Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12918
16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter,
Hans-Kurt Hill, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12650 –
Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Feinstaubbelastung der Luft belastet erwiesenermaßen erheblich die
Gesundheit vieler Menschen. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse deuten nun
darauf hin, dass Dieselruß, der einen wesentlichen Anteil der
Feinstaubbelastung ausmacht, auch einen größeren als bisher vermuteten Einfluss auf die
Klimaerwärmung hat. Die Verminderung der Emission von Rußpartikeln wird
auf Grund dieser Erkenntnisse somit noch drängender.
Bezüglich des Rußfilterskandals um etwa 45 000 funktionsunfähige
Partikelminderungssysteme (PMS) in Pkw und deren Austausch schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 11 einer Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/12039, dass der Zentralverband
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) und der Gesamtverband
Autoteile-Handel e. V. (GVA) die Zahlen der ausgetauschten PMS der
Bundesregierung regelmäßig zur Verfügung stellen. Dem Deutschen Bundestag
wurden bislang allerdings keine aktuelleren Angaben gemacht als die, dass vom
ZDK mit Stand vom 25. September 2008 1 480 PMS ausgetauscht worden
seien. Der GVA verweist mit Stand vom 15. August 2008 auf den Austausch
von 6 897 PMS.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Klimaerwärmung durch
Rußpartikel?
Die Klimawirkung von Rußpartikeln ist bekannt.
Im vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für
Klimaänderungen (IPCC) wird deutlich, dass der erwärmende Effekt durch Ruß im
Vergleich zum Strahlungsantrieb der anthropogenen Treibhausgase relativ
gering ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 5. Mai 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/12918 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBezüglich der konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Rußminderung
zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstäuben wird auf die
Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
2. Prüft die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der
Emissionen von Rußpartikeln?
Wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Rußpartikel – dies sind überwiegend feine Partikel mit einem Durchmesser von
weniger als 2,5 Mikrometern (µm) (PM2,5) – entstehen bei unvollständigen
Verbrennungsprozessen, vor allem in Dieselmotoren.
Die Bundesregierung prüft laufend weitergehende Maßnahmen zur Reduktion
dieser Partikel.
3. Hielte es die Bundesregierung für sinnvoll, auch für Rußpartikel nationale
und globale Emissionsminderungsziele festzulegen bzw. zu vereinbaren
(Begründung)?
Die Bundesregierung befürwortet die Festlegung verbindlicher
Emissionsminderungsziele für feine Partikel (PM2,5) – die auch die Rußpartikel umfassen –
und wirkt aktiv an der Ausgestaltung entsprechender Regelwerke mit.
4. Wie viele Pkw waren am 31. Dezember 2008 mit einem PMS ausgerüstet?
5. Wie viele Pkw waren am 30. Juni 2008, am 31. Oktober 2008 sowie am
31. März 2009 mit einem PMS ausgestattet?
6. Falls die Bundesregierung die Fragen 4 und 5 nicht beantworten kann oder
will, liegen ihr aktuellere Zahlen vor als die in der Antwort zu Frage 1
einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10754 genannte Zahl
von 286 000 Fahrzeugen, Stand 20. März 2008?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht, und aus welchem Grund hält es die Bundesregierung
nicht für erforderlich, wenigstens einmal pro Jahr diese Zahl zu erheben?
Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine aktuelleren Zahlen als die bereits mehrfach
genannten vom 20. März 2008 vor. Eine gesonderte Erhebung der Anzahl der
mit PMS nachgerüsteten Diesel-Pkw durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
wäre äußerst zeitaufwändig und kostspielig. Eine Erhebung erfolgt daher nur,
wenn es fachlich oder rechtlich geboten ist; dies kann beispielsweise zu Beginn
und zum Abschluss einer staatlichen Fördermaßnahme sein. Im vorliegenden
Fall ist die Erhebung zum Stichtag 20. März 2008 einmalig erfolgt, um den
GVA und den ZDK durch Schreiben des KBA an die betroffenen
Fahrzeughalter bei der Umsetzung ihrer Kulanzregelung zum Austausch funktionsunfähiger
PMS zu unterstützen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/129187. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen von ZDK und GVA zur Zahl
ausgetauschter funktionsunfähiger PMS vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
unter „regelmäßig“?
Die Parteien der Kulanzregelung GVA und ZDK haben zum 31. März 2009
neue Zahlen vorgelegt, die sich auf den Austausch funktionsunfähiger PMS für
Diesel-Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten beziehen. Weitere
entsprechende Meldungen sind beabsichtigt.
Der GVA meldet am 31. März 2009: „Bis Ende 2008 wurden 729 Fälle der
Kategorien „rot“ und „gelb“ als abgewickelt gemeldet; im Zeitraum Januar bis
März kamen 232 Fälle hinzu. Insgesamt wurden danach 961 Fälle der
Kategorien „rot“ und „gelb“ abgewickelt.“
Der ZDK meldet am 3. April 2009: „Bis zum heutigen Datum haben wir 604
Rückmeldungen erhalten. Das sind 440 Fälle, in denen der Filter getauscht
wurde, 141 Fälle, in denen der Filter bereits in der Vergangenheit getauscht
worden ist, 14 Fälle, in denen das Fahrzeug nicht mehr im Besitz des
betreffenden Autofahrers ist, und 9 Fälle von partiellen Lieferschwierigkeiten.“
8. Warum hat die Bundesregierung die Frage nach der Zahl der
Fahrzeughalter, die den Austausch eines funktionsunfähigen PMS in ihre
Fahrzeugpapiere eingetragen haben, nicht beantwortet, sondern stattdessen die
Relevanz dieser Angabe in Frage gestellt (s. Antwort zu Frage 4 einer Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/12039
und Antwort zu Frage 39, Plenarprotokoll 16/210, Seite 22704 D)?
a) Liegt der Bundesregierung diese Zahl nicht vor?
Wenn ja, warum?
b) Will die Bundesregierung diese Zahl nicht nennen?
Wenn ja, warum?
c) Welche anderen Gründe veranlassen die Bundesregierung
gegebenenfalls dazu, diese einfache Frage, die mit der Nennung einer konkreten
Zahl beantwortet werden kann und soll, nicht zu beantworten?
Der Bundesregierung liegt die erneut erbetene Information zum Umfang der
Umschreibungen aus den in der Antwort zu Frage 6 ausgeführten Gründen
nicht vor. Für die Umsetzung der Kulanzregelung durch GVA und ZDK reicht
die vom KBA gezielt hierfür erhobene Information zum Stichtag 20. März
2008 aus.
9. Wie viele Anträge zur Nachrüstung von mautpflichtigen Lkw mit PMS
wurden nach dem De-Minimis-Förderprogramm des Bundesamtes für
Güterverkehr bislang gestellt?
10. In welcher Höhe hätten die bislang gestellten Anträge zur Nachrüstung
von mautpflichtigen Lkw mit PMS nach dem De-Minimis-
Förderprogramm Ausgaben zur Folge?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anträge im Rahmen des Programms zur Förderung der Sicherheit und
Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
können bis zu 22 verschiedene Maßnahmen umfassen. Eine Auswertung nach
Drucksache 16/12918 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeder Einzelmaßnahme „Anschaffung/Ersatzbeschaffung/Installation von
Partikelminderungssystemen“ ist informationstechnisch derzeit noch nicht möglich,
da sich das Berichtswesen noch im Aufbau befindet.
11. Welches finanzielle Volumen haben die bislang für das De-Minimis-
Förderprogramm insgesamt gestellten Anträge?
Auch zum gesamten Fördervolumen der bislang eingegangenen Anträge ist
derzeit noch keine Auswertung möglich.
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die aktuelle
Wirtschaftskrise und die damit verbundene Ungewissheit über die
wirtschaftliche Zukunft viele Speditionsunternehmen dazu veranlassen könnte,
große Zurückhaltung bei Förderanträgen zu üben (Begründung)?
Die Entscheidung darüber, ob und zu welchen Maßnahmen Förderanträge
gestellt werden, liegt bei den Unternehmen. Sie entscheiden aufgrund ihrer
individuellen Erwartungen und Planungen.
13. Erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass das Volumen der
Förderanträge deutlich unter den zur Verfügung stehenden Mitteln liegt, die
Fristen für Anträge im Rahmen des De-Minimis-Förderprogramms über
den 15. Mai 2009 hinaus zu verlängern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann?
Derzeit stellt sich die Frage nicht.
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Förderung der
Nachrüstung mit einem PMS pro Lkw in Höhe von maximal 2 000 Euro aus dem
De-Minimis-Förderprogramm ausreichend ist, und auf Grund welcher
Erwägungen wurde diese Förderhöhe festgelegt?
Der maßnahmebezogene Förderhöchstbetrag von 2 000 Euro bezieht sich
generell auf fahrzeugbezogene Maßnahmen, nicht nur auf die Nachrüstung mit
PMS. Die Festlegung erfolgte daher unter Abwägung der jeweiligen Kosten für
alle fahrzeugbezogenen Maßnahmen.
15. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für den Einbau eines PMS
bei mautpflichtigen Lkw?
Die Kosten für ein PMS inklusive Einbau beginnen nach Erkenntnissen des
Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) bei ca. 4 500 Euro. Bisher liegen im
Rahmen des De-Minimis-Programms jedoch noch keine Erkenntnisse zu
tatsächlich angefallenen Kosten vor (Verwendungsnachweise mit Abrechnungen
liegen noch nicht vor).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1291816. Erwägt die Bundesregierung, die Förderhöhe anzuheben?
Wenn ja, auf welche Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung zumindest, diese Frage
nach Auswertung der Förderanträge des Jahres 2009 zu erörtern?
Veränderungen in der Förderung zum aktuellen Zeitpunkt – gut zwei Monate
nach Start des Förderprogramms – wären verfrüht. Hierfür sollten zunächst die
Erfahrungen aus dem ersten Förderjahr 2009 abgewartet werden.
17. Wie viele Anträge auf Förderung des Einbaus eines PMS in
Binnenschiffe wurden bislang im Rahmen des Motorenförderprogramms
gestellt?
Seit Inkrafttreten des Motorenförderprogramms ab 1. April 2007
(„Förderprogramm für emissionsärmere Dieselmotoren von Binnenschiffen“) bis heute
sind Anträge auf Förderung von 14 Dieselpartikelfiltern (DPF) für
Binnenschiffsmotoren bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West eingegangen.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit diesem
Programm, insbesondere hinsichtlich der Akzeptanz und der Wirksamkeit?
Der Einbau von PMS in Binnenschiffe kann im Rahmen des
Motorenförderprogramms des Bundes mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert
werden. Das Programm wird insgesamt gut angenommen. Im Vergleich zur
Anzahl der Anträge auf Förderung emissionsarmer Schiffsdieselmotoren
(bisher 323 Anträge) sind Anträge auf Förderung von PMS seit Inkrafttreten der
Förderrichtlinie noch nicht sehr zahlreich (bisher 14 Anträge).
Gründe für diese zurückhaltende Inanspruchnahme dürften in der noch
mangelnden Erfahrung mit dem Einbau von PMS und deren Wirksamkeit bei
Binnenschiffen liegen. Auch die noch nicht vorliegenden Ergebnisse der vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag
gegebenen Untersuchung „Erprobung von Partikelfiltern für den Einsatz in der
Binnenschifffahrt“ können einen Grund für die Zurückhaltung beim Einbau von
PMS in Binnenschiffe darstellen.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Förderbedingungen
und/oder die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, damit deutlich mehr
Binnenschiffe nachgerüstet werden können?
Wenn ja, wann und was genau?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung der
Förderbedingungen für PMS. Eine Überprüfung der Förderrichtlinie ist nach Vorliegen der
Ergebnisse der Untersuchung „Erprobung von Partikelfiltern für den Einsatz in
der Binnenschifffahrt“ vorgesehen.
Drucksache 16/12918 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode20. Welche technischen Lösungen gibt es zur Nachrüstung von Seeschiffen
mit Filtern, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung
diesbezüglich, insbesondere im Bereich der Forschung und der
Förderung?
Die Bundesregierung setzt sich international für die Reduktion der Emissionen
der Seeschifffahrt ein. Hierzu zählt auch die Reduktion der emittierten Partikel.
Die Menge und Größe der Partikel hängt unmittelbar mit dem Schwefelgehalt
des Treibstoffes zusammen. Durch die im Oktober 2008 bei der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) beschlossene Änderung der Vorschriften
wird es bis 2020 zu einer erheblichen Reduktion der Partikelemissionen
kommen (der Schwefelgehalt sinkt von 4,5 auf 0,5 Prozent). Für Schiffe an allen
Liegeplätzen in den Häfen der Europäischen Gemeinschaft wird zudem ab dem
1. Januar 2010 ein Kraftstoff mit maximalem Schwefelgehalt von 0,1 Prozent
vorgeschrieben, und damit eine weitere Minderung der Partikelemissionen
erreicht werden.
Bei Seeschiffen ist auch der Einsatz von Abgasnachbehandlungssystemen in
unterschiedlichen Ausführungen, z. B. als offene und geschlossene
Abgaswäscher, möglich. Weitere Techniken, z. B. ein abwasserfreies
Trockenadsorptionsverfahren, befinden sich in der Entwicklung. Bei der Entwicklung von
PMS für Seeschiffe können dabei Erfahrungen aus der Binnenschifffahrt bzw.
gegebenenfalls aus Industrieanlagen als Grundlage genutzt werden.
21. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG)
für ihre Tochter Schenker Rail entgegen bisheriger Aussagen 130
Rangierlokomotiven nun doch ohne PMS anschaffen will?
Die Beschaffung der Schienenfahrzeuge unterliegt der unternehmerischen
Verantwortung. Neue Diesellokomotiven müssen die 28. Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (28. BImSchV) einhalten, in der
die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Großmotoren geregelt sind.
Nach Angaben der DB AG entsprechen die bestellten Diesellokomotiven des
Typs Gravita 10 BB den europäischen technischen Normen und erfüllen alle
gesetzlichen Umweltstandards. Die eingebauten Motoren erfüllen die
verschärften Grenzwerte der EU-Emissionsstufe IIIA, die seit Januar 2009 in Kraft
getreten sind.
22. Welche technischen Lösungen gibt es zur Nachrüstung von Lokomotiven
mit Filtern, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung
diesbezüglich, insbesondere im Bereich der Forschung und der
Förderung bei der DB AG und nichtbundeseigenen Bahnen (NE-Bahnen)?
Grundsätzlich lassen sich die Emissionen von Diesellokomotiven und -
triebwagen mittels Partikelfilter signifikant vermindern. Nach den vorliegenden
Informationen trägt diese Quellgruppe jedoch nur geringfügig zu den PM2,5
Gesamtemissionen bei, so dass kein vorrangiger Anlass für Nachrüstmaßnahmen
besteht. Ferner weisen ältere Diesellokomotiven und -triebwagen häufig keinen
ausreichenden Platz zur Nachrüstung mit Partikelfiltern im Maschinenraum
auf.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]