Methadon-Behandlung Drogenabhängiger
der Abgeordneten Schlottmann, Kroll-Schlüter, Frau Augustin, Götzer, Sauer (Stuttgart), Dolata, Werner (Ulm), Link (Diepholz) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Eimer (Fürth), Frau Dr. Segall, Frau Dr. Adam-Schwaetzer Kohn, Frau Seiler-Albring, Cronenberg (Arnsberg) und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Teilt die Bundesregierung die Auffassung und Besorgnis, die der Ständige Arbeitskreis der Drogenbeauftragten in zwei Voten zur Abgabe von Methadon niedergelegt hat, und was beabsichtigt sie zur Durchsetzung dieser Vorstellungen zu tun?
Hält die Bundesregierung die Verschreibung von Methadon und ähnlichen Ersatzdrogen an drogenabhängige Patienten in ambulanter Behandlung durch niedergelassene Ärzte für zulässig?
Wie beurteilt sie das Suchtpotential dieser Droge?
Welche Ersatzdrogen außer Methadon werden nach Kenntnis der Bundesregierung heute von Ärzten Süchtigen verabreicht?
Rechtfertigen es der theoretische und praktische Stand der Therapie Drogenabhängiger in der Bundesrepublik Deutschland, Drogenersatz-Behandlungen zu erproben?
Hält es die Bundesregierung für zulässig, angeblich therapieresistenten Süchtigen, die wiederholt strafbare Handlungen begangen haben, ein suchtbildendes Mittel kostenfrei zu verabfolgen, damit sich diese bestimmten Maßnahmen unterziehen, die als Therapie ausgegeben werden und denen sie sich ohne Erlangung dieses Mittels nicht unterziehen würden?
Die Drogenbeauftragten vertreten zumindest mehrheitlich die Auffassung, daß trotz wiederholter Therapieabbrüche die Therapierbarkeit von Süchtigen nicht vollständig erlischt. Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, daß man die Anerkennungskriterien für Therapieeinrichtungen, die straffällig gewordene Drogenabhängige behandeln wollen, deren Strafe zum Zwecke der Therapie ausgesetzt worden ist, in geeigneter Form ergänzt und ihre Einhaltung überwacht?
Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den Bundesländern oder den Trägern entsprechender Therapieeinrichtungen modellhaft neue Einrichtungen zur Therapie straffällig gewordener Drogenabhängiger zu erproben, die eine Anschlußtherapie nach Therapieabbrüchen durchführen können, insbesondere auch in Form ambulanter und teilstationärer Angebote, und gibt es schon jetzt Ansätze und Erfahrungen für derartige Einrichtungen, auf die zurückgegriffen werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung der Kostenträger von Therapien, zunehmend nur noch medizinische Behandlungsformen zu finanzieren, hinsichtlich des tatsächlichen Therapieerfolges?
Wie sind die Erfahrungen des Auslandes mit Drogenersatz - Programmen und mit der Abgabe von Methadon durch niedergelassene Ärzte zu bewerten?