,8 1,8 2,0 22,7
1970 22,8 10,4 5,7 7,9 1,9 1,7 24,7
1975 29,4 11,6 4,2 8,6 1,4 1,7 22,3
1980 30,6 10,1 5,8 7,7 1,3 1,6 25,6
1985 3) 33,8 6,5 7,3 7,0 1,0 1,7 25,1
1) Bis 1980 einschließlich Lohnsummensteuer.
2) Kumulative Allphasenumsatzsteuer bis 1967, Mehrwertsteuer ab 1968.
3) vorläufige Ergebnisse
Wegen der bekannten wesentlichen steuerrechtlichen und
veranlagungstechnischen Überschneidungen zwischen
Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer ist das
kassenmäßige Aufkommen der Lohnsteuer kein aussagefähiger
Maßstab für die Steuerbelastung der Arbeitnehmer oder die
Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
6. Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der Anteil der
Steuern von Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer, Vermögensteuer) am
Gesamtsteueraufkommen?
7. Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der Anteil der
entsprechenden Steuern von Einzelunternehmen und gewerblichen
Personengesellschaften am Gesamtsteueraufkommen?
Beim kassenmäßigen Nachweis der Steuereinnahmen läßt
sich - mit Ausnahme der Körperschaftsteuer - nicht
zwischen Zahlungen von Kapitalgesellschaften,
Einzelunternehmen und gewerblichen Personengesellschaften unterscheiden,
so daß die gewünschte Aufteilung nicht darstellbar ist.
B. Einkommensteuer-Recht
1. Land- und Forstwirte
a) Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der
Land- und Forstwirte mit mindestens 1 ha Nutzfläche?
b) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und
der Anteil der Fälle, in denen der Gewinn nach Durchschnittssätzen
(VOL, GDL, § 13 a EStG) ermittelt wurde?
c) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und
der Anteil der Überschuß-Rechner (Soll und Ist)?
d) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und
der Anteil der buchführenden Land- und Forstwirte (Soll und Ist)?
Eine genaue Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist
nicht möglich. Wegen des Dreijahresabstandes der
Einkommensteuerstatistik (ab 1965) erfolgt eine Zusammenstellung
der Statistikergebnisse für Jahre, die dem erfragten
Zeitintervall am nächsten kommen. Die Steuerstatistik untergliedert
die Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft in Fälle mit Buchführung, Land- und Forstwirte, deren
Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wurde sowie nach
Schätzung veranlagte Land- und Forstwirte. Es handelt sich
um Ist-Zahlen; Soll-Zahlen stehen nicht zur Verfügung. Auf
die Anmerkungen zu folgender Übersicht wird verwiesen.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach der Art der Gewinnermittlung
Land- und forst-
Zur Einkommensteuer veranlagte Land- und Forstwirte 3 )
insgesamt 4)
darunter veranlagt ... Jahr wirtschaftliche Betriebe
insgesamt 1) mit Buchführung 5) nach Schätzung 6)
nach VOL, GDL,
§ 13a EStG 7 )
Anzahl Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H.
1950 1 621 100 2 ) 835 840 51,6 . . . . 405 113 48,5
1954 1 522 300 2 ) 719 621 47,3 55 196 7,7 52 657 7,3 611 768 85,0
1961 1 357 600 2 ) 294 023 21,7 (41 185) (14,0) (46 186) (15,7) (75 876) (25,0) 8)
1968 1 185 647 218 937 18,5 45 353 20,7 56 859 26,0 115 985 53,0
1974 927 906 228 486 24,6 49 986 21,9 34 520 15,1 143 133 62,6
1980 797 378 346 710 43,5 98 582 28,4 13 046 3,8 235 074 67,8
1) Mit mindestens 1 ha Nutzfläche. Quelle: Landwirtschaftszählungen 1949, 1960, 1971. Im übrigen Ergebnisse der
Bodennutzungserhebungen.
2) für 1950, 1954 und 1961 interpolierte Zahlen aus den Landwirtschaftszählungen 1949 (1 646 751) und 1960 (1 385 250).
3) Statistisches Bundesamt, jeweilige Fachserie der Einkommensteuerstatistik.
4) Statistisch erfaßte Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
5) Einschließlich Land- und Forstwirte mit Einnahmeüberschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG); 1980: 33 812 Fälle.
6) Schätzung nach § 162 AO bzw. § 217 RAO.
7) Ab 1965 GDL; 1980 erste Auswirkung des Gesetzes zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und
Forstwirtschaft.
8) Hier nur Steuerpflichtige mit Einkünften überwiegend aus Land- und Forstwirtschaft.
Einen Überblick über die Zahl der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe nach der Art der Gewinnermittlung für die
Jahre 1979, 1981 und 1983 vermittelt nachstehende Übersicht
(grobe Sollzahlen):
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach der Art der Gewinnermittlung
Art der Zahl der Betriebe (v. H.)
Gewinnermittlung 1979 1981 1983
insgesamt 810 000 (100) 780 000 (100) 745 000 (100)
davon nach
§ 4 Abs. 1 EStG
(Vermögensvergleich) 85 000 (10,5) 140 000 (17,9) 160 000 (21,5)
§ 4 Abs. 3 EStG
(Überschußrechnung) 15 000 (1,9) 55 000 (7,1) 55 000 (7,4)
§13 a EStG
(Durchschnittssätze) 710 000 (87,6) 585 000 (75,0) 530 000 (71,1)
darunter steuerlich erfaßte
§ 13 a-Betriebe 150 000 (19,8) 275 000 (35,3) 265 000 (35,6)
e) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand das
Einkommensteueraufkommen der Landwirte und dessen Anteil am
gesamten Einkommensteueraufkommen?
Die Steuerleistung der landwirtschaftlichen Betriebe (ohne
Forstbetriebe) wird in den Agrarberichten der
Bundesregierung auf der Grundlage von Hochrechnungen der
Buchführungsergebnisse von Berichtsbetrieben für die Jahre ab
1973/74 wie folgt ausgewiesen. Berechnungen für frühere
Jahre im Statistischen Jahrbuch über Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten sind aus methodischen Gründen nicht
vergleichbar und werden hier nicht angeführt. Die Steuerbeträge
beziehen sich nur auf die landwirtschaftlichen Einkünfte.
Steuerleistung der landwirtschaftlichen Betriebe
Wirtschafts
-
Jahr 1 )
Einkommen
steuerauf
kommen 2)
Einkommensteuerleistung der
landwirtschaftlichen Betriebe 3)
Mio. DM v. H.
1973/74 26 451,5 224 0,85
1975/76 28 000,6 508 1,81
1978/79 37 426,0 799 2,13
1981/82 32 927,7 640 1,94
1984/85 26 367,6 757 2,87
1) Die Steuerleistung der landwirtschaftlichen Betriebe bezieht sich auf
Wirtschaftsjahre (i. d. R. 1. Juli bis 30. Juni). Als Bezugsgröße für die Ermittlung
des v. H.-Anteils ist das Einkommensteueraufkommen des Kalenderjahres
angegeben, das dem ersten Halbjahr des betreffenden Wirtschaftsjahres
entspricht.
2) vgl. Finanzbericht 1986, Tabelle 12.
3) vgl. Agrarberichte 1985 und 1986, Tabelle 136.
f) Wie hoch sind die durchschnittlichen Veräußerungsgewinne (vor
Abzug der Freibeträge) und wie ist ihr Verhältnis zu den
durchschnittlichen laufenden Gewinnen?
g) Welcher Anteil der buchführenden Land- und Forstwirte hat von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Grund und Boden nach dem
30. Juni 1970 nicht mit dem doppelten Ausgangsbetrag, sondern mit
dem höheren Teilwert zu bilanzieren?
h) Welcher Anteil der nichtbuchführenden Land- und Forstwirte hat
von der vorerwähnten Möglichkeit vom 1. Januar 1971 an
entsprechenden Gebrauch gemacht?
Die Veräußerungsgewinne gehören nach § 14 EStG zu den
Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Sie werden in der
Einkommensteuerstatistik nicht gesondert erfaßt.
Über die Zahl der Land- und Forstwirte, die von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, den Grund und Boden nach
dem 30. Juni 1970 vom 1. Januar 1971 nicht mit dem doppelten
Ausgangsbetrag, sondern mit dem höheren Teilwert
anzusetzen, liegen statistische Aufzeichnungen nicht vor.
2. Gewerbetreibende
a) Wie viele Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
— gibt es in der Bundesrepublik Deutschland,
— sind einkommensteuerlich erfaßt (Zahl und Anteil),
— haben ein zu versteuerndes Einkommen über 130 000/260 000 DM
(Zahl und Anteil)?
Über die Anzahl der Einzelgewerbetreibenden und
Personengesellschaften können keine vollständigen Angaben gemacht
werden. In der Einheitswertstatistik werden nur solche
Gewerbetreibende erfaßt, für die aus steuerlichen Gründen ein
Einheitswert von 1 000 DM und mehr ermittelt wurde.
Darüber hinaus fehlen solche Betriebe, die über ein
Gewerbekapital von weniger als 6 000 DM (ab Berichtsjahr 1980 von
weniger als 60 000 DM) verfügen und die außerdem nicht zur
Vermögensteuer veranlagt wurden:
Ergebnisse der Einheitswertstatistik:
— 1980: Einzelgewerbetreibende
(natürliche Personen) 478 041
Personengesellschaften 146 552
— 1977: Einzelgewerbetreibende
(natürliche Personen) 908 112
Personengesellschaften 163 559
Aus der Umsatzsteuerstatistik liegen nur Angaben über
Steuerpflichtige vor, deren steuerbarer Jahresumsatz 20 000 DM
und mehr beträgt.
Ergebnis der Umsatzsteuerstatistik 1982:
Einzelunternehmen 1 338 973
Personengesellschaften 218 889
1 557 862
Über die einkommensteuerlich erfaßten
Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften liegen folgende Angaben
vor:
Einzelgewerbetreibende 1977 1 ): 742 102 Steuerpflichtige
Personengesellschaften 1977: 393 367 Steuerpflichtige
Personengesellschaften 1980: 400 841 Steuerpflichtige
'Zur Höhe der Einkünfte können nur Angaben über den
Gesamtbetrag der Einkünfte für das Berichtsjahr 1977 1)
gemacht werden:
79 597 Einzelgewerbetreibende hatten einen Gesamtbetrag
der Einkünfte von 100 000 DM oder mehr. Das waren 10,7 v. H.
der Einzelgewerbetreibenden.
1 ) Aus der alle sechs Jahre (zuletzt 1977) durchzuführenden Erhebung der
Einzelunternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach
wirtschaftlicher Gliederung.
b) Wie viele Gewerbetreibende ermitteln den Gewinn durch
ordnungsmäßige Einnahmen-Überschuß-Rechnung bzw. ordnungsmäßige
Buchführung?
c) In wie vielen Fällen wird der Gewinn geschätzt?
Zu b) und c) liegen keine statistischen Angaben vor.
d) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Gewinne,
das Einkommensteuer-Aufkommen der Gewerbetreibenden und
dessen Anteil am gesamten Lohn- und Einkommensteuer-
Aufkommen?
Die entsprechenden vorliegenden statistischen Angaben
können der folgenden Zusammenstellung entnommen werden.
Der Anteil am Lohn-/Einkommensteueraufkommen läßt sich
nicht ermitteln, weil keine Angaben für die insgesamt
festgesetzte Lohn- und Einkommensteuer (Soll-Beträge) zur
Verfügung stehen.
Steuerpflichtige mit Einkünften überwiegend
aus Gewerbebetrieb
(Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik)
Jahr
Zahl der
Steuerpflichtigen
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb
Festgesetzte
Einkommen
-
st euer 1)
Tsd. Mio. DM Mio. DM
1954 1 530 13 984 3 098
1961 1 578 36 360 9 105
1965 1 504 45 068 11 913
1968 1 426 43 630 11 649
1971 1 374 61 885 18 776
1974 1 282 64 576 20 265
1977 1 192 76 302 26 762
1980 1 171 90 162 31 258
1 ) Auch für Einkünfte aus den übrigen Einkunftsarten.
e) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der nicht
entnommene Gewinn sowie die Privatentnahmen und ihr Anteil am
Gewinn der Einzelunternehmen und Personengesellschaften?
Es liegen keine einkommensteuerstatistischen Daten über
nicht entnommene Gewinne der Gewerbetreibenden vor.
Die in der VGR ausgewiesenen Privatentnahmen sind mit den
entsprechenden einkommensteuerrechtlichen Größen nicht
vergleichbar.
f) Wie hoch sind die durchschnittlichen Veräußerungsgewinne (vor
Abzug der Freibeträge) und wie ist ihr Verhältnis zu den
durchschnittlichen laufenden Gewinnen?
Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor.
g) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die steuerlich
anerkannten Pensions- und sonstigen Rückstellungen der
Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften?
Der folgenden Übersicht können die vorhandenen
statistischen Daten über die Pensionsrückstellungen nach § 6 a EStG
für die Jahre 1968, 1971, 1974, 1977 und 1980 entnommen
werden. Angaben über sonstige Rückstellungen der
Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften liegen nicht vor.
Pensionsrückstellungen (§ 6 a EStG) in 1 000 DM
Zuführung zur Höhe der Rück
-
stellung für Rückstellung für Pensionsverpflich-
Berichts- Pensionsver- tungen am Schluß jahr pflichtungen des Wirtschaftsjahres
Natur- Personen- Natür-
Personenliche gesell- liche gesell-
Personen schaften Personen schaften
1968 17 441 230 601 153 820 2 278 488
1971 43 110 295 951 92 534 2 232 055
1974 44 690 562 674 60 540 2 909 759
1977 9 559 632 186 80 143 5 122 529
1980 8 267 697 803 99 025 6 578 418
3. Leistungseinkünfte
a) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der
Lohnsteuerpflichtigen, der Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich
und der Einkommensteuer-Veranlagungen von Arbeitnehmern?
Bis 1965 wurden nur die Lohnsteuerfälle gezählt. Von 1968 an
wurde die Lohnsteuerstatistik in Analogie zur
Einkommensteuerstatistik um die Zählung der Lohnsteuerpflichtigen
ergänzt, d. h. ab 1968 sind zusammenveranlagte Ehepaare
grundsätzlich als ein Steuerpflichtiger erfaßt.
Die gewünschten Angaben sind — soweit vorhanden — in der
folgenden Tabelle zusammengestellt.
Lohnsteuerpflichtige
Berichts- mit Lohnsteuer- mit
Einkommenjahr Insgesamt 1) jahres- steuer- ausgleich
1
) veranlagung 2)
Anzahl
1968 18 744 225 10 921 428 3 389 518
1971 20 551 006 12 054 739 5 557 969
1974 20 806 325 11 492 249 7 322 861
1977 20 306 141 10 829 920 6 683 996
1980 21 072 421 9 286 288 9 103 991
1) Ergebnisse der Lohnsteuerstatistik.
2) Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik. Wegen des späteren
Fertigstellungstermins können in der Einkommensteuerstatistik Arbeitnehmer
erfaßt sein, die in der Lohnsteuerstatistik nicht berücksichtigt wurden.
b) Wie hoch sind die durchschnittlich geltend gemachten
Werbungskosten der Arbeitnehmer?
1980 wurden durchschnittliche Werbungskosten
— je Lohnsteuerpflichtigen von 1 437 DM,
— je Lohnsteuerfall von 1 177 DM
geltend gemacht.
Bei den Lohnsteuerpflichtigen mit maschinellem Lohnsteuer
-
Jahresausgleich oder mit maschineller
Einkommensteuerveranlagung wurden die effektiven Werbungskosten
berücksichtigt. Bei den übrigen Lohnsteuerpflichtigen wurde der
Werbungskostenpauschbetrag angesetzt.
c) Wie groß sind Zahl und Anteil der Arbeitnehmer, die erhöhte
Werbungskosten geltend machen?
1980 haben von 9,3 Mio. Lohnsteuerpflichtigen mit
Lohnsteuer-Jahresausgleich 5,3 Mio. bzw. 57 v. H. erhöhte
Werbungskosten geltend gemacht. Entsprechende Angaben über
veranlagte Lohnsteuerpflichtige liegen nicht vor.
d) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der
freiberuflich Tätigen sowie die Zahl und der Anteil der
einkommensteuerlich erfaßten Freiberufler?
e) Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der
durchschnittliche Gewinn der Freiberufler?
In der nachstehenden Übersicht sind die gewünschten Daten
— soweit vorhanden — zusammengestellt. Ein zahlenmäßiger
Vergleich im Zeitablauf ist aus Gründen unterschiedlicher
inhaltlicher und erfassungstechnischer Abgrenzungen nicht
möglich.
Durchschnittlicher Gewinn der Freiberufler *)
Erfaßte Einkünfte aus selbständiger Gesamtbetrag Gesamtbetrag der Einkünfte Spalte 2:1 3) Spalte 3:1 4) Arbeit
Jahr
Anzahl 1000 DM 1000 DM DM DM
1 2 3 4 5
1950 1 ) 79 792 704 039 720 594 8 823 9 031
1954 1 ) 106 185 1 391 290 1 676 202 13 103 15 786
1957 2 ) — — — — —
1961 157 477 4 947 087 5 166 001 31 415 32 805 ausgewählte
freie Berufe 5)
1965 138 194 6 779 657 7 120 711 49 059 51 527
1968 137 006 8 704 972 9 081 886 63 537 66 288
1971 139 242 12 399 472 12 438 515 89 050 89 330
1974 200 442 17 817 029 18 518 978 88 889 92 391
1977 214 757 21 796 454 22 796 089 101 494 106 148
1980 263 368 28 729 532 31 033 029 109 085 117 831
*) Ohne beiderseits freiberuflich tätige Ehegatten.
1) Einschließlich Berlin (West), aber ohne Saarland.
2) Kein Nachweis möglich.
3) Durchschnittliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit je Freiberufler.
4) Durchschnittlicher Gesamtbetrag der Einkünfte (Einkünfte aus selbständiger Arbeit und andere Einkünfte) je
Freiberufler.
5) In unterschiedlicher Abgrenzung entsprechend den Angaben in den maßgeblichen Fachserien des Statistischen
Bundesamtes über die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik.
f) Wie viele Gewerbetreibende beschäftigen nicht mehr als einen
Arbeitnehmer und haben ein Gewerbekapital von nicht mehr als
120 000 DM?
Die verfügbaren statistischen Daten erlauben folgende
Angaben:
a) Nach der Arbeitsstättenzählung von 1970 gab es 992 397
Unternehmen mit 1 bis 2 X) Beschäftigten.
b) Nach 1970 ist keine Arbeitsstättenzählung mehr
durchgeführt worden (nächste Erhebung mit Volkszählung 1987).
Hilfsweise werden die Ergebnisse von folgenden
Teilerhebungen in einzelnen Wirtschaftszweigen angeführt:
b 1) Nach der Handwerkszählung 1977 gab es 83 274
Handwerksbetriebe mit 1 Beschäftigten X).
b 2) Nach der Großhandelszählung 1983 gab es 23 872
Handelsvermittlungen und Agenturtankstellen mit 1 bis
2 X) Beschäftigten.
b 3) Nach der Handels- und Gaststättenzählung 1979 gab
es
— 174 496 Einzelhandelsunternehmen mit 1 bis 2 X)
Beschäftigten,
— 101 012 Unternehmen des Gastgewerbes mit 1 bis
2 X) Beschäftigten.
X) Einschließlich des mittätigen Inhabers
b 4) Nach der Zählung für industrielle Kleinbetriebe gab es
1983 9 275 industrielle Kleinbetriebe mit 1
Beschäftigten X).
Es liegen keine Angaben darüber vor, wie viele der o. g.
Unternehmen ein Gewerbekapital von nicht mehr als 120 000 DM
haben.
Für alle Unternehmen — ohne Beschränkung der
Beschäftigtenzahl — können nach der — allerdings noch
unvollständigen — Geschäftsstatistik „Gewerbesteuer 1981" folgende
Angaben gemacht werden:
1981 gab es:
— 810 000 Gewerbetreibende ohne Gewerbekapital,
— 160 000 Gewerbetreibende mit negativem Gewerbekapital,
— 460 000 Gewerbetreibende mit positivem Gewerbekapital
bis unter 120 000 DM.
4. Vermietung und Verpachtung
a) Wie groß ist der Anteil der einkommensteuerlich erfaßten
— Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen,
— Zweifamilienhäuser,
— Mehrfamilienhäuser?
Statistische Angaben über einkommensteuerlich erfaßte Ein-,
Zwei- und Mehrfamilienhäuser liegen nicht vor.
b) Wie groß ist die Gesamtzahl der eigengenutzten Häuser und
Eigentumswohnungen?
Nach Ergebnissen des Mikrozensus 1982 betrug der Anteil der
Eigentümerwohneinheiten (der vom Gebäude- oder
Wohnungseigentümer selbst bewohnten Gebäude bzw.
Wohnungen) an allen bewohnten Wohneinheiten in Wohngebäuden ca.
40,1 v. H., das bedeutet hochgerechnet ca. 9,3 Mio. DM
Eigentümerwohneinheiten von rund 23,2 Mio. DM bewohnten
Wohnungen.
c) In wie vielen Fällen werden die Einkünfte aus dem eigengenutzten
Wohneigentum nach § 21a EStG ermittelt und in wie vielen Fällen
nach dem Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten?
Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor.
X) Einschließlich des mittätigen Inhabers
5. Kapitalvermögen
a) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die
Kapitalerträge der privaten Haushalte und die steuerlich erfaßten
Bruttoerträge (Betrag und Anteil)?
Nach Ergebnissen der Einkommensteuerstatistik liegen
folgende Angaben über die Einkünfte aus Kapitalvermögen 1 )
vor.
Jahr Mio. DM
1950 118 2 )
1954 406 2)
1957 928 2 ) 3 )
1961 1 972
1965 2 916
1968 3 705
1971 5 826
1974 8 666
1977 7 906
1980 16 170
Die Kapitalerträge der privaten Haushalte werden in keiner
amtlichen Statistik nachgewiesen.
Angaben über die steuerlich erfaßten Bruttoerträge liegen
ebenfalls nicht vor.
Die in der Einkommensteuerstatistik nachgewiesenen
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Nettoerträge, d. h. nach
Abzug von Sparerfreibetrag und Werbungskosten.
b) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die
Steuerausfälle aus der mangelhaften steuerlichen Erfassung von
Kapitaleinkünften?
Wegen des Fehlens verläßlicher statistischer Daten kann
diese Frage nicht beantwortet werden.
6. Freibeträge, Sonderausgaben
a) Wie groß ist die jeweilige durchschnittliche Entlastung durch den
— landwirtschaftlichen Freibetrag,
— Freiberufler-Freibetrag,
— Arbeitnehmer-Freibetrag,
— Sparer-Freibetrag?
Nach dem Einkommensteuergesetz 1986 beläuft sich der
— landwirtschaftliche Freibetrag auf 2 000/4 000 DM (Led./
Verh.),
— Freiberufler-Freibetrag auf 1 200 DM (Höchstbetrag),
1) Beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige
2) Ohne Berlin und Saarland
3) Ohne beschränkt Steuerpflichtige
— Arbeitnehmer-Freibetrag auf 480 DM,
— Sparer-Freibetrag auf 300/600 DM (Led./Verh.).
Soweit sich die Freibeträge voll auswirken, beträgt die
Entlastung 22 v. H. bis 56 v. H. je nach Höhe des Einkommens. Der
durchschnittliche Grenzsteuersatz für alle Steuerpflichtigen
liegt 1986 bei rd. 30 v. H.
b) Wie groß sind Zahl und Anteil der Fälle, in denen die
Sonderausgaben-Höchstbeträge niedriger sind als die nachgewiesenen
entsprechenden Sonderausgaben?
In der Einkommensteuerstatistik werden Sonderausgaben
nur mit den jeweils steuerlich anerkannten Beträgen, nicht
aber mit den tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen.
1980 wurden die steuerlich zu berücksichtigenden beschränkt
abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
bei 365 326 Einkommensteuerpflichtigen mit dem
Vorsorgepauschbetrag,
bei 4 378 902 Einkommensteuerpflichtigen mit der
Vorsorgepauschale,
bei 5 755 232 Einkommensteuerpflichtigen nach dem Ergeb
-
nis der Höchstbetragsberechnung
angesetzt.
Die Fälle mit Vorsorgepauschbetrag erreichen eindeutig nicht
die Höchstbeträge. In allen übrigen Fällen können die
Aufwendungen niedriger als die maßgeblichen Höchstbeträge
sein. Bei Steuerpflichtigen, deren steuerlich anzusetzende
Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der
Höchstbetragsberechnung ermittelt werden, können die Aufwendungen auch
über die im Einzelfall maßgeblichen Höchstbeträge
hinausgehen. Eine entsprechende Fallzählung liegt nicht vor.
c) Wie entwickelte sich die Zahl der Haushalte mit Bausparbeiträgen,
gestaffelt nach monatlichen Haushalts-Nettoeinkommen?
Aus den Ergebnissen der bisher durchgeführten
Einkommens- und Verbrauchsstichproben sind nur die Bestände an
'Bausparverträgen der Haushalte ersichtlich:
Private Haushalte *) mit Bausparverträgen nach dem
monatlichen Haushaltsnettoeinkommen**)
Jahre 1969 und 1973 Haushalte mit Bausparverträgen 1 )
monatliches 1969
1973
Haushaltsnettoeinkommen
Anzahl in 1 000 von ... bis unter ... DM
unter 600 266 177
600 bis 800 518 196
800 bis 1 000 613 383
1 000 bis 1 200 745 813
1 200 bis 1 500 720 1 133
1 500 bis 1 800 589 1 226
1 800 bis 2 500 676 1 852
2 500 bis 10 000/ 304 —
15 000 — 1407
insgesamt 4 431 7 187
Jahre 1978 und 1983 Haushalte mit Bausparverträgen 1 )
monatliches 1978 1983
Haushaltsnettoeinkommen
Anzahl in 1 000 von ... bis unter ... DM
unter 800 178 158
800 bis 1 200 458 342
1 200 bis 1 600 1 123 648
1 600 bis 2 000 1 321 1 045
2 000 bis 2 500 1 689 1 536
2 500 bis 3 000 1 186 1 422
3 000 bis 4 000 1414 2 167
4 000 bis 5 000 379 . 1 008
5 000 bis 20 000/ 212 —
25 000 — 808
insgesamt 7 960 9 134
*) Ohne Haushalte von Ausländern sowie ohne Haushalte in Anstalten.
**) Selbsteinstufung der Haushalte in vorgegebene
Einkommensgrößenklassen ohne Landwirte.
1 ) Noch nicht zugeteilte Verträge.
d) Wie entwickelten sich die durchschnittlichen Jahresbeträge von
Bausparprämien und als Sonderausgaben anerkannte
Bausparbeiträge?
In der Einkommensteuerstatistik werden die steuerlich
geltend gemachten Bausparbeiträge nachgewiesen. Es fehlen
aber Angaben darüber, inwieweit sich Bausparbeiträge
steuerlich auswirken.
Jahr
Wohnungsbauprämie
Als Vorsorgeaufwendungen
geltend gemachte
Bausparbeiträge
- Mio. DM -
1980 1 973
3 621
1981 1 697 -1)
1982 1 041 -1)
1983 1 075 -1)
1984 937 -1)
1985 878,3 -1)
1 ) Aktuellere Angaben liegen nicht vor.
C. Einkommensteuer-Tarif
1. Bei wie vielen Steuerpflichtigen liegt von 1982 bis 1988 das zu
versteuernde Einkommen innerhalb der
- Nullzone,
- unteren Proportionalzone,
- Progressionszone,
- oberen Proportionalzone
des Tarifs, und wie hoch ist der jeweilige Anteil an der Zahl der
Steuerpflichtigen?
Es liegen keine statistischen Angaben vor. Die gewünschten
Angaben lassen sich nur schätzen. Die Werte wurden mit
Hilfe des Einkommensteuer-Modells des BMF auf der
Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik
1980 geschätzt. Dabei erfolgte die Fortschreibung nach den
geltenden gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen.
Steuerpflichtige 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988
Anzahl der Steuerpflichtigen - in Mio. - in der ...
Nullzone 3,4 3,2 3,1 3,1 3,3 3,3 3,2
unteren
Proportionalzone 8,4 7,6 7,3 7,1 6,2 6,0 5,7
Progressionszone 9,9 10,5 10,8 11,2 11,8 12,4 13,0
oberen
Proportionalzone 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
insgesamt 21,8 21,4 21,3 21,5 21,4 21,8 22,0
Steuerpflichtige
in der ...
- Anteile in v. H. -
Nullzone 15,6 15,0 14,6 14,4 15,4 15,1 14,5
unteren
Proportionalzone 38,5 35,5 34,3 33,0 29,0 27,5 25,9
Progressionszone 45,4 49,0 50,6 52,1 55,1 56,9 59,0
oberen
Proportionalzone 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6
insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
2. Wie hoch sind Beginn, Ende und Länge der unteren Proportional
-
zone sowie die Höhe des proportionalen Steuersatzes in den Tarifen
für 1958, 1965, 1975, 1978, 1979, 1981 und 1986?
Die gewünschten Angaben sind in der folgenden Übersicht
zusammengestellt.
Tarif
1958
Tarif
1965
Tarif
1975
Tarif
1978
Tarif
1979
Tarif
1981
Tarif
1986
Beginn der unteren
Proportionalzone — DM — 1 680 1 680 3 000 3 330 3 390 4 212 4 536
Ende der unteren
Proportionalzone — DM — 8 000 8 000 16 000 16 000 16 000 18 000 18 000
Länge der unteren
Proportionalzone — DM — 6 320 6 320 13 000 12 670 12 610 13 788 13 464
Steuersatz in der
unteren Proportionalzone . — v. H. — 20 19 22 22 22 22 22
3. Wie hoch ist in den Tabellen für 1958, 1965, 1975, 1979, 1981, 1986 und
1988 der maximale Splittingvorteil?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist
das Ehegattensplitting keine Steuervergünstigung, sondern
eine an dem Schutzgebot des Artikels 6 Abs. 1 GG und der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Artikel 3
Abs. 1 GG) ausgerichtete sachgerechte Besteuerung.
Aus der nachstehenden Übersicht ergibt sich die höchste
Differenz zwischen einer Besteuerung nach der Grund- und nach
der Splittingtabelle für die Einkommensteuertarife seit 1958:
— 1958 11 281 DM
— 1965 11 281 DM
— 1975 12 676 DM
— 1978 12 742 DM
— 1979 13 644 DM
— 1981 14 837 DM
— 1986 16 433 DM
— 1988 18 502 DM
4. Von welchem Einkommen an galt in den Jahren 1949, 1950, 1953,
1954, 1955, 1958, 1965, 1968 und 1975 bei Alleinstehenden und
kinderlos Verheirateten der Spitzensteuersatz und wie hoch war er (ggf.
zuzüglich Ergänzungsabgabe)?
Das vom letzten Vierteljahr 1945 bis zum 31. Dezember 1957
geltende Tarifsystem legte die Steuerbelastung der Ledigen
als Norm zugrunde, verheirateten Steuerpflichtigen stand im
Falle der Zusammenveranlagung lediglich ein vom
Einkommen abzuziehender zusätzlicher Freibetrag (ab 21. Juni 1948:
600 DM, ab 1. Januar 1953: 800 DM, ab 1. Januar 1955: 900 DM)
zu.
Zeitraum
ab Ein
-
kommen
DM
a) Spitzensteuersatz
b) höchste Durchschnittsbelastung
ab 21. Juni 1948 250 000,— 95 v. H.
ab 1. Januar 250 000,— nicht mehr als 80 v. H. des
1951 Einkommens
ab 1. Juni 1953 220 000,— a) nicht mehr als 80 v. H. des
Einkommens
423 500,— b) nicht mehr als 70 v. H. des
Einkommens
ab 1. Januar 605 001,— a) 64,35 v. H.
1955
614 000,— b) 55 v. H.
Durch das StÄndG 1958 wurde das Tarifsystem grundlegend
umgestellt. Der ab 1. Januar 1958 geltende
Einkommensteuertarif beruht auf der Neuregelung der Ehegattenbesteuerung
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.
Januar 1957 (1 BvL 4/54, BGBl. I S. 186). Für den Fall der
Zusammenveranlagung von nicht dauernd getrennt lebenden
Ehegatten wurde das Splitting-Verfahren eingeführt, für alle
übrigen Steuerpflichtigen blieb es bei der Anwendung des
Grundtarifs. Einen Unterschied hinsichtlich der Besteuerung
kinderlos Verheirateter bzw. Verheirateter mit Kindern kennt das
Splitting-Verfahren nicht.
In der Zeit vom 1. Januar 1968 bis 31. Dezember 1974 wurde
eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer erhoben
(2. StÄndG 1967). Sie betrug 3 v. H. der für den jeweiligen
Veranlagungszeitraum festgesetzten Einkommensteuerschuld.
Die Ergänzungsabgabe war eine selbständige Steuer.
ab Einkommen Spitzensteuersatz
a) für zusammen- (in Klammern = ein-
Zeitraum
veranlagte Ehegatten schließlich
Ergänzungsb) für alle anderen abgabe
Steuerpflichtigen für VZ 1968 bis 1974)
DM v.H.
ab 1. Januar a) 220 000,— 53
1958 b) 110 000,— (54,5)
ab 1975 a) 260 000,— 56
b) 130 000,—
D. Belastungsentwicklung
1. Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und
III/2 bei Arbeitnehmern mit Durchschnittseinkommen der
Jahresbruttolohn, die Belastung (absolut und in vom Hundert des
Arbeitslohns) sowie die Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pflichtversicherungsbeiträgen?
2. Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und
III/2 bei Angestellten mit Durchschnittseinkommen aller
kaufmännischen und technischen Angestellten der Jahresbruttolohn, die
Belastung (absolut und in vom Hundert des Arbeitslohns) sowie die
Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pflichtversicherungsbeiträgen?
3. Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und
III/2 bei Facharbeitern in der Mineralölindustrie der Jahresbrutto
-
lohn, die Belastung (absolut und in vom Hundert des Arbeitslohns)
sowie die Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pflichtversicherungsbeiträgen?
4. Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und
III/2 bei Arbeitnehmern mit dem dreifachen Einkommen eines
Facharbeiters in der Mineralölindustrie der Jahresbruttolohn, die
Belastung (absolut und in vom Hundert des Arbeitslohns) sowie die
Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pflichtversicherungsbeiträgen?
Die gewünschten Angaben über die Entwicklung der
Abgabenbelastung von Arbeitnehmern können den folgenden
Zusammenstellungen entnommen werden.
Die Einkommensangaben beruhen auf Ergebnissen der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und auf Erhebungen der
Bruttojahresverdienste von Arbeitern und Angestellten.
Die Lohn-/Einkommensteuer wurde nach der allgemeinen
Jahreslohnsteuertabelle mit Berücksichtigung des
Weihnachtsfreibetrags ermittelt. Aus den Antworten auf die
Fragen B 3 a), b), c) ergibt sich, daß die meisten Arbeitnehmer im
Lohnsteuer-Jahresausgleich bzw. bei der
Einkommensteuerveranlagung höhere Aufwendungen geltend gemacht haben
dürften und somit eine geringere Steuerbelastung als nach
der Lohnsteuertabelle haben. Insoweit haben die
nachstehenden Beispielrechnungen nur einen begrenzten Aussagewert.
Die folgenden Einzelbeispiele geben keinen Aufschluß über
die jetzige Steuerbelastung, da sie die Entlastung durch das
Steuersenkungsgesetz 1986/88 nicht berücksichtigten. Die
Belastung der Bürger mit Steuern und Abgaben ist auch nach
dem Steuersenkungsgesetz 1986/88 noch zu hoch. Die
Bundesregierung wird deshalb die Politik der Steuersenkungen für
alle bei gleichzeitiger Beibehaltung des
Konsolidierungskurses auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen.
Für die Kirchensteuerberechnung wurde von einem Hebesatz
von 9 v. H. ausgegangen.
Die Annahmen für die Ermittlung der Sozialabgaben ergeben
sich aus der nachstehenden Übersicht.
Drucksache 10/5266 Deutscher Bundestag - 10.W ahlperiode
1982 1983 1984 1985
Beitrags- Beitrags- Beitrags-
Beitragssatz bemes- satz bemes- satz bemes- satz
bemessungs- sungs- sungs-
sungsgrenze grenze grenze grenze
v. H. DM v. H. DM v. H. DM v. H. DM
Rentenversicherung . 9,0 56 400 9,08 60 000 9,25 62 400 9,5 64 800
Arbeitslosenversicherung 2,0 56 400 2,3 60 000 2,3 62 400 2,11 *) 64 800
Krankenversicherung 6,0 42 300 5,9 45 000 5,7 46 800 5,9 48 600
*) Mischsatz, Änderung des Beitragssatzes im Verlaufe des Jahres.
Abgabenbelastung eines Arbeitnehmers mit Durchschnittseinkommen
Jahr 1982 1983 1984 1985
Bruttojahresverdienst - DM - 32 750 33 811 34 809 35 839
Steuerklasse/Zahl der Kinder I III/2 I III/2 I III/2 I III/2
Belastung mit
Lohnsteuer 1 ) DM 5 632 3 588 5 977 3 612 6 332 3 802 6 697 4 016
v. H. 17,2 11,0 17,7 10,7 18,2 10,9 18,7 11,2
Kirchensteuer 2) DM 507 183 538 185 570 202 603 222
v. H. 1,5 0,6 1,6 0,5 1,6 0,6 1,7 0,6
Sozialabgaben DM 5 568 5 568 5 843 5 843 6 005 6 005 6 275 6 275
v. H. 17,0 17,0 17,3 17, 317, 317,3 17, 5 17,5
Grenzbelastung 3) mit
Lohnsteuer v. H. 33,3 19,8 34,3 19,8 35,3 19,8 36,3 19,8
Kirchensteuer v. H. 3,0 1,8 3,2 1,8 3,3 1,8 3,3 1,8
Sozialabgaben v. H. 17,0 17,0 17,3 17,3 17,3 17,3 17,5 17,5
1) Allgemeine Jahreslohnsteuertabelle mit Berücksichtigung des Weihnachtsfreibetrages.
2) Hebesatz 9 v. H.
3) Bezogen auf einen Anstieg des Bruttojahresverdienstes um 1 200 DM (100 DM monatlich).
Abgabenbelastung eines Angestellten mit Durchschnittseinkommen
Jahr 1982 1983 1984 1985
Bruttojahresverdienst - DM - 44 497 45 015 46 644 48 580
Steuerklasse/Zahl der Kinder I III/2 I III/2 I III/2 I III/2
Belastung mit
Lohnsteuer 1 ) DM 10 113 5 940 10 343 5 846 11 046 6 178 11 909 6 576
v. H. 22,7 13,3 23,0 13,0 23,7 13,2 24,5 13,5
Kirchensteuer 2 ) DM 911 395 931 386 995 416 1 072 452
v. H. 2,0 0,9 2,1 0,9 2,1 0,9 2,2 0,9
Sozialabgaben DM 7 433 7 433 7 778 7 778 8 046 8 046 8 506 8 506
v. H. 16,7 16,7 17,3 17,3 17,2 17,2 17,5 17,5
Grenzbelastung 3) mit
Lohnsteuer v. H. 42,5 19,8 42,8 19,7 43,8 20,5 44,8 21,5
Kirchensteuer v. H. 3,8 1,8 3,9 1,8 3,9 1,8 4,1 1,9
Sozialabgaben v. H. 11,0 11,0 11,3 11,3 12,3 12,3 11,8 11,8
1) Allgemeine Jahreslohnsteuertabelle mit Berücksichtigung des Weihnachtsfreibetrages.
2) Hebesatz 9 v. H.
3) Bezogen auf einen Anstieg des Bruttojahresverdienstes um 1 200 DM (100 DM monatlich).
Abgabenbelastung eines Facharbeiters in der Mineralölindustrie
Jahr 1982 1983 1984 1985
Bruttojahresverdienst - DM - 48 002 49 790 51 189 53 013
Steuerklasse/Zahl der Kinder I III/2 I III/2 I III/2 I III/2
Belastung mit
Lohnsteuer 1) DM 11 644 6 652 12 446 6 834 13 090 7 152 13 944 7 596
v. H. 24,3 13,9 25,0 13,7 25,6 14,0 26,3 14,3
Kirchensteuer 2) DM 1 048 459 1 121 475 1 179 504 1 255 544
v. H. 2,2 1,0 2,3 1,0 2,3 1,0 2,4 1,0
Sozialabgaben DM 7 818 7 818 8 321 8 321 8 580 8 580 9 022 9 022
v. H. 16,3 16,3 16,7 16,7 16,8 16,8 17,0 17,0
Grenzbelastung 3) mit
Lohnsteuer v. H. 44,4 21,7 45,3 22,0 45,9 23,0 46,7 23,8
Kirchensteuer v. H. 4,0 1,9 4,1 2,0 4,1 2,1 4,3 2,1
Sozialabgaben v. H. 11,0 11,0 11,4 11,4 11,6 11,6 11,7 11,7
1) Allgemeine Jahreslohnsteuertabelle mit Berücksichtigung des Weihnachtsfreibetrages.
2) Hebesatz 9 v. H.
3) Bezogen auf einen Anstieg des Bruttojahresverdienstes um 1 200 DM (100 DM monatlich).
Abgabenbelastung eines Arbeitnehmers mit dreifachem Einkommen
eines Facharbeiters in der Mineralölindustrie
Jahr 1982 1983 1984 1985
Bruttojahresverdienst - DM - 144 006 149 370 153 567 159 039
Steuerklasse/Zahl der Kinder I III/2 I III/2 I III/2 I III/2
Belastung mit
Lohnsteuer 1 ) DM 62 758 47 076 65 752 49 198 68 111 51 276 71 165 54 046
v. H. 43,6 32,7 44,0 32,9 44,4 33,4 44,7 34,0
Kirchensteuer 2 ) DM 5 649 4 097 5 918 4 288 6 130 4 475 6 405 4 724
v. H. 3,9 2,8 4,0 2,9 4,0 2,9 4,0 3,0
Sozialabgaben DM 8 742 8 742 9 483 9 483 9 875 9 875 10 391 10 391
v. H. 6,1 6,1 6,3 6,3 6,4 6,4 6,5 6,5
Grenzbelastung 3) mit
Lohnsteuer v. H. 55,5 51,2 55,4 51,3 55,4 51,7 55,4 52,0
Kirchensteuer v. H. 5,0 4,6 5,0 4,6 5,0 4,7 5,0 4,7
Sozialabgaben v. H. 0 0 0 0 0 0 0 0
1) Allgemeine Jahreslohnsteuertabelle mit Berücksichtigung des Weihnachtsfreibetrages.
2) Hebesatz 9 v. H.
3) Bezogen auf einen Anstieg des Bruttojahresverdienstes um 1 200 DM (100 DM monatlich).
E. Gewerbesteuer
1. Bei welchem Gewerbeertrag begann bei Einzelgewerbetreibenden
und Personengesellschaften die Belastung mit Gewerbeertragsteuer
in den Jahren 1949, 1957, 1961, 1975, 1978 und 1980?
Der Beginn der Belastung von Einzelgewerbetreibenden und
Personengesellschaften mit Gewerbeertragsteuer ergibt sich
aus der folgenden Zusammenstellung:
Jahr Freibetrag/nach Abzug des Freibetrags Beginn der Belastung
1949 Freibetrag von 1 200 DM und Ertragsstufen von
1 200 DM mit ermäßigter Steuermeßzahl von 1 bis
4 v. H. bis zu einem Gewerbeertrag von 6 000 DM.
Die Steuermeßzahl betrug danach
für die ersten
1 200 DM des Gewerbeertrags 0 v. H.
für die weiteren
1 200 DM des Gewerbeertrags 1 v. H.
für die weiteren
1 200 DM des Gewerbeertrags 2 v. H.
für die weiteren
1 200 DM des Gewerbeertrags 3 v. H.
für die weiteren
1 200 DM des Gewerbeertrags 4 v. H.
für alle weiteren Beträge
des Gewerbeertrags 5 v. H.
1957 Freibetrag und Ertragsstufen mit ermäßigter
Steuermeßzahl jeweils 2 400 DM
1961 Freibetrag 7 200 DM
Ertragsstufen mit ermäßigter Steuermeßzahl
unverändert
1975 Freibetrag 15 000 DM
Ertragsstufen mit ermäßigter Steuermeßzahl
3 600 DM
1978 Freibetrag 24 000 DM
Wegfall der Ertragsstufen mit ermäßigter
Steuermeßzahl
1980 Freibetrag 36 000 DM
2. Bei welchem Gewerbekapital begann die Belastung mit
Gewerbekapitalsteuer in den Jahren 1949, 1953, 1978 und 1981?
Der Beginn der Belastung mit Gewerbekapitalsteuer ergibt
sich aus der folgenden Übersicht:
Jahr Freigrenze, Freibetrag/nach Abzug des Freibetrags Beginn der Belastung
1949 Freigrenze 3 000 DM
(Bei Überschreiten der Freigrenze Besteuerung
des gesamten Gewerbekapitals)
1953 Freigrenze 6 000 DM
1978 Aufhebung der Freigrenze und Ersatz durch
Freibetrag
Freibetrag 60 000 DM
1981 Freibetrag 120 000 DM
3. Welcher Anteil der Einzelgewerbetreibenden und
Personengesellschaften war in den Jahren 1958, 1966, 1975 und 1985 mit
— Gewerbeertragsteuer,
— Gewerbekapitalsteuer,
— Lohnsummensteuer
belastet?
Gewerbesteuerstatistiken wurden in den Jahren 1958, 1966
und 1970 durchgeführt.
Die Beantwortung der Frage für diese Jahre ergibt sich aus
nachstehender Tabelle.
Die Ergebnisse der für das Jahr 1981 veranlaßten
Geschäftsstatistik über die Gewerbesteuer sind noch nicht vollständig
und können daher nicht in die Übersicht einbezogen werden.
Belastung von Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften mit Gewerbesteuer
1958 1 ) 1966 1970
Anzahl v. H. Anzahl v. H. Anzahl v. H.
Gewerbesteuerpflichtige
insgesamt 1 510 859 100 1 546 325 100 1 441 656 100
und zwar mit
Gewerbeertrag 1 469 700 97,3 1 459 835 94,4 1 346 626 93,4
Gewerbekapital 1 045 559 69,2 1 231 178 79,6 1 171 976 81,3
Einzelgewerbetreibende 1 306 525 100 1 195 721 100
Personengesellschaften 1 460 032 100 172 757 100 172 298 100
mit Gewerbeertrag
Einzelgewerbetreibende 1 259 680 96,4 1 148 257 96,0
Personengesellschaften 1 430 581 98,0 160 924 93,2 157 916 91,7
mit Gewerbekapital
Einzelgewerbetreibende . 1 014 924 77,7 947 257 79,2
Personengesellschaften 999 843 68,5 160 108 92,7 159 507 92,6
Organschaften
(in Zeile 1 enthalten) . 2 792 2 959
Lohnsummensteuerpflichtige
insgesamt (Steuerfälle) 220 839 246 344 268 483
darunter
Einzelgewerbetreibende und
Personengesellschaften 195 300 13,4 213 110 14,4 229 740 16,8
Freigrenze für Gewerbeertrag: 1958 = 2 400 DM, 1966 und 1970 = 7 200 DM; für Gewerbekapital: 1958, 1966 und 1970
= 7 200 DM.
1) Ohne Saarland und Berlin (West).
F. Einheitsbewertung
1. In welchem Verhältnis zum gemeinen Wert standen die
Einheitswerte für
— das land- und forstwirtschaftliche Vermögen,
— unbebaute Grundstücke,
— Einfamilienhäuser,
— Mietwohngrundstücke,
— Betriebsgrundstücke
zum 1. Januar 1935, 21. Juni 1948, 1. Januar 1964 und am 1. Januar
1985?
a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Untersuchungen zu den beiden ersten Stichtagen konnten
nicht durchgeführt werden, weil repräsentative Zahlen über
Kaufpreise fehlen. Generell kann aber davon ausgegangen
werden, daß bereits zu diesem Zeitpunkt der gemeine Wert
das Niveau der Einheitswerte deutlich überstieg.
Für spätere Stichtage läßt sich das Verhältnis gemeiner Wert:
Einheitswert aus einer Gegenüberstellung des Vermögens der
Landwirtschaft (vgl. Übersichten der Agrarberichte 1975,
Materialband S. 46 bzw. 1986, Materialband S. 40) mit dem
jeweiligen Volumen der Einheitswerte des land- und
forstwirtschaftlichen Vermögens herleiten. Das Volumen der Einheitswerte
zum 1. Januar 1964 (Hauptfeststellungszeitpunkt) beruht auf
den Ergebnissen der Einheitswertstatistik 1964.
Fortschreibungen wurden auf Grund von Ländermeldungen
vorgenommen, zuletzt zum 1. Januar 1983. Deshalb sind
Untersuchungen nur zu den Stichtagen 1. Januar 1964 und 1. Januar 1983
möglich.
— Die Vermögensübersichten in den vorbezeichneten
Agrarberichten lassen die Forstwirtschaft unberücksichtigt.
Deshalb sind auch die Einheitswertvolumen um die jeweiligen
Volumen der forstwirschaftlichen Vergleichswerte zu
vermindern:
Stichtag 64
Vermögen ohne Forstwirtschaft 112,3 Mrd. DM
Einheitswerte ohne Forstwirtschaft 25,4 Mrd. DM
Verhältnis Einheitswert: Vermögenswert = 1 : 4,4
Stichtag 83
Vermögen ohne Forstwirtschaft 233,7 Mrd. DM
Einheitswerte ohne Forstwirtschaft 29,4 Mrd. DM
Verhältnis Einheitswert: Vermögenswert = 1 : 7,9
— Der innerhalb der landwirtschaftlichen
Vermögensrechnung ausgewiesene Wert für Grund und Boden wird auf
der Grundlage kapitalisierter Netto-Pachtpreise ermittelt.
Dieser Kapitalwert liegt deutlich unter dem Verkehrswert
landwirtschaftlicher Grundstücke. Das landwirtschaftliche
Vermögen nach der Definition des „gemeinen Werts" läßt
sich hilfsweise ermitteln, . indem der fiktive Bodenwert
durch den mittleren „Kaufwert für landwirtschaftlichen
Grundbesitz ohne Gebäude und ohne Inventar" ersetzt
wird. Hierbei ist allerdings ausdrücklich darauf
hinzuweisen, daß die statistische Basis der amtlich erfaßten
Kaufwerte schwach ist (1964 = 5 691 ha; 1983 = 29 356 ha) und
daß der für Flächen ohne Gebäude und Inventar, d. h. für
landwirtschaftliche Stückländereien erzielte Kaufpreis im
Durchschnitt höher liegt als der Teilwert für Grund und
Boden bei der Veräußerung von Flächen mit Gebäuden
und Inventar, d. h. von ganzen Betrieben. Unter diesem
Vorbehalt ergeben sich unter Berücksichtigung der
Durchschnittskaufwerte je Hektar und der zu den Stichtagen
vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Flächen fol
gende Vermögenswerte für den Grund und Boden:
1964 11 751 DM x 13,99 Mio. ha = 164,4 Mrd. DM
1983 36 482 DM x 11,95 Mio. ha = 436,0 Mrd. DM
Ersetzt man die fiktiven Bodenwertanteile der
Vermögensübersichten der Agrarberichte durch die vorstehend
errechneten Vermögenswerte für Grund und Boden, so
ergibt sich aus der Gegenüberstellung folgendes Verhältnis:
Stichtag 64
Vermögen ohne Forstwirtschaft 254,8 Mrd. DM
Einheitswerte ohne Forstwirtschaft 25,4 Mrd. DM
Verhältnis Einheitswert: gemeiner Wert = 1 : 10
Stichtag 83
Vermögen ohne Forstwirtschaft 575,6. Mrd. DM
Einheitswerte ohne Forstwirtschaft 29,4 Mrd. DM
Verhältnis Einheitswert: gemeiner Wert = 1 : 19,6
b) Unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser,
Mietwohngrundstücke, Betriebsgrundstücke
— Der Hauptfeststellung der Einheitswerte der unbebauten
und bebauten Grundstücke auf den 1. Januar 1935 war
nach dem Bewertungsgesetz 1934 (§§ 52, 53 i. V. m. § 32 ff.
BewDV) der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der
Bundesregierung ist keine Untersuchung bekannt, in der
seinerzeit geprüft worden ist, ob die Einheitswerte den gemeinen
Werten entsprachen.
— Am 21. Juni 1948 galt noch die am 17. Oktober 1936
eingeführte Überwachung und Genehmigung der Kaufpreise
durch die Preisbehörden (vgl. PreisstopVO vom 26.
November 1936, RGBl. I S. 955; VO über die Preisüberwachung
und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im
Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942, RGBl. I S. 451). Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Verhältnis zum 21. Juni
1948 die hiernach genehmigten Preise zu den nach den
Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 festgestellten
Einheitswerten der unbebauten und bebauten Grundstücke
standen.
— Bei einer im Jahre 1976 vom Bundesfinanzministerium
durchgeführten Untersuchung von Kauffällen im
Bundesgebiet, die jedoch nicht den Erfordernissen einer nach
mathematisch-statistischen Methoden durchgeführten
Stichprobe genügen, ergaben sich zum 1. Januar 1964 folgende
durchschnittliche Werte für Einfamilienhäuser und
Mietwohngrundstücke:
Einheitswert 1964/
Kaufpreis 1964
in v. H.
Fälle
I. Ertragswertverfahren
1. Einfamilienhaus 40,2 446
2. Mietwohngrundstücke 44, 7 309
II. Sachwertverfahren
1. Einfamilienhäuser 78,3 5
2. Mietwohngrundstücke
(Altbauten) 63,4 1
Kauffälle unbebauter Grundstücke wurden nicht in die
Untersuchung einbezogen.
Nach § 99 Abs. 1 BewG sind Betriebsgrundstücke im Sinne des
Gesetzes der zu einem gewerblichen Betrieb gehörige
Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem
gewerblichen Betrieb,
1. zum Grundvermögen gehören würde oder
2. einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde.
Da mithin unbebaute und jede Art bebauter Grundstücke,
aber auch land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz nach
§ 99 Abs. 1 BewG Betriebsgrundstück sein könnte, hat die
Bundesregierung mangels zu erwartenden Aussagewerts
bisher keine Untersuchung des Verhältnisses von
Einheitswerten der Betriebsgrundstücke zu Kaufpreisen durchgeführt.
— Untersuchungen über das Verhältnis der gemeinen Werte
zu den Einheitswerten der unbebauten und bebauten
Grundstücke wurden zum 1. Januar 1985 nicht
durchgeführt.
2. In welchem Verhältnis stehen die veranlagten Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung zu den Einheitswerten der
entsprechenden Grundstücke?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem
Verhältnis die veranlagten Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung zu den Einheitswerten der entsprechenden Grundstücke
stehen.
3. In welchem Verhältnis stehen (soweit bekannt) die
Feuerversicherungswerte von Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken zu
den entsprechenden Einheitswerten?
Bei der Einheitsbewertung sind Ertragswert- und
Sachwertverfahren gleichermaßen darauf gerichtet, den — typisierten
— gemeinen Wert der bebauten Grundstücke zu ermitteln. Es
wird deshalb auch — ggf. typisiert — der Wert des Grund und
Bodens im Einheitswert erfaßt. Dem tatsächlichen Zustand
des Gebäudes soll u. a. durch Ermäßigung und Erhöhungen
nach §§ 82, 88 BewG Rechnung getragen werden.
Gegenstand der Feuerversicherung ist in der Standardform
bei Wohn- und Geschäftsgebäuden der ortsübliche
Neubauwert für das Gebäude.
Wegen dieser unterschiedlichen Ziele der Einheitsbewertung
einerseits und der Feuerversicherung andererseits hat die
Bundesregierung es nicht für sinnvoll gehalten,
Untersuchungen über das Verhältnis von Feuerversicherungswert zu
Einheitswert durchzuführen.
Anzumerken ist, daß die im Bundesgebiet tätigen privaten
Versicherungsunternehmen, öffentlich-rechtlichen
Versicherungsunternehmen und Zwangs- und Monopolanstalten
zudem unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung der
Versicherungssumme ( = Versicherungswert) anwenden.
4. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand das
Aufkommen an
— Grundsteuer A,
— Grundsteuer B
und die jeweiligen durchschnittlichen Hebesätze?
Übersicht über Aufkommen und Hebesätze
der Grundsteuer seit 1950
Kalenderjahr
Aufkommen
in Mio. DM
Gewogene
Durchschnittshebesätze
v. H.
Grund- Grund- Grund-
Grundsteuer A steuer B steuer A steuer B
1950 1 ) 289 881 151 209
1955 1 ) 335 1 042 168 215
1960 1 ) 378 1 253 185 220
1965 428 1 682 205 228
1970 446 2 237 217 241
1975 405 3 745 234 268
1980 423 5 381 249 274
1985 440 6 960 (84) 258 (84) 294
(geschätzt —
Hebesätze
für 1984)
1 ) Wegen des damals noch abweichenden Rechnungsjahres auf das
Kalenderjahr umgerechnetes Aufkommen.
G. Körperschaftsteuer
1. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und
der Anteil der Kapitalgesellschaften an der Gesamtzahl der
Gewerbebetriebe sowie deren durchschnittliche Körperschaftsteuer —
Belastung?
1. Über Zahl und Anteil der Kapitalgesellschaften können
näherungsweise Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistiken
von 1972 bis 1982 herangezogen werden:
Umsatzsteuerstatistik
Jahr
Kapital
-
gesellschaften
Unternehmen 1 )
insgesamt
1/2
x 100 v. H.
1 2 3
1972 2 ) 52 874 1 622 408 3,3
1974 2 ) 58 861 1 584 812 3,7
1976 2 ) 70 450 1 601 376 4,4
1978 2) 107 917 1 666 409 6,5
1980 3) 150 316 1 688 690 8,9
1982 3 ) 172 214 1 752 358 9,8
1) Zahl der Unternehmen entspricht nicht der Zahl der Gewerbebetriebe (ein
Unternehmen kann aus mehreren Gewerbebetrieben bestehen —
Organschaft).
2) Nur Steuerpflichtige mit Umsätzen ab 12 000 DM.
3) Nur Steuerpflichtige mit Umsätzen ab 20 000 DM.
Aus der Körperschaftsteuerstatistik ergibt sich die
durchschnittliche Körperschaftsteuer-Belastung:
Körperschaftsteuerstatistik
Jahr
Steuerbelastete
Kapital
-
gesellschaften
(§ 1 Abs. 1
Nr. 1 KStG) 1)
Festgesetzte
Körperschaft
steuer
Durchschnittliche
Körperschaft
steuer
Belastung
Anzahl 1 000 DM DM
1950 2 ) 13 792 1 910 930 138 554
1954 3) 14 257 2 624 227 184 066
1957 3) 17715 3 997 717 225668
1961 19 468 5 564 537 285 830
1965 24 226 6 201 779 255 997
1968 27 943 6 898 804 246 888
1971 38819 6 958 730 179261
1974 51 505 7 855 117 152 512
1977 77 170 16 654 596 215 817
1980 117 208 19 596 646 167 195
1) Ohne Organgesellschaften.
2) Ohne Berlin (West) und ohne Saarland.
3) Einschließlich Berlin (West) jedoch ohne Saarland.
In der Statistik der Kapitalgesellschaften ist die Zahl der lt.
Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaften und
Gesellschaften mit beschränkter Haftung angegeben:
Zahl der Kapitalgesellschaften *)
Jahresende
Zahl der
Aktien- Gesellschaften
gesellschaften 1 ) mit beschränkter Haftung
1951 2 348 2)
1955 2) 2 508 30 737
1960 2 545 35 430 2 )
1965 2 508 54 072
1970 2 304 80 146
1975 2 189 133 382
1980 2 141 255 940
1984 2 128 324 724
*) Maßgebend sind die Eintragungen in den Handelsregistern. Einbezogen
sind Gesellschaften, deren Nennkapital auf Deutsche Mark lautet.
Aufgelöste Gesellschaften sind nicht einbezogen.
1) Einschließlich Kommanditgesellschaften auf Aktien.
2) Bundesgebiet ohne Saarland und ohne Berlin (West).
2. Wie entwickelte sich seit 1968 das durchschnittliche Stammkapital
der Gesellschaften mit beschränkter Haftung?
Nach der Statistik über den Bestand und die Bewegung der
Kapitalgesellschaften ergibt sich für die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung seit 1978 folgende Entwicklung:
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Jahresende Zahl der Gesellschaften
Stammkapital
im Durchschnitt
in Mio. DM je Gesellschaft
(DM)
1968 67 416 36 394,6 539 851
1970 80 146 43 030,7 536 904
1975 133 382 69 109,3 518 130
1980 255 940 99 059,9 387 044
1984 324 724 129 723,6 399 489
Anmerkung: Nur Gesellschaften, deren Nennkapital auf Deutsche Mark
lautet. Laut Eintragungen im Handelsregister.
3. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand bei
Kapitalgesellschaften das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gewinn
sowie zwischen Eigenkapital und Körperschaftsteuer?
In der Körperschaftsteuerstatistik wird das Eigenkapital als
Bezugsgröße für den Gewinn und die Körperschaftsteuer
nicht erfaßt. Angaben über Eigenkapital und Bilanzgewinn
von Kapitalgesellschaften liegen jedoch aus der
Bilanzstatistik vor; für Gesellschaften mit beschränkter Haftung
allerdings nur, soweit für diese das Publizitätsgesetz vom 15.
August 1969 gilt.
Wegen des unterschiedlichen Erfassungsturnus sowie
unterschiedliche Abgrenzung ist eine Verknüpfung mit Angaben
aus der Körperschaftsteuerstatistik nicht möglich.
Insbesondere handelt es sich nach der Bilanzstatistik um den
Bilanzgewinn gemäß Aktiengesetz nach Abzug der Steuern. Außerdem
wird die Körperschaftsteuer nur zusammen mit den übrigen
Steuern vom Ertrag und Vermögen nachgewiesen.
Eigenkapital und Bilanzgewinn von Kapitalgesellschaften
Zahl der Eigenkapital
3) Bilanzgewinn 4) Steuern vom Ertrag und
Einkommen,
Vermögen
einbezogenen -
Berichtsjahr 1) Gesellschaf- in v. H. in v. H.
ten 2) Mio. DM des Eigen- Mio. DM des
Eigenkapitals kapitals
1 2 3 4 5 6
Aktiengesellschaften 5)
1950 2 061 16 882,2 252,1 1,49 1 746,1 10,34
1955 1 978 30 221,8 1 047,0 3,46 3 450,9 11,42
1960 1 845 42 836,6 2 803,0 6,54 6 374,8 14,88
1965 1 854 64 714,1 3 669,5 5,67 7 178,3 11,09
1970 1 671 88 138,5 4 884,7 5,54 7 625,8 8,65
1975 1 574 126 685,5 2 615,5 2,06 10 286,6 8,12
1980 1 509 168 610,9 5 521,7 3,27 17 108,8 10,15
1981 1 516 173 554,8 4 628,7 2,67 16 587,3 9,56
Gesellschaften mit beschränkter Haftung 6)
1972 65 11 278,6 1 539,5 13,65 1 782,5 15,80
1975 90 15 027,2 1 585,4 10,55 2 010,3 13,38
1980 137 21 734,9 2 264,4 10,42 2 801,1 12,89
1981 153 25 271,7 1 943,3 7,69 2 559,6 10,13
1) Jahr, in dem das Geschäftsjahr des Unternehmens endet.
2) Ohne Kreditinstitute und ohne Versicherungsgewerbe sowie - bis 1965 - ohne Beteiligungsgesellschaften.
3) Grund- bzw. Stammkapital nach Abzug ausstehender Einlagen und eigener Anteile (sowie ggf. der
Kapitalentwertungskonten) zuzüglich offener Rücklagen und Sonderposten mit Rücklageanteil.
4) Bilanzgewinn (nach Steuern) gemäß Aktiengesetz (saldiert mit Bilanzverlusten); bis 1965 Jahresgewinn/-verlust
(ohne Gewinn-/Verlustrückträge).
5) Einschließlich Kommanditgesellschaften auf Aktien.
6) Nur Gesellschaften, für die das Publizitätsgesetz vom 15. August 1969 gilt.
4. Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand das Verhältnis
zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen?
Nach der Körperschaftsteuerstatistik entwickelten sich für
die mit Einkommen veranlagten Kapitalgesellschaften
Bilanzgewinne, zu versteuerndes Einkommen und der für
Ausschüttungen verwendete Teil des Einkommens wie folgt:
Ausgeschüttete Gewinne
Bilanz
-
gewinn 2 )
zu ver
steuerndesfür Ausschüttungen
verwendete Teile
Einkommen 3) des Einkommens 4)
Jahr 1 )
Mio. DM v. H.
1 2 3 4
1950 1 819,7 3 828,8 . .
1954 2 213,7 4 638,7 836,1 18,0
1961 7 940,6 14 295,8 4 842,9 33,9
1968 11 716,5 19 528,7 8 122,7 41,6
1974 14 754,6 23 956,9 11 079,0 46,2
1980 27 380,2 46 893,2 27 401,7 58,4
1) Statistik-Jahre, die dem erfragten Zeitintervall am nächsten kommen.
2) Saldo Bilanzgewinn/-Verlust.
3) Nach Hinzurechnungen (insbesondere Steuern) und Abschlägen
(steuerfreie Teile des Einkommens).
4) Den jeweiligen Ausschüttungs-Steuersätzen unterliegende Teile des
Einkommens.
5. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die steuerlich
anerkannten Pensions- und sonstigen Rückstellungen der
Kapitalgesellschaften?
In der Körperschaftsteuerstatistik werden ab dem
Statistikj ahr 1961 die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
aufgrund besonderer Angaben der Steuerpflichtigen
ausgewiesen. Andere Rückstellungen werden im Zusammenhang
mit der Ertragsbesteuerung nicht erfaßt. Für die
Einheitsbewertung von Pensionsverpflichtungen gelten vor 1981
besondere Bewertungsmaßstäbe, so daß die Ergebnisse der
Einheitswertstatistik nicht vergleichbar sind.
Pensionsrückstellungen 1)
(Körperschaftsteuerstatistik)
Jahr
Zuführung
Zuführung
zur
für Rückstellung
Pensionsverpflichtungen
Höhe der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen
Ende des
Kalenderjahres
Mio. DM
1961 1 069,0 11 018,7
1968 1 476,2 16 229,0
1974 5 586,2 25 488,0
1980 8 653,8 66 768,3
1 ) Einschließlich Organgesellschaften und Verlustfälle.
Aus der Bilanzstatistik für Aktiengesellschaften und für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit für diese das
Publizitätsgesetz vom 15. August 1969 gilt, ergibt sich folgende
Übersicht:
Rückstellungen von Kapitalgesellschaften
(Bilanzstatistik)
Berichts
-
jahr 1)
Zahl der
einbezogenen
Gesellschaften 2)
Pensions
rückstellungen
andere
Rückstellungen
Mio. DM
Aktiengesellschaften 3 )
1950 2 061 . 2 895,1
1955 1 978 . 9 968,7
1960 1 845 . 17 477,0
1965 1 854 . 25 312,5
1970 1 671 16 637,5 18 464,5
1975 1 574 34 087,3 33 663,4
1980 1 509 60 653,9 51 822,7
1981 1 516 65 521,6 56 384,9
Gesellschaften mit beschränkter Haftung 4)
1972 65 1 957,7 3 147,1
1975 90 4 065,6 5 134,6
1980 137 9 202,5 9 385,6
1981 153 11 228,6 10 140,5
1) Jahr, in dem das Geschäftsjahr des Unternehmens endet.
2) Ohne Kreditinstitute und ohne Versicherungsgewerbe sowie — bis 1965 —
auch ohne Beteiligungsgesellschaften.
3) Einschließlich Kommanditgesellschaften auf Aktien.
4) Nur Gesellschaften, für die das Publizitätsgesetz vom 15. August 1969 gilt.
6. Welcher Anteil des Körperschaftsteueraufkommens entfällt seit 1977
auf die Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung?
Der Anteil der Körperschaftsteuer, der nach Einführung des
Anrechnungsverfahrens ab 1977 auf die
Ausschüttungsbelastung entfällt, läßt sich für die Statistikjahre 1977 und 1980
nur näherungsweise ermitteln und sinnvoll nur auf die
festgesetzte Körperschaftsteuer beziehen. Das Körperschaftsteuer
Aufkommen stimmt wegen verschiedener Steuerabzugs
posten und insbesondere wegen des „Nachhinkens" von
Abschlußzahlungen u. ä. mit den Soll-Zahlen des
Veranlagungszeitraums nicht überein.
1. Körperschaftsteuer nach Veranlagung 1)
Jahr
Körperschaftsteuerpflichtige
insgesamt
festgesetzte
Körperschaftsteuer 3 )
(darunter Kapitalgesellschaften) — Mio. DM —
1977 Insgesamt 19 905,7
(darunter
Kapitalgesellschaften) (16 654,6)
1980 Insgesamt 22 947,1
(darunter
Kapitalgesellschaften) (19 584,6)
1) Körperschaftsteuerstatistik
2) Nach Abzug von Ermäßigungen (z. B. für Einkünfte aus Berlin)
insbesondere aber nach Minderung bzw. Erhöhung der Körperschaftsteuer auf
Ausschüttungen festgesetzte Körperschaftsteuer.
3) Nach Abzug von Erstattungen und Steueranrechnungen.
2. Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung
Jahr
Körperschaft
-
steuerpflichtige
insgesamt
Körperschaftsteuer
auf
Ausschüttungen 1)
Anteil der Ausschüt
tungsbelastung an der festgesetzten
Körperschaftsteuer
(darunter
Kapitalgesellschaf- — Mio. DM — —v.H. —
ten)
1977 Insgesamt 6 904,6 34,7
(darunter
Kapitalgesellschaften) (6 858,7) (41,2)
1980 Insgesamt 9 928,6 43,3
(darunter
Kapitalgesellschaften) (9 864,6) (50,3)
1) Näherungsweise berechnet aus den Minderungs- und Erhöhungsbeträgen
der Körperschaftsteuer nach §§ 27 bis 43 KStG.
2) 36 v. H. des Betrages aus Übersicht G 4, Spalte 3.
7. In welcher Höhe ist die Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung
seit 1977 auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer
angerechnet worden?
Nach der Einkommensteuer- und der
Körperschaftsteuerstatistik für 1977 und 1980 ist die Körperschaftsteuer-
Ausschüttungsbelastung wie folgt auf die Einkommensteuer oder
Körperschaftsteuer angerechnet worden.
Anrechnung der Ausschüttungsbelastung
Jahr
Einkommensteuer
pflichtige
Körperschaft
steuerpflichtige Insgesamt
— Mio. DM —
1977 89,5 388,3 477,8
1980 2 814,8 2 324,7 5 139,5
Für 1977 ist das Ergebnis insofern unvollständig, als der
überwiegende Teil der Ausschüttungen für dieses erste
Anrechnungsjahr erst in 1978 erfolgte und insoweit statistisch nicht
erfaßt ist.
8. In welcher Höhe ist die Körperschaftsteuer –
Ausschüttungsbelastung seit 1977 vergütet worden?
Die Vergütungen verteilen sich wie folgt:
Vergütung von Körperschaftsteuer
durch das
Bundesamt durch die Finanzämter 2) Insgesamt Jahr für Finanzen 1)
— Mio. DM —
1977 1,0 0,3 1,3
1978 329,4 40,8 370,2
1979 386,4 60,3 446,7
1980 307,2 67,1 374,3
1981 399,5 72,0 471,5
1982 305,3 75,6 380,9
1983 285,9 80,5 366,4
1984 317,5 87,9 405,4
1985 361,8 97,9 459,7
1) Vergütungen von Körperschaftsteuer nach den §§ 36 b, 36 c, 36 e EStG, § 52
KStG und § 38 KAGG.
2) Vergütungen von Körperschaftsteuer nach § 36 d EStG.
(Ohne Niedersachsen).
9. Wie groß ist die Zahl der Organgesellschaften und ihr Anteil am
Körperschaftsteueraufkommen?
Nachstehende Übersicht weist die in der
Körperschaftsteuerstatistik erfaßten Organgesellschaften, gegliedert nach mit
Einkommen veranlagten Gesellschaften, und Verlustfälle aus.
Des weiteren ist das steuerliche Einkommen (Verlust) und der
dem Organträger zugerechnete Teil als Einkommen
dargestelllt.
Organgesellschaften
Steuerpflichtiger Einkommen/Verlust
Jahr mit Einkommen/Verlust Anzahl Insgesamt
dem Organträger
zuzurechnendes
Einkommen
Steuer
-
schuld
- Mio. DM - v. H. -Mio.DM-
1971 Mit Einkommen 5 242 4 341,6 3 853,7 88,8 167,7
Verlustfälle 2 339 -1 574,4 -1 189,5 75,6 6,6
1974 Mit Einkommen 4 573 5 743,2 5 544,5 96,5 59,7
Verlustfälle 2 568 - 2 651,6 - 2 156,6 81,3 2,8
1977 Mit Einkommen 6 201 6 835,0 6 717,6 98,3 65,6
Verlustfälle 3 041 - 4 138,4 - 3 487,0 84,3 4,6
1980 Mit Einkommen 6 933 9 034,2 - 8 654,7 95,8 141,1
Verlustfälle 3 595 -4 771,1 -4 685,6 98,2 8,1
Da der dem Organträger zugerechnete Teil des Einkommens
bei diesem versteuert wird, läßt sich die Körperschaftsteuer
auf das Einkommen der Organgesellschaften für sich nicht
berechnen. Für die Organgesellschaft erfolgt nur noch eine
Besteuerung des bei ihr verbleibenden Teils ihres
Einkommens sowie etwaiger Ausgleichszahlungen, die der
Organträger an Stelle der Organgesellschaft leistet. Ein Bezug dieser
Rest-Körperschaftsteuer auf das
Körperschaftsteueraufkommen insgesamt gibt keinen Aufschluß über die Steuerleistung
der Organgesellschaften.
H. Betriebsprüfung
1. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der
durchschnittlich eingesetzten landwirtschaftlichen und
gewerblichen Betriebsprüfer und Betriebsprüfungshelfer der Länder sowie
der Prüfungsturnus bei
- Großbetrieben,
- Mittelbetrieben,
- Klein- und Kleinstbetrieben?
2. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die
durchschnittlichen Mehrergebnisse je Betrieb bei landwirtschaftlichen
und gewerblichen
- Großbetrieben,
- Mittelbetrieben,
- Klein- und Kleinstbetrieben?
3. Wie hoch ist das auf ein Jahr entfallende durchschnittliche
Mehrergebnis in Deutscher Mark und in vom Hundert der ursprünglichen
Steuer, möglichst nach Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben?
Die gewünschten Angaben können - soweit verfügbar - den
folgenden Übersichten entnommen werden. Zu Frage 3 liegen
keine aussagekräftigen Daten vor.
Zahl der eingesetzten Betriebsprüfer *)
Rechnungsjahr
1. April 1954 bis 31. März 1955 = 3 920
Rechnungsjahr
1. April 1959 bis 31. März 1960 = 4 585
Kalenderjahr 1965 = 5 338
Kalenderjahr 1970 = 5 682
Kalenderjahr 1975 = 6 852
Kalenderjahr 1980 = 9 031
Kalenderjahr 1984 = 9 421
*) In den Zahlen sind auch Klein- und Kleinstbetriebsprüfer enthalten, die
organisatorisch nicht zum Betriebsprüfungsdienst gehören.
Prüfungsturnus (Jahre)
Jahr Großbetriebe Mittelbetriebe Klein- und Kleinstbetriebe
Rechnungsjahr
1. April 1954
bis 31. März 1955 ... 5,5 6,1 27,5
Rechnungsjahr
1. April 1959
bis 31. März 1960 ... 3,6 5,4 28,5
Kalenderjahr 1965 .. 4,1 7,2 39,3
Kalenderjahr 1970 .. 4,5 10,4 59,8
Kalenderjahr 1975 .. 4,4 9,6 46,4
Kalenderjahr 1980 .. 3,9 8,0 31,6
Kalenderjahr 1984 .. 4,1 9,7 30,3
Durchschnittliches Mehrergebnis je Betrieb (DM) *)
Jahr Großbetriebe Mittelbetriebe Klein- und Kleinstbetriebe
Rechnungsjahr
1. April 1954
bis 31. März 1955 ... 69 435 5 760 1 805
Rechnungsjahr
1. April 1959
bis 31. März 1960 ... 73 671 6 072 1 981
Kalenderjahr 1965 .. 105 158 6 843 2 408
Kalenderjahr 1970 .. 89 825 6 614 2 827
Kalenderjahr 1975 .. 127 116 12 037 5 469
Kalenderjahr 1980 .. 156 089 15 025 6 406
Kalenderjahr 1984 .. 195 955 18 619 8 368
*) Nur begrenzt aussagefähig, da keine Angaben in v. H. der ursprünglichen
Steuer gemacht werden können.
4. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand bei der
Lohnsteuer-Außenprüfung der Prüfungsturnus und das durchschnittliche
Mehrergebnis bei Betrieben mit
— mindestens 20 Arbeitnehmern,
— weniger als 20 Arbeitnehmern?
Die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung, aufgegliedert
nach der Zahl der Beschäftigten in den geprüften
Unternehmen, sind erst seit 1977 im BMF erfaßt worden. Für die
vorhergehenden Jahre liegen vollständige Meldungen der
obersten Finanzbehörden der Länder nicht vor. Ausgehend von
1977 ergibt sich folgende Übersicht:
Betriebe
Prüfungsturnus
(Jahre)
Durchschnittliches
Mehrergebnis *)
(je Betrieb in DM)
1977 1982 1984 1977 1982 1984
mit weniger als
20 Arbeitnehmern 6,5 7,3 8,2 810 937 972
mit mindestens
20 Arbeitnehmern 3,5 3,5 3,3 10 943 9 737 9 536
*) Nur begrenzt aussagefähig, da keine Angaben in v. H. der ursprünglichen
Steuer gemacht werden können.
L Steuerfahndung, Strafverfahren
1. Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der
Steuerfahnder der Länder?
Die Zahlen sind vom BMF erstmals für das Kalenderjahr 1974
zusammengestellt worden.
Sie zeigen folgende Entwicklung:
1974 611 Steuerfahnder
1975 638 Steuerfahnder
1980 872 Steuerfahnder
1984 965 Steuerfahnder
2. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der
Prüfungen und die rechtskräftig festgesetzten Mehrsteuern?
Die Arbeitsergebnisse der Steuerfahndung, die dem BMF
erstmals für das Kalenderjahr 1974 vorliegen, stellen sich wie
folgt dar:
Jahr Zahl der Prüfungen rechtskräftig festgesetzte Mehrsteuern *)
1974 8 804 276 091 250 DM
1975 9 161 352 403 517 DM
1980 14 041 530 197 907 DM
1984 14 523 744 449 123 DM
*) Nur begrenzt aussagefähig, da keine Angaben in v. H. der ursprünglichen
Steuer gemacht werden können.
3. Wie viele Steuerfahndungsfälle werden wegen zu geringer
Bedeutung und im Hinblick auf die Arbeitsbelastung der
Steuerfahndungsstellen in die Zugänge eines jeden Jahres gar nicht erst
aufgenommen?
Angaben hierzu liegen dem BMF nicht vor.
4. Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die aufgrund
der Ermittlungen der Steuerfahndungsdienste der Länder
rechtskräftig festgesetzten Geldbußen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen?
Die vom BMF erstmals für das Kalenderjahr 1974
zusammengestellte Statistik gibt folgende Übersicht:
Jahr
rechtskräftig festgesetzte
Geldbußen Geldstrafen Freiheitsstrafen Jahre/Monate/ DM DM Tage
1974 793 801 8 337 798 80/8/29
1975 1 057 031 7 508 844 93/3/5
1980 7 443 368 17 483 367 322/3/14
1984 3 855 316 42 890 000 738/9/0
5. Wie verteilen sich die insgesamt festgesetzten Geldbußen,
Geldstrafen und Freiheitsstrafen auf
— leitende Angestellte von Kapitalgesellschaften,
— sonstige Arbeitnehmer,
— Gewerbetreibende,
— sonstige Steuerpflichtige?
Eine derartige Differenzierung wird nicht vorgenommen, so
daß Angaben hierzu nicht möglich sind.
J. Arbeitslage der Finanzämter
1. Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand absolut und
relativ (bezogen auf das Basisjahr 1950 einschließlich Saarland) die
Zahl
— der Bediensteten der Finanzämter,
— der Veranlagungsfälle,
— der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge,
— der Lohnsteuer-Jahresausgleiche,
— der Betriebsprüfungen,
— der Vollstreckungsfälle,
— der Einsprüche?
Die gewünschten Angaben sind — soweit vorhanden — in den
folgenden Übersichten zusammengestellt:
Zahl der Bediensteten der Finanzämter
Ist-Bestand am ...
Anzahl
(Beamte,
Angestellte,
Arbeiter)
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
31. Dezember 1962 56 241 nur 10 Länder,
31. Dezember 1965 57 599 deshalb als Basis-
31. Dezember 1970 60 631 fahr nicht geeignet
31. Dezember 1971 76 561 Basisjahr
31. Dezember 1975 89 729 + 17,2
31. Dezember 1980 99 521 + 30,0
31. Dezember 1984 100 135 + 30,8
Zahl der Veranlagungsfälle
Einkommensteuer
Veranlagungszeitraum Zahl der Fälle
Veränderung
gegenüber Basisjahr
in v. H.
1963 4 051 005 Basisjahr
1965 4 560 480 + 12,6
1970 7 269 491 + 79,4
1975 8 704 558 + 114,9
1980 11 034 567 + 172,4
1984 13 326 519 + 229,0
Körperschaftsteuer
Veranlagungszeitraum Zahl der Fälle
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
1963 87 379 Basisjahr
1965 92 887 + 6,3
1970 116 108 + 32,9
1975 169 953 + 94,5
1980 309 226 + 253,9
1984 389 924 + 346,2
Umsatzsteuer
Veranlagungszeitraum Zahl der Fälle
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
1963 2 248 063 Basisjahr
1965 2 246 694 — 0,1
1970 2 263 807 + 0,7
1975 2 344 266 + 4,3
1980 2 590 095 + 15,2
1984 2 903 194 + 29,1
Gewerbesteuer
Ver
-
anlagungs
zeitraum
Zahl der Fälle
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
Bemerkungen
1963 1 841 718 1 ) Basisjahr
1965 1 848 422 1 ) + 0,4 1)nur 10 Länder
1970 1 881 683 1 ) + 2,1 2) nur 7 Länder
1975 1 952 318 1 ) + 6,0 3) nur 8 Länder
1980 1 439 840 2 ) nicht mehr
1984 1 194 971 3) vergleichbar
Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungen
Veranlagungszeitraum Zahl der Fälle
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
1963 412 057 Basisjahr
1965 438 561 + 6,4
1970 517 851 + 25,7
1975 637 025 + 54,6
Vermögensteuer
Die Vermögensteuer wird allgemein nur zu den
Hauptfeststellungszeitpunkten veranlagt. Statistische Angaben liegen nur
zu diesen Zeitpunkten vor.
Hauptfeststellungs
zeitpunkt Zahl der Fälle
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
1. Januar 1953 556 346 Basisjahr
1. Januar 1957 607 910 + 9,3
1. Januar 1960 449 701 – 19,2
1. Januar 1963 488 012 – 12,3
1. Januar 1966 541 852 – 2,6
1. Januar 1969 Keine Angaben —
möglich
1. Januar 1972 659 744 + 18,6
1. Januar 1974 541 904 – 2,6
1. Januar 1977 640 876 + 15,2
1. Januar 1980 721 264 + 29,6
Die Zahl der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge und die Zahl
der Lohnsteuer-Jahresausgleiche kann der Antwort auf
Frage B 3 a) entnommen werden.
Zahl der Betriebsprüfungen
(Rechnungs-)Jahr Zahl der Prüfungen
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
1. April 1954 bis 31. März 1955 130 197 Basisjahr
1. April 1959 bis 31. März 1960 138 406 + 6,3
1965 112 703 — 13,4
1970 101464 — 22,1
1975 124 607 — 4,6
1980 178 304 + 36,9
1984 192 158 + 4 7, 6
Zahl der Vollstreckungsfälle
Jahr
Zahl der
Rückstandsanzeigen
und Amtshilfeersuchen
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
1963 4 082 093 Basisjahr
1965 4 331499 + 6,1
1970 5 200 132 + 27,4
1975 7 813 719 + 91,4
Anmerkung: Die Landesfinanzbehörden führen bis in die Gegenwart
jeweils zum 30. November eines jeden Jahres Erhebungen über
die Entwicklung der Steuerrückstände bei den Besitz- und
Verkehrsteuern durch. Bei diesen Erhebungen wird nur die
Situation am Stichtag und nicht die Entwicklung über das
ganze Jahr hinweg erfaßt. Deshalb können aus diesen
stichtagsbezogenen Erhebungen für die späteren Jahre keine
Schlüsse über die Zahl der Vollstreckungsfälle gezogen
werden.
Zahl der Einsprüche
Jahr Zahl der Fälle
Veränderung gegenüber
Basisjahr
in v. H.
nur 9 Länder,
1963 368 006
deshalb als Basis-
1965 345 679
jahr nicht geeignet
1970 816 813 Basisjahr
1975 953 156 + 16,7
1980 1 713 948 + 109,8
1984 2 223 504 + 172,2
Anmerkung: 1970 bis 1980 teilweise ohne Einsprüche gegen Einheitswert
-
Feststellungen
2. Welche Steuerausfälle hätte die Verkürzung der Verjährungsfrist
(§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 191 AO) um ein Jahr bei der derzeitigen
Personallage der Finanzämter zur Folge?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei einer Verkür
-
zung der Frist für die Festsetzungsverjährung um ein Jahr
weniger Besteuerungszeiträume als bisher abschließend ge
prüft werden können. Die Höhe der sich hieraus ergebenden
Steuerausfälle läßt sich nicht beziffern.
K. Verlustzuweisung
1. Wie entwickelten sich in den letzten zehn Jahren bei Bauherren-
und Erwerbermodellen
— die Zahl der jährlich fertiggestellten Wohneinheiten,
— das eingesetzte Eigenkapital,
— das aufgenommene Fremdkapital,
— der Ausfall an Einkommensteuer durch Verlustzuweisung,
— der Ausfall an Umsatzsteuer durch Option?
2. Wie entwickelten sich in den letzten zehn Jahren bei Bauherren-
und Erwerbermodellen
— die Zahl der zusammengebrochenen
Abschreibungsgesellschaften,
— die Zahl der von solchen Zusammenbrüchen betroffenen
Steuerpflichtigen,
— die Höhe der Forderungsverluste von Bauhandwerkern gegen
über zusammengebrochenen Abschreibungsgesellschaften?
Daten über Bauherren- bzw. Erwerbermodelle liegen aus der
amtlichen Statistik nicht vor.
In Untersuchungen haben sich das Münchener Institut für
Regional- und Wirtschaftsforschung 1) und Prof. Dr. M. Willms
(Universität Kiel) 2) mit Fragen des Bauherren- und
Erwerbermodells beschäftigt.
1) Münchener Institut für Regional- und Wirtschaftsforschung: „Der Markt
für inländische Immobilien-Kapitalanlagen"; München, Mai 1985.
2) Willms, M.: „Die Wirkungen des Bauherrenmodells auf den
Wohnungsmarkt, die Beschäftigung und den Staatshaushalt", Hrsg.: Institut für
Wirtschaftspolitik der Universität Kiel; Kiel, Juni 1984.]