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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erhaltung und Sicherung von Kleingartenflächen

<span>Bewertung der vom BMVBS und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung herausgegebenen Studie über die städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung von Kleingärten, Einrichtung von &bdquo;Tafelgärten&ldquo; in Gebieten mit hohem Anteil sozial bedürftiger Menschen, rechtliche Handlungsspielräume hierzu im Bundeskleingartengesetz, Vorstellungen zur Sicherung von Kleingartenanlagen auf bundeseigenen Flächen (siehe Berlin)</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1276220. 04. 2009

Erhaltung und Sicherung von Kleingartenflächen

der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, Lutz Heilmann, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2008 erschien die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) herausgegebene Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“. Im Rahmen einer bundesweiten Bestandsaufnahme sollte damit ein umfassender Überblick zur Situation des Kleingartenwesens gegeben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hält die Bundesregierung Befragungen in 118 Kleingartenanlagen für ausreichend, um sie als repräsentative Grundlage für die in der Studie dargestellten Ergebnisse für das gesamte Kleingartenwesen in der Bundesrepublik Deutschland anzusehen?

2

Welche Rolle spielen private Verpächter?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, dass trotz der Anerkennung der sozialen Bedeutung von Kleingärten nur 15 Prozent der Kleingartenanlagen als Dauerkleingartenanlagen ausgewiesen sind?

4

Wie kann unter Berücksichtigung der teilweise negativen Entwicklung der Sozialstruktur in ausgewählten Regionen (Großstädte) sowie des Alters der Anlagen ein höherer Sicherungsgrad für Kleingartenanlagen erreicht werden?

5

Welche Rolle spielen Kleingärten in ökologischer Hinsicht (Artenschutz und Erhalt von Grünzügen), und welchen Beitrag leisten sie zur Klimaverbesserung/CO2-Reduzierung?

6

Wie wird die Einrichtung von „Tafelgärten“ in Gebieten mit hohem Anteil an sozial bedürftigen Menschen bewertet?

Welche Handlungsspielräume bei der Herabsetzung von finanziellen Belastungen gibt es für eine derartige Nutzung im Bundeskleingartengesetz (BKleingG)?

7

Welche bundeseinheitlichen Regelungen für öffentlich-rechtliche Lasten sind für die Zukunft denkbar?

8

Ist eine Freistellung (zinslose Stundung) von Straßenausbaubeiträgen aus sozialen Gründen analog der Festlegungen für Erschließungsbeiträge bundesweit nach den Beispielen Berlin und Sachsen-Anhalt regelbar?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

9

Welche Vorstellungen gibt es bei der Bundesregierung zur Sicherung von Kleingartenanlagen auf bundeseigenen Flächen?

10

Für welche Flächen gibt es Verkaufsabsichten?

11

Welche Varianten zur Sicherung und Erhalt der Nutzung als Kleingartenflächen sieht die Bundesregierung?

12

Wie nutzt die Bundesregierung ihre Beteiligung in Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG (DB AG), die ebenfalls Flächen mit Kleingärten besitzen, zur Sicherung der Kleingartennutzungen?

13

Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung mit bundeseigenen Kleingartenflächen in Berlin?

14

Sind Verhandlungen zum Austausch von Flächen mit dem Land Berlin vorgesehen?

Berlin, den 14. April 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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