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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich

Angemessenheit der Regelungen des Zivildienstgesetzes für die Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich, Anzahl der in Pflegeeinrichtungen beschäftigten Zivildienstleistenden, Anzahl der Lehrgänge, geplante Änderungen für die Qualifizierung und Vorbereitung von Zivildienstleistenden

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

15.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1280728. 04. 2009

Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich

der Abgeordneten Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Zivildienstgesetz (ZDG) schreibt für die Qualifizierung von Zivildienstleistenden im Pflegebereich vergleichsweise wenige Seminar- und Bildungstage vor.

Ferner sind diese nicht für alle Zivildienstleistenden verpflichtend bzw. finden nur „soweit dies erforderlich ist“ (vgl. ZDG § 25b Absatz 1) statt.

Da es sich bei den Tätigkeiten der Zivildienstleistenden um wichtige Betreuungs- und Hilfeleistungen mit direkten Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen handelt, stellt sich gerade in diesem Bereich die Frage nach der Angemessenheit der Regelungen des ZDG und deren konkreter Umsetzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassene ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen beschäftigen Zivildienstleistende?

2

Wie viele Zivildienstplätze sind in diesen Einrichtungen anerkannt?

3

Wie viele dieser Zivildienstplätze waren den Tätigkeitsgruppen 01, 11 oder 19 des „Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes“ des Bundesamtes für den Zivildienst zugeordnet?

4

Wie viele Zivildienstplätze waren am 31. Januar 2008 besetzt?

5

Wie viele dieser besetzten Plätze waren den Tätigkeitsgruppen 01, 11 oder 19 des „Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes“ des Bundesamtes für den Zivildienst zugeordnet?

6

Wie viele der auf den letztgenannten Zivildienstplätzen eingesetzten Dienstleistenden haben an

a) einem Lehrgang über Rechte und Pflichten sowie politischer Bildung,

b) an einem einwöchigen fachlichen Lehrgang,

c) an einem zweiwöchigen fachlichen Lehrgang,

d) an einem dreiwöchigen fachlichen Lehrgang teilgenommen?

7

Inwiefern plant die Bundesregierung Veränderungen bei der Qualifizierung und Vorbereitung von Zivildienstleistenden, die in den genannten Einrichtungen eingesetzt werden?

Berlin, den 28. April 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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