Anwendung des sogenannten Flughafenverfahrens
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Teil des „Asylkompromisses“ von 1992 war die Einführung des so genannten Flughafenverfahrens. Haben Asylsuchende keine oder gefälschte Papiere oder kommen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“, wird das Asylverfahren noch im Transitbereich durchgeführt. Kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu dem Ergebnis, dass der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ zu gelten habe, wird die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert. Dagegen können die Betroffenen in einem extrem verkürzten Schnellverfahren Rechtsmittel einlegen. Folgt das Gericht dem Bundesamt, erfolgt unmittelbar die Rückschiebung der oder des Betroffenen, auch wenn eine richterliche Begründung (noch) nicht vorliegt. Zum Teil ist eine Abschiebung aufgrund der fehlenden Papiere aber nicht möglich, so dass die Betroffenen zunächst „feststecken“ – sie können den Transit in keine Richtung verlassen.
Da für das Flughafenverfahren enge zeitliche Fristen gelten, ist das BAMF an einer zügigen Durchführung der Verfahren interessiert. Dabei wird unter Umständen Druck auf Personen ausgeübt, die nach den einschlägigen EU-Richtlinien als „besonders schutzbedürftig“ zu gelten haben. Am 10. März 2009 berichtete die „Frankfurter Rundschau“ vom Fall einer hochschwangeren Minderjährigen aus Kamerun, die unter anderem vor sexueller Gewalt gegen sie geflohen war. Erst in letzter Minute wurde die Einreise aus dem Transitgewahrsam heraus zur Entbindung gestattet. Von seinen ursprünglichen Plänen, die Betroffene dennoch als „nicht eingereist“ zu betrachten, um sie unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes wieder in den Transitbereich verbringen zu können, nahm das BAMF erst aufgrund des öffentlichen Drucks Abstand. Der Fall sei „an Ignoranz und Menschenverachtung nicht zu überbieten“, befand eine Flüchtlingsanwältin, Kirchenvertreter sprachen von einer Verletzung der Menschenwürde und Missachtung der besonderen Schutzbedürftigkeit der traumatisierten Schwangeren (ap, 17. März 2009). Wenige Tage später tauchten Meldungen auf, wonach es sich bei diesem skandalösen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen keineswegs um einen Einzelfall gehandelt habe. Am 13. März 2009 berichtete die „Frankfurter Rundschau“ vom Fall einer 2007 eingereisten hochschwangeren Eritreerin, die mit ihren beiden Kindern, eines von ihnen behindert, zunächst tagelang im Transit festgehalten und verhört wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber stellten in den Jahren 1999 bis 2008 noch vor ihrer Einreise über einen internationalen Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag, und welche davon hatten nach Auffassung der zuständigen Behörden ein Alter von
a) 0 bis 14 Jahren,
b) 15 bis 16 Jahren,
c) 17 bis 18 Jahren,
d) 19 bis 64 Jahren,
e) über 65 Jahren,
und wie wird das Alter im Zweifelsfall von wem ermittelt (bitte nach Jahren, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
Wie viele Flughafenverfahren wurden in den Jahren 1999 bis 2008 durchgeführt (bitte wie in Frage 1 und nach Jahren, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
Wie lange war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Flughafentransit der 0- bis 18-Jährigen und der über 18-Jährigen (bitte nach Jahren 1999 bis 2008, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
Wie lange war die Dauer des Flughafenverfahrens der 0- bis 18-Jährigen und der über 18-Jährigen (bitte nach Jahren 1999 bis 2008, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
Wie viele der 0- bis 18-Jährigen in der Transitunterbringung waren unbegleitet (bitte nach Jahren 1999 bis 2008, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
Wie viele der 0- bis 18-Jährigen im Flughafenverfahren waren unbegleitet (bitte nach Jahren 1999 bis 2008, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde die Einreise nach einem Asyl- Flughafenverfahren
a) gestattet, weil keine Ablehnung als offensichtlich unbegründet erfolgte oder weil das BAMF nicht kurzfristig entscheiden konnte,
b) gestattet, weil die 14-Tage-Frist für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über den Rechtsschutz gegen die Einreiseverweigerung abgelaufen war,
c) gestattet, weil kein Haftantrag gestellt wurde oder ein solcher Antrag abgelehnt wurde (bitte differenzieren),
d) nicht gestattet
(bitte nach Jahren 1999 bis 2008, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
In wie vielen Fällen, in denen die Einreise nicht gestattet wurde, dauerte der weitere Aufenthalt der Betroffenen im Transitbereich
a) bis zu zwei Wochen,
b) bis zu drei Monate,
c) bis zu sechs Monate,
d) bis zu zwölf Monate,
e) bis zu 18 Monate,
f) länger als 18 Monate
(bitte nach Jahren 1999 bis 2008, Geschlecht und Flughäfen auflisten)?
In wie vielen der Fälle, in denen die Einreise nicht gestattet wurde, erfolgte
a) die „Zurückweisung“ in den Herkunftsstaat (bitte einzeln und nach Jahren 1999 bis 2008 auflisten),
b) die Überstellung im Rahmen der jeweils geltenden Dubliner Zuständigkeitsregelungen („Dublin I“ und „Dublin II“) an einen anderen EU-Staat (bitte nach Jahren 1999 bis 2008 auflisten),
c) die Abschiebung in einen anderen Drittstaat (bitte nach Jahren 1999 bis 2008 auflisten)?
Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 1999 bis 2008 an den betreffenden Flughäfen geschaffen, mit denen ein „kindgerechter“ Aufenthalt im Transitbereich sichergestellt werden soll, und welche Einrichtungen sind dies im Einzelnen oder welche sonstigen Vorkehrungen wurden getroffen?
Wie viele Fälle gab es insgesamt in den Jahren 1999 bis 2008, in denen hochschwangere Frauen (für die arbeitsrechtlich der Mutterschutz gelten würde) die Einreise verweigert wurde (bitte die Summe und nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
Wie viele Fälle gab es insgesamt in den Jahren 1999 bis 2008, in denen Kinder im Flughafentransit geboren wurden (bitte nach Jahren und Flughäfen auflisten)?
In wie vielen dieser Fälle wurde ein Asylantrag von Amts wegen für das Neugeborene gestellt?