Personelle Entwicklungshilfe
der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pieroth, Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hornhues, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Müller, Dr. Pinger, Dr. Pohlmeier, Repnik, Schmöle, Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 1. Dezember 1978 wurde in einer Kleinen Anfrage die personelle Entwicklungshilfe behandelt (Drucksache 8/2342). In der Antwort der Bundesregierung vom 1. Februar 1979 (Drucksache 8/2529) wird ausgeführt, es sei bereits im Vorjahr — also 1978 — ein Consulting-Unternehmen beauftragt worden, ein Erfassungsraster zu entwickeln und zu erproben, um den Verwaltungs- und Personalkostenaufwand bei den verschiedenen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit objektiver feststellen, vergleichen und beurteilen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
I.
Fragen12
Warum wurde die durch das Consulting-Unternehmen erstellte Studie dem Deutschen Bundestag nicht, wie in der zitierten Antwort der Bundesregierung angekündigt, bis Ende des Jahres 1979 und auch später nicht mitgeteilt?
a) Trifft es zu, daß der Auftrag an das Consulting-Unternehmen nicht „bereits im vergangenen Jahr" (Drucksache 8/2529, Seite 14) — also 1978 — gegeben wurde, sondern erst im Laufe des Jahres 1979?
b) Wenn ja, warum wurde in der Antwort der Bundesregierung das Jahr 1978 angegeben?
Trifft es zu, daß das Consulting-Unternehmen überhaupt erst im Herbst 1979 mit den Forschungsarbeiten begann?
Trifft es zu, daß die Forschungsarbeiten nicht beendet, der Auftrag jedenfalls nicht erfüllt worden ist und, wenn ja, wann erhielt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hiervon Nachricht?
Vorausgesetzt, die Studie ist nicht erfolgreich abgeschlossen worden, warum wurde dies dem Deutschen Bundestag nicht mitgeteilt?
Welche Kosten sind bisher der Bundesregierung durch diesen Forschungsauftrag entstanden und mit welchen weiteren Kosten muß gerechnet werden?
Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit in den vergangenen 1 1/2 Jahren über die oben angesprochene Studie hinaus gewonnen, die es erlauben würden, künftig exakter und objektiver als 1978 (vgl. Drucksache 8/2529, Seite 14) den Verwaltungs- und Personalkostenaufwand bei den verschiedenen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit feststellen, vergleichen und beurteilen zu können?
Was plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, um die Erfassungskriterien für die Zukunft noch effektiver zu gestalten?
Stimmt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu, daß eine Notwendigkeit besteht, die Verwaltungs- und Personalkosten der verschiedenen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere in Relation zu den tatsächlich im Auslandseinsatz befindlichen Mitarbeitern objektiv festzustellen?
Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zum heutigen Zeitpunkt in der Lage, abweichend von dem nur „geringen Aussagewert" der Darstellung von 1978 (Drucksache 8/2529, Seite 14), eine allseits befriedigende Beantwortung der Fragen III.6 und 7 der Kleinen Anfrage vom 1. Dezember 1978 (Drucksache 8/2342) zu geben?
Wie groß ist der Verwaltungsaufwand der einzelnen Dienste für personelle Hilfe im Verhältnis zu ihrem Gesamtetat in den Jahren 1978 und 1979?
Wie groß ist die Zahl der in der Verwaltung der jeweiligen Dienste Beschäftigten im Verhältnis zu den von diesen Diensten jeweils nach Übersee entsandten Helfern?