Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich an der Prävention und Aufklärung zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.
Zahlreiche Maßnahmen und Vorhaben des Aktionsplans sind bereits umgesetzt worden. Insoweit wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage „Sexueller Missbrauch von Kindern durch Kindersextourismus“, Bundestagsdrucksache 15/5375 verwiesen.
Im Rahmen der Prävention und Aufklärung im Problemfeld der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen hat die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnerorganisationen insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen und unterstützt:
Die Sensibilisierung der Tourismuswirtschaft hat große Bedeutung im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Reiseveranstalter, Hotels und Fluggesellschaften haben den direkten Kontakt zu den Reisenden. Deshalb hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Erarbeitung und Durchführung des Projekts „Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch durch Sextouristen – Einführung und Erprobung des „Certified Code of Conduct für Reiseunternehmen“ der „Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung“ (ECPAT Deutschland e. V.) unterstützt. Auf dieser Grundlage hat ECPAT Deutschland im Januar 2001 zunächst mit dem Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalterverband e. V. (DRV) einen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus vereinbart. Nach dem DRV verpflichtete sich im Dezember 2005 auch der „Bundesverband der Tourismuswirtschaft“ (BTW) zur Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Er umfasst die Verpflichtung,
- Reisende zum Thema kommerzielle sexuelle Ausbeutung zu informieren
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft zu sensibilisieren und zu schulen
- entsprechende Vereinbarungen mit Hotels und Anbietern vor Ort abzuschließen.
Mit dem Verhaltenskodex wurde ein wirksames, opferorientiertes Instrument geschaffen, das gleichermaßen alle Tourismusverantwortlichen auf allen Ebenen und auch Reisende erreicht. Der Verhaltenskodex hat öffentliche Wirkung erzielt. Dies belegt die alljährliche „Reiseanalyse“ der „Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen“ in 2005. Die Kooperationsbereitschaft der Reisebranche wird durch Dialog und konsequentes Nachhalten von Schulungsmaßnahmen und Materialangeboten gestützt und ausgebaut. Der Verhaltenskodex wird so ein selbsttragendes Instrument der Reisebranche im Sinne von sozialer Verantwortungsübernahme von Unternehmen.
Im Rahmen der Umsetzung des Verhaltenskodex hat die Bundesregierung, zusammen mit der Europäischen Kommission, ECPAT Deutschland e. V. bei der Erstellung eines Faltblatts mit dem Titel „Kleine Seelen, große Gefahr… So helfen Sie mit, Kinder in Urlaubsländern vor sexuellem Missbrauch zu schützen“, an dem auch die Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und der DRV beteiligt war, finanziell unterstützt. Das Faltblatt wird seit der Wintersaison 2001/2002 deutschen Urlauberinnen und Urlaubern mit auf die Reise gegeben oder durch Reiseleiterinnen und Reiseleiter im Zielland an sie verteilt. Es klärt über die Problematik der Kinderprostitution in Reiseländern auf und weist auf Institutionen und Ansprechpersonen hin, die sachdienliche Hinweise bei Verdacht auf strafbare Handlungen entgegennehmen. Die Bundesregierung wird weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten die nachhaltige Implementierung des Verhaltenskodex in Unternehmen, in nationalen und internationalen Verbänden und Strukturen der Tourismuswirtschaft unterstützen. Dies bezieht sich zum einen auf Trainings- und Schulungsmaßnahmen sowie auf die Weiterentwicklung der Curricula für Fachkräfte, Auszubildende und Studierende im Bereich des Tourismus und zum anderen auf die Routinen der touristischen Produktentwicklung und -gestaltung.
Die Bundesregierung unterstützt die Kampagne „Please disturb!“ („Bitte stören!“) des entwicklungspolitischen Kinderhilfswerks „terre des hommes Deutschland“, um die Aufmerksamkeit von Reisenden für das Problem der sexuellen Gewalt gegen Kinder zu schärfen. Diese Kampagne vermittelt Reisenden Informationen über konkrete Möglichkeiten, sexuelle Gewalt gegen Kinder zu verhindern oder anzuzeigen. Reisende sollen wissen, dass ihre Wachsamkeit Kinder schützen kann. Unter Beteiligung der Bundesregierung wurde im Rahmen dieser Kampagne am 30. März 2006 der Öffentlichkeit ein neuer Informationsspot unter dem Titel „Witness“ (Zeugen) vorgestellt. Der Spot wird erstmals seit 1. April 2006 im Bordprogramm der Fluggesellschaft LTU gezeigt. Zusätzlich wird im kostenlos ausliegenden Bordmagazin über die Problematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern informiert. Die Zusammenarbeit mit weiteren Fluggesellschaften ist geplant. Der Spot wurde in deutscher und englischer Sprache produziert. Er wird darüber hinaus deutschen Fernsehanstalten zur kostenlosen Ausstrahlung angeboten. Der Spot wird auch als Kinoversion adaptiert. Die Produktion und weitere Verbreitung des Spots wird durch die Bundesregierung finanziell unterstützt.
Die Bundesregierung fördert ebenfalls die vom Kinderhilfswerk terre des hommes Deutschland entwickelte und eingerichtete Internetplattform www.child-hood.com. Auf dieser Plattform werden unterschiedliche Zielgruppen über Handlungsmöglichkeiten zum Kinderschutz informiert. Projektpartner bei der Erstellung der Plattform waren die Europäische Kommission zur Kofinanzierung und die World Tourism Organisation (WTO, jetzt UN-World Tourism Organisation UNWTO). Die Internet-Plattform stellt die Informationen bislang in deutscher, englischer und italienischer Sprache zur Verfügung und erreicht so weltweit ein breites Publikum.
Die Bundesregierung finanziert das Informationszentrum Kindesmisshandlung/ Kindesvernachlässigung (IKK) am Deutschen Jugendinstitut e. V. Das IKK ist eine bundesweit tätige, interdisziplinäre Informationsstelle zur Prävention von Gewalt gegen Kinder. Ein Schwerpunkt ist die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Als nationale wie internationale Schnittstelle zwischen Forschung, Praxis und Politik wird die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Professionen gefördert.
Die Bundesregierung fördert den Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e. V. (KOK e. V.), der die Vernetzungsstelle der Fachberatungen im Bereich Frauenhandel darstellt. Teil seiner Aufgaben ist der Aufbau und Ausbau der grenzüberschreitenden Vernetzung und Zusammenarbeit der Fachberatungsstellen im Themenfeld Frauenhandel. Die Bundesregierung fördert und begleitet in diesem Rahmen zum Beispiel die Kampagne „abpfiff – Schluss mit Zwangsprostitution“ des Deutschen Frauenrates. Darüber hinaus wird die während der Fußballweltmeisterschaft geschaltete bundesweite Notrufnummer der Hilfsorganisation Solwodi, die mit Fachberatungsstellen vor Ort vernetzt ist, unterstützt.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung den Schutz von Kindern vor kommerzieller sexueller Ausbeutung verstärkt:
- Innerhalb des „Council of the Baltic Sea States“ kooperiert die Bundesregierung mit der dort eingerichteten „Working Group for Cooperation on Children at Risk“, die sie auch finanziell unterstützt. Diesjährige Schwerpunkte sind „Möglichkeiten für eine kinderfreundliche Befragung bei zur Anzeige gebrachten Fällen sexueller Kindesmisshandlung“ sowie „Sexuelle Misshandlung von Kindern durch das Internet“. Zum Thema „Unbegleitete und gehandelte Minderjährige“ wurde ein Aktionsplan für eine stärkere bi- und multilaterale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Prävention, des Opferschutzes und der Wiedereingliederung der betroffenen Kinder und Jugendlichen erarbeitet.
Außerdem fördert die Bundesregierung Kooperation und Prävention zur kommerziellen sexuellen Gewalt und Ausbeutung in Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern Deutschlands. Mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung und unter reger Beteiligung vor allem von tschechischer und deutscher Seite fanden verschiedene Fachtagungen in der Grenzregion statt:
Das Europäische Informations-Zentrum Thüringen in der Thüringer Staatskanzlei führte ein Internationales Symposium zum Thema „Gewalt gegen Kinder: Konsequenzen für die Rechtsstaatlichkeit sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im erweiterten Europa“ am 24./25. Oktober 2004 in Greiz durch. Diese Tagung konnte durch die Zusammenarbeit mit dem Büro der Europäischen Kommission in Berlin, der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen sowie mit Experten und Expertinnen der Kommission der Europäischen Union, EUROPOL, dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern sowie von Nichtregierungsorganisationen aus Polen, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Slowenien grenzüberschreitend ein breites Fachpublikum erreichen. Ziel des Symposiums war es, Strategien gegen Kinderhandel, Kinderprostitution, insbesondere an der bayerisch-sächsisch-tschechischen Grenze zu entwickeln. Auch der Dialog zwischen den Polizei- und Justizverwaltungen der betroffenen Länder einerseits, den Sicherheitsorganen der Europäischen Union sowie Nichtregierungsorganisationen andererseits sollte vorangebracht werden. Ergebnis der Tagung war die Vorlage eines konkreten Maßnahmenkatalogs. Infolge dieses Symposiums fand im Bundeskriminalamt im April 2005 eine Fachtagung „Kinderhandel in Deutschland“ statt. Teilnehmende aus dem Bereich von Polizei, Justiz und Fachberatungsstellen setzten sich mit dem Phänomen des Kinderhandels in Deutschland und in seinen unterschiedlichen Formen auseinander. Dabei wurden Empfehlungen für eine effiziente und am Wohl des Kindes orientierte Strafverfolgung der Täter und Betreuung der Opfer in Deutschland entwickelt. Die Frage nach den Potenzialen und Schwierigkeiten der internationalen Zusammenarbeit wurde ebenfalls eingehend diskutiert.
Zur Förderung der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit im Bereich des Kinderschutzes unterstützt die Bundesregierung seit 2002 deutsch-tschechische Fachtagungen in der Trägerschaft des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks „Miteinander – Füreinander“ – EJF-LAZARUS gAG Berlin/ Brandenburg (EJF). Ziel ist es, Erfahrungen aus dem Bereich Beratung und Therapie und der Zusammenarbeit von Sozialarbeit, Polizei und Justiz zu sammeln und präventive Ansätze aus beiden Ländern weiterzuentwickeln. Daraus ist ein Kooperationsvertrag zum Aufbau einer Kinderschutzeinrichtung in der tschechischen Stadt Cheb zwischen dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) und der tschechischen Stadt Cheb entstanden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) im Themenbereich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen mit zwei Projekten beauftragt:
Das Konventionsvorhaben „Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung“ hat die Integration der Problematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum Ziel. Vor allem wird die Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Bekämpfung des Kinderhandels, der Kinderprostitution und der Kinderpornografie in ausgewählten Partnerländern unterstützt. Dazu gehören sowohl Maßnahmen zur Anpassung von nationalen Gesetzen und deren Umsetzung als auch die Qualifizierung von Polizei und Justiz, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Gesundheits- und Bildungspersonal als auch Maßnahmen zur Primärprävention und zum Opferschutz. Außerdem beteiligt sich das Konventionsvorhaben intensiv am Aufbau von nationalen und internationalen Netzwerken mit Behörden, dem Privatsektor (vor allem der Tourismusbranche) und Kinderrechtsorganisationen.
Das Konventionsvorhaben stellt eine Maßnahme im Rahmen des Entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte 2004 – 2007 dar. Es hat dieselbe Laufzeit und wird von der Bundesregierung gefördert. Die regionale Fokussierung des Vorhabens liegt auf der Mekong-Region und Zentralamerika. Folgende Maßnahmen werden hierdurch unterstützt:
- Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in Kambodscha bezüglich Opferbetreuung und Rehabilitierung von minderjährigen Opfern kommerzieller sexueller Ausbeutung
- Einführung eines Verhaltenskodex in der Tourismusbranche in Albanien und Montenegro
- polizeiliche Weiterbildung in Zentralamerika durch Unterstützung eines Postgraduiertenkurses der Polizei zur Integration eines Moduls zum Thema Schutz und Rehabilitation von minderjährigen Opfern sexueller Ausbeutung
- Fortbildung von Polizeikräften und Beamten der Migrationsbehörden in Guatemala
- Erarbeitung eines englischsprachigen Fortbildungsmoduls zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Das Konventionsvorhaben moderiert darüber hinaus die deutsche Arbeitsgruppe „Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Schutzmaßnahmen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“. An dieser halbjährlich stattfindenden Arbeitsgruppe nehmen neun deutsche Institutionen und Nichtregierungsorganisationen teil, die Maßnahmen zur Thematik in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen. Ziel der Arbeitsgruppe ist auch die gemeinsame Arbeit an Monitoring- und Evaluationsinstrumenten. „Good-Practice“-Beispiele werden aufgearbeitet und der Öffentlichkeit unter www.gtz.de/nochildabuse zur Verfügung gestellt.
Das seit dem Jahr 2003 eingerichtete überregionale Sektorvorhaben „Bekämpfung des Frauenhandels“ hat zum Ziel, gemeinsam mit internationalen und lokalen Partnern umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels durchzuführen.
Im Hinblick auf die Zielgruppe der Opfer hat das Sektorvorhaben einerseits Maßnahmen gefördert, um potenzielle Opfer über die Problematik des Frauenhandels und bestehende Gefahren aufzuklären und andererseits, um ihnen durch berufsbildende Maßnahmen Perspektiven jenseits der Angebote von Menschenhändlern zu vermitteln. Es handelt sich um folgende Projekte:
- die Youth Career Initiative des Londoner International Business Leaders Forum in Rumänien, die ein Berufsbildungsprogramm für sozial und wirtschaftlich benachteiligte junge Menschen durchführt
- das gemeinsam mit der Partnerorganisation Animus Association Foundation realisierte umfangreiche Programm zur Aufklärung und Weiterbildung für Jugendliche in Waisenhäusern in Bulgarien
- das zusammen mit der Nichtregierungsorganisation Christian Children’s Fund implementierte kommunale Jugendprogramm zur Prävention von Menschenhandel in Serbien und Moldawien.
Ein weiterer Ansatz des Sektorvorhabens besteht darin, Freier gegenüber Opfern von Frauenhandel zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Maßnahmen gefördert worden. Genannt seien hier:
- die Fachtagung „Prostitutionskunden: sich auszutauschen, um Standpunkte zu verrücken“ nebst Dokumentation und
- eine Aktion zur Sensibilisierung von Freiern im Kontext der Internationalen Automobil Ausstellung in Frankfurt als Pilotmaßnahme zur Fußballweltmeisterschaft 2006 sowie die Erstellung einer Dokumentations- und Evaluationsbroschüre.
Diese Aufstellung zeigt, dass zahlreiche Maßnahmen und Vorhaben des Aktionsplans bereits umgesetzt worden sind. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Projekte zur Prävention und zur Aufklärung über kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen und arbeitet an der konkreten Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der prozessorientierten Weiterentwicklung des Aktionsplans.